Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 4 von 26 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeshaushalt 2023

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Zukunftsinvestitionen

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Damit Fortschritt gelingen kann, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr massiv in den Breitbandausbau. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 21 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.

Die Finanzierung von Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik wird mit rund 4 Milliarden Euro fortgesetzt. Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge. Mit diesen Mitteln stärken wir außerdem die Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann. Dazu habe ich am Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Den Link zur Rede finden Sie hier.

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sozial und klimagerecht bauen

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem das Verdienst der SPD. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung.

790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen. Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Sozialer Zusammenhalt

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für mich und die SPD ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II schrittweise steigen.

Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren. Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf rund 8 Milliarden Euro.

Internationale Verantwortung

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer*innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider. Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energieversorgung sichern

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und das Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellen hierfür die Weichen.

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter. Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.

BAföG und Hilfe in Notlagen

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In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.

Kaczmarek unterstützt deutsch-amerikanisches Austauschprogramm – Gastfamilien gesucht

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Seit 1983 gibt das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen jedes Jahr die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben.  Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des amerikanischen Kongresses. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.

Seit vielen Jahren unterstützt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek diesen interkulturellen Austausch in seinem Wahlkreis. Für das PPP 22/23 wurde Sophie Hoffmann aus Unna auserwählt. Sie reist Anfang August in die Staaten.

Derzeit sucht Kaczmarek offene und interessierte „Türöffner“, die amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten für einige Monate ein zweites Zuhause geben möchten. „Ich freue mich, wenn sich Familien in unserer Region bereit erklären, eine junge US-Amerikanerin oder einen US-Amerikaner aufzunehmen und diese wertvolle Austauscherfahrung zu ermöglichen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Gastfamilien können Einzelpersonen, Paare und Familien werden, die sich auch oder besonders in der jetzigen Lage für eine offene und demokratische Gesellschaft und den deutsch-amerikanischen Austausch engagieren möchten.

Wer eine Stipendiatin/einen Stipendiaten aufnehmen möchte, kann sich direkt an die ODI-Geschäftsstelle in Köln wenden (Frau van Lück (0221-606085527, anja.vanlueck@opendoorinternational.de). Auf https://www.opendoorinternational.de/gastfamilie-werden/wir-suchen-eine-gastfamilie.html finden Interessierte Teilnehmende, für die noch eine Gastfamilie gesucht wird.

Studierende und Auszubildende: Wir entlasten euch!

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Eine Zukunftsinvestition, die mir besonders am Herzen liegt, ist das BAföG. Hierzu habe ich am Donnerstag eine Rede im Plenum des Bundestages gehalten. Wir öffnen die Förderung so stark wie lange nicht mehr und machen sie unabhängiger vom Einkommen der Eltern. Wir erhöhen die Elternfreibeträge und die BAföG-Sätze spürbar, heben Altersgrenzen an und führen einen Nothilfemechanismus für eine bessere Unterstützung in Krisenzeiten ein. Insgesamt steigt der Förderhöchstbetrag von 861 Euro auf 931 Euro.  Wer bereits BAföG bezieht, erhält außerdem den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Zudem profitieren Studierende von der Abschaffung der EEG-Umlage und vom 9-Euro-Ticket. Spätestens im kommenden Wintersemester werden sie deutlich weniger für das Semesterticket bezahlen müssen.

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

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In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!

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Lange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.

Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.

Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.

Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Oliver Kaczmarek erneut zum bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag, 16. Dezember, wurde der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erneut zum Sprecher für Bildung und Forschung gewählt. Zuvor hatten ihn die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe einstimmig vorgeschlagen. Oliver Kaczmarek übernimmt die Aufgabe mit einem klaren Ziel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen meiner Fraktion. Das gute Ergebnis ist für mich auch ein Zeichen der Anerkennung meiner bisherigen Arbeit als Sprecher.” In der letzten Wahlperiode, so Kaczmarek weiter, habe die SPD viele starke Verbesserungen für die Menschen erreicht. U.a. helfe der Bund den Kommunen, die digitale Ausstattung von Schulen zu verbessern.

“Diesen Weg wollen wir weitergehen”, kündigt der Abgeordnete an. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu steigern und dafür zu sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht werde. “Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen”, so Kaczmarek. Zudem wolle die Koalitionsregierung eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermögliche.

Ganztagsbetreuung – Frist für Inanspruchnahme von Investitionsmitteln durch die Kommunen wird verlängert

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Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist elementar wichtig für Kinder und Familien. Die SPD hat deshalb in der vergangene Legislaturperiode durchgesetzt, dass Grundschülerinnen und -schüler ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten werden. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

Allerdings waren zum Zeitpunkt der damaligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen und somit auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig.

Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000190.pdf

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7532625#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzI2MjU=&mod=mediathek