Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 4 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen

,

Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.

Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.

Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.

Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

,

Wir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.

Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.

Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.

Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.

Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.

In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178828/9a452321374467c357304d5399b2480e/ganztagsfinanzierungsgesetz-infopapier-data.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

, , ,

Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf

Bildung als Schlüssel für die Entwicklungszusammenarbeit

,

Viele Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit. Es fehlen vor allem Fachkräfte in den Schlüsselsektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie und Dienstleistungen. Die Ursache ist vor allem mangelhafte Bildung in den Ländern: Noch immer werden Lehrpläne, Ausbildungs- und Prüfstandards vor allem von staatlichen Akteuren festgelegt, während Unternehmen – im Gegensatz zum Modell der dualen Berufsausbildung in Deutschland – oftmals nicht mit einbezogen werden.

Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb berufliche Bildung als Schwerpunkt der internationalen Bildungszusammenarbeit weiter gefördert. Grundlegend hierfür ist die schulische Bildung. Auf Initiative der SPD ist dies im Antrag nun entsprechend verankert. Denn ohne eine solide schulische Bildung ist eine darauf aufbauende Bildung nicht möglich. Ziel ist es, jungen Frauen und Männern gleichberechtigt vor Ort eine Perspektive zu geben und eine nachhaltige und gute wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern vorantreiben.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927837.pdf

Kaczmarek lädt zur Online-Bildungsveranstaltung mit Saskia Esken

, , , , ,

Dass die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheidet, ist durch Corona nochmals verschärft worden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt, um auch in der Pandemie allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, MdB, zieht der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in der Online-Veranstaltung “Gleiche Bildungschancen für alle Kinder – Zugang zu Bildung trotz Corona ermöglichen” Lehren aus der Pandemie und stellt Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion vor. Stattfinden wird der digitale Austausch am Mittwoch, 31. März, ab 18 Uhr. Weitere Gesprächspartner*innen sind Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Diplom-Sozialpädagogin Ilka Esser, Schüler Fatih Asil sowie interessierte Teilnehmer*innen.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-31-gleiche-bildungschancen-alle-kinder

Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen

,

Der Nationale Bildungsbericht 2020 bestätigt die Erfahrungen der vergangenen Monate: Um die Digitalisierung in Schulen ist es in Deutschland eher schlecht bestellt. Alle zwei Jahre informiert der Nationale Bildungsbericht über den Stand des deutschen Bildungssystems.

Dem Bericht zufolge ist das deutsche Bildungssystem zwar durchlässiger geworden. Durchstiege und Umstiege von der beruflichen in die akademische Bildung und umgekehrt werden somit immer selbstverständlicher. Gleichwohl prägt der soziale Hintergrund noch immer den Bildungserfolg von Menschen. Ebenso besorgt die Bildungsexpert*innen: Immer mehr Menschen verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss.

Kritisch sehen die Expert*innen auch die digitale Ausstattung: Während an Hochschulen und im Bereich der Weiterbildung digitale Medien regelmäßig zum Einsatz kommen, bestehe vor allem an Schulen Handlungsbedarf. Das coronabedingte Distanzlernen hat nach ihrer Ansicht bekräftigt, dass Schulen nicht nur der Wissensvermittlung dienen, sondern für Schüler*innen wichtige Orte des sozialen Miteinanders sind.

Den nationalen Bildungsbericht 2020 gibt es hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2020/bildung-in-deutschland-2020
Meine Rede im Deutschen Bundestag dazu gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7506058

Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas

, , , , ,

Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 25 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.

In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden jetzt auch die Ev. Kindertageseinrichtung „Oase“ in Fröndenberg sowie die Kitas Eichendorff und Sugambrerstraße der Johanniter-Unfall-Hilfe in Bergkamen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die beiden Bergkamener Kitas eine Förderung von jeweils 48.206 Euro, und die Kita in Fröndenberg wird mit 47.917 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdowns aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.

Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas

, , , , , ,

Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 20 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.

In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden nun auch das Ev. Kinder- und Familienzentrum in Kamen-Methler und die beiden DRK-Kindertagseinrichtungen Nordlicht und Puzzlekiste in Bönen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind bereits erteilt oder vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die Kita in Kamen und die Kita Puzzlekiste in Bönen eine Förderung von jeweils 47.917 Euro, die Bönener Kita Nordlicht wird mit 50.000 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdown aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

,

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden können. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf

EU fördert Obst und Gemüse in Schulen

, ,

Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde ein EU-Programm für Schulen eingerichtet, das Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch und Milchprodukte bereitstellt.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden verbindliche Grundlagen zur innerdeutschen Koordinierung der Förderung geschaffen. Denn: Die Bundesländer führen das EU-Schulprogramm eigenverantwortlich durch, der Bund koordiniert lediglich gegenüber der EU-Kommission. Außerdem werden auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre die Regelungen angepasst.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf