Besserer Datenaustausch. Bezahlkarte für Geflüchtete

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Um den digitalen Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden (wie Sozialämtern und Jobcentern) zu verbessern, haben wir in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) abschließend beraten. Die Behörden sollen durch die Digitalisierungsmaßnahmen auch entlastet werden. Zudem führen wir eine bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Mit den Vorhaben setzen wir auch Beschlüsse von Ministerpräsidentenkonferenzen um.

Alle relevanten Informationen aus den Bereichen Integration, Arbeitsmarktzugang und soziale Leistungen sollen künftig im oder über das Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert und abgerufen werden können. Das AZR soll auch zum zentralen Speicherort und Ausländerdateisystem ausgebaut werden. Dazu werden rechtliche Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem AZR abgebaut und im AZR die Art der existenzsichernden Leistungen erstmalig erfasst. Ausländer- und Leistungsbehörden sollen durch diese möglichst automatisierte Datenübermittlung entlastet werden. Des Weiteren werden im Bereich der Dokumentenprüfung bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung bei Identitätssicherung und -überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern etabliert (nach §49 Aufenthaltsgesetz oder §16 Asylgesetz). Der Gesetzentwurf dient auch dazu, die Bezahlkarte für Geflüchtete als Option in das Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen.

Damit setzen wir einen offenen Punkt aus dem MPK-Beschluss vom 6. November 2023 um. Mit der bundesweit einheitlich geregelten Bezahlkarte sollen die Barauszahlungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt und der Verwaltungsaufwand für Kommunen möglichst reduziert werden. Auch künftig können Asylbewerberinnen und -bewerber einen Teil ihrer Leistung in bar erhalten. An der Höhe der Gesamtleistung ändert sich nichts. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ebenso haben wir klargestellt, dass Direktzahlungen an Vermieterinnen und Vermieter ermöglicht werden. Wir haben ebenfalls klargestellt, dass Bargeld ausgezahlt werden kann, wenn mit der Bezahlkarte bestimmte Bedarfe nach dem SGB XII nicht gedeckt werden können. Letzteres gilt für den sogenannten Analogleistungsbezug, also nach 18 (künftig 36) Monaten Aufenthalt in Deutschland, wenn die Leistungen für Geflüchtete ungefähr der Höhe des Bürgergelds entsprechen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009470.pdf

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

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In dieser Woche haben wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

Durch die Reform können trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Regelungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.

Somit müssen Betroffene keine Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, auch Sachverständigengutachten sind nicht mehr notwendig. Nötig ist nur, sich drei Monate vorher beim Standesamt anzumelden. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, in der der Eintrag nicht erneut geändert werden kann.

Für Minderjährige sieht der Entwurf unterschiedliche Regeln vor. Bei Jugendlichen bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben, wobei das Kind anwesend sein muss, damit Standesbeamtinnen und Standesbeamte sich davon überzeugen können, dass die Änderung nicht gegen den Willen des Kindes erfolgt. Bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren kann die Erklärung selbst eingereicht werden, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Kommt es zu Konflikten, entscheidet ein Familiengericht, wie bei vergleichbaren Fallkonstellationen. Die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen wird mit einem Hinweis auf die Beratungsangebote im Gesetz berücksichtigt.

Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten wie bisher weiter. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung ihres früheren Geschlechtseintrags oder Vornamens absichtlich geschädigt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im parlamentarischen Verfahren wurde vor allem die verfassungsrechtlich problematische Regelung zur automatischen Datenübermittlung an alle Sicherheitsbehörden und -dienste gestrichen. Stattdessen soll die Bundesregierung bei der Liberalisierung des öffentlichen Namensrechts für alle Namensänderungen eine diskriminierungsfreie Regelung finden, damit Personen identifiziert werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf

Kaczmarek hat offenes Ohr für Bürgerinnen und Bürger

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„Das Leben leichter machen“ – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagfraktion vom 13. bis 21. April eine Themenwoche, an der sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt. „Mit der Aktion wollen wir die arbeitende Mitte unserer Gesellschaft ansprechen“, sagt der Abgeordnete. Es ginge um die Menschen, die sich anstrengten, die arbeiten gingen, die sich bildeten oder weiterbildeten, und um ihre Familien. „Es geht um diejenigen, die Sorgearbeit leisten oder sich ehrenamtlich für andere und ein gutes Miteinander engagieren. All diese Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft wollen wir im Alltag besser unterstützen“, erklärt Kaczmarek weiter. So besucht Kaczmarek im Rahmen der Themenwoche die Unnaer AWO-Tagesstätte Startbahn, in der Menschen mit psychischer Behinderung – begleitet von einem Team ausgebildeter Fachleute – den Alltag in einer Gemeinschaft erleben und soziale Kontakte knüpfen können.

Zudem geht er am Dienstag, 16. April, ab 16.30 Uhr am Kastanienhof von Tür zu Tür, um zu hören, was die Menschen bewegt, und kommt er am Mittwoch, 17. April, von 10 bis 11 Uhr mit seiner AnsprechBar auf den Unnaer Marktplatz. In diesem Zeitraum steht Kaczmarek den Bürgerinnen und Bürgern persönlich für Gespräche zur Verfügung und hat ein offenes Ohr für ihre Themen und Wünsche. „Viele Themen beschäftigen aktuell die Menschen im Land, seien es die internationalen Krisen oder politische und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sind die Basis meiner Arbeit als Abgeordneter“, sagt Kaczmarek und lädt alle Interessierten herzlich ein, sich mit ihren Anliegen an ihn zu wenden oder ihm Fragen zur politischen Arbeit zu stellen.

Organspende-Register geht an den Start

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Organspenden retten Leben, doch noch immer warten rund 8 500 Personen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Auch wenn 2023 nach fünf Jahren des Rückgangs wieder ein Anstieg von postmortalen Organspenden zu verzeichnen war, ist die Anzahl gespendeter Organe im internationalen Vergleich weiterhin viel zu gering. Nach wie vor hat eine Minderheit der Bevölkerung ihren individuellen Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Oft wissen Angehörige nicht, ob die verstorbene Person zu einer Organspende bereit gewesen wäre – und entscheiden sich im Zweifel oft gegen die Spende.

„Die Entscheidung zählt!“ – unter diesem Leitbild wird aktuell bundesweit auf die Organspende aufmerksam gemacht und die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt, eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Für die vielen Menschen, die teilweise sehr lange und leider auch zu oft vergeblich auf ein Spenderorgan warten, ist es von größter Bedeutung, dass mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung zur Organspende treffen und diese verlässlich dokumentiert wird und im Bedarfsfall schnell und jederzeit abrufbar ist. Zu diesem Zweck startet am das Organspende-Register. Es erleichtert Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.

Das Organspende-Register finden Sie hier: www.organspende-register.de

Plattformaufsicht wird gestärkt

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Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend in 2./3. Lesung beraten. Künftig wird es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzerinnen und Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010031.pdf

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

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Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.

Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010161.pdf

Deutschland tritt internationalem Radioteleskop-Projekt bei

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In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums in den Bundestag ein. Dabei handelt es sich um das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop zur Weltraumbeobachtung, dessen Anlagen in vielen Ländern gebaut und 2028 in Betrieb gehen sollen.

Mit dem Gesetzentwurf ratifiziert der Bundestag den Beitritt zur internationalen Organisation, die das Radioteleskop betreibt und ihren Hauptsitz in Großbritannien hat. Dadurch wird Deutschland zu einem stimmberechtigten Vollmitglied in den Gremien – neben derzeit neun anderen Ländern. Die Bundesrepublik ist über die Max-Planck-Gesellschaft vertreten.

Das „Square Kilometre Array“ gilt als weltweit führendes „Imaging und Survey“-Teleskop: Es kann also einen Großteil des Himmels in kürzester Zeit beobachten und durchmustern. Forschende erwarten durch die Nutzung des Teleskops neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf die Bildung und Entwicklung der ersten Sterne und Galaxien nach dem Urknall, auf die Natur der Schwerkraft und möglicherweise auf die Frage nach außerirdischem Leben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010248.pdf

Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern

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Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.

Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010508.pdf

Wissenschaftskommunikation stärken

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In dieser Woche haben wir einen Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation beraten. Der Antrag weist auf die Wichtigkeit von Wissenschaftskommunikation hin, nimmt Bezug auf moderne partizipative Ansätze und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden. Um die kommunikative Kompetenz von Forschenden aufzubauen und zu verbessern, soll ein Sonderprogramm „Kompetenzaufbau Wissenschaftskommunikation“ geschaffen werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten.

Zunehmend spielen auch partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen interessierte Laien an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden.  Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.

Den Antrag der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010606.pdf

Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes

Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Damit sollen die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung und die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.

Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Bundespolizei soll auch besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Es wird eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit wird der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet und der Schutz vor Extremistinnen und Extremisten verbessert, die von innen die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern, gefährden oder unterwandern könnten.

Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden. Auch können sich Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Auf diesen werden etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung angegeben. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt und Vorbehalte abgebaut werden, dass es zu Racial Profiling kommen könnte, das in Deutschland verboten ist.

Durch die Reform werden auch EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes umgesetzt. Damit erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, wie zum Beispiel die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.  Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten sowie die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010406.pdf