Reform des Bleiberechts

Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.

Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.  Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab

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CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“

Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz

Start des ElterngeldPlus

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„Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Oliver Kaczmarek sieht die Weiterentwicklung des Elterngeldes als wichtigen Erfolg der Arbeit der großen Koalition: „Wir schaffen zusätzliche Freiräume für Familien und stärken die partnerschaftliche Aufgabenteilung. Das ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität in die Elternzeit und erkennt den gesellschaftlichen Trend an, dass Mütter früher wieder in ihren Beruf einsteigen möchten – und Väter sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit.“

 

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

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Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung abgegeben. Es ging um die anstehende Sitzung des Europäischen Rates am 25./26. Juni in Brüssel und die Leitlinien der Bundesregierung im Hinblick auf dieses Treffen.

Schwerpunkt ihrer Rede und der anschließenden Debatte war die Finanzkrise in Griechenland. Die Bundesregierung setzt weiter auf eine Einigung mit Griechenland im Schuldenstreit. Athen habe beispiellose Solidarität erfahren und müsse die zugesagten Reformen umsetzen. Dann sei auch eine Einigung möglich.

Noch gibt es keinen entscheidenden Durchbruch bei der Lösung der griechischen Finanzprobleme. Wir wollen Griechenland im Euro halten. Doch die griechische Regierung muss endlich die strukturellen Probleme des Landes überwinden. Obwohl die europäischen Partner der griechischen Regierung sehr weit entgegenkommen sind, hat Griechenland bislang keinen überzeugenden Plan für Reformen vorgelegt. Fakt ist: Auch die Mehrheit der griechischen Bevölkerung ist für den Verbleib des Landes im Euro. Deshalb sollte die griechische Regierung endlich akzeptieren, dass es nun an ihr liegt, einen Weg einzuschlagen, um die strukturellen Probleme des Landes zu überwinden.

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten

KFOR-Mandat im Kosovo fortsetzen
Die Bundesregierung will die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in im Kosovo (KFOR) ein weiteres Jahr fortsetzen. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung für Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR bleibt zunächst unverändert bei 1.850. Für das kommende Jahr wird eine Truppenreduzierung angestrebt.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

MINUSMA-Mission in Mali unterstützen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) um ein Jahr verlängern. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet. Dieses wurde zwar am 15. Mai 2015 von einigen, jedoch nicht noch nicht von allen Konfliktparteien unterzeichnet. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Das Mandat wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze liegt bei 150 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

UNIFIL-Mandat im Libanon fortsetzen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängern. Die Sicherheit im Libanon wird weiterhin bedroht durch den Syrienkonflikt und die unverändert anhaltenden Flüchtlingsströme nach Libanon, durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Region sowie auch durch die gegen die libanesischen Sicherheitskräfte gerichteten terroristischen Anschläge. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.