Politik für junge Menschen: Oliver Kaczmarek lädt zu Planspiel Zukunftsdialog nach Berlin ein

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„Planspiel Zukunftsdialog“ heißt ein Angebot, das die SPD-Bundestagsfraktion Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren vom 9. bis 11. November macht. Bereits zum dritten Mal können rund 100 junge Menschen aus ganz Deutschland den Berliner Politikbetrieb aus nächster Nähe erleben und eigene Ideen einbringen. Dafür schlüpfen sie in die Rolle der Abgeordneten und entwickeln im Deutschen Bundestag Konzepte zu Politikbereichen wie Wirtschaft, Arbeit oder Integration. Am Ende präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Beratungsergebnisse dann den „echten“ Abgeordneten.

Anmeldeschluss 16. Juni

Auch der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek kann wieder einen Jugendlichen für das Projekt auswählen. „Das Planspiel“, ermuntert er junge Leute aus Bergkamen, Kamen, Bönen, Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte zur Teilnahme, „ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Abläufe im Deutschen Bundestag kennenzulernen.“ Es bringe den Jugendlichen die Politik näher und biete darüber hinaus die Gelegenheit, viele neue Kontakte zu knüpfen.

Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung übernimmt die SPD-Bundestagsfraktion. Abgerundet wird das dreitägige Programm durch eine Stadtführung, eine Führung durch den Deutschen Bundestag und natürlich viele Möglichkeiten zu Treffen und Gesprächen mit den Abgeordneten der SPD.

Interessierte Jugendliche können sich bis spätestens 16. Juni 2014 für die Teilnahme am Planspiel bewerben. Dazu genügt eine E-Mail mit Angaben zu Alter, Person, Schule bzw. Ausbildung und einem kurzen Motivationsschreiben an oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de.

Rentenpaket verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.05.2014

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Vor gut anderthalb Monaten habe ich im Infodienst zum ersten Mal über das Rentenpaket der Großen Koalition berichtet. Am heutigen Freitag wurde das umfangreiche Maßnahmenpaket vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz, für das die SPD und besonders Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hart gestritten haben, tritt wie geplant bereits am 1. Juli in Kraft. Alle Fakten und die Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Internetseite zusammengestellt.

Diese Woche steht ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europaparlament: Die Briten, Niederländer und andere haben bereits ihre Stimmen abgegeben, in Deutschland ist es am kommenden Sonntag soweit. Die Europawahl 2014 ist deswegen besonders, weil die Bürgerinnen und Bürger Europas das erste Mal praktisch den Kommissionspräsidenten durch ihre Wahl bestimmen können. Martin Schulz hat viel Erfahrung im politischen Betrieb und die richtigen Ideen für Europa. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Kandidat ist, um als Kommissionspräsident unsere europäische Gemeinschaft zu stärken.

In NRW ist am Sonntag außerdem Kommunalwahl. Je nach dem, wo Sie ihren Wohnsitz haben, dürfen Sie bis zu vier Kreuzchen für die Kommunalwahl machen. Die von Ihnen gewählten Personen dürfen sechs Jahre lang in der Kommune Entscheidungen treffen, die Sie direkt betreffen. Übrigens sind bei der Kommunalwahl schon Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, einen Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen finden Sie noch einmal alle Informationen zur Wahl.

Nicht zuletzt werden die Mitglieder des Integrationsrats neu gewählt: Für viele Migrantinnen und Migranten ist das Gremium eine effektive Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.

Demokratie lebt von der Partizipation aller. Darum bitte ich Sie ganz herzlich: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung
2. Der Berufsbildungsbericht 2014
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner
4. Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel
5. Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Der Berufsbildungsbericht 2014

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Mit einem Antrag begleiten die Fraktionen der SPD und der Union in dieser Woche den Berufsbildungsbericht der Bundesregierung. International gilt das deutsche Modell mit dem dualen System in der beruflichen Bildung als Erfolgsmodell. In Deutschland hingegen hat sich die Ausbildungsquote in den letzten Jahren verringert: Aktuell bilden nur rund 20 Prozent aller Betriebe in Deutschland aus. Daneben wird es zunehmend schwieriger, Ausbildungsplatzsuchende und vorhandene freie Ausbildungsplätze zusammenzubringen. Daneben beobachten wir, dass insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund seltener eine Ausbildung beginnen können als andere Jugendliche.

Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, mit einem nationalen Ausbildungspakt ab 2015 mit den Sozialpartnern eine Ausbildungsgarantie umzusetzen. Außerdem soll sie Maßnahmen ergreifen, um mehr Jugendliche in eine duale Berufsausbildung statt in eine außerbetriebliche Ausbildung zu bringen und um eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erreichen.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801180.pdf

Den Antrag von SPD und CDU können Sie hier aufrufen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801451.pdf

Mehr Informationen finden Sie bei der SPD-Bundestagsfraktion unter: http://www.spdfraktion.de/themen/berufliche-bildung-st%C3%A4rken

Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf erhalten Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht, ein Kind, welches vom Lebensgefährten bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls zu adoptieren. Bisher war die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet; Lesben und Schwule konnten lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren (sog. Stiefkindadoption).

Die SPD sieht das verabschiedete Gesetz als einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften – es ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.

Mit Bezug auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich deshalb eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich deutlich mache, dass ich auch weiterhin für die volle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften einstehe.

Der entscheidende Faktor bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern sollte nicht die sexuelle Identität der Eltern sein, sondern das Kindeswohl und das soziale Klima in der Familie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/012/1801285.pdf

Meine persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption können Sie hier aufrufen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/persoenliche-erklaerung-zur-sukzessivadoption-durch-lebenspartner/

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw21_sp_adoptionsrecht/279766

Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel

Die Koalitionsfraktionen haben sich in einem gemeinsamen Antrag darauf geeinigt, auf europäischer Ebene die Möglichkeit für ein nationales Verbot von Grüner Gentechnik anzustreben. Fünf von sechs Bürgern in Deutschland lehnen die Grüne Gentechnik ab.

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Einführung eines nationalen Opt-Outs beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen erlassen können. Ein Opt-out soll ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich sein. Die Staaten, die sich für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden, sollen die Ausbreitung in die Nachbarstaaten verhindern. Nach Verabschiedung einer europäischen Regelung soll die Bundesregierung das nationale Opt-Out in Deutschland umgehend umsetzen.

Der Antrag ist ein großer Erfolg für die SPD. Noch im Januar haben die CDU-geführten Ressorts in der Bundesregierung ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert. Nun stimmt die Unionsfraktion einem nationalen Verbot der grünen Gentechnik in Deutschland zu. Unsere Entschlossenheit hat sich gelohnt.

Den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU/CSU „Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“ finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801450.pdf.

Weitere Informationen der SPD-Fraktion gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/keine-gr%C3%BCne-gentechnik-deutschland

Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

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Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.

Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.

Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Erklärung des Abgeordneten Oliver Kaczmarek zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs 18/1494) TOP 8 am 22.05.2014 gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen Politik.

Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern.

Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen.

Bei einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen ebenfalls – wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drs 103/14) – für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus.

Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.

Kaczmarek bloggt: Solidarität der Generationen statt Generationenkampf!

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Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.

Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten. 

Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient! 

Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.

Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.

Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!

Schülerinnen und Schüler der Harkortschule Unna besuchen Oliver Kaczmarek in Berlin

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Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchten Schülerinnen und Schüler der Harkortschule aus Unna gestern den Deutschen Bundestag in Berlin. Die Jugendlichen waren im Rahmen einer fünftägigen Schulabschlussfahrt nach Berlin gekommen.

Die Gruppe informierte sich zunächst durch einen Vortrag über die Arbeit des Deutschen Bundestages. In dem anschließenden Gespräch mit Oliver Kaczmarek nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, um mehr über seine Arbeit und sein Leben als Bundestagsabgeordneter zu erfahren: Wie vereinbart ein Abgeordneter Familie und Arbeit? Haben Bundestagsabgeordnete Freizeit? Was macht ein Abgeordneter, wenn er nicht mehr gewählt wird? Diese und andere Fragen wurden während einer etwa einstündigen Diskussion mit Oliver Kaczmarek besprochen. Zum Abschluss ging es für die Gruppe dann noch hoch hinaus auf die Kuppel des Reichstagsgebäudes.

Kaczmarek steht für Transparenz in der Politik: „Ich freue mich über Besuch aus meinem Wahlkreis. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in Berlin passiert und wie ich als Abgeordneter ihre Interessen vertrete.“

 

140522 PM Harkortschule Unna