Steuersenkungen auf Pump – das sogenannte Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, die Einkommensteuer in zwei Schritten senken zu wollen: In dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2013 um 2 Mrd. Euro. Für die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen sollen zum 1. Januar 2014 dann weitere 4 Mrd. Euro folgen. Ziel sei es, die sogenannte „kalte Progression“ abzubauen und die Steuerzahler zu entlasten. Kalte Progression bedeutet: Das Gehalt steigt, und trotzdem bleibt weniger Nettoeinkommen übrig. Grund ist der progressive Steuertarif. Mit jeder Einkommenserhöhung steigt auch die Einkommensteuer – und zwar stärker als das Einkommen selbst.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Es ist geplant, dass die Einkommensteuersenkung durch Anhebungen des Grundfreibetrages und Tarifverschiebungen, bei denen die bisherigen Steuersätze erst für ein höheres Einkommen gelten, erfolgen soll. In 2013 soll der Grundfreibetrag um 110 Euro angehoben und eine Tarifverschiebung um 1,4 Prozent vorgenommen werden. In 2014 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 240 Euro und der Tarif um 3 Prozent verschoben werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Steuersenkungen der Bundesregierung aus folgenden Gründen abgelehnt:

Begünstigung von Beziehern höherer Einkommen

Die geplanten Steuersenkungen begünstigen die Bezieher höherer Einkommen. Bei einem Alleinstehenden (Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die Entlastung nach der zweiten Stufe 2014 im Jahr 101 Euro. Demgegenüber erhält ein Steuerpflichtiger (ebenfalls Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro eine mehr als dreimal so hohe Entlastung von 364 Euro jährlich. Die geplanten Steuersenkungen führen bei Geringverdienern nur zu einer verschwindend geringen Entlastung.

Finanzierung auf Pump

Die Steuermindereinnahmen werden die bereits vorgesehene Neuverschuldung weiter erhöhen und widersprechen damit den Bekenntnissen von Schwarz-Gelb zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Steuerschätzung rechtfertigt keine Steuersenkungen. Die prognostizierten Steuerzuwächse sind größtenteils auf die bislang gute Konjunktur zurück zu führen. Gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz müssen sie zur Reduzierung des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits verwandt werden und eröffnen deshalb keine Spielräume für dauerhafte Steuersenkungen.

Betreuungsgeld

Die Koalition hat beschlossen: Ab dem Jahr 2013 soll ein so genanntes „Betreuungsgeld“ im zweiten Lebensjahr eines Kindes in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Für die nächste Legislaturperiode werden ab 2014 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes versprochen. Die Kosten dafür werden 2 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt betragen.

Zum Betreuungsgeld ist seit Jahren alles gesagt: Als Fernhalte-Prämie ist es ein bildungspolitischer Rückschlag, weil es einen Anreiz für Eltern setzt, Kinder von früher Förderung in Kitas abzuhalten. Das Betreuungsgeld ist ein gleichstellungspolitischer Holzweg, weil es gegen eine frühe Rückkehr von Frauen in den Beruf gerichtet ist. Das Betreuungsgeld verschwendet Milliarden von Steuergeldern, die für den vor sich hin dümpelnden Kitaausbau fehlen.

Bevor der Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kraft treten kann, muss er noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Die SPD-geführten Länder werden das Gesetz dort ablehnen. Sie argumentieren, dass die geplante Steuersenkung die öffentlichen Haushalte im Umfang von sechs Milliarden Euro belaste und dies der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung widerspreche.

Ich werde Sie über die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen in meinem Infodienst informieren.

Infrastrukturkonsens schaffen

Ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort braucht eine leistungsfähige Infrastruktur. Nur so können wirtschaftlicher Erfolg und eine hohe Lebensqualität gesichert werden. Planungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen können durch frühzeitige Bürgerbeteiligung verkürzt werden. Dadurch werden Konflikte minimiert und Klagen verhindert. Zugleich kommt es zu wirtschaftlicheren Lösungen, weil Alternativen frühzeitig diskutiert und kostspielige Fehlplanungen vermieden werden.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Bürgerbeteiligung zu schaffen. Dies betrifft die Planungsbeschleunigung, Netz- und Bedarfsplanung sowie das Fachplanungsrecht. Bundesweite Volksentscheide zu Grundsatzfragen der Infrastrukturpolitik sind zu ermöglichen. Vor allem für die Bedarfsplanung von Verkehrswegen und den Netzausbau der Energieleitungen ist dies relevant.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/091/1709156.pdf

Betreuungsgeld verhindern

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP sieht die Einführung eines Betreuungsgeldes vor. Es soll an Eltern ausgezahlt werden, die kein Betreuungsangebot für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Diese Leistung soll jährlich 2 Milliarden Euro kosten. Sie ist sozial-, integrations- und gleichstellungspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich problematisch. Denn sie schafft einen finanziellen Anreiz, die Bildungsbeteiligung von Kindern und die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher auf, auf die Einführung des Betreuungsgeldes zu verzichten. Stattdessen muss das bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/060/1706088.pdf

Gebrauchte Energiesparlampen zurück nehmen

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Die Zahl der gebrauchten Energiesparlampen steigt. Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten im Hausmüll. Dies wirkt sich negativ auf Umweltschutz und Gesundheit aus. Das freiwillige Rücknahmesystem „Lightcycle“ ist gescheitert, da sich nur wenige Händler daran beteiligen.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen soll untersucht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709058.pdf

Gebrauchte Energiesparlampen zurücknehmen

Oliver Kaczmarek, MdB: „30 Sammelstellen im Kreis Unna sind viel zu wenig.“

Die Anzahl der verkauften Energiesparlampen ist seit dem schrittweisen Verbot von Glühlampen stark angestiegen. Damit wird auch das Entsorgungsproblem der ausgedienten Energiesparlampen immer größer und dringender. „Im gesamten Kreis Unna stehen den Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich 30 Sammelstellen zur Verfügung“, beklagt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Diese umständliche Form der Rückgabe hat weitreichende negative Konsequenzen: „Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten Energiesparlampen im Hausmüll. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung steigt angesichts Millionen nicht ordnungsgemäß entsorgter Alt-Energiesparlampen stark an. Insbesondere die Beschäftigten im Glasrecycling sind von der Gefährdung durch Quecksilber betroffen“, erklärt Kaczmarek.

Die Bundesregierung hat bisher eine Rücknahmepflicht für Alt-Energiesparlampen mit dem Hinweis auf das freiwillige Rücknahmesystem Lightcycle abgelehnt. „Am Beispiel des Kreises Unna wird deutlich, dass dies nicht weit genug geht. Wie hier sieht es im ganzen Land aus. Neben den kommunalen Wertstoffhöfen beteiligen sich nur wenige Händler an Lightcycle“, verdeutlicht Kaczmarek und fügt hinzu: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche in einem Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten bzw. ein flächendeckendes produzentenfinanziertes Rückholsystem aufzubauen. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Zudem soll die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen untersucht werden.“

Praxisgebühr abschaffen

Oliver Kaczmarek, MdB für Entlastung der Patientinnen und Patienten im Kreis Unna

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in einer Aktuellen Stunde am vergangenen Mittwoch nachdrücklich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erklärt: „Mittlerweile sind CDU und CSU die einzigen Parteien in Deutschland, die hartnäckig an der Praxisgebühr festhalten. Dabei hat die Praxisgebühr die beabsichtigte steuernde Wirkung – die Senkung der Facharztbesuche – verfehlt. Zudem ist sie bürokratisch und gleichermaßen unbeliebt bei Patienten wie bei Ärzten.“

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten thematisierten generell den Umgang der Bundesregierung mit den Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allein die Praxisgebühr bringt den Krankenkassen Einnahmen von 2 Milliarden Euro jährlich. Kaczmarek erklärt: „In der Diskussion um die Verwendung der Überschüsse der Krankenkassen ist es aus unserer Sicht wichtig, zunächst die Interessen der Versicherten zu wahren. Praxisgebühr und Zusatzbeiträge werden allein durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Versicherte bezahlt. Sofern es also finanzielle Spielräume gibt, sollten diese Elemente zuerst abgeschafft werden. So kommen wir der paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung wieder ein Stück näher.“

Bundesversammlung und Gesundheitspolitik – Zur Sitzungswoche 19.-23.3.2012

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Überraschend und doch folgerichtig wird am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Damit hat die NRW SPD die Chance, den Politikwechsel mit einer eigenen rot-grünen Mehrheit fortzusetzen.

Die NRW SPD hätte sich auch vorstellen können, mit der Minderheitsregierung weiter regieren zu können. Damit wurden Meilensteine in der Landespolitik mit wechselnden Mehrheiten erreicht. Erwähnt sei hier zum Beispiel der Schulkonsens, der 12 Jahre Ruhe in die Schulentwicklung bringt. Dennoch sind wir voller Zuversicht, was die Neuwahl des Landtags angeht. Denn die NRW SPD hat viel erreicht.

Wir haben versprochen, dass Bildungsgerechtigkeit zum Leitmotiv unserer Politik wird und Wort gehalten: Studiengebühren wurden abgeschafft, das letzte Kindergartenjahr in einem ersten Schritt beitragsfrei gestellt. Und wir haben versprochen, die Situation der Kommunen mit allen Mitteln zu verbessern und ebenfalls Wort gehalten: Insgesamt wurde ein Paket geschnürt, mit dem die Kommunen bis 2015 knapp 6 Milliarden Euro und eine Chance, der Schuldenfalle zu entkommen, erhalten.

Diese Bilanz zeigt, dass die SPD zu Recht stolz auf die landespolitische Bilanz ist und mit einer im Land überaus geachteten und populären Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gute Chancen bei der Landtagswahl hat.

Nun ist Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Aber nur kurz! Schon am kommenden Donnerstag wird die SPD im Kreis Unna ihre Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Am darauf folgenden Samstag tagt der Landesparteitag der SPD in Düsseldorf. Und am 13. Mai wird schon gewählt.

Ich freue mich auf den Wahlkampf, denn in NRW konnten wir Alternativen zu Schwarz-Gelb deutlich machen. Und im Wahlkampf freue ich mich auf viele politische Diskussionen und Begegnungen.

Die Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestages habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundesversammlung am 18. März 2012

2. Entscheidungslösung für die Organspende

3. Neue Ausrichtung der Verbraucherpolitik

4. Internetkommunikation bei Auslandseinsätzen erleichtern

5. Praxisgebühr abschaffen – Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag

 

Frauen verdienen MEHR – Equal Pay Day in Berlin

23% – diese Zahl steht für Diskriminierung von Frauen und Lohndumping auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Denn Frauen bekommen seit Jahren 23% weniger Lohn als Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit. Damit ist Deutschland Europameister im Diskriminieren! Und 23% der Beschäftigten müssen in Deutschland für einen Niedriglohn arbeiten – der Großteil davon Frauen.

Die Bundesregierung sieht tatenlos zu. Auf einen gesetzlichen Mindestlohn warten die Menschen seit Jahren vergebens. Damit nehmen CDU, CSU und FDP die Ungerechtigkeit hin und verweigern sich der Realität. Denn wer Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen will, muss endlich „JA“ sagen zu einem Handeln des Gesetzgebers. Die SPD hat deshalb eine ganze Reihe von gesetzlichen Maßnahmen entwickelt. Im Zentrum steht unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Daneben wollen wir Reformen bei den Minijobs und dem Ehegattensplitting. Mit einer Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte wollen wir für gleiche Teilhabe von Frauen in Führungspositionen und eine neue Unternehmenskultur sorgen.

Jetzt folgt der nächste konsequente Schritt: Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet an einem Entgeltgleichheitsgesetz. Damit wollen wir endlich gleichen Lohn für Frauen und Männer verwirklichen. Eckpunkte sind beschlossen, den fertigen Gesetzentwurf werden wir in den nächsten Wochen in den Deutschen Bundestag einbringen.

Frauen verdienen MEHR. Frauen brauchen gesetzliche Lösungen. Frauen brauchen eine andere Bundesregierung. Dies machte die SPD-Bundestagsfraktion heute auch auf der Demonstration anlässlich des Equal Pay Day in Berlin deutlich.

Informationen zum Equal Pay Day finden Sie unter: http://www.equalpayday.de/ueber-den-equal-pay-day/

Oliver Kaczmarek mit weiteren Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion auf der Demonstration anlässlich des Equal Pay Day vor dem Brandenburger Tor in Berlin

Bundesversammlung am 18. März 2012

Am Sonntag, 18. März 2012 wurde in Berlin Joachim Gauck zum neuen Bundespräsidenten gewählt. Für die SPD im Kreis Unna nahmen neben mir mein Kollege im Deutschen Bundestag, Dr. Dieter Wiefelspütz, sowie die heimischen Landtagsabgeordneten Wolfram Kuschke, Rainer Schmeltzer und Rüdiger Weiß an der 15. Bundesversammlung teil. Fünf Stimmen der SPD im Kreis Unna auf der Bundesversammlung haben gezeigt, dass wir in der SPD ein gewichtiges Wort für unsere Region mitreden.

Dass innerhalb von zwei Jahren zwei Bundespräsidenten vorzeitig zurücktreten, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Insbesondere die Wahl von Christian Wulff war von parteitaktischen Überlegungen seitens der CDU/CSU und FDP geprägt und sein Verhalten hat letztendlich zu einer Beschädigung des höchsten Amtes in unserem Land geführt. Deshalb bin ich froh darüber, dass Joachim Gauck nun als gemeinsamer Kandidat von SPD und Grünen ebenso wie von Union und FDP mit einer breiten Mehrheit gewählt wurde. Dies ist ein wichtiges Signal. Die Wahl zeigt, dass es in Grundfragen von Demokratie und Freiheit einen parteiübergreifenden Konsens geben kann.

Joachim Gauck war bereits 2010 der gemeinsame Kandidat von SPD und Grünen. Wir haben ihn aufgrund seiner Unabhängigkeit vorgeschlagen, wohl wissend, dass er kein Sozialdemokrat ist. Und wohl wissend, dass seine Unabhängigkeit mal für die eine und mal für die andere politische Partei auch Widerspruch mit sich bringen kann. Gerade weil er eine ihn prägende Biografie hat, die Respekt in breiten Teilen der Bevölkerung findet, und gerade weil er freiheraus spricht und wo es notwendig ist, auch der Kontroverse nicht aus dem Weg geht, kann er für Deutschland in kritischer Zeit ein guter und geachteter Präsident sein.

Seine beeindruckende Rede nach der Vereidigung vor Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag finden Sie im Internet unter: http://www.bundestag.de/Mediathek

Die 15. Bundesversammlung umfasste insgesamt 1240 Mitglieder – 620 Bundestagsmitglieder und 620 Mitglieder, die von den Landtagen gewählt wurden. Sie sind am 18. März 2012 im Plenarsaal des Bundestages im Reichstagsgebäude zusammengekommen.

Weitere Informationen und ein Video zur letzten Bundesversammlung finden Sie unter: http://is.gd/wPaLSm

Entscheidungslösung für die Organspende

In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf eine Organtransplantation. Obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit ist, dokumentieren nur wenige dies mit einem Organspendeausweis. Nach Initiativen unseres Vorsitzenden  Frank-Walter Steinmeier konnte die SPD-Bundestagsfraktion in einem Gruppenantrag mit Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die gesetzliche Einführung der sogenannten Entscheidungslösung erreichen. Bürgerinnen und Bürger werden damit aufgefordert, eine unabhängige und informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Erklärtes Ziel ist es, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Der Einigung zufolge soll jeder Erwachsene künftig per Brief von seiner Krankenkasse über das Thema Organspende informiert und zudem gefragt werden, ob er nach seinem Tod bereit ist, seine Organe zu spenden.

Die Frage soll den Angaben zufolge bejaht oder verneint oder auch nicht beantwortet werden können. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll erklärt werden können. Die Erklärung soll zunächst wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier dokumentiert werden. Sobald dies technisch möglich ist, kann die Erklärung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Bund und Länder müssen bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Aufklärungsunterlagen und Organspendeausweise aushändigen. Ohne Erklärung entscheiden weiterhin die nächsten Angehörigen über eine Organspende nach dem Tod.

Der Bundestag hat sich in dieser Legislaturperiode bereits in zwei großen Anhörungen mit dem Thema Organspende befasst. Am 8. Juni 2011 standen die technischen und organisatorischen Aspekte der Organspende im Mittelpunkt. Mit den rechtlichen und ethischen Aspekten von Organspenden befasste sich eine Anhörung am 29. Juni 2011. Darin hatte sich ebenfalls eine breite Zustimmung zu einer Entscheidungslösung gezeigt.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707376.pdf