Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!

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Lange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.

Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.

Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.

Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022

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In dieser Woche hat der Bundestag den zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beraten. Der Haushalt 2022 ist stark geprägt von den krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie, der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der gestiegenen Energiekosten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges für Deutschland können wir noch nicht im Einzelnen absehen. Der Unsicherheit trägt die Bundesregierung aber Rechnung und bringt demnächst einen Ergänzungshaushalt in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022. Damit wollen wir die Mittel bereitstellen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs abzumildern, steigende Energiekosten abzufedern und die humanitären Hilfen für die Ukraine auszubauen.

Wir werden aber auch unsere eigene Wehrhaftigkeit stärken müssen. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie die sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb des NATO-Bündnisses wahrnehmen können. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir verankern das Sondervermögen im Grundgesetz. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat:innen. Zugleich stellen wird sichergestellt, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass die Investitionen im Verteidigungsbereich keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.

Die Ampel-Koalition hat sich auf den Weg gemacht, um die 2020er Jahre zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen zu machen. Mit dem Bundeshaushalt 2022 nehmen wir viel Geld in die Hand. Wir investieren in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur, um die sozial-ökologische Transformation in Deutschland voranzutreiben. In 2022 investieren wir fast 51 Milliarden Euro – zehn Milliarden Euro mehr im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019. Diesen Betrag wollen wir bis 2026 verstetigen. Wir stärken vor allem den Ausbau der Erneuerbaren Energien und fördern innovative Technologien wie Wasserstoff. Dazu stellen wir im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zwischen 2022 und 2026 mehr als 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Klimaschutz gelingt nur durch nachhaltige Mobilität. Deshalb steigen auch unsere Verkehrsinvestitionen – auf rund 20,5 Milliarden Euro bis 2026. Mit dem Geld stärken wir vor allem den Schienenverkehr und sanieren unsere Verkehrswege. Durch umfangreiche Investitionen in die Forschung sichern wir eine sozial gerechte und innovative Zukunft. Mit der Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) wollen wir die regionale Innovationsförderung stärken und dazu beitragen, dass Ideen aus der Wissenschaft künftig schneller in die Praxis umgesetzt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001000.pdf

Mindestfüllstände für Gasspeicher schaffen Sicherheit

Deutschland verfügt über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Die rund 24 Milliarden Kubikmetern Speicher sichern Jahr für Jahr die Gasversorgung in Deutschland. Trotz des hohen Speichervolumens verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand. Dies führt unter anderem zu den aktuell stark gestiegenen Gaspreisen für Verbraucher:innen und Unternehmen. Die Ursache hierfür ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gasmarkt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher.

In dieser Woche haben wir abschließend einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen beraten, der die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet (zum 1. August: 65 Prozent; zum 1. Oktober: 80 Prozent; zum 1. Dezember: 90 Prozent, 1. Februar: 40 Prozent). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der sogenannte Marktgebietsverantwortliche – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland –, der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.

In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden (so genannte „Strategic Storage Based Options, SSBOs). Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.
Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001024.pdf

Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten

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Die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten.

Aus diesem Grund haben sich die Regierungsparteien in einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf weiterer Entlastungen für die Bürger:innen geeinigt. Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen der Entlastungspakete werden Arbeitnehmer:innen, Familien, Studierende sowie Unternehmen entlasten. Auch Rentner:innen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher:innen sind – von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen sind Rentner:innen). Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner:innen (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.

Das jüngste Entlastungspaket sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

– Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.

– Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

– Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.

– Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).

– ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.

Weitere Informationen zum Entlastungspaket gibt es hier:
https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Die zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Schutzmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus enden am 19. März. Das bedeutet, dass Bund und Länder keine Rechtsgrundlage für weitere Schutzmaßnahmen mehr haben. Dennoch ist es wichtig, gerade im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter, unsere Gesellschaft und insbesondere die sogenannten vulnerablen Gruppen vorzubereiten und zu schützen. Deshalb beriet der Bundestag in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in 1. und 2./3. Lesung, der dann bis Herbst 2022 gelten soll. Das Gesetz sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV, oder eine sogenannte Hotspot-Regelung vor. Diese Regelung ermöglicht es, je nach lokaler Infektionslage weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im IfSG definiert werden. Weiterhin wird außerdem die Corona-Einreise-Verordnung angepasst.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000958.pdf

Debatte über die Impfpflicht in der Corona-Pandemie

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Eine hohe Impfquote bleibt der einzige Weg aus der Pandemie. Mit einer aktuellen Impfquote von ca. 76% liegt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Wir müssen deshalb jetzt die Weichen stellen, um gut vorbereitet in den kommenden Herbst zu gehen. Hier gilt es besonders kleine Kinder zu schützen, welche noch nicht geimpft werden können. Der Bundestag befasste sich in dieser Woche mit verschiedene Gesetzesentwürfe und Anträge aus der Mitte des Hauses. Dazu zählen unter anderem ein Vorschlag einer Beratung und Impfung aller Volljährigen, einer Beratung aller Volljährigen und Impfung ab 50, bis hin zu einem Antrag, der sich gegen eine Allgemeine Impfpflicht ausspricht. Wir als Regierungskoalition haben uns darauf verständigt, die Entscheidung über eine Impfpflicht den Abgeordneten des Bundestages zu überlassen. Ich persönlich werde mich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aussprechen und bei einer entsprechenden Abstimmung dafür votieren. Eins ist jedoch klar, kein Abgeordneter des Bundestages macht sich die Entscheidung leicht, aber dennoch sind wir uns im überwiegenden einig: Die Impfbereitschaft muss erhöht werden. Nur so kommen wir raus aus der Pandemie.

Den Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf

Den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000954.pdf

Den Gesetzentwurf zur Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000680.pdf

Den Gesetzentwurf der CDU/ CSU-Fraktion gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000978.pdf

Den Gesetzentwurf zur Ablehnung einer Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000516.pdf

Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise

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Die momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000689.pdf

Absenkung der EEG-Umlage

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Als weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001025.pdf

Verlängerung von Bundeswehr-Mandaten

Der Bundestag hat in dieser Woche auf Antrag der Bundesregierung zwei Bundeswehrmandate verlängert. Hierbei handelt es sich um ein Mandat im Südsudan (UNMISS) und ein weiteres Mandat im Mittelmeer (SEA GUARDIAN).

Der Südsudan ist auch mehr als zehn Jahre nach seiner Unabhängigkeit auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Aktuell befindet sich das Land zwar auf dem Weg hin zur friedlichen Lösung des Bürgerkriegs und hin zur Bildung einer Übergangsregierung. Dennoch bleibt die Sicherheitslage im Land aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung weiterhin fragil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner:innen des Landes mehr als acht Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Hier nimmt die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan „UNMISS“ deshalb weiterhin eine Schlüsselrolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen in 2023. Aktuell ist die Bundeswehr mit elf Soldat:innen vor Ort. Die Truppenobergrenze liegt weiterhin bei 50 Soldat:innen. Der vorliegende Antrag sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2023 vor.

Des Weiteren unterstützt die Bundeswehr die NATO-Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“. Ziel dieser Mission ist es, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten wie Waffenschmuggel und Menschenhandel einzudämmen. Zur den Aufgaben der Bundeswehr gehören die Kontrolle von Schiffen bei Verdacht auf eine Verbindung zu terroristischen Organisationen sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen.
Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldat:innen wurde von 650 auf 550 reduziert. Das Mandat umfasst als Einsatzgebiet das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere. Auch dieses Mandat ist auf Antrag der Bundesregierung bis zum 31. März 2023 verlängert worden.

Den Antrag der Bundesregierung zur „UNMISS“-Mission gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000631.pdf

Den Antrag der Bundesregierung zur „SEA GUARDIAN“-Mission gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000630.pdf

Digitaler Austausch zum Krieg in der Ukraine

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Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Frank Schwabe, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, möchten wir in diesen schweren Zeiten zu einer Einordnung der Geschehnisse in der Ukraine und einer Orientierung beitragen und im Rahmen eines Digitalgesprächs eine Einordnung und Bewertung zu zentralen Fragen vermitteln, die Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft derzeit bewegen.

Die Videokonferenz, zu der jede*r herzlich eingeladen ist, findet statt am Dienstag, 22. März 2022, um 18 Uhr. Eine Anmeldung ist bis zum 20. März an oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de möglich. Die Zugangsdaten werden dann im Anschluss verschickt.