Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.
Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.
Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.
Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.
Lange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.
Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.
Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.
Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-04-08 13:35:412022-04-08 13:45:15Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!
In dieser Woche hat der Bundestag den zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beraten. Der Haushalt 2022 ist stark geprägt von den krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie, der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der gestiegenen Energiekosten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges für Deutschland können wir noch nicht im Einzelnen absehen. Der Unsicherheit trägt die Bundesregierung aber Rechnung und bringt demnächst einen Ergänzungshaushalt in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022. Damit wollen wir die Mittel bereitstellen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs abzumildern, steigende Energiekosten abzufedern und die humanitären Hilfen für die Ukraine auszubauen.
Wir werden aber auch unsere eigene Wehrhaftigkeit stärken müssen. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie die sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb des NATO-Bündnisses wahrnehmen können. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir verankern das Sondervermögen im Grundgesetz. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat:innen. Zugleich stellen wird sichergestellt, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass die Investitionen im Verteidigungsbereich keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.
Die Ampel-Koalition hat sich auf den Weg gemacht, um die 2020er Jahre zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen zu machen. Mit dem Bundeshaushalt 2022 nehmen wir viel Geld in die Hand. Wir investieren in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur, um die sozial-ökologische Transformation in Deutschland voranzutreiben. In 2022 investieren wir fast 51 Milliarden Euro – zehn Milliarden Euro mehr im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019. Diesen Betrag wollen wir bis 2026 verstetigen. Wir stärken vor allem den Ausbau der Erneuerbaren Energien und fördern innovative Technologien wie Wasserstoff. Dazu stellen wir im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zwischen 2022 und 2026 mehr als 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Klimaschutz gelingt nur durch nachhaltige Mobilität. Deshalb steigen auch unsere Verkehrsinvestitionen – auf rund 20,5 Milliarden Euro bis 2026. Mit dem Geld stärken wir vor allem den Schienenverkehr und sanieren unsere Verkehrswege. Durch umfangreiche Investitionen in die Forschung sichern wir eine sozial gerechte und innovative Zukunft. Mit der Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) wollen wir die regionale Innovationsförderung stärken und dazu beitragen, dass Ideen aus der Wissenschaft künftig schneller in die Praxis umgesetzt werden.
Deutschland verfügt über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Die rund 24 Milliarden Kubikmetern Speicher sichern Jahr für Jahr die Gasversorgung in Deutschland. Trotz des hohen Speichervolumens verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand. Dies führt unter anderem zu den aktuell stark gestiegenen Gaspreisen für Verbraucher:innen und Unternehmen. Die Ursache hierfür ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gasmarkt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher.
In dieser Woche haben wir abschließend einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen beraten, der die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet (zum 1. August: 65 Prozent; zum 1. Oktober: 80 Prozent; zum 1. Dezember: 90 Prozent, 1. Februar: 40 Prozent). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der sogenannte Marktgebietsverantwortliche – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland –, der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.
In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden (so genannte „Strategic Storage Based Options, SSBOs). Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.
Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.
Die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund haben sich die Regierungsparteien in einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf weiterer Entlastungen für die Bürger:innen geeinigt. Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen der Entlastungspakete werden Arbeitnehmer:innen, Familien, Studierende sowie Unternehmen entlasten. Auch Rentner:innen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher:innen sind – von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen sind Rentner:innen). Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner:innen (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.
Das jüngste Entlastungspaket sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
– Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
– Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
– Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
– Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).
– ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-03-25 14:11:422022-03-25 14:11:42Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten
Die zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Schutzmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus enden am 19. März. Das bedeutet, dass Bund und Länder keine Rechtsgrundlage für weitere Schutzmaßnahmen mehr haben. Dennoch ist es wichtig, gerade im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter, unsere Gesellschaft und insbesondere die sogenannten vulnerablen Gruppen vorzubereiten und zu schützen. Deshalb beriet der Bundestag in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in 1. und 2./3. Lesung, der dann bis Herbst 2022 gelten soll. Das Gesetz sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV, oder eine sogenannte Hotspot-Regelung vor. Diese Regelung ermöglicht es, je nach lokaler Infektionslage weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im IfSG definiert werden. Weiterhin wird außerdem die Corona-Einreise-Verordnung angepasst.
Eine hohe Impfquote bleibt der einzige Weg aus der Pandemie. Mit einer aktuellen Impfquote von ca. 76% liegt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Wir müssen deshalb jetzt die Weichen stellen, um gut vorbereitet in den kommenden Herbst zu gehen. Hier gilt es besonders kleine Kinder zu schützen, welche noch nicht geimpft werden können. Der Bundestag befasste sich in dieser Woche mit verschiedene Gesetzesentwürfe und Anträge aus der Mitte des Hauses. Dazu zählen unter anderem ein Vorschlag einer Beratung und Impfung aller Volljährigen, einer Beratung aller Volljährigen und Impfung ab 50, bis hin zu einem Antrag, der sich gegen eine Allgemeine Impfpflicht ausspricht. Wir als Regierungskoalition haben uns darauf verständigt, die Entscheidung über eine Impfpflicht den Abgeordneten des Bundestages zu überlassen. Ich persönlich werde mich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aussprechen und bei einer entsprechenden Abstimmung dafür votieren. Eins ist jedoch klar, kein Abgeordneter des Bundestages macht sich die Entscheidung leicht, aber dennoch sind wir uns im überwiegenden einig: Die Impfbereitschaft muss erhöht werden. Nur so kommen wir raus aus der Pandemie.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-03-18 10:27:292022-03-18 12:16:22Debatte über die Impfpflicht in der Corona-Pandemie
Die momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-03-18 10:25:282022-03-18 12:16:14Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise
Als weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.
Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.
Pfleger*innen verdienen unseren Respekt! Der Pflegebonus kommt.
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.
Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.
Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.
Steuerentlastungen für Familien
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Umwelt und Energie, Verkehr und InfrastrukturAngesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.
Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.
Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.
Erster Teil der BAföG-Reform: Viel mehr Studierende bekommen BAföG!
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungLange hat die gesamte SPD dafür gekämpft und am Mittwoch den ersten Schritt getan: Das Kabinett beschloss den Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes. Darin öffnen wir das BAföG so stark wie nie: Die Elternfreibeträge steigen um 20 Prozent und damit haben mehr Menschen einen Förderanspruch.
Wer BAföG bekommt, hat dann mehr davon: Wir erhöhen die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungszuschlag und die Wohnpauschale. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 861 Euro auf 931 Euro. Wir wollen auch die Altersgrenze im BAföG anheben. Künftig soll diese einheitlich bei 45 Jahren liegen. Denn wir sind der Meinung, dass auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung Unterstützung verdienen. Auch die Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren wollen wir auf alle Darlehensnehmenden ausdehnen und unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgestalten. Wir wollen eine digitale Antragstellung herbeiführen und damit die Antragsstellung im BAföG erleichtern.
Von der Novelle profitieren alle Studierenden ab dem Wintersemester 2022/23 sowie Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2022/23. Dafür soll das parlamentarische Verfahren voraussichtlich im Mai beginnen und bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. Zusätzlich hierzu wird es ein eigenes Gesetzesvorhaben geben, um einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern. Dieser soll Studierende sowie Schüler*innen im Falle einer schweren Krise unterstützen, die dadurch ihren Nebenjob verloren haben. Dieser Nothilfemechanismus soll zum 1. November 2022 in Kraft treten. Damit schaffen wir den Einstieg in eine umfassende Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die sich die Koalitionspartner gemeinsam vorgenommen haben und die wir im weiteren Verlauf der Wahlperiode angehen werden.
Als nächstes werden wir das BAföG strukturell verbessern, indem wir unter anderem Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die direkte Auszahlung der Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen werden. Insbesondere die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation und die IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können steht prioritär auf der Agenda. Damit machen wir das BAföG wieder richtig fit für neue Zeiten!
Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022
Berlin, InfodienstIn dieser Woche hat der Bundestag den zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beraten. Der Haushalt 2022 ist stark geprägt von den krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie, der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der gestiegenen Energiekosten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges für Deutschland können wir noch nicht im Einzelnen absehen. Der Unsicherheit trägt die Bundesregierung aber Rechnung und bringt demnächst einen Ergänzungshaushalt in die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022. Damit wollen wir die Mittel bereitstellen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs abzumildern, steigende Energiekosten abzufedern und die humanitären Hilfen für die Ukraine auszubauen.
Wir werden aber auch unsere eigene Wehrhaftigkeit stärken müssen. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie die sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb des NATO-Bündnisses wahrnehmen können. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wir verankern das Sondervermögen im Grundgesetz. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat:innen. Zugleich stellen wird sichergestellt, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass die Investitionen im Verteidigungsbereich keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.
Die Ampel-Koalition hat sich auf den Weg gemacht, um die 2020er Jahre zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen zu machen. Mit dem Bundeshaushalt 2022 nehmen wir viel Geld in die Hand. Wir investieren in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Infrastruktur, um die sozial-ökologische Transformation in Deutschland voranzutreiben. In 2022 investieren wir fast 51 Milliarden Euro – zehn Milliarden Euro mehr im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019. Diesen Betrag wollen wir bis 2026 verstetigen. Wir stärken vor allem den Ausbau der Erneuerbaren Energien und fördern innovative Technologien wie Wasserstoff. Dazu stellen wir im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zwischen 2022 und 2026 mehr als 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Klimaschutz gelingt nur durch nachhaltige Mobilität. Deshalb steigen auch unsere Verkehrsinvestitionen – auf rund 20,5 Milliarden Euro bis 2026. Mit dem Geld stärken wir vor allem den Schienenverkehr und sanieren unsere Verkehrswege. Durch umfangreiche Investitionen in die Forschung sichern wir eine sozial gerechte und innovative Zukunft. Mit der Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) wollen wir die regionale Innovationsförderung stärken und dazu beitragen, dass Ideen aus der Wissenschaft künftig schneller in die Praxis umgesetzt werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001000.pdf
Mindestfüllstände für Gasspeicher schaffen Sicherheit
InfodienstDeutschland verfügt über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Die rund 24 Milliarden Kubikmetern Speicher sichern Jahr für Jahr die Gasversorgung in Deutschland. Trotz des hohen Speichervolumens verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand. Dies führt unter anderem zu den aktuell stark gestiegenen Gaspreisen für Verbraucher:innen und Unternehmen. Die Ursache hierfür ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gasmarkt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher.
In dieser Woche haben wir abschließend einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen beraten, der die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet (zum 1. August: 65 Prozent; zum 1. Oktober: 80 Prozent; zum 1. Dezember: 90 Prozent, 1. Februar: 40 Prozent). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der sogenannte Marktgebietsverantwortliche – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland –, der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.
In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden (so genannte „Strategic Storage Based Options, SSBOs). Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.
Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001024.pdf
Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit hohen Energiekosten
Infodienst, VerbraucherschutzDie ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten.
Aus diesem Grund haben sich die Regierungsparteien in einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf weiterer Entlastungen für die Bürger:innen geeinigt. Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen der Entlastungspakete werden Arbeitnehmer:innen, Familien, Studierende sowie Unternehmen entlasten. Auch Rentner:innen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher:innen sind – von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen sind Rentner:innen). Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner:innen (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.
Das jüngste Entlastungspaket sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
– Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
– Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
– Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
– Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).
– ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.
Weitere Informationen zum Entlastungspaket gibt es hier:
https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstDie zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Schutzmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus enden am 19. März. Das bedeutet, dass Bund und Länder keine Rechtsgrundlage für weitere Schutzmaßnahmen mehr haben. Dennoch ist es wichtig, gerade im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter, unsere Gesellschaft und insbesondere die sogenannten vulnerablen Gruppen vorzubereiten und zu schützen. Deshalb beriet der Bundestag in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in 1. und 2./3. Lesung, der dann bis Herbst 2022 gelten soll. Das Gesetz sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV, oder eine sogenannte Hotspot-Regelung vor. Diese Regelung ermöglicht es, je nach lokaler Infektionslage weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im IfSG definiert werden. Weiterhin wird außerdem die Corona-Einreise-Verordnung angepasst.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000958.pdf
Debatte über die Impfpflicht in der Corona-Pandemie
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstEine hohe Impfquote bleibt der einzige Weg aus der Pandemie. Mit einer aktuellen Impfquote von ca. 76% liegt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Wir müssen deshalb jetzt die Weichen stellen, um gut vorbereitet in den kommenden Herbst zu gehen. Hier gilt es besonders kleine Kinder zu schützen, welche noch nicht geimpft werden können. Der Bundestag befasste sich in dieser Woche mit verschiedene Gesetzesentwürfe und Anträge aus der Mitte des Hauses. Dazu zählen unter anderem ein Vorschlag einer Beratung und Impfung aller Volljährigen, einer Beratung aller Volljährigen und Impfung ab 50, bis hin zu einem Antrag, der sich gegen eine Allgemeine Impfpflicht ausspricht. Wir als Regierungskoalition haben uns darauf verständigt, die Entscheidung über eine Impfpflicht den Abgeordneten des Bundestages zu überlassen. Ich persönlich werde mich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren aussprechen und bei einer entsprechenden Abstimmung dafür votieren. Eins ist jedoch klar, kein Abgeordneter des Bundestages macht sich die Entscheidung leicht, aber dennoch sind wir uns im überwiegenden einig: Die Impfbereitschaft muss erhöht werden. Nur so kommen wir raus aus der Pandemie.
Den Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf
Den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000954.pdf
Den Gesetzentwurf zur Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000680.pdf
Den Gesetzentwurf der CDU/ CSU-Fraktion gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000978.pdf
Den Gesetzentwurf zur Ablehnung einer Impfpflicht gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000516.pdf
Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise
Infodienst, Umwelt und Energie, VerbraucherschutzDie momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000689.pdf
Absenkung der EEG-Umlage
Infodienst, Umwelt und EnergieAls weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.
Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001025.pdf