In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-05-20 13:21:372022-05-20 13:33:11Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern
Auch der dauerhafte Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden des Libanons geflüchtet. Zudem verfügt die radikal-islamische Hisbollah weiterhin über umfangreiche militärische Fähigkeiten, die den Einfluss der libanesischen Regierung im eigenen Land einschränkt. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft. Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist es, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat*innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Diesen finden Sie hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-05-20 13:18:432022-05-20 13:33:03Bundeswehreinsatz im Libanon fördert den Frieden im Nahen Osten
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region in Afrika sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für die Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Das betrifft insbesondere Mali: Laut Vereinten Nationen sind dort mehr als sechs Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Bundeswehr wird weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Seit 2013 beteiligt sich Deutschland deshalb an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes in der Fläche zu stärken. Beide Missionen unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Seit 2013 wurden im Rahmen von EUTM Mali über 14.000 malische Soldat*innen ausgebildet und militärisch beraten. Da die malische Regierung weiterhin eine Zusammenarbeit mit russischen Kräften nicht ausgeschlossen hat und EU-ausgebildete malische Sicherheitskräfte immer wieder Menschenrechtsverletzungen begehen, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte temporär auszusetzen. Die Mission wird künftig im Nachbarland Niger fortgeführt. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen sowie die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung durch die Bundeswehr sind weiterhin ausgeschlossen. Den entsprechenden Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-05-20 13:18:152022-05-20 13:32:55Bundeswehreinsatz in Mali wird unter Auflagen fortgeführt
Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für die Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Die zahlreichen Konflikte vor Ort können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen. Die Vereinten Nationen gehen aktuell von mehr als sechs Millionen Menschen in Mali aus, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Die Bundeswehr wird auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Seit 2013 beteiligt sich Deutschland deshalb an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und die staatlichen Strukturen sowie die Daseinsvorsorge zu stärken. Beide Missionen unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Seit 2013 wurden im Rahmen von EUTUM Mali über 14.000 malische Soldat*innen ausgebildet und militärisch beraten. Angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen sowie fehlender Garantien, dass von der EU ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte vorübergehend auszusetzen. Die Mission wird künftig im Nachbarland Niger fortgeführt. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen ist weiterhin ausgeschlossen. Das Mandat wird von 600 auf 300 Soldat*innen abgesenkt und bis zum 31. Mai 2023 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-05-13 14:31:492022-05-13 14:32:37Bundeswehreinsätze in Mali
Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten
In dieser Woche wurden abschließend der Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher*innen von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben. Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis dieser umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen. Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni Grundsicherung erhalten. Bei Bedarf können sie sich weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-05-13 14:27:262022-05-13 14:32:48Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung
Um den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, werden zum Ausgleich durch das Steuerentlastungsgesetz die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor. In den Gesetzesberatungen haben wir die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger*innen gezahlt. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Familien. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.
Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.
Um die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bürger*innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger*innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.
Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern
Europa, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungIn einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.
Bundeswehreinsatz im Libanon fördert den Frieden im Nahen Osten
Äußeres und Verteidigung, InfodienstAuch der dauerhafte Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden des Libanons geflüchtet. Zudem verfügt die radikal-islamische Hisbollah weiterhin über umfangreiche militärische Fähigkeiten, die den Einfluss der libanesischen Regierung im eigenen Land einschränkt. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft. Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist es, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldat*innen der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche eingebracht wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Diesen finden Sie hier.
Bundeswehreinsatz in Mali wird unter Auflagen fortgeführt
Äußeres und Verteidigung, InfodienstStabilität und Frieden in der Sahel-Region in Afrika sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für die Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Das betrifft insbesondere Mali: Laut Vereinten Nationen sind dort mehr als sechs Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Bundeswehr wird weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Seit 2013 beteiligt sich Deutschland deshalb an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes in der Fläche zu stärken. Beide Missionen unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Seit 2013 wurden im Rahmen von EUTM Mali über 14.000 malische Soldat*innen ausgebildet und militärisch beraten. Da die malische Regierung weiterhin eine Zusammenarbeit mit russischen Kräften nicht ausgeschlossen hat und EU-ausgebildete malische Sicherheitskräfte immer wieder Menschenrechtsverletzungen begehen, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte temporär auszusetzen. Die Mission wird künftig im Nachbarland Niger fortgeführt. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen sowie die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung durch die Bundeswehr sind weiterhin ausgeschlossen. Den entsprechenden Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.
Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen
Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen, Zukunftsaufgabe BildungEin mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .
Bundeswehreinsätze in Mali
Äußeres und Verteidigung, Infodienst, Inneres und JustizStabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für die Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Die zahlreichen Konflikte vor Ort können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen. Die Vereinten Nationen gehen aktuell von mehr als sechs Millionen Menschen in Mali aus, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Die Bundeswehr wird auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Seit 2013 beteiligt sich Deutschland deshalb an der UN-Mission MINUSMA sowie an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und die staatlichen Strukturen sowie die Daseinsvorsorge zu stärken. Beide Missionen unterstützen und ergänzen sich gegenseitig. Seit 2013 wurden im Rahmen von EUTUM Mali über 14.000 malische Soldat*innen ausgebildet und militärisch beraten. Angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen sowie fehlender Garantien, dass von der EU ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden, hat die EU entschieden, die Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte vorübergehend auszusetzen. Die Mission wird künftig im Nachbarland Niger fortgeführt. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen ist weiterhin ausgeschlossen. Das Mandat wird von 600 auf 300 Soldat*innen abgesenkt und bis zum 31. Mai 2023 verlängert.
Für Klimaschutz und Energiesicherheit – das „Osterpaket“ kommt!
Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenErneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten
Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung
Arbeit und Soziales, Familie, InfodienstIn dieser Woche wurden abschließend der Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher*innen von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben. Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis dieser umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen. Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni Grundsicherung erhalten. Bei Bedarf können sie sich weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Steuerentlastungen: Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022
Infodienst, Umwelt und Energie, VerbraucherschutzUm den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, werden zum Ausgleich durch das Steuerentlastungsgesetz die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor. In den Gesetzesberatungen haben wir die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger*innen gezahlt. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Familien. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.
Mehr Energiesicherheit durch besseren Schutz von kritischer Infrastruktur
Infodienst, Umwelt und Energie, Verkehr und InfrastrukturRussland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.
Bund finanziert „9-für-90“ Ticket
Infodienst, Verbraucherschutz, Verkehr und InfrastrukturUm die gestiegenen finanziellen Belastungen der Bürger*innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger*innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.