Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.
Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.
Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-06-11 14:35:352021-06-11 14:35:35Klimaschutz und Nachhaltigkeit
In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.
Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.
Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.
Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-06-11 14:33:332021-06-11 14:33:33Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
Nachdem wir im vergangenen Jahr mit dem Dialogbus der SPD-Bundestagsfraktion in Bergkamen waren, kommen wir unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ am Freitag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf den Kamener Markt. Nach über einem Jahr mit vorwiegend digitalen Gesprächsangeboten ist es schön und richtig, sich auch wieder persönlich zu begegnen. Mit den nötigen Hygienemaßnahmen will ich mit den Menschen ins Gespräch kommen und zuhören. Denn ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Auch Themen wie der Klimaschutz, die Situation in der Pflege oder gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigten sie. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, will ich mit ihnen sprechen – persönlich und direkt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-06-11 14:30:462021-06-11 14:31:31Lasst uns reden: Dialogbus macht Halt auf dem Alten Markt in Kamen
“Für die Errichtung des Klimagartens in Wandhofen erhält die Stadt drei Mio. Euro vom Bund. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute entschieden”, übermittelt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek aus Berlin. Er hatte sich dort für das Vorhaben stark gemacht und die Unterstützung für das Vorhaben eingeworben. „Ich bedanke mich bei der Stadtverwaltung Schwerte und Bürgermeister Dimitrios Axourgos für die erneut außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit bei dem Förderantrag und bin stolz, dass mein Wahlkreis erneut von Sonderausschüttungen des Bundes profitieren konnte“, erläutert Kaczmarek.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden insgesamt 100 Mio. Euro für 150 Projekte ausgeschüttet, die einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. In Schwerte-Wandhofen will die Stadt von der Förderung des Bundes auf einer Fläche von rund 12.000 Quadratmetern u.a. artenreiche und klimaangepasste Bäume und Sträucher pflanzen und Blühstreifen anlegen. Darüber hinaus sollen hier nachhaltiges und klimaangepasstes Gärtnern (urban gardening) integriert und Ruhe- und Verweilmöglichkeiten für Besucher*innen geschaffen werden.
“Öffentliche Grünflächen, Parks und Gärten haben eine enorme Bedeutung für das Stadtklima”, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek. Sie könnten für Abkühlung in Hitzezeiten sorgen, Niederschläge zwischenspeichern, die Luft reinigen und die Artenvielfalt erhalten. “Daher freue ich mich sehr, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Schwerter Klimaprojekt trägt.”
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/08/Oliver-Kacmarek-06_19-205-scaled-e1597141438928.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-06-09 14:54:522024-03-21 10:47:32Klimagarten in Schwerte-Wandhofen erhält 3 Mio. Euro vom Bund
Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm, kurz PPP. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses werden junge Leute – Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige – gefördert. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem interkulturellen Austausch und wirbt für das nächste Austauschjahr 2022/23: „Dieses Programm, das im ersten Pandemiejahr verkürzt werden musste und in diesem Jahr leider komplett ausfiel, eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”
Für das Programm 2022/23 läuft derzeit die Bewerbungsphase. Bis zum 10. September 2021 können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und junge Berufstätige bewerben. Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungsunterlagen herunterzuladen.
Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.
Darüber hinaus weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Durchführung des 39. PPP unter dem Vorbehalt der Pandemie steht. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich sei und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne, so Kaczmarek.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/05/liberty_gross.jpg321570Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-05-27 11:25:112024-03-21 10:59:48Ein Jahr USA: Kaczmarek wirbt für Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages
In diesem Jahr begehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam das Jubiläum “50 Jahre Städtebauförderung”. Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert – in 3.900 Kommunen bundesweit. Allein der Bund hat seit 1971 ca. 19,3 Milliarden Euro investiert. 2021 sind erneut 790 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen.
Auch der Kreis Unna profitiert seit Jahrzehnten von den Bundesmitteln. So flossen u.a. in den Jahren 2019 und 2020 wieder Finanzmittel in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Bundes in den Kreis Unna. „Mit dem Geld konnten Projekte finanziert werden, die das Leben der Menschen im Kreis Unna ganz konkret verbessern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Attraktivität der Städte steigern“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich des Jubiläums. „Der Bund fördert lebendige Innenstädte, neue Stadtentwicklungsprojekte, lebenswerte Quartiere und Stadtteile. Wir brauchen Städte, in denen die Menschen gut und gerne leben. Dafür gibt der Bund den Kommunen Unterstützung“, so Kaczmarek weiter.
Die Summe der vom Bund in den Jahren 2019/2020 zur Verfügung gestellten Mittel teilt sich wie folgt auf die Kommunen und die jeweiligen Projekte auf: Nach Unna flossen insgesamt 3,515 Mio. Euro: 419.000 Euro aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; 669.000 Euro erhielt die Stadt für die Innenstadtsanierung aus dem Programm “Lebendige Zentren”; für Königsborn Süd-Ost standen aus dem Programm “Soziale Stadt” 1,761 Mio. Euro zur Verfügung und aus dem Programm “Sozialer Zusammenhalt” 666.000 Euro. Bergkamen profitierte von 1,285 Mio. Euro für die Wasserstadt aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und Holzwickede von 3,874 Mio. Euro aus dem Programm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”.
Bönen erhielt 63.000 Euro aus dem Programm “Lebendige Zentren” für die Sanierung des Bahnhofs und seines Umfelds. Fröndenberg konnte aus den Programmen “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” und “Lebendige Zentren” von 860.000 Euro profitieren und Kamen aus dem Programm “Lebendige Zentren” von insgesamt 220.000 Euro. Schwerte wiederum erhielt 226.000 Euro aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” für die Sanierung der Innenstadt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/05/house-2449886_1280.jpg8381280Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-05-26 15:08:382024-03-21 11:09:52Mehr als 10 Mio. Euro Bundesmittel für den Städtebau im Kreis
In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde vereinbart, dass auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und des Justizvollzuges sowie die Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen von den Einschränkungen der Bundesnotbremse im Bildungsbereich ausgenommen sind, wenn die Aus- und Fortbildung nur in Präsenz durchgeführt werden kann. Ausgenommen werden auch Veranstaltungen an Hochschulen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen.
In der Gesetzesbegründung von § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz wird außerdem klargestellt, dass unter den Begriff der Abschlussklassen auch Übertrittsklassen an den Grundschulen fallen. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im ÖPNV von der FFP2-Maskentragepflicht befreit.
Zudem können bestimmte Rechtsverordnungen gegebenenfalls befristet über das Ende der epidemischen Lage hinaus fortgelten. Das betrifft die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und Rechtsverordnungen zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Arzneimitteln. Darüber hinaus werden nationale Regelungen zum Ausstellen des EU-weiten Digitalen Grünen Nachweises durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker getroffen.
Das Ausstellen eines unrichtigen COVID19-Impfzertifikats oder eines unrichtigen COVID19-Testzertifikats wird unter Strafe gestellt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darüber hinaus vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2021 die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen aufgrund der Corona-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung vollständig erstattet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-21 17:04:352021-05-21 17:04:35Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-21 17:01:452021-05-21 17:01:45Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.
Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-21 17:00:522021-05-21 17:00:52Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.
Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-21 16:59:422021-05-21 16:59:42Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Infodienst, Umwelt und EnergieMit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.
Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.
Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/275/1927530.pdf
Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930130.pdf
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
Digitales, Infodienst, Inneres und JustizIn dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.
Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.
Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.
Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf
Lasst uns reden: Dialogbus macht Halt auf dem Alten Markt in Kamen
Infodienst, KamenNachdem wir im vergangenen Jahr mit dem Dialogbus der SPD-Bundestagsfraktion in Bergkamen waren, kommen wir unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ am Freitag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf den Kamener Markt. Nach über einem Jahr mit vorwiegend digitalen Gesprächsangeboten ist es schön und richtig, sich auch wieder persönlich zu begegnen. Mit den nötigen Hygienemaßnahmen will ich mit den Menschen ins Gespräch kommen und zuhören. Denn ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Auch Themen wie der Klimaschutz, die Situation in der Pflege oder gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigten sie. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, will ich mit ihnen sprechen – persönlich und direkt.
Klimagarten in Schwerte-Wandhofen erhält 3 Mio. Euro vom Bund
Allgemein, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Schwerte“Für die Errichtung des Klimagartens in Wandhofen erhält die Stadt drei Mio. Euro vom Bund. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute entschieden”, übermittelt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek aus Berlin. Er hatte sich dort für das Vorhaben stark gemacht und die Unterstützung für das Vorhaben eingeworben. „Ich bedanke mich bei der Stadtverwaltung Schwerte und Bürgermeister Dimitrios Axourgos für die erneut außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit bei dem Förderantrag und bin stolz, dass mein Wahlkreis erneut von Sonderausschüttungen des Bundes profitieren konnte“, erläutert Kaczmarek.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden insgesamt 100 Mio. Euro für 150 Projekte ausgeschüttet, die einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. In Schwerte-Wandhofen will die Stadt von der Förderung des Bundes auf einer Fläche von rund 12.000 Quadratmetern u.a. artenreiche und klimaangepasste Bäume und Sträucher pflanzen und Blühstreifen anlegen. Darüber hinaus sollen hier nachhaltiges und klimaangepasstes Gärtnern (urban gardening) integriert und Ruhe- und Verweilmöglichkeiten für Besucher*innen geschaffen werden.
“Öffentliche Grünflächen, Parks und Gärten haben eine enorme Bedeutung für das Stadtklima”, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek. Sie könnten für Abkühlung in Hitzezeiten sorgen, Niederschläge zwischenspeichern, die Luft reinigen und die Artenvielfalt erhalten. “Daher freue ich mich sehr, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Schwerter Klimaprojekt trägt.”
Ein Jahr USA: Kaczmarek wirbt für Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungEin Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm, kurz PPP. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses werden junge Leute – Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige – gefördert. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem interkulturellen Austausch und wirbt für das nächste Austauschjahr 2022/23: „Dieses Programm, das im ersten Pandemiejahr verkürzt werden musste und in diesem Jahr leider komplett ausfiel, eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”
Für das Programm 2022/23 läuft derzeit die Bewerbungsphase. Bis zum 10. September 2021 können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und junge Berufstätige bewerben. Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungsunterlagen herunterzuladen.
Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.
Darüber hinaus weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Durchführung des 39. PPP unter dem Vorbehalt der Pandemie steht. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich sei und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne, so Kaczmarek.
Mehr als 10 Mio. Euro Bundesmittel für den Städtebau im Kreis
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.In diesem Jahr begehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam das Jubiläum “50 Jahre Städtebauförderung”. Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert – in 3.900 Kommunen bundesweit. Allein der Bund hat seit 1971 ca. 19,3 Milliarden Euro investiert. 2021 sind erneut 790 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen.
Auch der Kreis Unna profitiert seit Jahrzehnten von den Bundesmitteln. So flossen u.a. in den Jahren 2019 und 2020 wieder Finanzmittel in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Bundes in den Kreis Unna. „Mit dem Geld konnten Projekte finanziert werden, die das Leben der Menschen im Kreis Unna ganz konkret verbessern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Attraktivität der Städte steigern“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich des Jubiläums. „Der Bund fördert lebendige Innenstädte, neue Stadtentwicklungsprojekte, lebenswerte Quartiere und Stadtteile. Wir brauchen Städte, in denen die Menschen gut und gerne leben. Dafür gibt der Bund den Kommunen Unterstützung“, so Kaczmarek weiter.
Die Summe der vom Bund in den Jahren 2019/2020 zur Verfügung gestellten Mittel teilt sich wie folgt auf die Kommunen und die jeweiligen Projekte auf: Nach Unna flossen insgesamt 3,515 Mio. Euro: 419.000 Euro aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; 669.000 Euro erhielt die Stadt für die Innenstadtsanierung aus dem Programm “Lebendige Zentren”; für Königsborn Süd-Ost standen aus dem Programm “Soziale Stadt” 1,761 Mio. Euro zur Verfügung und aus dem Programm “Sozialer Zusammenhalt” 666.000 Euro. Bergkamen profitierte von 1,285 Mio. Euro für die Wasserstadt aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und Holzwickede von 3,874 Mio. Euro aus dem Programm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”.
Bönen erhielt 63.000 Euro aus dem Programm “Lebendige Zentren” für die Sanierung des Bahnhofs und seines Umfelds. Fröndenberg konnte aus den Programmen “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” und “Lebendige Zentren” von 860.000 Euro profitieren und Kamen aus dem Programm “Lebendige Zentren” von insgesamt 220.000 Euro. Schwerte wiederum erhielt 226.000 Euro aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” für die Sanierung der Innenstadt.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstIn dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde vereinbart, dass auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und des Justizvollzuges sowie die Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen von den Einschränkungen der Bundesnotbremse im Bildungsbereich ausgenommen sind, wenn die Aus- und Fortbildung nur in Präsenz durchgeführt werden kann. Ausgenommen werden auch Veranstaltungen an Hochschulen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen.
In der Gesetzesbegründung von § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz wird außerdem klargestellt, dass unter den Begriff der Abschlussklassen auch Übertrittsklassen an den Grundschulen fallen. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im ÖPNV von der FFP2-Maskentragepflicht befreit.
Zudem können bestimmte Rechtsverordnungen gegebenenfalls befristet über das Ende der epidemischen Lage hinaus fortgelten. Das betrifft die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und Rechtsverordnungen zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Arzneimitteln. Darüber hinaus werden nationale Regelungen zum Ausstellen des EU-weiten Digitalen Grünen Nachweises durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker getroffen.
Das Ausstellen eines unrichtigen COVID19-Impfzertifikats oder eines unrichtigen COVID19-Testzertifikats wird unter Strafe gestellt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darüber hinaus vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2021 die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen aufgrund der Corona-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung vollständig erstattet.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf
Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Arbeit und Soziales, InfodienstBetriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.
Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf
Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter
Digitales, InfodienstDie Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.
Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf