Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

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In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf