Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.
Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.
Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/275/1927530.pdf
Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930130.pdf