Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.
Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.
„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Oliver-Kacmarek-e1573043429599.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-05-19 14:28:062024-03-21 11:16:18400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor
Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.
Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.
Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-07 15:53:512021-05-07 15:53:51Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen
Wir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.
Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.
Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.
Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.
Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.
Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.
In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-07 15:51:092021-05-07 15:51:09Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
In dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.
Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.
Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.
Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-07 15:47:302021-05-07 15:47:30Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.
Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-07 15:44:072021-05-07 15:44:07Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Das sind großartige Nachrichten für Bönen: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft. Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen der Gemeinde stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen. Sie reiht sich ein in viele Bundesförderungen, die ich zusammen mit den Entscheidungsträger/innen aus dem Kreis Unna in meinen Wahlkreis holen und über die ich in meiner Bilanz dieser Wahlperiode ausführlich berichten werde.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-05-07 15:40:312021-05-07 15:40:31Bundesförderung im Wahlkreis Unna I
„Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft!“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Auf dem ehemaligen Zechengelände können damit die beiden neuen Kunstrasenfußballplätze samt Vereinsheim und die Stockschießbahn errichtet werden. „Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen von Bönen stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen“, so Kaczmarek, der das Projekt in den vergangenen Wochen in Berlin in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und auf Initiative der SPD-Ratsfraktion in Bönen unterstützt hatte.
Mit dem Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem Haushalt 2021 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz insgesamt 800 Millionen Euro für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung gestellt. Nach einer ersten Tranche in Höhe von 200 Millionen Euro im September 2020, mit der deutschlandweit 105 Projekte gefördert wurden, folgte im März diesen Jahres eine weitere Tranche über 400 Millionen Euro, die weiteren 225 Projekten zum Startschuss verhalf.
Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses am 5. Mai 2021 wurden nun in einer finalen Förderrunde 139 zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in ganz Deutschland beschlossen, die eine Förderung vom Bund erhalten können. Die nun bereitgestellten 200 Millionen Euro lösen Gesamtinvestitionen in Höhe von 416 Millionen Euro aus, die häufig von lokalen Unternehmen umgesetzt werden und damit die regionale Wirtschaft unterstützen.
Seit 2016 leistet der Bund mit diesem Programm einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des hohen Sanierungsbedarfs bei der kommunalen Infrastruktur und unterstützt Städte und Gemeinden bei Investitionen z.B. in Ersatzneubauten von Turnhallen, Sanierungsmaßnahmen in Schwimmbädern, bei der Instandhaltung von Jugendhäusern oder dem Erhalt von bedeutsamen Kultureinrichtungen. Auf die Interessenbekundung vom Oktober 2020 waren rund 1.100 förderfähige Projektvorschläge eingegangen.
„Kommunale Sportstätten sind wertvolle Begegnungsorte, die gerade in dieser Zeit unsere Unterstützung benötigen. Deshalb war es uns als Große Koalition und als SPD wichtig, die Kommunen bei ihren Sanierungsvorhaben nicht alleine zu lassen, gezielt und spürbar in die soziale Infrastruktur zu investieren und damit den sozialen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Dass es nun mit dem Zuschuss geklappt hat, ist eine Wertschätzung für die Arbeit aller Sportvereine in Bönen“, betont Kaczmarek.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-784-scaled-e1575538227105.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-05-05 14:56:042024-02-23 10:55:353 Mio. Euro vom Bund für den Sportpark auf dem Zechengelände in Bönen
Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.
Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.
Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.
Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.
Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.
Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-23 16:03:172021-04-23 16:03:17Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.
Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.
Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-23 16:02:032021-04-23 16:02:03Menschenrechte auch für globale Lieferketten
400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor
Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co., SchwerteDer SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.
Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.
„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungDas von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.
Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.
Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.
Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.
Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.
Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.
Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.
Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.
In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178828/9a452321374467c357304d5399b2480e/ganztagsfinanzierungsgesetz-infopapier-data.pdf
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstIn dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.
Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.
Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.
Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf
Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Arbeit und Soziales, InfodienstBetriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.
Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf
Bundesförderung im Wahlkreis Unna I
Bönen, Infodienst, Kreis UnnaDas sind großartige Nachrichten für Bönen: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft. Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen der Gemeinde stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen. Sie reiht sich ein in viele Bundesförderungen, die ich zusammen mit den Entscheidungsträger/innen aus dem Kreis Unna in meinen Wahlkreis holen und über die ich in meiner Bilanz dieser Wahlperiode ausführlich berichten werde.
3 Mio. Euro vom Bund für den Sportpark auf dem Zechengelände in Bönen
Allgemein, Bönen, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.„Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft!“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Auf dem ehemaligen Zechengelände können damit die beiden neuen Kunstrasenfußballplätze samt Vereinsheim und die Stockschießbahn errichtet werden. „Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen von Bönen stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen“, so Kaczmarek, der das Projekt in den vergangenen Wochen in Berlin in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und auf Initiative der SPD-Ratsfraktion in Bönen unterstützt hatte.
Mit dem Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem Haushalt 2021 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz insgesamt 800 Millionen Euro für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung gestellt. Nach einer ersten Tranche in Höhe von 200 Millionen Euro im September 2020, mit der deutschlandweit 105 Projekte gefördert wurden, folgte im März diesen Jahres eine weitere Tranche über 400 Millionen Euro, die weiteren 225 Projekten zum Startschuss verhalf.
Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses am 5. Mai 2021 wurden nun in einer finalen Förderrunde 139 zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in ganz Deutschland beschlossen, die eine Förderung vom Bund erhalten können. Die nun bereitgestellten 200 Millionen Euro lösen Gesamtinvestitionen in Höhe von 416 Millionen Euro aus, die häufig von lokalen Unternehmen umgesetzt werden und damit die regionale Wirtschaft unterstützen.
Seit 2016 leistet der Bund mit diesem Programm einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des hohen Sanierungsbedarfs bei der kommunalen Infrastruktur und unterstützt Städte und Gemeinden bei Investitionen z.B. in Ersatzneubauten von Turnhallen, Sanierungsmaßnahmen in Schwimmbädern, bei der Instandhaltung von Jugendhäusern oder dem Erhalt von bedeutsamen Kultureinrichtungen. Auf die Interessenbekundung vom Oktober 2020 waren rund 1.100 förderfähige Projektvorschläge eingegangen.
„Kommunale Sportstätten sind wertvolle Begegnungsorte, die gerade in dieser Zeit unsere Unterstützung benötigen. Deshalb war es uns als Große Koalition und als SPD wichtig, die Kommunen bei ihren Sanierungsvorhaben nicht alleine zu lassen, gezielt und spürbar in die soziale Infrastruktur zu investieren und damit den sozialen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Dass es nun mit dem Zuschuss geklappt hat, ist eine Wertschätzung für die Arbeit aller Sportvereine in Bönen“, betont Kaczmarek.
Kinder und Jugendliche besser schützen
Allgemein, InfodienstKinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.
Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.
Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.
Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf
Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen, Zukunftsaufgabe BildungSchon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.
Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf
Menschenrechte auch für globale Lieferketten
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenAusbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.
Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.
Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928649.pdf