Mit dem Familienentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.
Darüber hinaus werden für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-30 12:29:592020-10-30 12:29:59Entlastungen für Familien und Behinderte
Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten. Pflegebedürftige und Angehörige werden nicht belastet. Auch die Versorgung von Schwangeren wird deutlich verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, beispielsweise für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfond überführt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-30 12:23:092020-10-30 12:23:09Für eine robuste Gesundheitsversorgung und Pflege
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist wichtige Aufgabe des Staates. Mit dem technischen Wandel haben sich auch die Straftaten gegen Kinder verändert. Das Internet bietet viel Raum, um kinderpornographische Inhalte zu verbreiten oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern.
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Auch wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Zudem soll bereits das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.
Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-30 12:20:022020-10-30 12:20:02Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen
Die Menschen in Irak und Syrien sehnen sich nach einer Perspektive, nach Frieden und Stabilität. Jahrelang litt die Bevölkerung beider Staaten unter der IS-Terrorherrschaft. Der IS ist nach wie vor in der Lage, Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in Syrien, Irak und Europa zu verüben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Region unter einem rasanten Anstieg von COVID-19-Infektionen leidet. Um die Stabilität in Irak zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und Versöhnung zu fördern, haben wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen.
Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Die Obergrenze beim Einsatz deutscher Soldat*innen wird von 700 auf 500 reduziert. Wegen der anstehenden Bundestagswahl im nächsten Jahr wird das Mandat dieses Mal um 15 Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-30 12:11:362020-10-30 12:11:36Bundeswehreinsatz im Irak
Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir müssen die globale Erderwärmung deutlich unter 2 Grad halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, führen wir die CO2-Bepreisung ein, die CO2-Emissionen verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft.
Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz führen wir ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Mit dem darin festgelegten verlässlichen Preispfad können sich Bürger*innen und Unternehmen schrittweise auf das System einstellen.
Diese Woche hat der Bundestag die Umsetzung des Ergebnisses zum CO2-Zertifikatepreis des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels ab 1. Januar 2021 dann 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Die CO2-Bepreisung ist daran geknüpft, dass die Umlage nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) schrittweise reduziert wird. Diese soll u.a. aus dem Topf der CO2-Bepreisung finanziert werden. Damit werden Verbraucher*innen, aber auch Unternehmen entlastet. Außerdem wird ab 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.
Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatpreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern nachteilig verändern kann. Daher haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit betont, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken des sogenannten Carbon Leakage zu gewährleisten und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert. Die Bundesregierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.
Außerdem wurde deutlich, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich CDU/CSU und SPD verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissionsfaktor Null zu beziffern. Denn diese Verbrennung ist Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-09 16:14:362020-10-09 16:14:36Der nationale CO2-Preis kommt
Von einer wirtschaftlich globalisierten Welt profitieren nicht zuletzt weltweit agierende, multinationale Unternehmen, indem sie ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern und ihre Produkte weltweit verkaufen können. Jedes Unternehmen muss dafür seinen fairen Steueranteil zahlen – entweder dort, wo es ansässig ist, oder dort, wo es wirtschaftlich aktiv ist. Damit die Besteuerungsrechte der betreffenden Staaten eindeutig ausgestaltet sind, weisen die nationalen Regierungen im Rahmen von so genannten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung – oder auch Nichtbesteuerung – von Unternehmen zu vermeiden.
Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch auch für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt – insbesondere von multinationalen Unternehmen. Diesem Missbrauch muss stärker begegnet werden. Mit dem Gesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, legen wir deshalb einen Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch an. Gleichzeitig soll die Wirksamkeit der in Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Streitbeilegungsmechanismen verbessert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-09 16:10:332020-10-09 16:10:33Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuergestaltung
Nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde, regelt Folgendes: Für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt soll die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich sein. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewer- ber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur dann zulässig, wenn zum definierten Zeitraum zur Bundestagswahl nur noch neun Monate zeitlicher Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerber*innenaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.
Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern. Beispielsweise könnte ermöglicht werden, dass die Parteien durch Vorstandsbeschluss von anderslautenden Regelungen ihrer Satzung abweichen können, um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte bei der Kandidat*innenaufstellung ausnahmsweise in anderer Form zu ermöglichen.
Darüber hinaus wurde in dieser Woche eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die eine weitere Vergrößerung des Bundestags vermindern soll. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen. Für die nächste Bundestagswahl bleibt es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen. Überhangmandate in einem Bundesland sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Darüber hinaus sollen drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden.
Weitgehender soll sich das Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl ändern. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Darüber hinaus wird eine neue Kommission eingesetzt, in der auch weitere Themen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2023 vorliegen.
Die SPD war die einzige Partei, die einen Vorschlag vorgelegt hat mit einer festen Obergrenze für den Bundestag. Darüber hinaus haben wir uns für die paritätische Zusammensetzung der Listen zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen eingesetzt. Leider konnte sich unser Koalitionspartner für diese Regelung nicht begeistern, sodass wir diesen Kompromissvorschlag nun dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen, bevor es zu gar keiner Änderung des Wahlrechts kommt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-09 16:07:522020-10-09 16:08:25Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger*innen sind.
Drei der neuen Regelungen stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Britische Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Der Regierungsentwurf regelt, dass die Betroffenen automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten und nur ein entsprechendes Aufenthaltsdokument als Nachweis ausgestellt wird. Damit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit für unter das Austrittsabkommen fallende britische Staats- und ihre Familienangehörigen geschaffen.
Aufgrund neuerer Entwicklungen im europäischen Recht waren einige Fälle im Gesetz zu berücksichtigen, in denen Personen, die EU-Bürger*innen nahestehen, wie etwa Pflegebedürftige, nicht in gerader Linie Verwandte oder langjährige Lebensgefährten, nunmehr ausdrücklich ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Ansprüche auf einen Aufenthalt sind damit nicht verbunden.
Darüber hinaus schafft das Gesetz eine Grundlage dafür, dass deutsche Studierende und anderen BAföG-Berechtigte auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. Gleichzeitig wird die Grundlage geschaffen, dass Leistungen der Arbeitsförderung weiterhin kostenfrei auf Konten bei Banken im Vereinigten Königreich überwiesen werden dürfen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-09 16:04:482020-10-09 16:04:48Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Am 9. Oktober jährt sich der rechtsextreme und antisemitische Anschlag in Halle zum ersten Mal. Wir gedenken der Opfer und stehen an der Seite der Angehörigen. Die Anschläge in Hanau und Halle wie auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind Teile einer besorgniserregenden Entwicklung. Morddrohungen und Angriffe von Rechtsextremen auf Politiker*innen, politisch und gesellschaftlich engagierte Menschen, aber auch auf Rettungskräfte nehmen zu. Die SPD geht entschlossen gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und menschenfeindliches Gedankengut vor – im Netz und auf der Straße. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität schützen wir alle Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden. Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck dagegen zur Wehr setzen. Und wir setzen uns stetig für eine umfangreiche Förderung der politischen Bildung und für ein Demokratiefördergesetz ein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-10-09 16:02:052020-10-09 16:02:05Erster Jahrestag des Anschlags in Halle
„Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“ – so lautet das Thema der 27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung, für den sich Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bis zum 28. Februar 2021 bewerben können. Die Ausschreibung fordert junge Menschen dazu auf, die Bedeutung des Sports für den Alltag und die Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Anhand historischer Beispiele können aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Problemstellungen, etwa Fragen nach Teilhabe, Ausgrenzung und gesellschaftlichem Engagement, analysiert und reflektiert werden. „Das Thema bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten der Spurensuche: in der Schule, im Verein oder der eigenen Familie”, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek überzeugt und freut sich, wenn sich viele Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Unna an dem Wettbewerb beteiligen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine persönliche Urkunde. Darüber hinaus lobt die Körber-Stiftung insgesamt 550 Geldpreise auf Bundes- und Landesebene aus. Die Auszeichnung der besten Arbeiten in den Bundesländern erfolgt auf den Landespreisverleihungen. Die 250 Landessieger im Wettbewerb haben anschließend die Chance, auch einen von 50 Bundespreisen zu erringen. Die Erstpreisträger und ihre Tutoren werden vom Bundespräsidenten persönlich in Schloss Bellevue ausgezeichnet.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten finden Interessierte auf der Internetseite www.geschichtswettbewerb.de.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/10/Geschichte.jpg5121024Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2020-10-05 09:50:032024-03-22 10:40:46Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten auf
Entlastungen für Familien und Behinderte
Allgemein, InfodienstMit dem Familienentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.
Darüber hinaus werden für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf
Für eine robuste Gesundheitsversorgung und Pflege
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten. Pflegebedürftige und Angehörige werden nicht belastet. Auch die Versorgung von Schwangeren wird deutlich verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, beispielsweise für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfond überführt.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen
Allgemein, InfodienstDie Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist wichtige Aufgabe des Staates. Mit dem technischen Wandel haben sich auch die Straftaten gegen Kinder verändert. Das Internet bietet viel Raum, um kinderpornographische Inhalte zu verbreiten oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern.
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Auch wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Zudem soll bereits das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.
Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf
Bundeswehreinsatz im Irak
Äußeres und Verteidigung, InfodienstDie Menschen in Irak und Syrien sehnen sich nach einer Perspektive, nach Frieden und Stabilität. Jahrelang litt die Bevölkerung beider Staaten unter der IS-Terrorherrschaft. Der IS ist nach wie vor in der Lage, Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in Syrien, Irak und Europa zu verüben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Region unter einem rasanten Anstieg von COVID-19-Infektionen leidet. Um die Stabilität in Irak zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und Versöhnung zu fördern, haben wir in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen.
Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Die Obergrenze beim Einsatz deutscher Soldat*innen wird von 700 auf 500 reduziert. Wegen der anstehenden Bundestagswahl im nächsten Jahr wird das Mandat dieses Mal um 15 Monate bis zum 31. Januar 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/222/1922207.pdf
Der nationale CO2-Preis kommt
Infodienst, Umwelt und EnergieDie SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir müssen die globale Erderwärmung deutlich unter 2 Grad halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, führen wir die CO2-Bepreisung ein, die CO2-Emissionen verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft.
Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz führen wir ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Mit dem darin festgelegten verlässlichen Preispfad können sich Bürger*innen und Unternehmen schrittweise auf das System einstellen.
Diese Woche hat der Bundestag die Umsetzung des Ergebnisses zum CO2-Zertifikatepreis des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels ab 1. Januar 2021 dann 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Die CO2-Bepreisung ist daran geknüpft, dass die Umlage nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) schrittweise reduziert wird. Diese soll u.a. aus dem Topf der CO2-Bepreisung finanziert werden. Damit werden Verbraucher*innen, aber auch Unternehmen entlastet. Außerdem wird ab 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.
Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatpreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern nachteilig verändern kann. Daher haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit betont, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken des sogenannten Carbon Leakage zu gewährleisten und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert. Die Bundesregierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.
Außerdem wurde deutlich, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich CDU/CSU und SPD verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissionsfaktor Null zu beziffern. Denn diese Verbrennung ist Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf
Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuergestaltung
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenVon einer wirtschaftlich globalisierten Welt profitieren nicht zuletzt weltweit agierende, multinationale Unternehmen, indem sie ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern und ihre Produkte weltweit verkaufen können. Jedes Unternehmen muss dafür seinen fairen Steueranteil zahlen – entweder dort, wo es ansässig ist, oder dort, wo es wirtschaftlich aktiv ist. Damit die Besteuerungsrechte der betreffenden Staaten eindeutig ausgestaltet sind, weisen die nationalen Regierungen im Rahmen von so genannten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung – oder auch Nichtbesteuerung – von Unternehmen zu vermeiden.
Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch auch für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt – insbesondere von multinationalen Unternehmen. Diesem Missbrauch muss stärker begegnet werden. Mit dem Gesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, legen wir deshalb einen Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch an. Gleichzeitig soll die Wirksamkeit der in Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Streitbeilegungsmechanismen verbessert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920979.pdf
Änderung des Bundeswahlgesetzes
Allgemein, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstNach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde, regelt Folgendes: Für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt soll die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich sein. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewer- ber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur dann zulässig, wenn zum definierten Zeitraum zur Bundestagswahl nur noch neun Monate zeitlicher Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerber*innenaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.
Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern. Beispielsweise könnte ermöglicht werden, dass die Parteien durch Vorstandsbeschluss von anderslautenden Regelungen ihrer Satzung abweichen können, um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte bei der Kandidat*innenaufstellung ausnahmsweise in anderer Form zu ermöglichen.
Darüber hinaus wurde in dieser Woche eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die eine weitere Vergrößerung des Bundestags vermindern soll. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen. Für die nächste Bundestagswahl bleibt es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen. Überhangmandate in einem Bundesland sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Darüber hinaus sollen drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden.
Weitgehender soll sich das Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl ändern. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Darüber hinaus wird eine neue Kommission eingesetzt, in der auch weitere Themen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2023 vorliegen.
Die SPD war die einzige Partei, die einen Vorschlag vorgelegt hat mit einer festen Obergrenze für den Bundestag. Darüber hinaus haben wir uns für die paritätische Zusammensetzung der Listen zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen eingesetzt. Leider konnte sich unser Koalitionspartner für diese Regelung nicht begeistern, sodass wir diesen Kompromissvorschlag nun dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen, bevor es zu gar keiner Änderung des Wahlrechts kommt.
Die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920596.pdf
und hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf
Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Europa, InfodienstDer Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger*innen sind.
Drei der neuen Regelungen stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Britische Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Der Regierungsentwurf regelt, dass die Betroffenen automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten und nur ein entsprechendes Aufenthaltsdokument als Nachweis ausgestellt wird. Damit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit für unter das Austrittsabkommen fallende britische Staats- und ihre Familienangehörigen geschaffen.
Aufgrund neuerer Entwicklungen im europäischen Recht waren einige Fälle im Gesetz zu berücksichtigen, in denen Personen, die EU-Bürger*innen nahestehen, wie etwa Pflegebedürftige, nicht in gerader Linie Verwandte oder langjährige Lebensgefährten, nunmehr ausdrücklich ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Ansprüche auf einen Aufenthalt sind damit nicht verbunden.
Darüber hinaus schafft das Gesetz eine Grundlage dafür, dass deutsche Studierende und anderen BAföG-Berechtigte auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. Gleichzeitig wird die Grundlage geschaffen, dass Leistungen der Arbeitsförderung weiterhin kostenfrei auf Konten bei Banken im Vereinigten Königreich überwiesen werden dürfen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921750.pdf
Erster Jahrestag des Anschlags in Halle
Allgemein, InfodienstAm 9. Oktober jährt sich der rechtsextreme und antisemitische Anschlag in Halle zum ersten Mal. Wir gedenken der Opfer und stehen an der Seite der Angehörigen. Die Anschläge in Hanau und Halle wie auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind Teile einer besorgniserregenden Entwicklung. Morddrohungen und Angriffe von Rechtsextremen auf Politiker*innen, politisch und gesellschaftlich engagierte Menschen, aber auch auf Rettungskräfte nehmen zu. Die SPD geht entschlossen gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und menschenfeindliches Gedankengut vor – im Netz und auf der Straße. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität schützen wir alle Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden. Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck dagegen zur Wehr setzen. Und wir setzen uns stetig für eine umfangreiche Förderung der politischen Bildung und für ein Demokratiefördergesetz ein.
Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten auf
Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co., Zukunftsaufgabe Bildung„Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“ – so lautet das Thema der 27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung, für den sich Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bis zum 28. Februar 2021 bewerben können. Die Ausschreibung fordert junge Menschen dazu auf, die Bedeutung des Sports für den Alltag und die Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Anhand historischer Beispiele können aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Problemstellungen, etwa Fragen nach Teilhabe, Ausgrenzung und gesellschaftlichem Engagement, analysiert und reflektiert werden. „Das Thema bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten der Spurensuche: in der Schule, im Verein oder der eigenen Familie”, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek überzeugt und freut sich, wenn sich viele Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Unna an dem Wettbewerb beteiligen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine persönliche Urkunde. Darüber hinaus lobt die Körber-Stiftung insgesamt 550 Geldpreise auf Bundes- und Landesebene aus. Die Auszeichnung der besten Arbeiten in den Bundesländern erfolgt auf den Landespreisverleihungen. Die 250 Landessieger im Wettbewerb haben anschließend die Chance, auch einen von 50 Bundespreisen zu erringen. Die Erstpreisträger und ihre Tutoren werden vom Bundespräsidenten persönlich in Schloss Bellevue ausgezeichnet.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten finden Interessierte auf der Internetseite www.geschichtswettbewerb.de.