Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-21 17:01:452021-05-21 17:01:45Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.
Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-21 17:00:522021-05-21 17:00:52Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.
Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-21 16:59:422021-05-21 16:59:42Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter
MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Ein Schlüsselinstrument zur Stabilisierung des Landes bleibt die Mission MINUSMA. Sie ist 2013 eingesetzt worden, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und zu begleiten.
Nach dem unblutigen Putsch vom August vergangenen Jahres hoffen die Menschen in Mali einmal mehr auf einen Neuanfang, den sie dringend für ein besseres Leben brauchen. MINUSMA sorgt dafür, dass der innermalische Friedensprozess fortgesetzt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hat in seinem Bericht vom März dieses Jahres ausdrücklich vor einem verfrühten Abzug gewarnt. Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an MINUSMA. Das Mandat ist auf 1.100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für Deutschland und die Europäische Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen.
Die Bundeswehr wird deshalb auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Die Ausbildungsmission EUTM Mali der Europäischen Union spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ziel des Einsatzes ist, die staatlichen Strukturen des Landes und die Daseinsvorsorge in der Fläche zu stärken. Seit 2013 wurden hierfür über 14.000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet und militärisch beraten. Seit dem vergangenen Jahr erstreckt sich das Engagement darüber hinaus auch auf die Nachbarstaaten Niger und Burkina Faso.
Zudem kommt Deutschland im Rahmen von EUTM Mali in den nächsten Jahren eine besondere Verantwortung zu: Mit der Leitung der Mission ab Juli 2021, der Integration der deutschen Spezialkräfte-Ausbildungsmission „Gazelle“ in Niger in EUTM Mali und mit der Planung und Begleitung des Aufbaus eines EU-Ausbildungszentrums im zentralmalischen Sévaré. Die vorgesehen personelle Obergrenze wurde deshalb von 450 auf 600 deutsche Soldatinnen und Soldaten erhöht.
Bundeswehreinsatz KFOR in Kosovo
Seit 22 Jahren engagiert sich Deutschland im Rahmen der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR) für Frieden, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Kosovo und der gesamten Region. Die Bundeswehr unterstützt dabei Hilfsorganisationen vor Ort und sorgt dafür, dass Flüchtlinge und Vertriebene wieder in das Land zurückkehren können. Obwohl sich die Lage im Land in den vergangenen Jahren deutlich gebessert hat, gibt es insbesondere im Norden des Landes ein gewisses Spannungs- und Eskalationspotenzial.
Deshalb hat der Bundestag diese Woche auf Antrag der Bundesregierung die Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Nach wie vor können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Kosovo eingesetzt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich nicht befristet. Alle zwölf Monate erfolgt jedoch eine konstitutive Befassung, wenn dies von einer Fraktion des Deutschen Bundestages beantragt wird. Am 3. März 2021 haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD den entsprechenden Wunsch geäußert.
Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Seit 2011 sind im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien über eine Million Menschen in den Norden des Landes geflüchtet. Zudem wird das Land weiterhin von der radikal-islamischen Hisbollah kontrolliert, die den Waffenstillstand mit Israel gefährdet. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft.
Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal und bildet Soldatinnen und Soldaten der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche beraten wird, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldatinnen und Soldaten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-21 16:58:392021-05-21 16:58:39Bundeswehreinsätze in Mali, Kosovo und Libanon
Um unterversorgte Haushalte und Unternehmen in Fröndenberg-Westick zu erschließen, zahlt der Bund weitere 350.000 Euro für den Breitbandausbau in der Kommune. Diese positive Nachricht erhielt jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe den Zuwendungsbescheid für die Stadt Fröndenberg am Montag, 17. Mai, erlassen, so Kaczmarek. Der Gesamtbedarf dieses Ausbauprojekts beträgt 700.000 Euro, die Hälfte davon zahlt der Bund.
Kaczmarek begrüßt die vom Bund zugesagte Förderung: „Schnelles Netz war schon vor der Krise wichtig, aber in Zeiten der Pandemie sind zuverlässige Internetanschlüsse noch viel bedeutender geworden. Ich freue mich, dass wir vom Bund mithelfen können, die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum auszubauen.“ Und Fröndenbergs Bürgermeisterin Sabina Müller betont: “Wirtschaftsförderung ist für die Stadt Fröndenberg/Ruhr ein zentrales Thema und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Schnelles Internet ist die Grund-voraussetzung für Digitalisierung und die erfolgreiche Ansiedlung von Unternehmen.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/08/Breitband.jpg6831024Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-20 10:55:002024-03-21 11:17:31Bund zahlt weitere 350.000 Euro für schnelles Internet in Fröndenberg-Westick
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.
Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.
„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Oliver-Kacmarek-e1573043429599.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-19 14:28:062024-03-21 11:16:18400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor
Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.
Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.
Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-07 15:53:512021-05-07 15:53:51Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen
Wir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.
Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.
Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.
Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.
Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.
Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.
In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-07 15:51:092021-05-07 15:51:09Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
In dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.
Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.
Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.
Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-07 15:47:302021-05-07 15:47:30Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.
Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-05-07 15:44:072021-05-07 15:44:07Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf
Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Arbeit und Soziales, InfodienstBetriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.
Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf
Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter
Digitales, InfodienstDie Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.
In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.
Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf
Bundeswehreinsätze in Mali, Kosovo und Libanon
Äußeres und Verteidigung, InfodienstMINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Ein Schlüsselinstrument zur Stabilisierung des Landes bleibt die Mission MINUSMA. Sie ist 2013 eingesetzt worden, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und zu begleiten.
Nach dem unblutigen Putsch vom August vergangenen Jahres hoffen die Menschen in Mali einmal mehr auf einen Neuanfang, den sie dringend für ein besseres Leben brauchen. MINUSMA sorgt dafür, dass der innermalische Friedensprozess fortgesetzt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hat in seinem Bericht vom März dieses Jahres ausdrücklich vor einem verfrühten Abzug gewarnt. Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an MINUSMA. Das Mandat ist auf 1.100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928803.pdf
Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für Deutschland und die Europäische Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen.
Die Bundeswehr wird deshalb auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Die Ausbildungsmission EUTM Mali der Europäischen Union spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ziel des Einsatzes ist, die staatlichen Strukturen des Landes und die Daseinsvorsorge in der Fläche zu stärken. Seit 2013 wurden hierfür über 14.000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet und militärisch beraten. Seit dem vergangenen Jahr erstreckt sich das Engagement darüber hinaus auch auf die Nachbarstaaten Niger und Burkina Faso.
Zudem kommt Deutschland im Rahmen von EUTM Mali in den nächsten Jahren eine besondere Verantwortung zu: Mit der Leitung der Mission ab Juli 2021, der Integration der deutschen Spezialkräfte-Ausbildungsmission „Gazelle“ in Niger in EUTM Mali und mit der Planung und Begleitung des Aufbaus eines EU-Ausbildungszentrums im zentralmalischen Sévaré. Die vorgesehen personelle Obergrenze wurde deshalb von 450 auf 600 deutsche Soldatinnen und Soldaten erhöht.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928804.pdf
Bundeswehreinsatz KFOR in Kosovo
Seit 22 Jahren engagiert sich Deutschland im Rahmen der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR) für Frieden, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Kosovo und der gesamten Region. Die Bundeswehr unterstützt dabei Hilfsorganisationen vor Ort und sorgt dafür, dass Flüchtlinge und Vertriebene wieder in das Land zurückkehren können. Obwohl sich die Lage im Land in den vergangenen Jahren deutlich gebessert hat, gibt es insbesondere im Norden des Landes ein gewisses Spannungs- und Eskalationspotenzial.
Deshalb hat der Bundestag diese Woche auf Antrag der Bundesregierung die Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Nach wie vor können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Kosovo eingesetzt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich nicht befristet. Alle zwölf Monate erfolgt jedoch eine konstitutive Befassung, wenn dies von einer Fraktion des Deutschen Bundestages beantragt wird. Am 3. März 2021 haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD den entsprechenden Wunsch geäußert.
Den Antrag der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929625.pdf
Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Seit 2011 sind im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien über eine Million Menschen in den Norden des Landes geflüchtet. Zudem wird das Land weiterhin von der radikal-islamischen Hisbollah kontrolliert, die den Waffenstillstand mit Israel gefährdet. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft.
Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal und bildet Soldatinnen und Soldaten der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche beraten wird, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldatinnen und Soldaten.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929626.pdf
Bund zahlt weitere 350.000 Euro für schnelles Internet in Fröndenberg-Westick
Digitales, Fröndenberg, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Um unterversorgte Haushalte und Unternehmen in Fröndenberg-Westick zu erschließen, zahlt der Bund weitere 350.000 Euro für den Breitbandausbau in der Kommune. Diese positive Nachricht erhielt jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe den Zuwendungsbescheid für die Stadt Fröndenberg am Montag, 17. Mai, erlassen, so Kaczmarek. Der Gesamtbedarf dieses Ausbauprojekts beträgt 700.000 Euro, die Hälfte davon zahlt der Bund.
Kaczmarek begrüßt die vom Bund zugesagte Förderung: „Schnelles Netz war schon vor der Krise wichtig, aber in Zeiten der Pandemie sind zuverlässige Internetanschlüsse noch viel bedeutender geworden. Ich freue mich, dass wir vom Bund mithelfen können, die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum auszubauen.“ Und Fröndenbergs Bürgermeisterin Sabina Müller betont: “Wirtschaftsförderung ist für die Stadt Fröndenberg/Ruhr ein zentrales Thema und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Schnelles Internet ist die Grund-voraussetzung für Digitalisierung und die erfolgreiche Ansiedlung von Unternehmen.“
400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor
Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co., SchwerteDer SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.
Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.
„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.
Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungDas von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.
Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.
Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.
Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.
Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.
Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.
Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.
Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.
In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178828/9a452321374467c357304d5399b2480e/ganztagsfinanzierungsgesetz-infopapier-data.pdf
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstIn dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.
Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.
Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.
Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf
Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt
Arbeit und Soziales, InfodienstBetriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.
Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.
Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf