Im Internet kommt der größte Teil der Hetze von Rechtsextremisten und Rassisten, die Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Nicht erst seit heute wissen wir, dass aus Worten auch Taten werden. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten tragen die Verantwortung, Hass und Gewalt zu stoppen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Verschärfungen des Strafrechts vor.
Zukünftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Zusätzlich werden antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend wirken. Gleichzeitig sollen die Plattformen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden können.
Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Rassismus und Frauenhass liegen oft nahe beieinander. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen, die wir vorgeschlagen haben, sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wenn Frauen mit Vergewaltigungsphantasien bedroht werden, müssen die sozialen Netzwerke Hinweise künftig ebenfalls an das BKA melden, denn das sind Fälle für Gerichte. Von dieser Meldepflicht wird nun auch die Verbreitung von Kinderpornografie erfasst sein. Hiermit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von abscheulichem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie leisten.
Letztlich gerät unsere Demokratie in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen und Hetze aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikern und gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Zukünftig dürfen gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden. Künftig gilt: Wer im Netz droht und hetzt, wird härter und effektiver verfolgt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-13 10:56:152020-03-13 10:56:15Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgelegt
Ob Strukturwandel oder Konjunkturkrise, die Bundesregierung will vorbereitet sein. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“), das in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schaffen wir in Zeiten des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus COVID 19 zeigt erste wirtschaftliche Folgen: Quarantänemaßnahmen stören globale Lieferketten und internationalen Austausch. Noch ist nicht absehbar, wie stark das Virus Unternehmen in Deutschland treffen und sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirken wird. Für den Ernstfall sieht das Arbeit-von-morgen-Gesetz vor, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So wird die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen werden verhindert.
Gleichzeitig sollen mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen einige Beschäftigte eine Weiterbildung. Sollten Menschen dennoch ihre Arbeit zu verlieren drohen, sollen sie in einen neuen Job gebracht werden. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert zudem die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle. Das Gesetz soll bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will. Dazu haben wir parallel einen Koalitionsantrag eingebracht, der unsere Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Und wir entsprechen dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Die Mission hat unter anderem die Aufgabe Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.
Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht unseren Afrikapolitischen Leitlinien, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen. Der VN-Sicherheitsrat beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren. Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020. Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.
Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.
Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungs-offizieren bestehen. Der vorliegende Antrag, den wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vor. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-13 10:46:022020-03-13 10:46:02Bundeswehreinsätze in Darfur und im Südsudan verlängert
Eine wichtige Aufgabe des modernen Staates ist der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes erfüllen zu können, müssen ausreichend Kapazitäten und Mittel des Zivilschutzes für Bundes- und Landesbehörden vorgehalten werden. Deutschland hat ein bewährtes und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Bevölkerungsschutzsystem. Mit Blick auf die rund 80.000 Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW) gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts in der Zivilgesellschaft auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Bereitwilligkeit zu ehrenamtlichem Engagement ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Neben den geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich ehrenamtlicher Mitgestaltung ist die gesellschaftliche Anerkennung ein wichtiger Faktor. Deshalb wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes in dieser Woche im Bundestag beraten.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden. Er verbindet nun notwendige Aktualisierungen des THW-Gesetzes mit mehr Regelungstransparenz und rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt des THW. Mit einer Anpassung der Regelungen im THW-Gesetz zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für anlassbezogen unaufschiebbare THW-Dienste der jeweils betroffenen Helferinnen und Helfer soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Koalitionsvertrag betonte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter voranzubringen. Gleichzeitig führen neue Gefahren wie die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel stellt sich das THW, insbesondere durch Erweiterung und Anpassung seiner technischen Fähigkeiten sowie zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. In den neuen Regelungen spiegelt sich diese Modernisierung zur Flexibilität von Einsatzeinheiten und zur Verwendung der THW-Kräfte in modernen THW-Fachbereichen wider.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-13 10:44:552020-03-13 10:44:55Änderung des THW-Gesetzes
Ging der Geisecker SV in Schwerte im vergangenen Jahr noch leer aus, so kann er jetzt mit dem geplanten Neubau einer Begegnungsstätte für alle Generationen auf seiner Sportanlage am Buschkampweg beginnen. “Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute beschlossen, das Projekt mit 1,1 Millionen Euro zu fördern”, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der das Vorhaben gemeinsam mit Bürgermeister Dimitrios Axourgos im Bewerbungsverfahren unterstützt hat. “Das ist eine sinnvolle Investition und ein ideales Projekt, um die soziale Struktur und den Zusammenhalt des Stadtteils Geisecke und der angrenzenden Ortsteile zu stärken”, so Kaczmarek.
Das Geld stammt aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, für das sich der Geisecker SV in der letzten Förderrunde erfolglos beworben hat. Die Gesamtkosten für die neue Begegnungsstätte werden mit 1.265.000 Euro beziffert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/Infrastruktur.jpg14401920Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2020-03-11 14:37:202020-03-11 14:37:281,1 Mio. Euro vom Bund: Bau des Mehrgenerationentreffs des Geisecker SV in Schwerte kann beginnen
Auf den griechischen Inseln sind die Zustände in den überfüllten Aufnahmeeinrichtungen fortwährend katastrophal und untragbar. Deshalb haben sich Teile der SPD-Bundestagsfraktion zusammengeschlossen und in einer gemeinsamen Erklärung eine vernünftige Lösung für die humanitäre Krise an der griechisch-türkischen Grenze und der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern gefordert. Die Forderung nach einer „Koalition der Vernunft“ europäischer Staaten, die sich bereit erklärt haben Schutzsuchende aufzunehmen, wird untermauert von der Forderung einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine gesamteuropäische Lösung muss her – weder die griechische Bevölkerung, noch die griechische Regierung darf mit der Krise alleine gelassen werden.
Die europäische Gemeinschaft ist aufgefordert sich im Sinne der Solidarität unter den teilnahmewilligen Unionsstaaten zu einigen und Abhilfe zu schaffen. Unterdessen muss außerdem eine Reaktion auf die anhaltenden Kämpfe in Idlib erfolgen, da diese die Menschen in der betroffenen Region zwingt an die türkische Grenze zu flüchten, was die Situation noch weiter verschärft. Der Schutz Minderjähriger und Schutzsuchender muss durch humanitäre Hilfe in Idlib und an der türkischen Grenze gewährleistet werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-06 11:45:462020-03-06 11:45:46Humanitäre Hilfe und Neustart der europäischen Migrationspolitik an der EU-Außengrenze
Der Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministerium für Inneres hat zum dritten Mal getagt und neue Beschlüsse zur Vorsorge und Eingrenzung der Corona-Epidemie in Deutschland beschlossen. Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Bundesbehörden zentral. Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe etc. dürfen nicht mehr ins Ausland ausgeführt werden.
Außerdem empfiehlt der Krisenstab der deutschen Bevölkerung im europäischen Ausland sich auf Anweisungen der lokalen Behörden wenn nötig in Quarantäne zu begeben und diese auch zu vollenden. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass für Kreuzfahrschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt, hierfür benennen die Bundesländer entsprechende Kontaktpersonen. Die Sitzung des Krisenstabs fand turnusmäßig am 05.03.2020 statt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-06 11:44:102020-03-06 11:44:10Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?
Das soll sich ändern: Ab 2025 sollen alle Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag betreut werden. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-06 11:41:172020-03-06 11:42:57Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen
Klimaschutz und die Bekämpfung der weltweiten Ungleichheit sind die wichtigsten globalen Aufgaben unserer Zeit. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darum hat die Bundesregierung neben dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem Strukturstärkungsgesetz nun auch das Kohleausstiegsgesetz auf den Weg gebracht. Das Zusammenwirken aller Maßnahmen ist von hoher Bedeutung, um die Klimaschutzziele zu erreichen und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hat der Deutsche Bundestag diese Woche in erster Lesung das Kohleausstiegsgesetz beraten. Dieses regelt den sozial verträglichen, klimagerechten und zukunftsfähigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Aus Verantwortung für künftige Generationen schalten wir spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig mit dem Strukturstärkungsgesetz sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen langfristige Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen. Wir werden u.a. dafür Sorge tragen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und die Kolleginnen und Kollegen nachhaltige Förderung für neue Jobs, Unterstützung und gute Perspektiven erhalten. Beschäftigte, die persönlich von den strukturellen Entscheidungen betroffen sind, werden z. B. mit dem Anpassungsgeld individuell unterstützt.
Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. 20 Jahre nach Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch Rot-Grün muss ein zweiter industriepolitischer Ruck beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unser Land gehen. Dafür werden wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen kämpfen. Für die Zukunft unseres Landes, in der wirtschaftlich vernünftig ist, was sozial und ökologisch ist.
Bei der Wahl 2017 ist der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen. Die aktuellen Umfragewerte lassen erwarten, dass die nächste Bundestagwahl zu 750 oder sogar 800 Bundestagssitzen führen könnte. Damit der Deutsche Bundestag nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform des Wahlrechts ein. Diese Reform soll die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Bundestages begrenzen. Sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Parität, also eine gleiche Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern, erreicht werden kann.
Die bislang vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts können die genannten Ziele nicht oder nicht vollständig gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion zieht daher weitere Reformoptionen in Betracht und prüft sie sorgfältig. In einem ersten Schritt ist erforderlich, eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze mit Wirkung zur Wahl 2021 zu beschließen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden. Das verhindert einen weiteren Mandatsaufwuchs.
In einem zweiten Schritt soll eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden. Sie soll sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzen und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2020-03-06 11:38:152020-03-06 11:38:15Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgelegt
Digitales, InfodienstIm Internet kommt der größte Teil der Hetze von Rechtsextremisten und Rassisten, die Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Nicht erst seit heute wissen wir, dass aus Worten auch Taten werden. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten tragen die Verantwortung, Hass und Gewalt zu stoppen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Verschärfungen des Strafrechts vor.
Zukünftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Zusätzlich werden antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend wirken. Gleichzeitig sollen die Plattformen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden können.
Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Rassismus und Frauenhass liegen oft nahe beieinander. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen, die wir vorgeschlagen haben, sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wenn Frauen mit Vergewaltigungsphantasien bedroht werden, müssen die sozialen Netzwerke Hinweise künftig ebenfalls an das BKA melden, denn das sind Fälle für Gerichte. Von dieser Meldepflicht wird nun auch die Verbreitung von Kinderpornografie erfasst sein. Hiermit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von abscheulichem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie leisten.
Letztlich gerät unsere Demokratie in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen und Hetze aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikern und gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Zukünftig dürfen gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden. Künftig gilt: Wer im Netz droht und hetzt, wird härter und effektiver verfolgt.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917741.pdf
Arbeit-von-morgen-Gesetz eingebracht
Arbeit und Soziales, InfodienstOb Strukturwandel oder Konjunkturkrise, die Bundesregierung will vorbereitet sein. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“), das in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schaffen wir in Zeiten des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus COVID 19 zeigt erste wirtschaftliche Folgen: Quarantänemaßnahmen stören globale Lieferketten und internationalen Austausch. Noch ist nicht absehbar, wie stark das Virus Unternehmen in Deutschland treffen und sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirken wird. Für den Ernstfall sieht das Arbeit-von-morgen-Gesetz vor, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So wird die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen werden verhindert.
Gleichzeitig sollen mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen einige Beschäftigte eine Weiterbildung. Sollten Menschen dennoch ihre Arbeit zu verlieren drohen, sollen sie in einen neuen Job gebracht werden. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert zudem die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle. Das Gesetz soll bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917740.pdf
Bundeswehreinsätze in Darfur und im Südsudan verlängert
Äußeres und Verteidigung, InfodienstNach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will. Dazu haben wir parallel einen Koalitionsantrag eingebracht, der unsere Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Und wir entsprechen dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Die Mission hat unter anderem die Aufgabe Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.
Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht unseren Afrikapolitischen Leitlinien, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen. Der VN-Sicherheitsrat beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren. Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020. Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.
Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.
Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungs-offizieren bestehen. Der vorliegende Antrag, den wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vor. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Den Antrag der Bundesregierung zu UNAMID gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/170/1917033.pdf
Den Antrag der Bundesregierung zu UNMISS gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/170/1917032.pdf
Änderung des THW-Gesetzes
Allgemein, InfodienstEine wichtige Aufgabe des modernen Staates ist der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes erfüllen zu können, müssen ausreichend Kapazitäten und Mittel des Zivilschutzes für Bundes- und Landesbehörden vorgehalten werden. Deutschland hat ein bewährtes und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Bevölkerungsschutzsystem. Mit Blick auf die rund 80.000 Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW) gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts in der Zivilgesellschaft auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Bereitwilligkeit zu ehrenamtlichem Engagement ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Neben den geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich ehrenamtlicher Mitgestaltung ist die gesellschaftliche Anerkennung ein wichtiger Faktor. Deshalb wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes in dieser Woche im Bundestag beraten.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden. Er verbindet nun notwendige Aktualisierungen des THW-Gesetzes mit mehr Regelungstransparenz und rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt des THW. Mit einer Anpassung der Regelungen im THW-Gesetz zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für anlassbezogen unaufschiebbare THW-Dienste der jeweils betroffenen Helferinnen und Helfer soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Koalitionsvertrag betonte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter voranzubringen. Gleichzeitig führen neue Gefahren wie die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel stellt sich das THW, insbesondere durch Erweiterung und Anpassung seiner technischen Fähigkeiten sowie zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. In den neuen Regelungen spiegelt sich diese Modernisierung zur Flexibilität von Einsatzeinheiten und zur Verwendung der THW-Kräfte in modernen THW-Fachbereichen wider.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917291.pdf
1,1 Mio. Euro vom Bund: Bau des Mehrgenerationentreffs des Geisecker SV in Schwerte kann beginnen
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Programmatisch, SchwerteGing der Geisecker SV in Schwerte im vergangenen Jahr noch leer aus, so kann er jetzt mit dem geplanten Neubau einer Begegnungsstätte für alle Generationen auf seiner Sportanlage am Buschkampweg beginnen. “Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute beschlossen, das Projekt mit 1,1 Millionen Euro zu fördern”, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der das Vorhaben gemeinsam mit Bürgermeister Dimitrios Axourgos im Bewerbungsverfahren unterstützt hat. “Das ist eine sinnvolle Investition und ein ideales Projekt, um die soziale Struktur und den Zusammenhalt des Stadtteils Geisecke und der angrenzenden Ortsteile zu stärken”, so Kaczmarek.
Das Geld stammt aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, für das sich der Geisecker SV in der letzten Förderrunde erfolglos beworben hat. Die Gesamtkosten für die neue Begegnungsstätte werden mit 1.265.000 Euro beziffert.
Humanitäre Hilfe und Neustart der europäischen Migrationspolitik an der EU-Außengrenze
Europa, InfodienstAuf den griechischen Inseln sind die Zustände in den überfüllten Aufnahmeeinrichtungen fortwährend katastrophal und untragbar. Deshalb haben sich Teile der SPD-Bundestagsfraktion zusammengeschlossen und in einer gemeinsamen Erklärung eine vernünftige Lösung für die humanitäre Krise an der griechisch-türkischen Grenze und der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern gefordert. Die Forderung nach einer „Koalition der Vernunft“ europäischer Staaten, die sich bereit erklärt haben Schutzsuchende aufzunehmen, wird untermauert von der Forderung einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine gesamteuropäische Lösung muss her – weder die griechische Bevölkerung, noch die griechische Regierung darf mit der Krise alleine gelassen werden.
Die europäische Gemeinschaft ist aufgefordert sich im Sinne der Solidarität unter den teilnahmewilligen Unionsstaaten zu einigen und Abhilfe zu schaffen. Unterdessen muss außerdem eine Reaktion auf die anhaltenden Kämpfe in Idlib erfolgen, da diese die Menschen in der betroffenen Region zwingt an die türkische Grenze zu flüchten, was die Situation noch weiter verschärft. Der Schutz Minderjähriger und Schutzsuchender muss durch humanitäre Hilfe in Idlib und an der türkischen Grenze gewährleistet werden.
Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/griechenland.pdf
Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie
Gesundheit und Pflege, InfodienstDer Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministerium für Inneres hat zum dritten Mal getagt und neue Beschlüsse zur Vorsorge und Eingrenzung der Corona-Epidemie in Deutschland beschlossen. Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Bundesbehörden zentral. Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe etc. dürfen nicht mehr ins Ausland ausgeführt werden.
Außerdem empfiehlt der Krisenstab der deutschen Bevölkerung im europäischen Ausland sich auf Anweisungen der lokalen Behörden wenn nötig in Quarantäne zu begeben und diese auch zu vollenden. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass für Kreuzfahrschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt, hierfür benennen die Bundesländer entsprechende Kontaktpersonen. Die Sitzung des Krisenstabs fand turnusmäßig am 05.03.2020 statt.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-regierungserklaerung-covid-684906
Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungAb dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?
Das soll sich ändern: Ab 2025 sollen alle Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag betreut werden. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf
Erste Lesung des Kohleausstiegsgesetzes
Infodienst, Umwelt und EnergieKlimaschutz und die Bekämpfung der weltweiten Ungleichheit sind die wichtigsten globalen Aufgaben unserer Zeit. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darum hat die Bundesregierung neben dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem Strukturstärkungsgesetz nun auch das Kohleausstiegsgesetz auf den Weg gebracht. Das Zusammenwirken aller Maßnahmen ist von hoher Bedeutung, um die Klimaschutzziele zu erreichen und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hat der Deutsche Bundestag diese Woche in erster Lesung das Kohleausstiegsgesetz beraten. Dieses regelt den sozial verträglichen, klimagerechten und zukunftsfähigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Aus Verantwortung für künftige Generationen schalten wir spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig mit dem Strukturstärkungsgesetz sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen langfristige Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen. Wir werden u.a. dafür Sorge tragen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und die Kolleginnen und Kollegen nachhaltige Förderung für neue Jobs, Unterstützung und gute Perspektiven erhalten. Beschäftigte, die persönlich von den strukturellen Entscheidungen betroffen sind, werden z. B. mit dem Anpassungsgeld individuell unterstützt.
Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. 20 Jahre nach Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch Rot-Grün muss ein zweiter industriepolitischer Ruck beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unser Land gehen. Dafür werden wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen kämpfen. Für die Zukunft unseres Landes, in der wirtschaftlich vernünftig ist, was sozial und ökologisch ist.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf
Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags
Allgemein, InfodienstBei der Wahl 2017 ist der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen. Die aktuellen Umfragewerte lassen erwarten, dass die nächste Bundestagwahl zu 750 oder sogar 800 Bundestagssitzen führen könnte. Damit der Deutsche Bundestag nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform des Wahlrechts ein. Diese Reform soll die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Bundestages begrenzen. Sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Parität, also eine gleiche Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern, erreicht werden kann.
Die bislang vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts können die genannten Ziele nicht oder nicht vollständig gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion zieht daher weitere Reformoptionen in Betracht und prüft sie sorgfältig. In einem ersten Schritt ist erforderlich, eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze mit Wirkung zur Wahl 2021 zu beschließen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden. Das verhindert einen weiteren Mandatsaufwuchs.
In einem zweiten Schritt soll eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden. Sie soll sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzen und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeiten.
Den vollständigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf