Änderung des THW-Gesetzes

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Eine wichtige Aufgabe des modernen Staates ist der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes erfüllen zu können, müssen ausreichend Kapazitäten und Mittel des Zivilschutzes für Bundes- und Landesbehörden vorgehalten werden. Deutschland hat ein bewährtes und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Bevölkerungsschutzsystem. Mit Blick auf die rund 80.000 Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW) gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts in der Zivilgesellschaft auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Bereitwilligkeit zu ehrenamtlichem Engagement ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Neben den geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich ehrenamtlicher Mitgestaltung ist die gesellschaftliche Anerkennung ein wichtiger Faktor. Deshalb wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes in dieser Woche im Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden. Er verbindet nun notwendige Aktualisierungen des THW-Gesetzes mit mehr Regelungstransparenz und rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt des THW. Mit einer Anpassung der Regelungen im THW-Gesetz zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für anlassbezogen unaufschiebbare THW-Dienste der jeweils betroffenen Helferinnen und Helfer soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Koalitionsvertrag betonte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter voranzubringen. Gleichzeitig führen neue Gefahren wie die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel stellt sich das THW, insbesondere durch Erweiterung und Anpassung seiner technischen Fähigkeiten sowie zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. In den neuen Regelungen spiegelt sich diese Modernisierung zur Flexibilität von Einsatzeinheiten und zur Verwendung der THW-Kräfte in modernen THW-Fachbereichen wider.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917291.pdf