Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen

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Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?

Das soll sich ändern: Ab 2025 sollen alle Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag betreut werden. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf