Schlagwortarchiv für: Abgeordnetenentschädigung

Abgeordnetendiäten

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Der Deutsche Bundestag hat sich dafür entschieden, für seine Mitglieder das seit dem 16. Juli 2014 geltende Verfahren zur Anpassung der Aufwandsentschädigung beizubehalten. Demnach wird die monatliche Zahlung immer zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, Bezugsgröße ist das Gehalt eines einfachen Richters am Bundesgerichtshof. Gegenwärtig beträgt die Aufwandsentschädigung für Bundestagsabgeordnete 9541,74 Euro brutto.

 

Die Regelung war seinerzeit eingeführt worden, damit die Diäten nicht willkürlich, sondern anhand von objektiven Daten, also der realen Entwicklung von Löhnen und Gehältern, erfolgt. Damit steigen die Diäten nicht höher als die Einkommen im vorangegangenen Jahr.

 

Das Gesetz finden Sie hier.

Abgeordnetenrecht und BAföG-Debatte – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.2.2014

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In den letzten Wochen bin ich häufiger auf die Reden angesprochen worden, die ein verstärktes militärisches Engagement Deutschlands in internationalen Konflikten einfordern. Bundeswehr-Einsätze sind in Deutschland zu Recht an hohe Hürden gebunden und dürfen nur vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Gerade in dieser Woche sind die Auslandseinsätze in Afghanistan und in Mali wieder Thema im Plenum des Bundestags gewesen. Dabei sollte bei dieser Debatte nach meiner Meinung nicht so sehr der Einsatz der Bundeswehr allein betrachtet werden. Die Frage darf nicht sein: Ist Deutschland jetzt so groß und wichtig, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss, sondern die Frage muss lauten: Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen? Dazu ist es notwendig, alle außenpolitischen Instrumente zu nutzen. Deutschland muss in allen internationalen Gremien und auch bilateral als deutlicher Hüter der Menschenrechte auf- und für eine zivile Konfliktlösung eintreten. Über die Frage, was passiert, wenn das nicht erreicht werden kann und wie man die Zivilbevölkerung gegen Terror und Krieg schützen kann, muss gesellschaftlich debattiert werden. Ich möchte diese Diskussion auch im Wahlkreis führen und lade dazu am 26. März 2014 in Unna zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ein. Denn Ihre Meinung interessiert mich.

Die Debatte über die Reform der Abgeordnetenbezüge und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung hat in dieser Woche für öffentliche Kritik gesorgt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag eine unabhängige Reformkommission eingesetzt, die eine Empfehlung für die Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht hat. Darüber habe ich im Info-Dienst vom 22. März 2013 informiert. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun weite Teile des Gutachtens um. Dabei hat man bewusst ein Paket geschnürt aus Reform der Altersversorgung, Anlehnung der Entschädigung (der sog. Diät) an das Gehalt eines obersten Bundesrichters bzw. eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Über Details informiere ich Sie in diesem Info-Dienst und auf meiner Internetseite unter www.oliver.kaczmarek.de

Für mich sind bei dieser Entscheidung zwei Dinge besonders wichtig, die mir auch immer wieder aus meinem Wahlkreis kritisch vorgetragen wurden. Zum einen muss es endlich einen objektiven Maßstab geben, anhand dessen die Anpassung der Diäten erfolgen muss. Die Abgeordneten müssen nach unserer Verfassung selbst über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Mit dem neuen Modell wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, nachdem die Entschädigung anhand der statistisch ermittelten Bruttolohnentwicklung erhöht oder auch gesenkt wird, und nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt. Die Abgeordneten nehmen damit voll an der allgemeinen Lohnentwicklung teil. Darüber hinaus ist die immer wieder geforderte Reform der Altersbezüge endlich vorgenommen worden. Hier werden deutliche Einschnitte bei der Höhe und bei den Altersgrenzen zum Pensionseintritt vorgenommen.

Ich bin mir bewusst, dass die Anlehnung an die Bezüge der obersten Bundesrichter und die damit verbundene Erhöhung kritikwürdig sind. Doch sie müssen in das gesamte Paket eingeordnet werden. Ihren Fragen und Ihrer Kritik stelle ich mich wie immer konstruktiv. Denn auch wenn es kritisch wird, muss man in der Politik miteinander reden. Und das ist es auch, was ich im Bundestag weiterhin vor allem will: Politik machen und die Verhältnisse verändern!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Reform der Abgeordnetenentschädigung

2. Verbot der Abgeordnetenbestechung

3. Verlängerund der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

4. 20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

 

Reform der Abgeordnetenentschädigung

Mit einem Gesetzentwurf, der diesen Freitag in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert wurde, wollen Union und SPD zu Beginn der neuen Wahlperiode das System der Abgeordnetenentschädigung auf eine neue Grundlage stellen.

Das Thema der Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird immer wieder emotional diskutiert. Das liegt vor allem daran, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden. Der SPD ist es deswegen wichtig, hier einen Systemwechsel in der Regelung der Diätenanpassungen vorzunehmen. Dieser soll mit dem neuen Gesetzentwurf nun eingeleitet werden. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung soll künftig einen klaren Bezugsrahmen bekommen und ihre regelmäßigen Anpassungen objektiven Kriterien folgen, nämlich der Bruttolohnentwicklung. Zusätzlich soll die Altersversorgung der Abgeordneten, die auch immer wieder in der öffentlichen Kritik steht, soweit möglich und sinnvoll, an Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf greift zahlreiche Vorschläge einer unabhängigen Expertenkommission auf, die sich in der letzten Legislaturperiode intensiv mit einer Reform des Abgeordnetenrechts und der Abgeordnetenbezüge auseinandergesetzt hat. Die Kommission empfiehlt unter anderem die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an den obersten Bundesgerichten (R6) zu orientieren. Abgeordnete erhalten damit eine Entschädigung, die auch etwa der von Bürgermeistern mittelgroßer Städte (bis 250.000 Einwohner) entspricht. Diese Orientierungsgröße ist eigentlich bereits 1995 im Abgeordnetengesetz verankert worden, faktisch wurde sie allerdings nie erreicht und Abgeordnete verdienen heute ca. 830,- Euro weniger als Richter an obersten Bundesgerichten. Diese Differenz soll nun in zwei Schritten ausgeglichen werden. Zum 1. Juli 2014 und 1. Januar 2015 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 415,- Euro erhöht. Sie liegt dann ab 2015 bei 9082,- Euro und entspricht damit in etwa der Besoldungsgruppe R6.

Ab Juli 2016 erfolgt dann eine jährliche Anpassung entsprechend des Nominalindexes des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Die Abgeordneten nehmen damit an der positiven wie negativen Einkommensentwicklung in Deutschland Anteil. Der entsprechende Anpassungsmechanismus wird nur einmal zu Beginn der Wahlperiode durch den Bundestag beschlossen. Die Anpassungen erfolgen dann bis zum Ende der Wahlperiode jährlich durch den Bundestagspräsidenten auf der Grundlage des Nominalindexes ohne weiteren Beschluss.

Bei der Altersvorsorge der Abgeordneten enthält der Gesetzentwurf eine spürbare Einschränkung und Absenkung. Zunächst gelten die Regeln der Rente mit 67 nun auch für Abgeordnete. Abgeordnete können eine vorzeitige Altersvorsorge zukünftig – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – frühestens mit 63 Jahren und dann nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Bisher konnten langjährige Abgeordnete bereits mit 55 bzw. 57 Jahren abschlagsfrei Altersvorsorge beziehen. Der Höchstsatz der Altersversorge wurde zudem von 67,5% auf 65% gesenkt. Diesen Höchstsatz erhalten allerdings nur die wenigsten Abgeordneten, denn er wird erst nach 27 Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gewährt. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag jedoch nur zwei bis drei Legislaturperioden an und damit nur 8 bis 12 Jahre.

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an.

Nicht zuletzt haben Abgeordnete zukünftig mit höheren Abzügen für entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen an Plenartagen und namentlichen Abstimmungen zu rechnen. Bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenartag werden dann beispielweise 200,- Euro statt bisher 100,- Euro von der Kostenpauschale abgezogen.

 

Weitere Informationen zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/abgeordnetenentsch%C3%A4digung-wird-neu-geregelt

Den Bericht der Expertenkommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf

Auf meiner Website werden wir die Details der Neuerungen in Kürze noch einmal anschaulich für Sie aufarbeiten.