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Dekade für Alphabetisierung umsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung einer Nationalen Dekade für Alphabetisierung eingebracht. Seit der „leo-Level-One Studie“ der Universität Hamburg aus dem Jahr 2011 wissen wir, dass 7,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren als funktionale Analphabeten gelten. Die Studie gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungsgruppen vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 Jahre alt sind besonders gefährdete Risikogruppen. Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durchdringt. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache und über 70 Prozent haben einen Schulabschluss.

Ich freue mich, dass wir mit der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung nach ersten Maßnahmen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Kampf gegen Analphabetismus eingeführt hatte,  nun einen wichtigen Schritt weitergehen.

Mit der Einführung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung leistet der Bund seinen Beitrag und übernimmt Verantwortung im Kampf gegen Analphabetismus. Die nächsten zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, erweitern und in Absprache mit den Ländern koordinieren. Hierfür werden auch die finanziellen Mittel in den kommenden Jahren weiter sukzessive aufgestockt.

Zentrale Ziele der auf Nachhaltigkeit abzielenden Dekade sind unter anderem:

  1. der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit,
  2. die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland,
  3. die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familien-Umfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema.

Meine Rede zu dem Antrag finden Sie hier.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Roter Rucksack startet und Tarifeinheit, Nachtragshaushalt – Zur Sitzungswoche vom 18.-22.5.2015

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Auch in diesem Sommer will ich wieder mit meinem Roten Rucksack auf Wanderschaft gehen, Menschen treffen und Orte besuchen, an denen Besonderes geleistet wird. Der Rote Rucksack ist

Symbol und ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich ein wichtiges Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: Ihre Vorschläge, Hinweise, Probleme und Anregungen, die ich mit nach Berlin nehme. Meine persönliche Einladung an Sie mit zu wandern können Sie sich in meinem Video-Statement ansehen.
Die diesjährige Wandersaison startet am Samstag, den 30. Mai mit einer traditionellen Bollerwagentour durch Lünern und Stockum. Weitere Informationen finden Sie in dieser Ausgabe des Infodienstes und eine aktuelle Übersicht zu allen anstehenden Wanderungen können Sie hier herunter laden.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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1. Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen
2. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen
3. Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken
4. Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert 
5. Veranstaltungshinweise:

Sichere Finanzen – starke Kommunen
Einladung zur Diskussionsveranstaltung am 28. Mai, um 19 Uhr in Unna

Rote Rucksack-Wanderung am 30. Mai in Unna

 

Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen

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Nur wenn wir heute klug investieren, ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Deshalb bleibt es bei der im Koalitionsvertrag verankerten Maxime: Mehreinnahmen werden vorrangig für Investitionen eingesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. Dieses Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Union in dieser Woche mit dem Nachtragshaushalt beschlossen.

Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greifen wir zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. Denn wir wollen nicht, dass Kommunen in die Zwangslage kommen, ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni eine klare und konkrete Übereinkunft!

Das Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Erinnerung an den Tag der Befreiung und Fracking – Zur Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015

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Am heutigen 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Im Deutschen Bundestag haben wir heute Morgen mit einer Veranstaltung an das unfassbare Leid, das dieser Krieg verursachte, erinnert, an die 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren haben, und die vielen Menschen, die er heimatlos machte.

Im Kreis Unna werde ich gemeinsam mit der Bönener SPD, Robert Eisler und Bürgermeister Rainer Eßkuchen heute Abend um 18.00 Uhr am Mahnmal der Kriegsgräber auf dem Friedhof Altenbögge in Bönen an diesen Tag gedenken und einen Kranz niederlegen. Mein Video-Statement zum Jahrestag und meine Einladung an Sie zur Kranzniederlegung zu kommen, finden Sie hier.

Bereits vom 2. bis 5. Mai nahm ich gemeinsam mit dem Russland-Beauftragten der Bundesregierung, Gernot Erler, an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Minsk/Belarus teil. Dort traf ich auch mit Überlebenden und Angehörigen von Opfern der Nazi-Verbrechen in Belarus zusammen. Die Gespräche mit Zeitzeugen und Angehörigen haben mich tief beeindruckt und berührt. Sie machen Mut, dass auf der Grundlage von historischer Aufarbeitung und gemeinsamem Erinnern eine Verständigung und Versöhnung für die Zukunft möglich ist. Einen ersten Bericht meiner Reise finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten
2. Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
3. 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
4. Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
5. Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
6. Singen gegen Rechts am 16. Mai in Schwerte

Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten

Um die Sicherheit unseres Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, brauchen wir Nachrichtendienste, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig identifizieren. Die Kooperation mit ausländischen Diensten gehört zu dieser Arbeit. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass deutsches Recht und deutsche Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskanzleramt sind schwerwiegend. Der Bundesnachrichtendienst soll dem amerikanischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Umso dringlicher ist eine rasche Klärung des Sachverhalts. Erst im Anschluss daran kann die Frage politischer Verantwortung beantwortet werden.

Wichtig ist: Alle Fakten müssen nun schnell auf den Tisch und dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann geklärt werden in welchem Ausmaß gegen vereinbarte Grundsätze in der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA verstoßen wurde. Es liegt in der Natur von Nachrichtendiensten, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren. In unserem Rechtsstaat müssen jedoch die parlamentarische Kontrolle sowie die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive zu jeder Zeit sichergestellt sein. Hier darf es keine Grauzonen geben! Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes erarbeiten und dabei das Augenmerk auf die Überwachung von Auslandskommunikation legen.

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.

In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.

Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.

Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken

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Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:

 

  • Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
  • Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.

 

Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.

 

 

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Familienleistungen erhöhen

 

Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.

Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

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Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren

In einem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU haben wir in dieser Woche darauf hingewiesen, dass im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier begann. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen und der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.

Mit dem Antrag erinnern wir jedoch nicht nur an das Schicksal der Armenier, sondern würdigen darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Türkei, die über die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern hinaus, die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.

Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der unrühmlichen Rolle des Deutschen Reiches im Zusammenhang mit der Vertreibung und Ermordung von Armeniern eine besondere Verantwortung. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Dies liegt nicht nur im deutschen und europäischen Interesse sondern vor allem im Interesse der Menschen beider Länder.

Deswegen wollen wir auch in unserer Arbeit als Parlamentsabgeordnete dazu beitragen, dass die seit 2005 unternommenen Versuche der Annäherung von türkischer und armenischer Seite wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollen wir auffordern, auch weiterhin mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den Prozess der Annäherung und Aussöhnung zwischen beiden Ländern trotz aller Hindernisse nachdrücklich zu unterstützen.

Den Antrag der SPD und CDU/CSU finden Sie hier.