Betriebsrenten gestärkt, Erwerbsminderungsrenten verbessert

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Betriebsrenten stellen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht. Nicht zuletzt nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Betriebsrenten viel zu selten. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag deswegen ein Gesetz abschließend beraten, das sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Beschäftigte mit geringem Einkommen richtet.

 

Unter anderem soll es den Sozialpartnern ermöglichen, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen Beitragszusagen einzuführen. Garantien entfallen dabei, was deutlich ertragreichere Anlagestrategien ermöglicht. Sicherheit wird gleichwohl über entsprechende Sicherungsmechanismen gewährleistet. Damit werden die Arbeitgeber bei diesem neuen Modell auch von ihren bisherigen Haftungsrisiken entlastet. Dadurch soll insbesondere die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden. Dazu dient auch ein spezielles Fördermodell für Arbeitgeber, welche für ihre gering verdienenden Beschäftigten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Für diese Zielgruppe wurde außerdem erreicht, dass freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben, sodass die Betroffenen stärker von ihren Vorsorgeleistungen profitieren. In den parlamentarischen Beratungen konnte die SPD darüber hinaus erreichen, dass Ersparnisse des Arbeitgebers bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung künftig als Zuschuss ebenfalls in die Altersvorsorge der Arbeitnehmer eingezahlt werden müssen – langfristig gilt dies auch für bereits bestehende Verträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt wie zertifizierte Riester-Verträge. Sie bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Riester-Zulage soll ab 2018 von jährlich 154 Euro auf 175 Euro angehoben werden.

 

Zugleich haben wir mit dem Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz eine weitere merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Künftige Erwerbsgeminderte werden wir langfristig so stellen, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

 

Den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier.

 

Den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente finden Sie hier.