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Im Plenum: Grundsicherung

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Die neuen Regelungen zur Grundsicherung sind ein guter und verantwortungsvoller Kompromiss. Es gilt: Wer Unterstützung braucht, soll sie bekommen. Wer bewusst nicht mitmacht, muss mit Konsequenzen rechnen. So wollen wir beispielsweise den Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher fassen, damit niemand durchs Raster fällt und jede und jeder die Unterstützung bekommt, die wirklich gebraucht wird. Langzeitarbeitslose sollen künftig engmaschiger begleitet und verbindlich zu persönlichen Gesprächen eingeladen werden. Eltern mit kleinen Kindern werden gezielter beraten und unterstützt. Gleichzeitig stärken wir Reha- und Gesundheitsangebote, vereinfachen Abläufe und qualifizieren die Mitarbeitenden besser – insbesondere im Umgang mit psychischen Erkrankungen der Arbeitslosen. Entscheidend ist, dass zentrale Verbesserungen – vom Kooperationsplan über höhere Freibeträge für Schüler- und Ferienjobs bis hin zum Weiterbildungsgeld und dem entfristeten sozialen Arbeitsmarkt – erhalten bleiben. Im Bundestag fand die 1. Lesung des Regierungsentwurfs Reg.-Entwurf zur Änderung SGB II (Grundsicherung) statt.