Schlagwortarchiv für: Erwerbsminderungsrente

Kräftiges Rentenplus und mehr Geld für Erwerbsgeminderte

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Wir sorgen für das kräftigste Rentenplus seit 40 Jahren im Westen: Im Juli steigen die Renten dort um 5,25 Prozent. Zudem führen wir den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Zudem wollen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand spürbar erhöhen, denn sie sind oft von Altersarmut betroffen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.

Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

Betriebsrenten gestärkt, Erwerbsminderungsrenten verbessert

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Betriebsrenten stellen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht. Nicht zuletzt nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Betriebsrenten viel zu selten. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag deswegen ein Gesetz abschließend beraten, das sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Beschäftigte mit geringem Einkommen richtet.

 

Unter anderem soll es den Sozialpartnern ermöglichen, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen Beitragszusagen einzuführen. Garantien entfallen dabei, was deutlich ertragreichere Anlagestrategien ermöglicht. Sicherheit wird gleichwohl über entsprechende Sicherungsmechanismen gewährleistet. Damit werden die Arbeitgeber bei diesem neuen Modell auch von ihren bisherigen Haftungsrisiken entlastet. Dadurch soll insbesondere die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden. Dazu dient auch ein spezielles Fördermodell für Arbeitgeber, welche für ihre gering verdienenden Beschäftigten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Für diese Zielgruppe wurde außerdem erreicht, dass freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben, sodass die Betroffenen stärker von ihren Vorsorgeleistungen profitieren. In den parlamentarischen Beratungen konnte die SPD darüber hinaus erreichen, dass Ersparnisse des Arbeitgebers bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung künftig als Zuschuss ebenfalls in die Altersvorsorge der Arbeitnehmer eingezahlt werden müssen – langfristig gilt dies auch für bereits bestehende Verträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt wie zertifizierte Riester-Verträge. Sie bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Riester-Zulage soll ab 2018 von jährlich 154 Euro auf 175 Euro angehoben werden.

 

Zugleich haben wir mit dem Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz eine weitere merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Künftige Erwerbsgeminderte werden wir langfristig so stellen, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

 

Den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier.

 

Den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente finden Sie hier.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

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Nach den Verbesserungen im Rentenpaket 2014 wollen wir diejenigen weiter entlasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beraten, der künftig Erwerbsgeminderte langfristig so stellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018 bis 2024.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Einigung zur Zukunft der Rente

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Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf wegweisende Veränderungen für die Zukunft der Rente in Deutschland geeinigt. Zwei große Punkte sind dabei die Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West sowie die Besserstellung der Erwerbsminderungsrente. Die Angleichung der Renten in Ost und West erfolgt ab 2018 bis 2025. Die Renten im Westen werden dadurch nicht schlechter gestellt, sondern erhalten die regulär vereinbarten Rentensteigerungen. Das Plus im Osten beträgt 0,7% pro Jahr.

Menschen die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, erhalten zukünftig eine Rente, die so berechnet wird, also ob sie mit 65 Jahren in Ruhestand gehen. Bisher war ein Eintrittsalter von 62 Jahren Berechnungsgrundlage.

Kommenden Dienstag stellt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Ergebnisse auf einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag vor. Im nächsten Infodienst gibt es mehr Informationen dazu.

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket

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Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.

Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63

Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.

Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.

Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig.  So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.

 

Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/009/1800909.pdf

Weitere Informationen zu der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-lebensleistungen-besser-anerkennen