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Licht und Schatten – Entscheidungen zu Europa

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag sehr wichtige Entscheidungen im weiteren Umgang mit der Finanzmarktkrise getroffen. Nach langer Diskussion innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion und in verschiedensten Gesprächsrunden habe ich dem Paket aus Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM), Finanztransaktionssteuer, Wachstumsprogrammen für Europa und Fiskalvertrag zugestimmt. Zu einzelnen  Punkten habe ich Kritik und teilweise erhebliche Bedenken. Am Ende muss man abwägen und sich entscheiden. Einige Erwägungen möchte ich hier gerne darstellen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass angesichts der sich verschärfenden Finanzmarktkrise und globaler weltwirtschaftlicher Entwicklungen keine Alternative dazu besteht, die europäische Einigung weiter und konsequenter voranzutreiben. Deutschland hat als größte Volkswirtschaft in der EU ein vitales Interesse daran. Etwa 50 bis 60 % des deutschen Exports gehen in die Europäische Union und damit insbesondere in den Euro-Raum. Millionen Arbeitsplätze in Deutschland sind davon abhängig, dass es in Europa solide Volkswirtschaften und Staatshaushalte gibt. Eine Rückkehr zur D-Mark hätte katastrophale Auswirkungen. Insofern ist es nicht nur ein Akt der Solidarität, wenn wir die Stabilisierung des Euro vorantreiben. In einer globalisierten Weltwirtschaft haben wir nur als gemeinsames Europa eine Chance  unseren Wohlstand zu halten.

Insofern ist ein Schutzschirm gegen die spekulativen Angriffe auf unsere Währung durchaus sinnvoll. Die Wirkweisen des ESM habe ich in meinem aktuellen Info-Dienst zusammen gefasst. Aus meiner Sicht kommt er vielleicht zu spät. Die Bundeskanzlerin hat zu lange gezögert, die Finanzmarktkrise bagatellisiert und letztlich zu einer Staatschuldenkrise umgedeutet. Alles das hat nicht nur Zeit sondern auch viel Geld gekostet. Die Entscheidung zum ESM hätte viel früher fallen müssen.

Ohne Zweifel übernimmt Deutschland innerhalb des ESM eine große Verantwortung und auch ein gewisses Risiko. Einige Folgen sind auch heute noch nicht 100%ig absehbar, aber nicht-Handeln ist in dieser Situation keine Alternative. Es macht Sinn, das Risiko einiger Euro-Staaten, die sich kein Geld mehr auf den Finanzmärkten leihen zu können, abzuschirmen, indem der ESM das Geld leiht und es zu marktüblichen Preisen an die antragstellenden Staaten weiter gibt. Die auf dem Europäischen Rat in der vergangenen Woche ausgehandelte Direktfinanzierung von Banken war übrigens noch nicht Gegenstand der Beschlussfassung am Freitag.
Insgesamt muss jedoch die Logik durchbrochen werden, dass der Finanzsektor an der Beseitigung der Folgen der durch ihn selbst verursachten Krise nicht weiter beteiligt wird. Hier haben wir gegen den Willen der schwarz-gelben Koalition einen entscheidenden Durchbruch errungen: mit der Finanztransaktionssteuer wird der Finanzsektor zukünftig für die Beseitigung der Folgen der Krise mit einstehen müssen. Deutschland wird mit 9 weiteren Staaten diese Steuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einführen. Ich bin sicher, weitere werden folgen.

Hinzu kommt ein Paket aus Wachstumsimpulsen, mit der die wirtschaftliche Lage in allen Ländern der EU und insbesondere den Krisenländern angekurbelt werden soll. Die Logik ist ganz einfach: wenn die Auflagen eingehalten und Kredite zurückgezahlt werden sollen, muss es in den betroffenen Ländern eine stabile wirtschaftliche Lage geben. Insbesondere ist dabei die Jugendarbeitslosigkeit zu beachten. In Spanien sind beispielsweise mehr als 45 % aller Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren arbeitslos. Wir müssen deshalb gerade für die Generation, die einmal das Europa der Zukunft erfolgreich tragen soll, Chancen auf Arbeit schaffen. Spanien ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, dass dazu auch verstärkte Reformanstrengungen nötig sind, denn auch vor der Krise lag die Jugendarbeitslosigkeit bereits bei um die 20 % und war damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Das vierte Element in dem Paket vom Freitag ist der sog. Fiskalvertrag, mit dem die Staaten zu einem rigiden Ausgabeverhalten, gezwungen werden sollen, um Staatsschulden einzudämmen. Hier gibt es einige schwerwiegende Bedenken, die ich teile: die Vorgaben des Fiskalpakts sind ein (begrenzter) Eingriff in die Haushaltsautonomie der beteiligten Länder, da er Vorfestlegungen zum Ausgabeverhalten macht. Der Fiskalpakt verpflichtet zu einem drastischen, vielleicht unrealistischen Abbau von Schulden pro Jahr, der die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse in Deutschland noch einmal verschärfen würde. Und der Fiskalpakt betrachtet nicht die Einnahmeseite von Staaten, insbesondere dort, wo es strukturelle Defizite gibt. Er schließt sie aber auch nicht aus. Fakt ist, ohne eine andere Einnahmepolitik der strukturell unterfinanzierten Staaten wird es auch keinen Schuldenabbau geben.

Schwerwiegend ist der Vorwurf, der Fiskalpakt greife in die Haushaltsautonomie ein und höhle das Mitbestimmungsrecht des Parlaments aus. Hier gilt wie beim ESM für mich, die Grundsatzfrage zu klären. Mir ist lieber, der Bundestag überträgt Rechte an das Europäische Parlament, was ich im Übrigen für die Zukunft für notwendig halte, als an Exekutivorgane wie den sog. Gouverneursrat. Allerdings sind die Vertreter in diesen Gremien immer auch an die Entscheidungen des Bundestag und seiner Gremien gebunden. Vielmehr gilt es aber die Frage zu beantworten, wie viel Vergemeinschaftung wir in Europa wollen und wie viel wir brauchen. Die zentrale Frage ist nach dieser Diskussion für mich: welche Institutionen, demokratisch legitimiert und kontrolliert, sollen in Zukunft die Finanzmarktkrise bekämpfen und die wirtschaftliche Entwicklung in Europa befördern? Insofern ist der Ruf nach einer zeitgemäßen Weiterentwicklung unseres Grundgesetzes ein interessanter Diskussionsanstoß.

Zuletzt sei hier noch darauf hingewiesen, dass sich die Länder und der Bund vor der Abstimmung des Paketes aus ESM und Fiskalpakt auf ein Paket geeinigt haben, mit denen die Länder Kompensationen für die entstehenden Verluste insbesondere aus dem Fiskalpakt erhalten und die Kommunen finanziell bei der Eingliederungshilfe entlastet sowie weitere Unterstützung beim Ausbau der Ganztagsbetreuung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat seine Zustimmung zu den Gesetzen erteilt.

Insgesamt gibt es Licht und Schatten bei der Entscheidung vom Freitag. Der Fiskalpakt bereitet erhebliche Bedenken, bei der Finanztransaktionssteuer und dem Wachstumspaket haben SPD und Grüne Erfolge erzielt. Dieser Erfolg ist auch der beharrlichen Verhandlungsführung gegenüber der schwarz-gelben Koalition zu verdanken. Ich habe die Verhandlungen immer im Paket betrachtet. Eine Zustimmung zum Fiskalpakt war unter Hintanstellung inhaltlicher Bedenken nur möglich, da die Bundesregierung unseren Weg von Beteiligung der Finanzmärkte und Wachstumsimpulsen mitgegangen ist . Eins war ohne das andere nicht zu haben.

Natürlich hätte ich mir auch vorstellen können, den Fiskalpakt abzulehnen und den Rest mitzunehmen, aber das hätte aus meiner Sicht den politischen Prozess verzerrt und wäre nicht fair gegenüber den Mitgliedern meiner Fraktion gewesen, die Finanztransaktionssteuer und Wachstumspaket unter der Bedingung der Zustimmung zum Fiskalpakt ausgehandelt haben. Insofern war das gesamte Paket ein Kompromiss unter Parteien, die zum Teil grundsätzliche Unterschiede in der Auffassung der Krisenlösung haben und die Entscheidung darüber eine Abwägung, bei der ich den gesamten Prozess und das Paket betrachtet habe.

Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm

In dieser Woche begannen die Verhandlungen zwischen Regierungskoalition und Opposition über den sogenannten europäischen Fiskalpakt. Um künftige Finanzkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, soll der Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) die Haushaltsdisziplin und die politische Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik  stärken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere EU-Staaten wollen mit dem Fiskalpakt strengere Haushaltsregeln beschließen.

Um den Vertrag in Deutschland zu ratifizieren, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Die notwendige Mehrheit wird also nur zustande kommen, wenn große Teile der Opposition für eine Unterstützung gewonnen werden. Die SPD-Fraktion will, dass so schnell wie möglich eine Einigung erzielt wird, aber wir nehmen uns die Zeit, so ruhig und seriös wie nötig zu beraten. Verfassungsrechtliche Fragen über die Auswirkungen des Fiskalpaktes auf Bund und Ländern bleiben, und die Bundesregierung hat die Pflicht, an der Aufklärung dieser Fragen mitzuwirken.

Am Donnerstag wurde erstmals über die Verträge zum europäischen Fiskalpakt und zur Einrichtung und Finanzierung des ständigen Euro-Rettungsschirm (ESM) im Plenum des Deutschen Bundestags diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat  vor allem zwei Forderungen in die Debatte eingebracht:

Sparen allein reicht nicht – Ein Wachstumsprogramm für Europa

Ein Reformprozess kann nicht nur auf Haushaltskürzungen beruhen. Die Wirtschaft in Griechenland ist zusammengebrochen So etwas schürt Unmut und kann zu politischer Instabilität führen. Zudem brechen die Steuereinnahmen weg, was die Haushaltslage in den Ländern weiter verschärft. Der von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, mit immer neuen Sparbemühungen aus der Krise zu kommen, kann nicht funktionieren, weil Griechenland so nicht in die Lage kommt, aus eigener Kraft für Wachstum zu sorgen und die Kredite an die Staatengemeinschaft zurückzahlen zu können.

Neben den klar notwendigen Anpassungsmaßnahmen und Reformen in den Krisenländern Europas muss diesen Staaten und den Menschen dort eine Wachstumsperspektive eröffnet werden. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Strategiewechsel eingefordert. Unsere Forderung nach einem Programm für den industriellen Wiederaufbau in Europa, auch in Griechenland und anderen südeuropäischen Staaten, ist kein Ersatz für eine Spar- und Reformpolitik. Ein solcher Aufbauplan ist eine zwingend notwendige Ergänzung und Voraussetzung, um den Erfolg von Spar- und Reformbemühungen überhaupt erst möglich zu machen.

Die Finanzmärkt an den Kosten beteiligen – Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Umfassende Investitionen  brauchen eine Einnahmequelle, damit die Staaten nicht in die nächste Verschuldungsspirale eintreten. Diese Einnahmequelle ist die Finanztransaktionssteuer. Sie ist gerecht, weil sie die Finanzmärkte angemessen an den Kosten einer Krise beteiligt, die von den Finanzmärkten ganz wesentlich ausgegangen ist. Zielgruppe sind also Banken, Hedgefonds, Devisenspekulanten oder Wertpapierhändler, die vornehmlich am kurzfristigen Profit interessiert sind. Das Wiener Wirtschaftsforschungsinstitut hat berechnet, dass allein Deutschland bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zwischen 10 und 20 Milliarden Euro jährlich einnehmen könnte. Diese Einnahmen könnten in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in die Konsolidierung der Staatsfinanzen investiert werden.

Mitglieder der Europäischen Kommission und verschiedene Europäische Regierungschefs, wie der französische Präsident Nicolas Sarkozy, haben sich bereits für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Auch in der Bundesregierung war von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bereitschaft zur Einführung einer solchen Steuer zu vernehmen. Der Blockierer bleibt die FDP. Sie meint weiterhin ihre Klientel schützen zu müssen und versteckt sich hinter dem Argument, dass diese Steuer nur Sinn mache, wenn sie weltweit oder zumindest in ganz Europa eingeführt würde. Dabei schaut aktuell ganz Europa auf Deutschland. Wir sind jetzt aufgefordert, den ersten Schritt zu tun. Wenn die anderen Staaten erkennen, welche Vorteile diese Steuer hat, werden sie nachziehen. Deswegen plädieren wir dafür, mit einer Koalition der Willigen voran zu gehen und die Steuer endlich einzuführen.

Kernpunkte des Fiskalpakts

Schuldenbremse und Schuldenabbau: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund, die in Normalzeiten ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf. Kontrovers bleibt, dass Deutschland eigentlich auf einer Verankerung der Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen gepocht hatte. Dies ist aber besonders für Länder mit angelsächsischem Rechtssystem schwierig. Also steht im jetzigen Vertrag nur noch, dass die Schuldenbremse eingeführt werden soll, nicht aber, dass sie in der Verfassung verankert werden muss.

Defizitverfahren: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll das sogenannte Defizitverfahren automatisch ausgelöst werden. Das bedeutet: Ein Staat kann nicht mehr einfach das Ziel verletzen, ohne dass jemand protestiert und Maßnahmen eingeleitet werden. Nur eine qualifizierte Mehrheit – das sind etwa 60 oder 70 Prozent der Unterzeichner des Fiskalpakts – kann verhindern, dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Sanktionen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten die Schuldenbremse und die Defizitregeln umsetzen. Nach dem jüngsten Vertragsentwurf kann das Gericht ansonsten Geldstrafen verhängen.

Inkrafttreten: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

Verknüpfung mit dem Europäischen Rettungsschirm: Wie von Deutschland gefordert, soll der Fiskalpakt mit dem im Juli startenden dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Fiskalpakt unterzeichnet haben.