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Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren

Nie waren weltweit mehr Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung als in diesen Zeiten. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben. Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir zwischen 800.000 und 1.000.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wir müssen Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann.

Bisherige Beschlüsse
Der Koalitionsausschuss hat am 6. September verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Ergebnisse sind unter anderem:

  • Um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt
  • Um die Kommunen zu entlasten, zahlt der Bund den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus und beteiligt sich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden
  • Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden unter anderem 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Zudem wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Asylpaket, bestehend aus einen Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und einer Verordnung erarbeitet und am Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht.

Das Gesetz enthält unter anderen folgenden Reglungen:

  • Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser Beschluss ist in der SPD-Fraktion umstritten und konnte noch ergänzt werden. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern.
  • Beschleunigung des Asylverfahren: Zur Beschleunigung des Asylverfahrens können Asylbewerber verpflichtet werden, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für  Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis Ende des Verfahrens
  • Vorverlagerung und Verbesserung der Sprachförderung: Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt.  Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.
  • Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern: Wer einen Arbeits-oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst -ohne Sozialleistungen -decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
  • Anpassungen im Leistungsrecht: Zudem sieht die Neuregelung begrenzt für den Zeitraum der Unterbringung in der Erstaufnahme vor, dass der notwendige persönliche Bedarf (Kommunikation, ÖPNV, Freizeit/Kultur, Bildung etc.) durch Sachleistungen gedeckt werden soll.
  • Erleichterungen im Bauplanungsrecht: In sämtlichen baurechtlichen Gebietskategorien – sowohl im Innen-wie im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet.
  • Wohnungsbau: Um Wohnungsneubau anzureizen, sieht das Asylpaket vor, dass die den Ländern vom Bund zugewiesenen  Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2  Milliarden Euro erhöht werden. Kommunen werden Immobilien und Liegenschaften des Bundes schnell und  verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Den Asylbewerbern werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten  und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen.

Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU/CSU zum Asylbeschleunigungsverfahren können Sie sich hier herunter laden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern können Sie sich hier herunter laden.

 

Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative

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Am Dienstag habe ich vor der Hauptstadtpresse die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Exzellenzinitiative vorgestellt. Die Exzellenzinitiative wurde 2005 durch die Rot-Grüne Bundesregierung initiiert und soll über das Jahr 2017 hinaus wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern. Unter welchen Bedingungen ForscherInnen und Hochschulen künftig gefördert werden, ist bislang offen.

Exzellente Forschung gibt es in Deutschland nicht nur an fünf oder sechs „Spitzenunis“ sondern, anders als in anderen Ländern, an weit mehr Standorten. Herzstück der Exzellenzinitiative sind deshalb aus SPD-Sicht die bislang sehr erfolgreichen themenspezifischen Forschungscluster. Daneben wollen wir mindestens 10 Hochschulstandorte so fördern, dass sie international sichtbar sind. Während die CDU/CSU-Fraktion nur vier oder fünf Hochschulen zu Elite-Universitäten küren will, sind wir davon überzeugt, dass nicht nur etablierte Strukturen gefördert werden dürfen. Internationale Spitzenstandorte sollen auch regionale Hochschulnetzwerke sein, in denen Universitäten, außeruniversitäre Instituten, Fachhochschulen und auch Unternehmen zusammenarbeiten. Nicht zuletzt wollen wir mehr Planungssicherheit für die betroffenen Forscherinnen und Forscher und die Laufzeiten von fünf auf sieben Jahre ausweiten.

Den Beschluss „Die Exzellenzinitiative ab 2017 – Mehr Exzellenz wagen“ finden Sie hier.

Kommunalfreundliche Politik fortsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestag ein Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur langfristigen Entlastung der Kommunen beraten. Mit dem Antrag wollen wir die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umsetzen und der wachsenden Schere zwischen armen und reichen Kommunen entgegenwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge soll zügig umgesetzt werden.

Während der Debatte im Deutschen Bundestag waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulen – für die Würde unserer Städte“ auf der Besuchertribüne vertreten und hatten Gelegenheit zu Gesprächen mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten. Mitglieder des Bündnisses sind die Städte und Kreise des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes. Ich hatte Gelegenheit den Kreisdirektor des Kreises Unna, Dr. Thomas Wilk, in Berlin zu treffen. Das Aktionsbündnis ist ein wichtiger Gesprächspartner wenn es um die Belange der Kommunen geht. Im Besonderen bringe ich natürlich die Interessen des Kreises Unna in die parlamentarischen Beratungen mit ein.

Der Antrag bestätigt, dass bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden muss, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht. Auf Länderseite gehört hierzu auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Außerdem darf keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgen. Darüber hinaus soll der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich, ist ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

Den Antrag der Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Kommunen sollen langfristig entlastet werden

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Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und Michael Thews treffen Kreisdirektor Thomas Wilk im Rahmen der politischen Beratungen in Berlin

Am heutigen Donnerstag wird im Plenum des Deutschen Bundestag ein Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur langfristigen Entlastung der Kommunen beraten. „Mit dem Antrag will die SPD-Bundestagsfraktion die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und der wachsenden Schere zwischen armen und reichen Kommunen entgegenwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge soll zügig umgesetzt werden“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Während der Debatte im Deutschen Bundestag waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulden – für die Würde unserer Städte“ auf der Besuchertribüne vertreten und hatten Gelegenheit zu Gesprächen mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten. Mitglieder des Bündnisses sind die Städte und Kreise des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes. Die heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und Michael Thews hatten Gelegenheit den Kreisdirektor des Kreises Unna, Dr. Thomas Wilk, in Berlin zu treffen. „Das Aktionsbündnis ist ein wichtiger Gesprächspartner wenn es um die Belange der Kommunen geht. Im Besonderen bringen wir natürlich die Interessen unserer Wahlkreise in die parlamentarischen Beratungen mit ein“, so Michael Thews.

„Der Antrag bestätigt, dass bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden muss, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht. Auf Länderseite gehört hierzu auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Außerdem darf keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgen“, so die Abgeordneten weiter. „Darüber hinaus soll der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich, ist ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.“

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Auf dem Foto sind zu sehen:

Von links nach rechts Michael Thews, MdB, Ursula Hilgert, Abteilungsleiterin bei der Stadt Lünen, Dr. Thomas Wilk, Kreisdirektor Kreis Unna, Oliver Kaczmarek, MdB

Flüchtlingspolitik und Bundeshaushalt 2016 – Zur Sitzungswoche vom 7.-11. September

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Deutschland ist in diesen Wochen und Monaten das Zielland einer nie gekannten Zahl von Flüchtlingen, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen.

Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland diesen Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität. Auch im Kreis Unna engagieren sich sehr viele Menschen in der Flüchtlingshilfe, zum Beispiel in Initiativen, Vereinen, in der Kirche oder durch Spenden. Ich freue mich sehr über diese Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit und bin sehr stolz auf unseren Kreis. Dank dieser großen Welle der Hilfsbereitschaft und der wirtschaftlichen Stärke unseres Landes können wir diese Herausforderung stemmen.

Klar ist aber auch, dass wir diese Herausforderung langfristig nur bewältigen können, wenn wir Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (wie Bürgerkriege und terroristische Gefahren) erzielen und Hilfe für die Nachbarländer der Krisengebiete erbringen. Vor allem brauchen wir auch innereuropäische Solidarität und eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Dies steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.

Mein Videostatement zu dem Thema können Sie sich hier ansehen.

Die Spitzen der Großen Koalition hat sich deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asyl-Situation beschäftigt und sich am Sonntag auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt.

Diese und weitere Ergebnisse der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Bundeshaushalt 2016 – Haushalt ohne neue Schulden
2. Flüchtlingspolitik: Geschlossen und entschlossen handeln!
3. Wir kümmern uns um die Sorgen aller Menschen in Deutschland – Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion
4. Fraktionsübergreifender Aufruf „Flüchtlinge schützen“ 
5. Veranstaltungshinweis: Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Bundeshaushalt 2016 – Haushalt ohne neue Schulden

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In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause wurde der Entwurf für den Bundeshaushalt 2016 in erster Lesung in das Parlament eingebracht. Bereits am 1. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen. Nun wurden die Haushalte der einzelnen Ministerien in einer ersten Runde von den Abgeordneten beraten. Außerdem liegt der Entwurf für einen Finanzplan bis 2019 vor.

Der Bund wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums keine neuen Kredite aufnehmen.

Politikfelder der Zukunft
Für 2016 hat die Bundesregierung unterschiedliche Schwerpunkte festgelegt, die sie besonders fördern will:

  • Die Bundesregierung entlastet Länder und Gemeinden mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro. Damit gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen.
    Im Rahmen der Zukunftsinvestitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung insbesondere die öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz.
  • Aufgrund anhaltender weltweiter Krisen steigen die Asylbewerberzahlen kontinuierlich. Für die Bewältigung der steigenden Asylantragszahlen erhalten die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr die von der Bundeskanzlerin zugesagte eine Milliarde Euro.
  • Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit haben die Ressorts im kommenden Jahr mehr als 8,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch im Klimaschutz kommt Deutschland seiner weltweiten Verantwortung nach, indem es 2016 die Mittel für die internationale Klimaschutzinitiative auf 338 Millionen erhöht.
  • Für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands engagiert sich der Bund im Forschungsbereich mit einem Etat von 16,4 Milliarden Euro. Allein für den Forschungspakt stehen 2,5 Milliarden zur Verfügung.
  • Für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt die Bundesregierung im Jahr 2016 rund 24 Milliarden Euro bereit. Sie stärkt unter anderem die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau. Nach der erfolgreichen Versteigerung der vom Rundfunk genutzten Frequenzen mit einem Erlös von 1,33 Milliarden Euro wird der Bund insgesamt 1,4 Milliarden Euro für den flächendeckenden Breitbandausbau einsetzen.

 

Haushaltsentwurf für die einzelnen Ministerien in Millionen Euro:

Auswärtiges Amt 4 275,66
Bundesministerium des Inneren 6 603,39
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 721,64
Bundesministerium der Finanzen 5 806,58
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 7 517,57
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 5 489,58
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 128 293,84
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 24 703,47
Bundesministerium der Verteidigung 34 208,57
Bundesministerium für Gesundheit 14 565,18
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 4 046,00
Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen 9 235,13
Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 7 368,16
Bundesministerium für Bildung und Forschung 16 357,77
   
Insgesamt mit allen weiteren Bundesinstitutionen wie Bundesrat, Bundestag, etc. 312  0,00

 

Meine Rede zum Haushalt für den Bereich Bildung und Forschung können Sie sich hier ansehen.

Drittes Hilfspaket für Griechenland – Zur Sondersitzung am 19.08.2015

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Nachdem der Deutsche Bundestag am 17. Juli weiteren Verhandlungen mit Griechenland über ein drittes Hilfsprogramm zugestimmt hat, ist das Parlament heute erneut zusammen gekommen, um über das Ergebnis der Verhandlungen zu beraten. Die Finanzminister der Euro-Länder haben am letzten Freitag einstimmig die finanzielle Unterstützung Griechenlands empfohlen. Zuvor hatte das griechische Parlament mit großer Mehrheit dafür gestimmt und erste Reformmaßnahmen beschlossen.

Damit das Hilfsprogramm in Kraft treten kann, müssen in einigen EU-Mitgliedstaaten auch die Parlamente ihre Zustimmung geben – so wie es der Deutsche Bundestag in der heutigen Sondersitzung mit großer Mehrheit getan hat.

Bereits Mitte Juli habe ich ausführlich dargestellt, warum ich für weitere Verhandlungen mit Griechenland stimme. Aus denselben Gründen habe ich nun auch dem neuen Hilfspaket zugestimmt. Ich habe natürlich zuerst abzuwägen, ob das, was wir tun, auch im Interesse der Menschen ist, die ich aus dem Kreis Unna vertrete. Deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Deutschland das Land ist in Europa, das von Europa und vom Euro bis heute am meisten profitiert. Als exportorientierte Wirtschaft sind wir auf einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt angewiesen. Auch in meinem Wahlkreis gibt es Betriebe (und damit Arbeitsplätze), die 50 bis 60% ihrer Produktion in den europäischen Binnenmarkt exportieren.

Meine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Weitere Informationen zur heutigen Abstimmung und spannende Veranstaltungshinweise für den Kreis Unna habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst. Ich freue mich besonders darauf heute Abend, direkt nach der Debatte zu Griechenland im Bundestag, Thomas Oppermann in Unna begrüßen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

 

1. Deutscher Bundestag stimmt Drittem Hilfspaket für Griechenland zu

2. Rotes Sofa mit Thomas Oppermann heute in Unna

3. Roter Rucksack Wanderung am 22. August in Schwerte

4. Sterbebegleitung in der Kontroverse: Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte

Deutscher Bundestag stimmt Drittem Hilfspaket für Griechenland zu

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Der Deutsche Bundestag hat heute einem neuen Hilfspaket für Griechenland zugestimmt.

Die klare Linie der SPD war immer: wir sind solidarisch mit der griechischen Bevölkerung und unterstützen sie auf dem Weg aus der schweren Krise. Damit unterscheidet sich die SPD von den anderen Parteien in Deutschland. In der CDU/CSU haben bei der Grundsatzentscheidung über ein neues Programm in Griechenland 60 Abgeordnete der Bundeskanzlerin die Zustimmung verweigert. Die Grünen konnten sich auf keine gemeinsame Linie einigen. Und die Linke hat gegen das bereits vom griechischen Parlament beschlossene Hilfspaket gestimmt.

Die Ergebnisse der Verhandlungen auf europäischer Ebene haben gezeigt: Die Idee hat sich durchgesetzt, dass Solidarität und Verantwortung in Europa Hand in Hand gehen. Es wird kein einfacher Weg. Aber die Chance, dass die wirtschaftliche Stabilisierung in Griechenland gelingen kann, ist höher als je zuvor in den letzten fünf Jahren.

Dafür sprechen drei Gründe:

Erstens haben wir ein besseres Reformprogramm, das versucht, aus den Mängeln seiner Vorgänger zu lernen:

 

  • Es erkennt nicht nur an, dass Griechenland seine Staatsfinanzen weiter sanieren muss, sondern auch, dass ein Land in einer tiefen Rezession durch unrealistische Haushaltsziele in die Knie gehen kann. Die Anpassung dieser Haushaltsziele an die realen Möglichkeiten Griechenlands sind deshalb richtig.
  • Es führt ein neues Konzept im Umgang mit Staatsbetrieben ein, bei der Sanierung und professionellen Unternehmensführung im Vordergrund stehen. Es geht nicht bloß darum, durch schnelle Privatisierungen Haushaltslöcher zu stopfen, sondern es soll eine wirtschaftliche Modernisierung stattfinden. Und es können erhebliche Mittel des Privatisierungsfonds für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden.
  • Es zielt auf den Aufbau eines effektiveren und effizienteren Sozialstaates. Zum ersten Mal in der griechischen Geschichte soll eine soziale Grundsicherung für alle eingeführt werden. Gerade wir europäischen Sozialdemokraten haben uns dafür eingesetzt.
  • Es sieht eine umfassende Reform der griechischen Verwaltung vor, bei der Professionalisierung, Entpolitisierung und Transparenz im Vordergrund stehen, damit künftig Korruption effektiver bekämpft werden kann.
  • Nicht zuletzt wird ein zentrales Ziel der SPD in den vergangenen Jahren, der Kampf gegen Steuerhinterziehung in Griechenland und die Suche nach griechischen Steuerhinterziehern in Europa, neues Gewicht bekommen. Griechenland will kurzfristig neue strafrechtliche Bestimmungen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sollen dabei auf alle Steuerarten ausgeweitet und Strafen verschärft werden.

 

Zweitens genießt dieses Programm eine breitere politische Unterstützung in Griechenland. Drei Viertel der Abgeordneten des Parlaments haben für das Programm gestimmt. Die griechische Regierung hat große Rückendeckung in der Bevölkerung für ihr Ziel, das Land im Euro zu halten.

Denn die Erfahrung von Anfang Juli – und das ist der dritte Grund – hat die Möglichkeit und die enormen Kosten eines griechischen Ausscheidens aus dem Euro vor Augen geführt. Die griechische Regierungsumbildung in Athen ist eine Folge davon. Der politische Erfolg der jetzigen Regierung ist an eine wirtschaftliche Erholung und den Verbleib im Euro geknüpft. Beides hängt am Erfolg von Reformen und der Rückkehr von Investitionen.

Das neue Programm hat also eine Chance. Gleichzeitig sollten wir die hohen Risiken und schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen, nicht unterschätzen.

Auf griechischer Seite ist die große Herausforderung, die Reformen nun tatsächlich umzusetzen. Die Verabschiedung einer langen Liste von Reformen am letzten Donnerstag ist ein guter Start. Aber der schwierigste Teil steht noch bevor, vor allem in den nächsten drei Monaten. Dazu gehören nicht zuletzt die Verwaltungsreformen und die Etablierung eines Privatisierungsfonds, der die hoch gesteckten Erwartungen auch erfüllen kann.

Bundestag unterstützt Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Griechenland

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Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung der Bundesregierung den offiziellen Auftrag für weitere Verhandlungen über Finanzhilfen für Griechenland gegeben. Bei der Abstimmung ging es also nicht um den Start des Programms. Hierzu wird der Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach erneut zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammen kommen.

Hier noch einmal die Ergebnisse des Eurogipfels vom 11.-13. Juli, die die Voraussetzungen für die Verhandlungen für weitere Finanzhilfen geebnet haben


Die Teilnehmer des Eurogipfels haben am Montagmorgen betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues Hilfsprogramm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Vor diesem Hintergrund hatte die griechische Regierung zugesagt unverzüglich ein Gesetzespakt im Parlament zu verabschieden, um den Weg für verschiedene Maßnahmen vorzubereiten.

Die Abschlusserklärung des EU-Gipfels sieht zunächst einige Sofortmaßnahmen vor.

So sollte Griechenland bis zum 15. Juli

  • eine Reform des Steuersystems umreißen und darlegen, wie die Basis des Systems verbreitert werden kann, um dem Staat mehr Geld in die Kassen zu spülen;
  • konkrete Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorschlagen;
  • sicherstellen, dass die Statistikbehörde des Landes (ELSTAT)rechtlich unabhängig agieren kann;
  • die relevanten Bestimmungen des Euro-Stabilitätspakts umsetzen.

Das griechische Parlament hat in der Nacht zum 16. Juli ein Gesetzespakt verabschiedet, um diesen Maßnahmen den Weg zu ebnen.

Zum Stichtag 22. Juli soll Athen zudem

  • eine Reform des Zivilstrafrechts einleiten, um etwa Steuerbetrüger leichter verurteilen zu können, und
  • auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten

Bei etlichen Vorschlägen der griechischen Regierung sehen die EU-Staats- und Regierungschefs noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Athen soll einen „klaren Zeitplan für die Gesetzgebung und Umsetzung“ mit Richtwerten und Meilensteinen vorlegen.

Im Einzelnen müsse Griechenland

  • ambitionierte Rentenreformen angehen und erläutern, wie das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gegenfinanziert werden soll. Die obersten Richter hatten damals eine beschlossene Senkung von Grund- und Zusatzrenten um 5 bis 10 Prozent wieder gekippt;
  • Marktreformengemäß den OECD-Vorgaben vornehmen, die Volkswirtschaften beim Abbau von Wettbewerbsschranken anleiten sollen;
  • die Stromnetzeweiter privatisieren, es sei denn, Ersatzmaßnahmen würden gefunden, die einen ähnlichen Effekt auf den Wettbewerb hätten;
  • Arbeitsmarktreformendurchführen, die vereinbar sind mit maßgeblichen EU-Verordnungen. Eine Rückkehr zu vergangenen Politiken, die nicht wachstumsorientiert seien, solle vermieden werden;
  • den Finanzsektor stärken, vor allem durch eine effiziente Verwaltung des Bankenrettungsfonds (HFSF) sowie der Banken. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Posten solle dabei verhindert werden.

Die griechischen Behörden sollen zudem laut dem Abschlusspapier

  • ein deutlich verbessertes Privatisierungsprogramm Dazu gehört die Überführung griechischer Vermögenswerte in einen unabhängigen Fonds. Dieser Privatisierungsfonds solle 50 Milliarden Euro erwirtschaften. 25 Milliarden davon sollten zur Rückzahlung der beantragten Mittel aus dem Euro-Bankenrettungsfonds ESM verwendet werden, die anderen 25 Milliarden je zur Hälfte zum Abbau der Schulden und für Investitionen. Der Fonds solle von den griechischen Behörden geleitet und von relevanten europäischen Institutionen überwacht werden, um Transparenz sicherzustellen;
  • die Verwaltung des Landes modernisieren, stärken und kostengünstiger machen. Dazu solle ein Programm eingesetzt werden zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten und zur Ent-Politisierung des Beamtenapparats;
  • uneingeschränkt mit den Institutionen zusammenarbeiten und sämtliche Gesetzesvorhaben vorab abstimmen. Die Umsetzung der Regelungen sei dabei „der Schlüssel“;

Zur Stärkung von Wachstum und Arbeitsplätzen will die Europäische Kommission in den kommenden Jahren eng mit Griechenland zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. € an Mitteln aus verschiedenen EU-Programmen für Investitionen zu mobilisieren. Mit Blick auf die Ausnahmesituation Griechenlands will die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der die Vorfinanzierung von EU-Ausgaben – und damit deren unmittelbare Einsetzbarkeit – um 1 Mrd. € erhöht.

(Quellen: www.deutscher-bundestag.de, manager-magazin.de, www.zeit.de)

Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015

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Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.

Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.

Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!

Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Stand der Verhandlungen mit Griechenland
2. Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
3. In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
4. Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
5. Reform des Bleiberechts
6. Integrationsbetriebe fördern
7. Nach der Sommerpause wird der Infodienst noch schöner