Schlagwortarchiv für: Gesundheit

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

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Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

Praxistag im Lebenszentrum Königsborn zeigt viele Facetten von Inklusion auf

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Um einen Einblick in eine der bekanntesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu bekommen, sich ein Bild zu machen von den Arbeitsabläufen der verschiedenen Einrichtungen und mit Ärzten, Mitarbeitern und Verwaltungspersonal ins Gespräch zu kommen, absolvierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Mittwoch, 22. Oktober, einen Praxistag im Lebenszentrum Königsborn. Im Verlauf des Tages durchlief Kaczmarek das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten. Dabei konnte er einen vertieften Einblick in die Aufgaben des Lebenszentrums Königsborn und die alltäglichen Abläufe gewinnen, die ihm insbesondere bei der Entscheidung über das von der Großen Koalition angestrebte Teilhabegesetz, anstelle der heute komplexen und weit verzweigten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, helfen sollen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für 2016 geplant.

Am Ende der Hospitation zeigte sich Kaczmarek tief beeindruckt von der hohen Kompetenz der Beschäftigten und ihrer Zuwendung zu den Patienten: „Ich bin dankbar, einen so intensiven Einblick in den Alltag des Lebenszentrums Königsborn bekommen zu haben. Die Gespräche und die Begleitung des Personals bei der Arbeit haben mir verdeutlicht, dass es in der Einrichtung um mehr geht, als die medizinische, pädagogische, pflegerische und therapeutische Betreuung. Die Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Das Lebenszentrum Königsborn zeigt, dass Inklusion viele Facetten hat und wir neben der wichtigen und notwendigen Debatte über die Orte des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung auch darüber reden müssen, welche Orte der Spezialisierung und des Rückzugs sinnvoll und teils auch notwendig sind.“

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende – Zur Sitzungswoche vom 13. – 17. Oktober 2014

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in diesem und im nächsten Jahr nach unten korrigiert. Grund sind die vielfältigen internationalen Krisenherde, die sich auf das Klima der Weltwirtschaft nachhaltig auswirken, und eine anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland. Viele Menschen sorgen sich nun, wie diese Entwicklung weiter geht. Zunächst einmal muss daher festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich immer noch sehr gut dasteht. Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Es gibt also keinen Grund, Panik zu verbreiten. Gleichwohl müssen wir die Augen aufhalten und die Regierung ist gefordert, die Lage nicht nur weiter zu beobachten sondern auch entschieden zu handeln, wenn sich die Entwicklung verschlechtern sollte.

In diesem Zusammenhang hat das politische Berlin die Frage beschäftigt, ob der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ein weiterhin erstrebenswertes Ziel sei. Die Große Koalition hat dies klar beantwortet: im November werden wir für 2015 den ersten Haushalt seit Jahrzehnten beschließen, der ohne neue Schulden auskommt. An diesem Ziel halten wir weiterhin fest. Gleichwohl steht für die SPD fest, dass es keine ideologischen Festlegungen gibt, sondern für uns immer im Vordergrund steht, dass die Menschen ihre Arbeit behalten! Um dieses Ziel zu erreichen, würden wir im Krisenfall entschlossen handeln.

In den letzten Tagen sind geradezu abenteuerliche Erklärungen für das nachlassende Wirtschaftswachstum präsentiert worden. Der Mindestlohn sei schuldig. Dabei ist der noch gar nicht in Kraft getreten. Oder die Rente nach 45 Beitragsjahren. Die ist erst seit dem 1.7.2014 in Kraft. Das Ziel solcher Anschuldigungen ist klar: man will den Eindruck erwecken, dass zu viel Gerechtigkeit dem Wachstum schade. Für die SPD ist jedoch das Gegenteil richtig: erst durch gute Arbeit, von der man auch leben kann, werden die Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum geschaffen! In diesem Sinne werden wir auch die nächsten drei Jahre der Amtszeit der Großen Koalition gestalten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

2. Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige

3. Digitale Kompetenzen verbessern

4. Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola Epidemie

5. Bezahlbares Wohnen im Studium

Reform der Bundesregierung schafft viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Kreis Unna

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Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Das erste sogenannte Pflegestärkungsgesetz wird zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige auch im Kreis Unna umgesetzt.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Milliarden Euro ausgeweitet, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“  Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auswirken“, sagt Kaczmarek.

Dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll ein weiteres folgen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jedes Einzelnen“, sagt Oliver Kaczmarek.  Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.

Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige

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Die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. Um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zu verbessern, haben wir an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.  Damit wurde eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Als ersten Baustein werden wir ab 1. Januar 2015 Leistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Mrd. Euro ausweiten und flexibilisieren. Bei der stationären Pflege sollen bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräfte zum Einsatz kommen können.

Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen werden ausgeweitet und flexibilisiert. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0, können diese entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen.

Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege werden zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut.

Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, werden – orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre – angepasst.

Die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung werden verbessert. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit der Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der aufgrund der demografiebedingt im Zeitverlauf steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt werden.

Viele, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sind erwerbstätig. In dieser schwierigen Lebenssituation ist mehr zeitliche Flexibilität der elementare Schlüssel, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, Pflegezeit und Familienpflegezeit mit Rechtsanspruch zusammenführen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die berufstätigen pflegenden Angehörigen unterstützt. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft werden vermieden. Im Gegenteil sorgen wir dafür, dass den Unternehmen engagierte Fachkräfte erhalten bleiben, wenn sie zeitweise kranke Familienangehörige pflegen müssen. Wichtig war uns, dass Menschen auch die letzten Tage im Leben eines Angehörigen begleiten können. Wir haben erreicht, dass künftig ein Anspruch auf eine dreimonatige Sterbebegleitung besteht. Auch unverpartnerte gleichgeschlechtliche Paare gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Dafür haben wir uns mit Erfolg eingesetzt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie

In mehreren Ländern Westafrikas ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die schwerste Ebola-Epidemie ausgebrochen seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976. Das Ausmaß der Epidemie überfordert die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in den betroffenen Ländern. Wenn sich die Epidemie noch weiter ausbreitet, wird dies nicht nur furchtbare humanitäre Folgen haben, sondern die betroffenen Länder und Regionen auch nachhaltig in ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsprozess beeinträchtigen.

Die internationale Gemeinschaft steht in der Pflicht, Hilfe in dieser medizinischen Ausnahmesituation zu leisten. In unserem Entschließungsantrag mit der Union begrüßen wir die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen und technischen Unterstützung der betroffenen Länder. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, den deutschen Beitrag im Kampf gegen Ebola im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel nochmals zu erhöhen.

 Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier

Haftpflichtproblematik bei Hebammen

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Am Donnerstag wurde im Plenum ein Antrag der Grünen-Fraktion über die Situation der Hebammen in Deutschland diskutiert. Auslöser der Zuspitzung der Situation ist die Ankündigung eines großen Versicherungsunternehmens, keine Haftpflichtversicherungen mehr für Hebammen anzubieten. Aus meinem Wahlkreis haben mich zu diesem Thema bereits zahlreiche Zuschriften erreicht.

Für die SPD hat unser Gesundheitsexperte Karl Lauterbach noch einmal deutlich gemacht, dass nicht – wie teilweise vermittelt – der gesamte Berufstand gefährdet ist, sondern im Wesentlichen die rund 10 Prozent der freiberuflich tätigen Hebammen. Sie betreuen im Durchschnitt weniger als 2% der Geburten, da über 98% der Kinder in Deutschland in klinischen Einrichtungen zur Welt kommen. Dennoch ist die Problematik sehr ernst zu nehmen.

Der SPD sind die Hebammen in Deutschland enorm wichtig. Auch wir wollen nicht, dass Frauen künftig Abstriche bei der Betreuung vor, während oder nach der Geburt machen müssen. Dennoch vertreten wir die Auffassung, dass eine dauerhafte stabile Lösung nur in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren und nicht im politischen Alleingang erfolgen kann. Darum hat das Gesundheitsministerium seit dem vergangenen Jahr intensiv den Kontakt mit Hebammenverbänden, der Versicherungswirtschaft und den Krankenkassen gepflegt. Im April wird der Abschlussbericht der eigens eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe erscheinen, der mehr Aufschlüsse über dauerhafte Lösungsmöglichkeiten bringt.

Wer gute Mitarbeiter will, der muss gute Rahmenbedingungen schaffen!

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Das Katharinen-Hospital in Unna zählt nicht nur zu den Top-Arbeitgebern im deutschen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren erhielt es auf Landes- und Kreisebene auch mehrfach die Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen“. Dem Unternehmen gelinge die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterinteressen, lobte jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek bei einem Besuch im Katharinen-Hospital.

Katharinen-Hospital2Im Gespräch mit dem Politiker betonten Geschäftsführer Klaus Bathen, Pflegedirektor Ralf Effmert und Personalleiterin Jutta Kappel, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für das Katharinen-Hospital einen wichtigen Stellenwert habe. Ob flexible Teilzeitmodelle, Großtagespflege, Kinderferienbetreuung, Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Geschenke zu besonderen familiären Anlässen, Serviceangebote und Einladungen zu Veranstaltunge für die ganze Familie, Sonderurlaub, Freistellungen oder eine psychologische Hotline  – mit vielfältigen Angeboten richtet sich das Unternehmen an Fachkräfte – männlich wie weiblich -, um auf familiäre Belange in der Planung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen.

Ein weiteres Thema der Unterhaltung war der demografische Wandel, der Klinikverwaltungen, Ärzte und Krankenpflegekräfte vor neue Herausforderungen stellt. Viele ältere Patienten leiden an einer Demenzerkrankung und brauchen speziell geschultes Pflegepersonal. Aber auch die Belegschaft wird älter, gleichzeitig stellt die nachrückende Generation neue Anforderungen an ihre Arbeit und ihre Arbeitgeber.

Personalbindung, so Oliver Kaczmarek, sei vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels die zentrale Herausforderung für Krankenhäuser. Das Katharinen-Hospital, sagt der Abgeordnete, habe familienbewusste Strukturen geschaffen, um als großer Arbeitgeber vor Ort nicht nur eine qualitativ hochwertige medizinische Patientenversorgung zu gewährleisten. Es schaffe auch die Rahmenbedingungen für ein gut ausgebildetes und motiviertes Personal.

Wer die Pflege verbessern will, muss die Praxis kennen

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Die beste Gesundheitsversorgung für alle Menschen, unabhängig von Gehalt oder Status, ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Nicht nur im Wahlkampf. Deshalb habe ich bei zwei Praxistagen die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern in Kamen und Fröndenberg aus der Sicht der Mitarbeiter kennengelernt.

2012_04_04_Oliver Kaczmarek Praxistag im Kamener Krankenhaus 075Die fünf Krankenhäuser in meinem Wahlkreis haben für die örtliche und regionale Versorgung jeweils einen hohen Stellenwert. Für die Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft ist es wichtig, dass sie in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld in ihrer Stadt ein gut funktionierendes Krankenhaus vorfinden. Die ambulante Versorgung hat natürlich Vorrang, aber wenn ein Krankenhausaufenthalt unvermeidbar ist, muss es in erreichbarer Nähe ein Haus geben, das auf die besonderen Problemlagen in unserer Region mit gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern eingehen kann. Deshalb muss in der zukünftigen Krankenhausversorgung der Personalkostenbedarf besser abgebildet werden, damit die Krankenhäuser nicht weiter auf teils ungerechtfertigte Mengenausweitungen ausweichen müssen.

[notification type=“notification_info“]Lesen Sie hier die Berichte zu meinen Praxistagen

Übrigens: Für den nächsten Praxistag habe ich mich bereits mit der Volksbank in Unna lose vereinbart. Einen Tag lang in der Bank![/notification]

In Zukunft wird es jedoch immer schwieriger sein, den hohen Standard zu halten, wenn wir nicht heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es auch in Zukunft genügend Menschen gibt, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen in Gesundheit und Pflege! Gute Ausbildung, Karriereperspektiven, gute Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf bilden dafür den Rahmen. Um den steigenden Bedarf an Pflegekräften zu decken, brauchen wir eine Stärkung des Ausbildungsangebots in den staatlichen Berufsfachschulen, denn die SPD will die kostenfreie Ausbildung und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung, so wie es in vielen anderen Berufen bereits üblich ist.

Natürlich ist auch eine gute Bezahlung wichtig. Deshalb unterstützt die SPD die Forderung nach einem Branchentarifvertrag Soziale Arbeit, den man für allgemeinverbindlich erklären könnte. Darüber hinaus unterstützen wir Personalmindeststandards in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Natürlich kann so etwas zu Anpassungen in der Krankenhaus- und Pflegefinanzierung führen. Aber die Arbeit von fast 1,5 Millionen Beschäftigten im Pflegebereich sollte das wert sein!

Praxistage sind wichtig für meine Arbeit als Abgeordneter. Deshalb habe ich mir auch die Zeit genommen, in verschiedenen Bereichen Praxistage zu absolvieren, in denen ich einen Tag lang in einer Einrichtung ganz normal mitarbeite oder den Alltag begleite. Das ersetzt oder ergänzt oft das Lesen vieler dicker Vorlagen. Deshalb: Wenn ich wieder in den Deutschen Bundestag gewählt werde, werde ich diese Praxistage fortsetzen! Im Alltag und nicht im Wahlkampf. Versprochen!