Schlagwortarchiv für: Gesundheit

Wir kümmern uns um die Sorgen aller Menschen in Deutschland – Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der SPD-Bundestagfraktion

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In der letzten Woche fand die Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion in Mainz statt. Das Thema Flüchtlinge stand natürlich im Mittelpunkt und viele Punkte, die beschlossen wurden, sind in die Einigung mit der Union eingeflossen. Neben den aktuellen Herausforderungen um die Flüchtlinge, dürfen wir aber nicht die anderen politischen Herausforderungen aus dem Blick verlieren.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion auch konkrete Beschlüsse für gute Pflege, mehr bezahlbaren Wohnraum und digitale Teilhabe gefasst:

 

  • Viele Menschen sorgen sich darum, ob sie im Alter gut versorgt werden. In unserem Beschlusspapier machen wir klar: Nur mit fairen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sichern wir eine qualitativ gute Pflege. Und nur mit ausreichend Personal bleibt genug Zeit für die wichtige menschliche Zuwendung. Deshalb setzen wir uns für einen bundesweit verbindlichen Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Pflegeheime und Pflegedienste ihren Pflegekräften eine angemessene Bezahlung mindestens in Höhe des Tariflohnes gewähren.
  • In vielen Städten und Ballungsräumen hält der Zuzug weiter an. Ausreichend bezahlbaren Wohnungsraum zu schaffen, bleibt deshalb ganz oben auf unserer Agenda. Wir wollen ein gutes Miteinander von Zugezogenen und Eingesessenen und auch kleinen oder mittleren Einkommen ein attraktives Lebensumfeld mit guter Infrastruktur zu sichern. Wir fordern deshalb, dass der Bund wieder stärker Verantwortung für den sozialen Mietwohnungsbau übernimmt und die Mittel dafür verdoppelt.
  • Die Digitalisierung eröffnet uns ungeheurere Chancen – wenn es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass alle Menschen an ihren Vorteilen teilhaben können. Dafür sind der Breitbandausbau und schnelles Internet für alle, gerade in ländlichen Regionen, zwingende Voraussetzung. Digitale Bildung und digitales Lernen sind entscheidend, damit alle vom digitalen Wandel profitieren können. In unserem Beschlusspapier schlagen wir ein konkretes Maßnahmenpaket vor. Gleichzeitig machen wir klar: Wir werden nicht akzeptieren, dass Hassreden die Lufthoheit über das Netz gewinnen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Justizminister Heiko Maas für bessere Standards zur Löschung fremdenfeindlicher Aussagen in den sozialen Medien.

Wir wollen, dass Deutschland ein offenes und starkes Land bleibt, das allen seinen Menschen die Chance auf ein gutes Leben bietet. Daran wird die SPD-Bundestagsfraktion auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode mit ganzer Kraft und vollem Einsatz arbeiten!

Oliver Kaczmarek in AIDS-Hilfe-Beirat gewählt

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Die AIDS-Hilfe im Kreis Unna hat auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung den heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in ihren Beirat gewählt. Dem Gremium gehören außerdem der frühere Schulrektor Gisbert Heuser und die im EVK tätige Krankenschwester Doris Berg an. Der Beirat berät den Vereinsvorstand und pflegt Kontakte zu Behörden und Institutionen, die für den idellen Zweck wichtig sind. Während Doris Berg und Gisbert Heuser bereits seit acht Jahren in der ehrenamtlichen Botschafterfunktion tätig sind, tritt Kaczmarek das Amt erstmalig an. Der Bundestagsabgeordnete will sich vor allem im politischen Raum für die Anliegen der Aids-Prävention einsetzen. Geschäftsführer Manuel Izdebski erklärt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn Kaczmarek. Schon in den letzten Jahren hat es regelmäßig Gesprächskontakte mit ihm gegeben. Da lag es nahe, ihm die Funktion als Beirat unserer Aidshilfe anzutragen.“ Die Organisation blickt im Kreis Unna auf eine fast 30-jährige Tätigkeit zurück.

Das beigefügte Foto zeigt die Beiratsmitglieder (v.l.n.r): Gisbert Heuser, Doris Berg und Oliver Kaczmarek.

Pressemitteilung & Bildnachweis: AIDS-Hilfe im Kreis Unna e.V

Fraktion vor Ort: Diskussion in der Rohrmeisterei über Sterbehilfe

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Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kreis Unna nahmen an der Veranstaltung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zur Sterbehilfe teil. Oliver Kaczmarek hatte dazu Kerstin Griese eingeladen. Kerstin Griese hat federführend an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe gearbeitet.

In der Begrüßung stellte Oliver Kaczmarek den Sterbenden in den Mittelpunkt der Diskussion und warnte vor einer Diskussion über Sterbehilfe, die durch Ängste und Unsicherheiten geprägt ist.

Nachdem Kerstin Griese die Begrifflichkeiten passive, indirekte, aktive Sterbehilfe erklärte, die leider ungenau verwendet und verwechselt werden, informierte sie die Anwesenden zum aktuellen Stand der Gesetzesentwürfe und zur Intention des eigenen Entwurfs. Insgesamt gibt es vier Entwürfe, die im Herbst diesen Jahres zur Abstimmung stehen werden. Die beiden Anträge, die die Beihilfe zum Suizid komplett straffrei oder ganz verbieten wollen, haben die wenigsten Unterstützerinnnen und Unterstützer. Den Antrag mit der höchsten Zustimmung hat Kerstin Griese federführend erarbeitet. Dieser hat Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Bundestagsfraktion. Die Abstimmung über das Gesetz wird ohne Fraktionszwang entschieden, was auch die unterschiedlichen Gesetzesentwürfe widerspiegeln.

„Nur wer mit Absicht darauf hinarbeitet, assistierten Suizid zu leisten, wer dies auf Wiederholung hin anlegt und so ein regelmäßiges Angebot aufzieht, bekommt ein Problem mit dem Gesetz“ sagte Kerstin Griese zu ihrem Gesetzesentwurf.

Das Podium wurde durch Klaus Koppenberg vom ambulanten Hospizdienst OMEGA und Dr. Boris Hait vom Paliativzentrum des Katharinen-Hospitals in Unna ergänzt, die aus der Praxis berichteten. Beide betonten wie wichtig es ist den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Viele Dinge haben sich zum Positiven verändert. Allerdings wies Dr. Hait auch daraufhin, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die Paliativmedizin in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu integrieren. Nach wie vor gäbe es viele Vorurteile gegenüber der Paliativmedizin.

Sterbebegleitung in der Kontroverse: Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte

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Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.

Mittwoch, den 26.8.2015

Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte

 

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Beste medizinische Versorgung und VDS – Zur Sitzungswoche vom 8.-12.6.2015

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Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei von Gewalt und Diskriminierung selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Denn Familie ist überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.

Der SPD ist es trotz Widerstände in der Union gelungen, im Koalitionsvertrag wichtige Schritte zu verankern: So haben wir die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften umgesetzt und einige Verbesserungen im Adoptionsrecht erreicht. Mit dem geplanten Gesetz zur besseren Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften wollen wir die Rechte homosexueller Paare insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht weiter stärken. Es wäre gut, wenn nun auch unser Koalitionspartner seine Position endlich an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

Unser Angebot steht: Wenn die Union sich bewegt, werden wir die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben sofort umsetzen. Denn die SPD-Bundestagsfraktion will in dieser Regierung eine Politik gestalten, die nahe bei den Menschen und ihrer Lebenswirklichkeit ist. Für ein modernes und lebenswertes Deutschland. Mein Videostatement zu dem Thema finden Sie hier.

 

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

1. Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes
2. Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen
3. Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014
4. Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten
5. Dekade für Alphabetisierung umsetzen

 

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

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Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen

Am Freitag wurde in Berlin die internationale Grüne Woche eröffnet. Sie ist die weltweit wichtigste Messe der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit einer Gesamtwertschöpfung von 161 Milliarden Euro sichert dieser Wirtschaftszweig allein in Deutschland rund 4,6 Millionen Arbeitsplätze. Jährlich kommen rund 400.000 Besucher, um Lebensmittel aus der Region und aus aller Welt zu verkosten, Tiere zu erleben und sich über die moderne Produktion unserer Nahrungsmittel zu informieren. Im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen Ernährung und gesunde sowie sichere Lebensmittel eine zentrale Rolle. Nie zuvor waren Lebensmittel in Deutschland so sicher, bezahlbar und vielfältig wie heute. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist wichtiger Bestandteil eines gesunden Lebensstils.

Allerdings sind immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien von Fehlernährung betroffen. Daher hat der Bundestag am Donnerstag  über einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur gesunden Ernährung beraten. Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier. 

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Die BAföG-Reform und die Bundeswehrmandate im Sudan – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.11.2014

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Die duale Berufsausbildung ist ein großer Erfolg. Viele andere Industrienationen beneiden Deutschland um dieses System. Umso wichtiger ist es, dass es erhalten bleibt und für die Zukunft gerüstet wird. Auf einem Kongress zur beruflichen Bildung hat die SPD-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert, wie man der beruflichen Bildung mehr „Rückenwind“ geben kann.

Denn die jüngsten Zahlen zum Ausbildungsmarkt geben durchaus Grund zur Beunruhigung. Derzeit stecken 260.000 junge Menschen in Warteschleifen zwischen Schule und Ausbildung fest. Gerade mal zwei Drittel der Ausbildungsinteressierten finden laut DGB-Ausbildungsreport einen Ausbildungsplatz, gleichzeitig klagen viele Unternehmen über unbesetzte Ausbildungsstellen, da sie keine qualifizierten Bewerber finden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geht die Ausbildungsquote zurück. Alle Beteiligten der Veranstaltung  waren sich einig, dass das Übergangsmanagement zwischen Schule und Ausbildung deutlich verbessert werden muss. Die Potentiale aller Jugendlichen müssen gefördert und genutzt werden. Eine flächendeckende Berufsorientierung an den Schulen – auch an den Gymnasien – muss allen Jugendlichen den Weg erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung und die assistierte Ausbildung sind im Bedarfsfall wirksame Instrumente. Diese müssen ausreichend finanziert sein. Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung soll die Zahl der Abbrüche verringert und die Ausbildungsbetriebsquote erhöht werden.

Darüber hinaus wurde diskutiert, dass zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems die universitäre Ausbildung der Berufsschullehrer verbessert werden müsse; durch eigenständige Institute, mehr Professoren-Stellen und intensive Forschung auf diesem Gebiet. Das Meister-BAföG muss weiterentwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt im Nachgang zum Kongress weitere Fachdialoge mit dem Schwerpunkt Ausbildung.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

2. Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

3. Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

4. Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

5. Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

6. Mehr Zeit für die Pflege