Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen
Die Arbeitsverhältnisse bei Amazon führen erneut vor Augen, wie notwendig es ist zu handeln: Das Unternehmen steht im Verdacht, in einem Logistikzentrum Leiharbeitnehmer aus Spanien und Polen mit einem so genannten „Sicherheitsdienst“ schikaniert, in unwürdigen Unterkünften untergebracht, um einen Teil des Lohns geprellt und Sozialbeiträge nicht abgeführt zu haben. Leider ist dies bei weitem kein Einzelfall. Es reicht deshalb nicht, wie Ministerin von der Leyen bei jedem Fall, der an die Öffentlichkeit kommt, Empörung zu inszenieren und einzelnen Leiharbeitsfirmen mit Lizenzentzug zu drohen. Die Verwahrlosung der Arbeitsbeziehungen betrifft längst nicht nur das Instrument der Leiharbeit, sie zeigt sich zunehmend auch im Missbrauch von Werkverträgen, in Scheinselbständigkeit, in missbräuchlicher Ausdehnung von Nacht- und Wochenendarbeit, in schlechten Löhnen und in der Zersplitterung der Tariflandschaft. Um das Problem an der Wurzel zu packen, brauchen wir eine neue Ordnung der Arbeit in Deutschland.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Werkverträge deutlich von Leiharbeit abgrenzen. Leiharbeit muss klar definiert werden, sodass Scheinwerkverträge besser aufgedeckt werden können. Die Mitbestimmung für Betriebsräte in Bezug auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen sind auszuweiten. Zudem soll ein branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro eingeführt werden. Die Bundesregierung soll ein Gutachten über Lohndumping durch den Einsatz von Fremdpersonal in Auftrag geben.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712378.pdf