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Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

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Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde der Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen.

Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunter laden.

Wir verbessern das Krankenhausstrukturgesetz

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Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek trifft heimische Krankenhausmitarbeiter auf Demo in Berlin – 

 

Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. „Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz geäußert wurden, sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der in seinem Wahlkreis unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, hat der Bundestagsabgeordnete auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert. Auf der gestrigen Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin nahmen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev. Krankenhaus Unna und des Katholischen Hospitalverbund Hellweg teil, die Oliver Kaczmarek am Brandenburger Tor traf.

„Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht“, so Kaczmarek weiter.

Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD sei hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. „Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.

Langfristig wollen wir mit der zu schaffenden Expertenkommission, konkrete Vorgaben erarbeiten, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte“, so Kaczmarek.

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Sterbebegleitung in der Kontroverse: Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte

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Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.

Mittwoch, den 26.8.2015

Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte

 

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Perthes-Haus Holzwickede zu Besuch bei Oliver Kaczmarek in Berlin

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Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchte eine Reisegruppe des Perthes-Hauses in Holzwickede am Dienstag, den 24. März 2015 den Deutschen Bundestag in Berlin.

Der Bundestagsbesuch fand im Rahmen einer viertägigen Berlinreise vom 23. bis 26. März mit Stadtrundfahrt und Kulturprogramm statt. Das Perthes-Haus organisiert regelmäßig Kurzreisen, unter anderem auch für Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses.

Am Dienstag stand das “politische Berlin“ im Mittelpunkt des Reiseprogramms. Im Bundestag nahm die Gruppe zunächst an einem Informationsvortrag teil und traf dann zu einem Gespräch mit ihrem SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zusammen.

Nach  einer kurzen Einführung von Kaczmarek zu seinen Arbeitsschwerpunkten und den aktuellen Themen im Deutschen Bundestag, hatten die Gäste die Gelegenheit, ihre eigenen Fragen und Anliegen anzusprechen.

Die Pflege und die Altenhilfe lagen der Gruppe besonders am Herzen. Kaczmarek erläuterte die Verbesserungen, die durch die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages, die Flexibilisierung der Leistungen und die Einführung der Familienpflegezeit bereits erreicht werden konnten. Hier müssten seiner Ansicht nach weitere Schritte folgen.

Der Bundestagsabgeordnete sagte zu, die engagierte Diskussion mit den Reiseteilnehmerinnen und-teilnehmern schon bald bei einem Besuch des Perthes-Hauses in Holzwickede fortzusetzen.

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Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige

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Die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. Um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zu verbessern, haben wir an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.  Damit wurde eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Als ersten Baustein werden wir ab 1. Januar 2015 Leistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Mrd. Euro ausweiten und flexibilisieren. Bei der stationären Pflege sollen bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräfte zum Einsatz kommen können.

Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen werden ausgeweitet und flexibilisiert. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0, können diese entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen.

Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege werden zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut.

Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, werden – orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre – angepasst.

Die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung werden verbessert. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit der Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der aufgrund der demografiebedingt im Zeitverlauf steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt werden.

Viele, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sind erwerbstätig. In dieser schwierigen Lebenssituation ist mehr zeitliche Flexibilität der elementare Schlüssel, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, Pflegezeit und Familienpflegezeit mit Rechtsanspruch zusammenführen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die berufstätigen pflegenden Angehörigen unterstützt. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft werden vermieden. Im Gegenteil sorgen wir dafür, dass den Unternehmen engagierte Fachkräfte erhalten bleiben, wenn sie zeitweise kranke Familienangehörige pflegen müssen. Wichtig war uns, dass Menschen auch die letzten Tage im Leben eines Angehörigen begleiten können. Wir haben erreicht, dass künftig ein Anspruch auf eine dreimonatige Sterbebegleitung besteht. Auch unverpartnerte gleichgeschlechtliche Paare gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Dafür haben wir uns mit Erfolg eingesetzt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren

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In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.

In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.

In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.

Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf

Mehr Zeitsouveränität schaffen

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Am Freitag ging es im Plenum um den Antrag „Mehr Zeitsouveränität – Neue Wege für gleiche Chancen von Frauen und Männern“, den die SPD- gemeinsam mit der Unionsfraktion eingebracht hat. Damit Frauen und Männer gleiche Chancen haben, ist eine konsistente Gleichstellungspolitik vonnöten, die über den gesamten Lebensverlauf wirkt.

In einem ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2011) wurden systematisch die Lebensverläufe von Frauen und Männern in den Blick genommen und dabei ist deutlich geworden: Die Aufteilung von Zeit unter den Geschlechtern wirkt ganz wesentlich auf deren Erwerbs- und Lebensverläufe. Viele Frauen und Männer verwenden ihre Zeit für die verschiedenen Lebensbereiche nicht immer freiwillig. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern etwa auf dem Arbeitsmarkt stehen den persönlichen Wünschen oftmals noch entgegen.

Damit beide Geschlechter ihre beruflichen und persönlichen Vorstellungen realisieren können, bedarf es deshalb einer zielgerichteten Politik, die Spielräume schafft, um Zeit selbstbestimmt organisieren zu können. Im gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, 2016 einen Zweiten Gleichstellungsbericht vorzulegen.

Daneben ist die lebenslauforientierte Zeitpolitik von der Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiterzuentwickeln. Dazu gehört:

  • Das Elterngeld soll mit dem „ElterngeldPlus“ und dem Partnerschaftsbonus flexibler geregelt werden.
  • Angehörige von Pflegebedürftigen, die kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren müssen, sollen eine zehntägige Auszeit bei Lohnausgleich nehmen können.
  • Das Recht auf Teilzeit muss weiterentwickelt und ein Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit eingeführt werden. Alleinerziehende sind besonders zu unterstützen.
  • Der Frauenanteil in Führungspositionen und Gremien soll erhöht und die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen abgebaut werden.
  • Die Wirtschaft soll für familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle gewonnen werden.

 

Unseren Antrag „Mehr Zeitsouveränität – Neue Wege für gleiche Chancen von Frauen und Männern“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800763.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neue-wege-f%C3%BCr-gleiche-chancen-f%C3%BCr-frauen-und-m%C3%A4nner

Wer die Pflege verbessern will, muss die Praxis kennen

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Die beste Gesundheitsversorgung für alle Menschen, unabhängig von Gehalt oder Status, ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Nicht nur im Wahlkampf. Deshalb habe ich bei zwei Praxistagen die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern in Kamen und Fröndenberg aus der Sicht der Mitarbeiter kennengelernt.

2012_04_04_Oliver Kaczmarek Praxistag im Kamener Krankenhaus 075Die fünf Krankenhäuser in meinem Wahlkreis haben für die örtliche und regionale Versorgung jeweils einen hohen Stellenwert. Für die Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft ist es wichtig, dass sie in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld in ihrer Stadt ein gut funktionierendes Krankenhaus vorfinden. Die ambulante Versorgung hat natürlich Vorrang, aber wenn ein Krankenhausaufenthalt unvermeidbar ist, muss es in erreichbarer Nähe ein Haus geben, das auf die besonderen Problemlagen in unserer Region mit gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern eingehen kann. Deshalb muss in der zukünftigen Krankenhausversorgung der Personalkostenbedarf besser abgebildet werden, damit die Krankenhäuser nicht weiter auf teils ungerechtfertigte Mengenausweitungen ausweichen müssen.

[notification type=“notification_info“]Lesen Sie hier die Berichte zu meinen Praxistagen

Übrigens: Für den nächsten Praxistag habe ich mich bereits mit der Volksbank in Unna lose vereinbart. Einen Tag lang in der Bank![/notification]

In Zukunft wird es jedoch immer schwieriger sein, den hohen Standard zu halten, wenn wir nicht heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es auch in Zukunft genügend Menschen gibt, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen in Gesundheit und Pflege! Gute Ausbildung, Karriereperspektiven, gute Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf bilden dafür den Rahmen. Um den steigenden Bedarf an Pflegekräften zu decken, brauchen wir eine Stärkung des Ausbildungsangebots in den staatlichen Berufsfachschulen, denn die SPD will die kostenfreie Ausbildung und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung, so wie es in vielen anderen Berufen bereits üblich ist.

Natürlich ist auch eine gute Bezahlung wichtig. Deshalb unterstützt die SPD die Forderung nach einem Branchentarifvertrag Soziale Arbeit, den man für allgemeinverbindlich erklären könnte. Darüber hinaus unterstützen wir Personalmindeststandards in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Natürlich kann so etwas zu Anpassungen in der Krankenhaus- und Pflegefinanzierung führen. Aber die Arbeit von fast 1,5 Millionen Beschäftigten im Pflegebereich sollte das wert sein!

Praxistage sind wichtig für meine Arbeit als Abgeordneter. Deshalb habe ich mir auch die Zeit genommen, in verschiedenen Bereichen Praxistage zu absolvieren, in denen ich einen Tag lang in einer Einrichtung ganz normal mitarbeite oder den Alltag begleite. Das ersetzt oder ergänzt oft das Lesen vieler dicker Vorlagen. Deshalb: Wenn ich wieder in den Deutschen Bundestag gewählt werde, werde ich diese Praxistage fortsetzen! Im Alltag und nicht im Wahlkampf. Versprochen!