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Sterbehilfe gesetzlich geregelt

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Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.

Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf

Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015

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Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.

Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.

Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!

Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Stand der Verhandlungen mit Griechenland
2. Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
3. In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
4. Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
5. Reform des Bleiberechts
6. Integrationsbetriebe fördern
7. Nach der Sommerpause wird der Infodienst noch schöner