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Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

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Große Bauprojekte wie Windparks, Bahnstrecken oder Straßen haben Auswirkungen auf ihre Umgebung. Deshalb gibt es Raumverträglichkeitsprüfungen, bei denen verschiedene Standortoptionen geprüft werden, bevor Projekte genehmigt werden. Um diese Verfahren zu beschleunigen, soll das Raumordnungsgesetz geändert werden. Dabei soll die Beteiligung der Öffentlichkeit digitalisiert und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch soll die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert werden, indem nur noch neu und stärker Betroffene beteiligt werden.

Außerdem soll das Gesetz die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung ermöglichen. Diese soll insbesondere den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Das Gesetz soll auch vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte ermöglichen. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Betreiber müssen aber angemessene Maßnahmen durchführen oder einen finanziellen Ausgleich leisten.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Flächen für Windenergie bereitstellen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen.