Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligendienste schaffen

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Um Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und am Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vorzunehmen, haben wir in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der darauf abzielt, eine Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu ermöglichen. Unter 27-Jährige, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, sind bislang von der Teilnahme ausgeschlossen. Laut Gesetzesentwurf soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduzierung der Dienstzeit genügen, um die Voraussetzungen für einen Teilzeitdienst zu erfüllen. Beispiele für ein berechtigtes Interesse wären etwa die Pflege von Angehörigen, die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder die Betreuung des eigenen Kindes. Gleichzeitig ist das Einverständnis der Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung Voraussetzung.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907839.pdf