Schnellere Termine für gesetzlich Versicherte

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In dieser Woche haben wir das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen sollen. Dafür werden zum Beispiel die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Sie sollen rund um die Uhr für Notfälle und für die ambulante Versorgung ansprechbar sein. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten die Terminservicestellen in Anspruch nehmen können, um einen dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt zu finden. Terminvereinbarungen sollen in Zukunft auch per App möglich sein und die Servicestellen sollen online erreichbar sein. Auch das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patienten soll auf mindestens 25 Sprechstunden pro Woche erhöht werden. Daneben sollen Fachärztinnen und –ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung wöchentlich zusätzlich fünf offene Sprechstunden anbieten.

Durch das Gesetz wird ebenfalls die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert, da die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Die betroffen Ärzte sollen dann zukünftig Zuschüsse erhalten. Des Weiteren wird der GKV-Leistungskatalog erweitert, so dass Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP) erhalten. PatientInnen, die wegen einer keimzellenschädigenden Therapie einem Fertilitätsverlust ausgesetzt sind, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen und dann bei Genesung eine künstliche Befruchtung vornehmen.

Damit die Möglichkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen von Patienten stärker in Anspruch genommen werden kann, müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, auf welche dann auch mittels Smartphone oder Tablet zugegriffen werden kann. Des Weiteren wird die Heilmittelversorgung reformiert, sodass Therapeutinnen und Therapeuten künftig besser bezahlt werden. Ebenfalls wird die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Darunter versteht man die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels, wie z.B. Physiotherapie, welche wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten können dann über die konkrete Therapie sowie die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer selbständig entscheiden. Zudem werden die Hilfsmittelausschreibungen durch Krankenkassen durch das Gesetz beendet

Da die Qualität und nicht der Preis an erster Stelle stehen soll, sollen Kassen und Hilfsmittelanbieter in Zukunft Verträge schließen, in denen auch Qualitätsstandards verankert sind. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken und attraktiver zu gestalten, sollen Versicherte, die sich in die medizinisch sinnvollen Hausarztverträge einschreiben, künftig einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten. Des Weiteren hat die SPD erreicht, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung steigen. Ein weiterer Erfolg ist, dass diese höheren Festzuschüsse bereits drei Monate früher als im Gesetzesentwurf geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ebenfalls wird das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert. Die Krankenhäuser müssen nämlich  Versicherte zukünftig bei der Beratung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.

Den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908351.pdf