Schnellere Asylverfahren möglich

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Der Bundestag hat am 5. Dezember das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten verabschiedet. Damit können Staaten künftig per Rechtsverordnung als sicher eingestuft werden. Das bedeutet: Asylverfahren werden deutlich beschleunigt, gerade bei Anträgen aus Ländern mit sehr geringer Schutzquote. So entlasten wir Kommunen und Gerichte und schaffen mehr Kapazitäten für Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Der SPD war wichtig, dass eine individuelle Prüfung bestehen bleibt: Jeder Antrag wird weiterhin sorgfältig geprüft. Wer glaubhaft macht, dass ihm Verfolgung droht, erhält Schutz. Die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ändern sich nicht, hier gibt es weiterhin klare Kriterien. Die Änderung gilt auch nur für Anträge auf internationalen Schutz. Bei der Prüfung von Asyl nach dem GG bleibt es beim alten Verfahren: Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten nur mit Bundestag und Bundesrat. Mit dieser Reform setzen wir ein klares Signal: Wir handeln pragmatisch, beschleunigen Verfahren und sichern den Schutz für die wirklich Schutzbedürftigen.