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Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

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Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern im Bund, brachte diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit werden verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt. Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.

Den Gesetzesentwurf, der in dieser Woche diskutiert wurde, können Sie hier nachlesen: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (bund.de) .