Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz

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Der Schutz von Mensch und Umwelt haben absolute Priorität bei der Anwendung neuer Technologien. Dies gilt auch für die Gasförderung in tiefergelegenen Gesteinsschichten durch hydraulisches Aufbrechen von Gesteinsschichten, kurz „Fracking“. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun ein gemeinsames Regelpaket vorgelegt haben, das zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und die potenziellen Gefahren durch Fracking sehr ernst!

Das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – das beispielsweise in den USA angewendet wird – bleibt generell und auf Dauer verboten. Nach 2018 können kommerzielle Bohrungen bis zu einer Tiefe von 3000 Metern nur dann durch die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission zuvor deren Unbedenklichkeit bestätigt hat. Die Bundesländer erhalten einen Ermessensspielraum, diese Reglung noch zu verschärfen. Sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, oder Naturschutzgebiete sind von vornherein als potenzielle Fördergebiete ausgeschlossen. Damit werden in Deutschland insgesamt die weltweit strengsten Auflagen für Fracking gelten.

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.