Aktuelles – Seite 176 von 249 – Oliver Kaczmarek, Md

Jetzt bewerben für einen USA-Aufenthalt

Oliver und PPP-Kandidatin Jana LanfermannJede Menge neue Freunde hat sie gefunden, Selbstbewusstsein und Sprachkenntnisse mitgebracht: Nach zehn Monaten ist Jana Lanfermann aus den USA zurückgekehrt. Wie es der 16-jährigen Schülerin des Unnaer Ernst-Barlach-Gymnasiums im texanischen Wichita Falls ergangen ist und welche Erfahrungen sie in den Vereinigten Staaten gemacht hat, berichtete sie jetzt ihrem Paten Oliver Kaczmarek.

Denn möglich wurde der USA-Aufenthalt durch das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP) des Deutschen Bundestages, an dem sich Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis 144 Unna I, beteiligt. Er wirbt bereits für das nächste Austauschjahr 2014-15:  “Dieses Programm eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”

In dem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des Amerikanischen Kongresses werden seit 1983 junge Leute – Schüler und Berufstätige – gefördert.

Für das Programm 2014-15 läuft derzeit der Bewerbungsprozess.
Die Bewerbungsfrist endet am 13. September 2013.

Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-30, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungskarte herunterzuladen.

Flutopferhilfe und Bildungspolitik – Zur Sitzungswoche 24.-28. Juni 2013

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Mit dieser Sitzungswoche verabschiedet sich der Deutsche Bundestag nicht nur in die parlamentarische Sommerpause, es war auch zugleich die letzte reguläre Sitzungswoche in dieser Wahlperiode. Anfang September kommt der Bundestag noch einmal zu einer verkürzten Sitzungswoche zusammen und danach findet am 22. September die Bundestagswahl statt. Dann stelle auch ich mich mit meiner Arbeit dem Wählervotum und bewerbe mich darum, Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna auch im 18. Deutschen Bundestag zu vertreten. Und ich bitte Sie ganz persönlich dabei um Unterstützung und Ihr Vertrauen, damit wir die begonnene Zusammenarbeit auch in den nächsten vier Jahren fortsetzen können.

Die Bilanz meiner Arbeit können Sie auf meiner Internetseite in den Jahresberichten nachlesen (https://www.oliver-kaczmarek.de/person/jahresberichte/). Man kann sehen: Ich war viel unterwegs in den vier Jahren. Politisch haben die vier Jahre der schwarz-gelben Bundesregierung das Land nicht weiter gebracht. Schlimmer ist sogar, dass in diesen Jahren lediglich die Früchte vorangegangener Arbeit geerntet wurden und keine Weichen für eine sichere Zukunft gestellt worden sind. Das merken wir auch in der Region: Die Lage arbeitsloser Menschen hat sich nicht verbessert, die Zahl der Ausbildungsplätze sinkt, der Fachkräftemangel droht, die Energiewende kommt nicht voran, statt mehr Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen kommt das Betreuungsgeld, die Menschen arbeiten viel, verdienen aber nicht gerecht und sorgen sich um eine auskömmliche Rente. Die Liste ließe sich fortsetzen. Peer Steinbrück hat es in seiner Rede am Donnerstag vor dem Bundestag auf den Punkt gebracht: „Von dieser Bundesregierung haben wir nichts mehr zu erwarten. Diese Bundesregierung bringt nichts mehr zustande. Es ist Zeit für einen Wechsel.“ (Die ganze Rede von Peer Steinbrück finden Sie im Internet unter http://www.spd.de/103702/20130627_rede_stb_bundestag.html)

Die SPD lädt Sie ein, sich am Politikwechsel zu beteiligen. Unter https://mitmachen.spd.de/ können Sie an der Bürgerabstimmung teilnehmen, mit der wir die Themen bestimmen, die eine SPD-geführte Bundesregierung sofort nach der Wahl anpacken wird. Wir machen Ernst mit der Bürgerbeteiligung. Während bei CDU und CSU ein erlauchter Kreis von etwa 100 Vorstandsmitgliedern über das Programm entscheidet, machen bei uns alle Mitglieder und Freunde der SPD mit und entscheiden. Mehr als 40.000 Menschen haben sich bereits daran beteiligt.

Meine eigene Einladung an Sie, das Wahlprogramm für die nächsten vier Jahre für den Kreis Unna in Berlin mitzugestalten, läuft auch weiter. Unter http://www.roter-rucksack.de/ können Sie mein Wahlprogramm bewerten und ergänzen sowie eigene Vorschläge einreichen. Ich bitte Sie dabei, mich zu unterstützen in dem Vorhaben, ein Wahlprogramm zu entwickeln, das viele Anregungen aus der Praxis und der Mitte meines Wahlkreises enthält.

In den nächsten 86 Tagen bis zur Bundestagswahl werden wir uns bei vielen Gelegenheiten begegnen. Über besondere Termine in meinem Wahlkampf informiere ich Sie auf meiner Internetseite https://www.oliver-kaczmarek.de und auch mit dem einen oder anderen Sonder- Infodienst.

Ihnen allen wünsche ich einen schönen Sommer! Erholen Sie sich gut.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Aufbauhilfefonds für Flutopfer

2. Situation in der Ausbildung stimmt nachdenklich

3. Kitas statt Betreuungsgeld!

4. UNFIL und MINUSMA – Mandate für die Bundeswehr

5. Netzneutralität gesetzlich regeln

Aufbauhilfefonds für Flutopfer

Das Hochwasser im Mai und Juni hat große Schäden bei Privathaushalten und Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen angerichtet. Neben den Soforthilfen von Bund und Ländern ist weitere finanzielle Unterstützung notwendig. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche eine Flutopferhilfe von 8 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Sie ist notwendig und angemessen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb das „Aufbauhilfegesetz“ mit eingebracht und dieser gesamtstaatlichen Solidarleistung zugestimmt.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Einrichtung eines Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ vor. Er wird vom Bund mit 8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder übernehmen Zinsen und Tilgungen. Dafür fallen zwischen 2014 und 2019 jährlich 202 Millionen Euro an. Zudem werden die Kompensationsleistungen des Entflechtungsgesetzes von 2014 bis 2019 fest gelegt. Das Entflechtungsgesetz sieht eine finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund vor, um Zuständigkeiten der Länder, die ihnen im Zuge der Föderalismusreform I übertragen wurden, auszugleichen. Für hochwassergeschädigte Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, wird die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt.

Im Gegensatz zum „Fluthilfeopfersolidaritätsgesetz“ von 2002 fehlt es der von Merkel und Schäuble gewählten Finanzierung allerdings an Mut und Ehrlichkeit. 2002 hat die SPD ein mehr als 7 Milliarden Euro umfassendes Fluthilfepaket durch die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform und durch die zeitlich beschränkte Erhöhung der Körperschaftssteuer gegenfinanziert. Weder zu steuerlichen Maßnahmen noch zum Verzicht auf schwarz-gelbe Klientelpolitik wie der Mövenpicksteuer war die schwarz-gelbe Bundesregierung diesmal bereit. Das Muster ist bekannt: Merkel wählt stattdessen auch hier die Finanzierung auf Pump und verschiebt die Lasten auf die Zukunft.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/140/1714078.pdf

Situation in der Ausbildung stimmt nachdenklich

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Am Freitag hat der Deutsche Bundestag den Berufsbildungsbericht 2013 debattiert. Er zeichnet ein Bild von der Situation in der Ausbildung, das nachdenklich stimmt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist erneut gesunken. Angesichts der anhaltenden Probleme im Übergang von der Schule in eine Ausbildung, der niedrigen Ausbildungsbetriebsquote, der hohen Anzahl von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss und auch der deutlichen regionalen Unterschiede beim Lehrstellenangebot ist es geradezu vermessen, die Ausbildungssituation für viele Jugendliche in Deutschland, als gut zu bezeichnen.

Die Reform des Übergangsbereichs von Schule in Beruf ist überfällig. Mehr als 250.000 Jugendliche stecken in einer Maßnahme, die nicht zu einem qualifizierten Abschluss führt. Sogar die Geschäftsführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ist davon überzeugt, dass 100.000 von ihnen sofort erfolgreich in eine Ausbildung, mindestens aber eine Einstiegsqualifizierung starten könnten. Der Maßnahmendschungel aus über 100 verschiedenen Bundes- und Länderprogrammen muss endlich gelichtet und auf einige wenige effektive und praxisorientierte Angebote reduziert werden.

Vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung will die SPD-Bundestagsfraktion die Ausbildungsbetriebsquote auf mindestens 30 Prozent erhöhen. Derzeit bilden nur noch 21,7 Prozent der Betriebe aus. Besonders die Kleinstbetriebe weisen ein Minus von sechs Prozent aus. Das ist historischer Tiefststand, der dem gleichzeitigen Ruf nach Fachkräftesicherung entgegensteht.

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ für die 1,5 Millionen jungen Erwachsenen in unserem Land zwischen 25-35 Jahren ohne Berufsabschluss vor. Niemand darf verloren gehen. Die Vermittlung in Ausbildung muss Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben, auch für die jungen Erwachsenen bis 35 Jahre. Wer bereits arbeitet und sich nachträglich für eine Ausbildung entscheidet, soll finanziell unterstützt werden.

Den Berufsbildungsbericht 2013 finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713650.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagfraktion zur zweiten Chance auf Berufsausbildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713252.pdf

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

UNIFIL und MINUSMA – Mandate für die Bundeswehr

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängert. Die Sicherheitslage in der Region hat sich verschärft. Der Konflikt in Syrien droht in den Libanon überzuschwappen. UNIFIL leistet einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Deutschland hat ein unvermindertes Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion der Verlängerung des Mandats um weitere zwölf Monate zugestimmt.

Der Bundestag hat zudem beschlossen, bewaffnete deutsche Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu beteiligen. MINUSMA soll die Befugnisse der afrikanisch geführten internationalen Unterstützungsmission in Mali (AFISMA) zum 1. Juli 2013 übernehmen. Deutschland würde seinen bisherigen Unterstützungsbeitrag für AFISMA in die neue Mission überführen. Dabei geht es um die Bereitstellung von Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, die Entsendung von Einzelpersonal in die Führungsstäbe der Mission sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten der französischen Streitkräfte. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten liegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März dieses Jahres das AFISMA-Mandat mitgetragen und steht daher einer Überführung des deutschen Beitrags in eine UN-geführte Mission aufgeschlossen gegenüber.

Die Anträge der Bundesregierung finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713753.pdf und
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713754.pdf

Netzneutralität gesetzlich regeln

Das Internet muss seinen Charakter als freies und offenes Medium bewahren. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu novellieren. Darin muss die Gewährleistung der Netzneutralität verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitäten sicher gestellt werden. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über den Stand der Netzneutralität berichten. Auch im europäischen und internationalen Recht ist die Netzneutralität zu verankern. Der Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend voran getrieben werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen ihre WLAN-Netzwerke zur Verfügung. Dass es für sie keine Haftungsregelungen gibt, hindert viele an der Freischaltung. In ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen. Damit folgt die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesratsinitiative der Bundesländer Berlin und Hamburg.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Netzneutralität finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu WLAN-Netzen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Sonderpreis für Hochwasser-Helfer

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete freut sich über Vorschläge aus dem Kreis Unna

Ganze Städte und Gemeinden wurden in den vergangenen Wochen überflutet. Zehntausende kämpfen seither gemeinsam gegen das Hochwasser an. Darunter viele Freiwillige – auch aus dem Kreis Unna. Für diese Menschen, die mit ihrem selbstlosen Engagement helfen oder geholfen haben, Existenzen zu sichern und den Betroffenen in einer Notlage zur Seite zu stehen, wurde jetzt der Sonderpreis des Deutschen Bürgerpreises ausgelobt, den auch der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek unterstützt. „Machen Sie mit“, fordert der SPD-Politiker die Bürgerinnen und Bürger in seinem Wahlkreis auf. „Schlagen Sie freiwillige Helferinnen und Helfer vor, die angepackt haben, als es nötig war.“

Und so geht´s: Auf www.deutscher-buergerpreis.de haben Bürgerinnen und Bürger ab sofort bis zum 31. Juli die Möglichkeit, ihre Geschichten zu erzählen, Fotos hochzuladen und den vielen freiwilligen Helfern mit einer Nominierung für den Sonderpreis die verdiente Anerkennung zukommen zu lassen. Ab dem 1. August kann dann jeder auf der genannten Homepage die zehn beeindruckendsten Hochwasser-Helfer mit auswählen. Die Jury des Deutschen Bürgerpreises bestimmt daraus die Preisträger, die schließlich bei einer Preisverleihung am 2. Dezember im ZDF Zollernhof in Berlin stellvertretend für alle Engagierten in den Hochwassergebieten ausgezeichnet werden.

Wer kann nominiert werden?
Für den Sonderpreis des Deutschen Bürgerpreises können Sie Einzelpersonen oder Gruppen vorschlagen, die während des Hochwassers ehrenamtlich vor Ort im Einsatz sind. Die mit außergewöhnlichem Engagement Existenzen sichern, den sozialen Zusammenhalt stärken, Gemeinschaft stiften, Betroffenen zur Seite stehen und helfen, wo sie gebraucht werden. Mit ihrem persönlichen Einsatz tragen sie schnell und gegebenenfalls auch auf unkonventionelle Art und Weise dazu bei, Unterstützung für die Betroffenen des Hochwassers zu organisieren und andere zum Mitmachen zu bewegen.

Was ist der Deutsche Bürgerpreis?
Der Deutsche Bürgerpreis ist der größte bundesweite Ehrenamtspreis. Er wird seit 2003 vergeben von den Partnern der Initiative „für mich. für uns. für alle.“, einem Bündnis aus engagierten Bundestagsabgeordneten, Sparkassen, Städten, Landkreisen und Gemeinden. Die Initiative will das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland fördern und den stillen Helfern danken. Engagierte sollen unterstützt, Interessierte gewonnen und das Umfeld für ein Engagement verbessert werden.

Rede: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 40 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist derzeit eine der meistdiskutierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Bereiche des Bildungswesens und alle Etappen einer Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine Herausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung. Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderungen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung geschenkt werden, sie müssen ernst genommen werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Experten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des „Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus: Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutschland stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folglich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzudenken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine gelungenen inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit, dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule, in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie ihre Blockade aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten.

  • Noch herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim Thema Inklusive Bildung. Die Haltung der Menschen kann nur verändert werden, wenn es ein manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verantwortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschieben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist peinlich und unverantwortlich.
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundertprozent-Lösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass dies aber auch gar nicht notwendig sei. Wir müssen Inklusion vielfältig und differenziert denken und verfolgen.
  • Es fehlen immer noch statistische Daten, z.B. zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksamkeit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichtiges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung.
  • Es bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein einklagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete Umsetzungsschritte gibt.

Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Länder und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung gerecht werden und mithelfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grundsätzliche Annahmen konzentrieren:

Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufgabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine Beschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. Aus diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der Bund kann hier insbesondere im Bereich der Bildungsberichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen.

Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung stärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr vor Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um direkt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die Netzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse können dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung inklusiver Bildung vor Ort sein.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menschen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stärken. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf heterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, kein Kind zurück zu lassen. Darum müssen Aus- und Fortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in besonderer Weise ausgerichtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung muss beim Thema inklusive Bildung endlich die Hände aus der Tasche nehmen und mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihrer Verantwortung.

Vielen Dank.

Rede: Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 31 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um auch den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesen Tagen wurde der aktuelle OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2013“ veröffentlicht. Dieser und weitere internationale Berichte und Vergleichsstudien liefern gemeinsam mit dem Nationalen Bildungsbericht eine unverzichtbare Zusammenschau der Kennzahlen und Dynamiken des deutschen Bildungswesens. Sie zeigen die zentralen bildungspolitischen Herausforderungen für Deutschland auf und liefern den politischen Akteuren wertvolles Steuerungswissen.

Auch wenn in einigen Bereichen des Bildungswesens Fortschritte erzielt werden konnten, sind die Herausforderungen an die deutsche Bildungspolitik unverändert hoch. Es ist nach wie vor erschreckend, dass Deutschland vor mit die höchste soziale Kopplung aller Industrienationen aufweist. In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Immer noch sind rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland akut von Bildungsarmut bedroht – überdurchschnittlich oft sind es Kinder mit Migrationshintergrund und aus sozial schwachen Familien, die von dieser Bildungsungerechtigkeit betroffen sind. Eine große Herausforderung im Bildungswesen ist derzeit auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hier ist Deutschland nach wie vor weit von der inklusiven Gesellschaft entfernt.

Auch das im Nationalen Bildungsbericht 2012 angeführte Schwerpunktthema „Kulturelle Bildung“ offenbart neue Herausforderungen für das Bildungswesen in Deutschland. Der verstärkte Umgang mit neuen Medien und die Vermittlung von Medieninhalten werden nicht nur in der kulturellen Bildung, sondern im gesamten Bildungswesen immer bedeutender.

Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen kommt dem Ganztagsschulangebot eine Schlüsselrolle zu. Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und individuelle Förderung – so kann besser auf die Neigungen und Talente der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden. Auch kann die Ganztagsschule einen wichtigen Beitrag zur sprachlichen, kulturellen und sozialen Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund leisten. Auch das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung lässt sich an Ganztagsschulen besser verwirklichen. Aber auch gesellschaftlich ist die ganztägige Betreuung und Beschulung ein großer Fortschritt, denn längere garantierte Betreuungszeiten verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsschulen schaffen somit Raum und Zeit, um alle Kinder besser zu fördern, Bildungsarmut zu bekämpfen und für Chancengleichheit zu sorgen.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, mit der der Ganztagsschulentwicklung in Deutschland ein neuer Schub gegeben werden soll. Dabei sind drei Elemente von besonderer Bedeutung: Erstens ist die Qualität der ganztägigen Lehr- und Betreuungsangebote Voraussetzung für den pädagogischen Erfolg, denn nur durch ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal können die Vorteile guter Ganztagsschulen für gleiche Chancen auf bessere Bildung und eine gute Zukunft genutzt werden. Zweitens müssen wir den Schulen vor Ort mehr Gestaltungskraft geben, denn sie sind es, die die örtlichen Rahmenbedingungen, Bedarfe und Anforderungen am besten kennen. Vor allem in kommunalen Bildungsnetzwerken können Ganztagsschulen ihre Potentiale voll ausschöpfen. Drittens ist ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau des Ganztagsangebots erforderlich, damit wir allen Kindern und Jugendlichen, die es wollen, spätestens bis 2020 einen Ganztagsschulplatz anbieten können – und zwar unabhängig von Wohnort, Schulform und individuellem Förderbedarf!

Angesichts des großen Handlungsbedarfs sind die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung bei Weitem nicht ausreichend. Deutschland liegt bei den öffentlichen Ausgaben für Bildung immer noch unter dem OECD-Durchschnitt. Hier genügt es nicht, nur auf die Verantwortung der Länder im Bereich der Bildung zu verweisen: Wir brauchen eine gesamtstaatliche Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Für Investitionen in eine zukunftsgerichtete Bildungsinfrastruktur sind jährlich zusätzliche 20 Milliarden Euro erforderlich – etwa für eine bessere ganztägige Betreuung für Kinder unter drei Jahren, für ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot, für einen neuen Hochschulpakt. Eine verantwortliche Regierung würde sich dieser Herausforderung stellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wird ihrer Verantwortung jedoch nicht gerecht und blockiert eine Grundgesetzänderung im Konsens der Parteien und zwischen Bundesrat und Bundestag.

Die Nationalen Bildungsberichte, aber auch die internationalen Berichte und Vergleichsstudien sind wichtige Instrumente, um die Herausforderungen, Fortschritte und Defizite des deutschen Bildungswesens zu erkennen und entgegenzuwirken. Der Förderung der Bildungsforschung muss deshalb weiterhin große und größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des gesamten Bildungssystems.

Lassen Sie uns die Herausforderungen im Bildungswesen angehen – gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel können wir es uns nicht leisten, auch nur einen Menschen mit seinen Talenten und Fähigkeiten zurückzulassen!

Vielen Dank.