Aktuelles – Seite 176 von 269 – Oliver Kaczmarek, Md

Aus Belarus in den Deutschen Bundestag

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Der Deutsche Bundestag vergibt mit der Freien Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin jährlich etwa 120 Stipendien für junge Hochschulabsolventen aus 41 Nationen. Das Programm dauert jedes Jahr vom 1. März bis zum 31. Juli. Über dieses Internationale Parlamentsstipendium konnte ich Janina Kazachuk aus Belarus in meinem Berliner Büro begrüßen. Fünf Monate lang lernte sie die Abläufe des Deutschen Bundestages kennen und unterstütze mich bei meiner parlamentarischen Arbeit. Ich danke Janina an dieser Stelle für ihren Einsatz. Die Zeit war ein interessanter Austausch für uns beide.

Weitere Informationen zum Internationalen Parlamentsstipendium erhalten Sie hier.

Janinas Praktikumsbericht können Sie hier nachlesen:

Vom Anfang März bis Ende Juli 2014 absolvierte ich ein Praktikum im Berliner Abgeordnetenbüro von Oliver Kaczmarek. Als Stipendiatin des Deutschen Bundestages bekam ich die Gelegenheit, fünf Monate lang hautnah zu erleben, wie das politische System in Deutschland funktioniert und wie der Arbeitsalltag eines Bundestagsabgeordneten gestaltet ist.

Im Rahmen des Internationalen Parlamentsstipendiums des Deutschen Bundestages, das mir die Teilnahme an dem Praktikum ermöglicht hat, wurden in diesem Jahr mehr als 120 junge Akademikerinnen und Akademiker aus 31 Länder der Welt nach Berlin eingeladen. Aus Belarus, meinem Heimatland, kamen in diesem Jahr neben mir noch 2 weitere Teilnehmerinnen, die gerne das politische Geschehen in Berlin kennenlernen wollten.

Janina Kazachuk mit Oliver Kaczmarek im SPD-Fraktionssaal

Janina Kazachuk mit Oliver Kaczmarek im SPD-Fraktionssaal

Das Programm bot eine ganze Reihe von vielseitigen Komponenten an: neben der Arbeit im Büro selbst, hatten wir die Möglichkeit, an Arbeitsgruppen-, Ausschuss- und Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages teilzunehmen. Zugleich bestand die Gelegenheit, auch Lehrveranstaltungen an einer der Berliner Universitäten zu besuchen.

Besonders viel Spaß machten mir Treffen mit Besuchergruppen aus dem Wahlkreis, zu denen ich Herrn Kaczmarek sehr oft begleitet habe. Oft handelte es sich dabei um Schulklassen aus dem Wahlkreis Unna, die auf  Einladung ihres Abgeordneten den Bundestag besucht haben und mit Herrn Kaczmarek ins Gespräch gekommen sind, um mit ihm über verschiedene politikbezogene Fragen zu diskutieren und mehr über seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter zu erfahren. Besonders beeindruckend fand ich dabei, wie neugierig, aber auch gut informiert die Schülerinnen und Schüler über unterschiedliche politische Themen waren.

 

Eine Sitzung der Stipendiaten im Deutschen Bundestag

Eine Sitzung der Stipendiaten im Deutschen Bundestag

Im Laufe des Praktikums habe ich auch eine dreitägige Wahlkreisreise nach Nordrhein-Westfalen unternommen. Da diese Reise gerade während der Europa- und Kommunalwahlen stattgefunden hat, bekam ich die Möglichkeit, den Wahlprozess vor Ort zu beobachten. Mit Hilfe der Mitarbeiter der lokalen Wahlkommission und meinem Abgeordneten konnte ich die letzte Phase des Wahlkampfes und die Stimmabgabe und die Stimmenzählung miterleben.

Meine Praktikumszeit im Bundestag ist nun vorbei und ich bin wieder in mein Heimatland zurückgekehrt. Ich bin mir aber sicher, dass ich mich an diese 5 Monate in Berlin noch lange erinnern werde, da ich in dieser kurzen Zeit unglaublich viele Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt habe, die mich nicht nur fachlich, sondern, in großem Maße, auch persönlich bereichert haben und die für mein späteres Leben sehr bedeutsam sind.

 

Die IPS Stipendiaten 2014

Die IPS Stipendiaten 2014

Das BAföG wird substanziell erhöht und strukturell modernisiert

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Die Koalitionsfraktionen präsentierten heute gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Eckpunkte für eine BAföG-Reform. Ab dem Wintersemester 2016/2017 werden Freibeträge und Bedarfssätze mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studienwirklichkeit angepasst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese spürbaren Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht.

Die heute in Eckpunkten vorgestellte Reform steht in einer Reihe mit den großen BAföG-Reformen von 2001 und 2008, die unter Regierungsbeteiligung der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommen sind. Mit den nun geplanten Verbesserungen stärkt die Große Koalition das BAföG erneut und unterstreicht damit seine Bedeutung als wichtigstes Instrument der Studienfinanzierung in Deutschland. Auch in dieser Großen Koalition wird die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Tradition als BAföG-Partei gerecht.

Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen wird am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den Portemonnaies der Studierenden landen, es wird auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Für die SPD-Bundestagsfraktion war eine deutlich spürbare Verbesserung für die Studierenden das vordringliche Ziel. Dies ist mit der geplanten Reform erreicht.

Strukturell wird das BAföG besser als zuvor auf die Studienwirklichkeit eingestellt: Die Schließung der Förderlücke zwischen Bachelor und Master-Studium, die Stärkung von Mobilität und Internationalität, die Entbürokratisierung beispielweise durch das Entfallen von zusätzlichen frühen Leistungsnachweisen und das Online-Antragsverfahren machen das BAföG studierbarer und moderner. Der SPD-Bundestagsfraktion war besonders wichtig, dass die Studierenden sich darauf verlassen können, dass das BAföG an ihren Studienalltag angepasst wird. Auch hier sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen.“

Verbot von Fracking in NRW

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In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt“, so Kaczmarek.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

Kein Fracking in NRW

In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt“, so Kaczmarek.

Verbot bis mindestens 2021

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.

Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.

Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014

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Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.

In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.

Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.

Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.

Schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.

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Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.

Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.

Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.

Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/

Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren

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In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.

In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.

In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.

Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf

Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen

Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind künftig nicht mehr gezwungen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein zentrales Element der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

In Deutschland leben rund 4,3 Millionen Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, darunter 690.000 die polnische, 570.000 die russische und 530.000 die türkische. Die Optionspflicht sah bisher vor, dass sich junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten. Im vergangenen Jahr standen bereits knapp 5.000 Menschen vor der schwierigen Wahl, die häufig als Integrationshemmnis bezeichnet wurde – in vier Jahren wären bereits über 40.000 Personen betroffen.

Voraussetzung für den Doppelpass ist, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schulzeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Schnelles Internet für alle

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In dieser Woche wurde über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Moderne Netze für ein modernes Land“ im Bundestag diskutiert. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die Qualität der Breitbandversorgung zu steigern und bis 2018 eine flächendeckende Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.

Dabei wird eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten angestrebt. Die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sind sowohl darauf gerichtet, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, als auch einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau zwischen Bund und Ländern herbeizuführen.

Der Handlungsbedarf beim Breitbandausbau ist in Deutschland insbesondere in dünn besiedelten Regionen noch groß. Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Schnelle Internetverbindungen sind in Deutschland umso wichtiger, weil es sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der  Innovationsgerechtigkeit handelt. Leistungsfähige Internetanschlüsse sind Voraussetzung dafür, dass moderne Kommunikation zuverlässig funktioniert, dass Menschen soziale Kontakte knüpfen, neue Formen der demokratischen Beteiligung nutzen, und dass der Informationsfluss ermöglicht wird.

Den Antrag von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf