Aktuelles – Seite 193 von 260 – Oliver Kaczmarek, Md

Finanzhilfen für Zypern

Am Donnerstagvormittag hat der Deutsche Bundestag den Finanzhilfen für Zypern zugestimmt. Vor Ostern haben Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble große Unsicherheit geschaffen, da sie auf einem chaotisch verlaufenen Gipfel die Einbeziehung von kleinen Bankguthaben und Sparbeträgen auf zyprischen Banken gefordert und damit die Einlagensicherung im Euroraum in Frage gestellt haben. In einem Neuanlauf wurde dann der Fehler korrigiert und die Einlagensicherung bis 100.000 Euro garantiert. Die neue Lösung hat wesentliche Forderungen der SPD aufgenommen. Die Banken und die Großverdiener am zyprischen Geschäftsmodell werden nun an der Rettung Zyperns beteiligt. Banken müssen auch scheitern können, so wie jetzt die Laiki-Bank abgewickelt wird. Außerdem verpflichtet sich Zypern, Geldwäsche zu bekämpfen und sowohl die Körperschaftssteuer wie die Kapitalertragssteuer anzuheben, um damit die eigene Einnahmesituation zu verbessern.

Die Gewährung von Hilfen an Zypern durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Vorgesehen ist die Durchführung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms zur Bewältigung der kurz- und mittelfristigen finanziellen, steuerlichen und strukturellen Herausforderungen, denen Zypern gegenübersteht. Die Hauptziele dieses Programms sind:

  • die Wiederherstellung der Solidität des zypriotischen Bankensektors,
  • die Fortsetzung des laufenden Steuerkonsolidierungsprozesses und
  • die Umsetzung struktureller Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des nachhaltigen und ausgeglichenen Wachstums.

Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

Im Anschluss an die Zypernfrage wurde im Deutschen Bundestag direkt eine weitere wichtige Grundsatzdebatte geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frauenquote zur Entscheidung gebracht. Frauen werden in der Wirtschaft benachteiligt. Zu wenige steigen in Führungspositionen auf. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetzliche Vorgaben vonnöten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für den Einstieg in wirkliche Chancengleichheit – jetzt! Zahlreiche Frauen aus CDU und CSU haben selbst die Quote gefordert. In der Unionsfraktion gab es daher vor der Abstimmung am Donnerstag große Unruhe. aus diesem Grund hat die CDU-Führung mit Panik im Nacken auf ihr kommendes Wahlprogramm verwiesen und eine Quote für 2020 angekündigt. Das ist die alte Vertröstungsstrategie von Angela Merkel.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Hamburg aufgenommen. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708878.pdf

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711270.pdf

Rücknahmepflicht für Energiesparlampen

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Seit Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie im September 2009 steigt die Zahl der gebrauchten Energiesparlampen. Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten im Hausmüll. Dies wirkt sich negativ auf Umweltschutz und Gesundheit aus. Das freiwillige Rücknahmesystem „Lightcycle“ ist gescheitert, da sich nur wenige Händler daran beteiligen. Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag „Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen“ dazu auf, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen soll untersucht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709058.pdf

Technologien und Design für Alle

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche zum Ziel gesetzt. Bei der dringenden Umsetzung dieses Ziels spielen Technologien und Design für Alle eine wichtige Rolle. Beim Konzept des Designs für Alle werden Produkte, Umfelder, Programme und Dienstleistungen so gestaltet, dass sie von allen Menschen ohne Anpassung genutzt werden können. Technologien für Alle helfen Menschen mit Behinderungen, ihre ganz spezifischen Einschränkungen im täglichen Leben zu kompensieren.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle zu beschließen. Sie soll Teil eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sein. Forschung und Technologie in diesem Bereich muss gezielt gefördert werden. Eine öffentlich geförderte Agentur soll alle Forschungsansätze zusammen führen. Eine eigene Förderlinie ist zu etablieren. Das Konzept des Designs für Alle soll als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Auch in der Ausbildung relevanter Berufsfelder soll es eine Rolle spielen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Meine Rede finden Sie unter: www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/rede-forschung-und-entwicklung-von-technologien-und-design-fur-alle/

Mehr Teilhabe durch Einfache Sprache

13,3 Millionen Menschen in Deutschland lesen und verstehen nur fehlerhaft. Sie können Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenschriftstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen. Informationen in „Einfacher Sprache“, bei der keine Fremdwörter oder Fachbegriffe verwendet werden, erleichtern ihnen das Verständnis. In ihrem Antrag „Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern – Die Einfache Sprache in Deutschland fördern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, unzureichende Lese- und Schreibkompetenz in ihren Forschungsprogrammen zu verankern.

In einem Forschungsprogramm soll der sozioökonomische Hintergrund der Menschen mit unzureichender Lese- und Schreibkompetenz untersucht werden. Das Instrument der „Einfachen Sprache“ ist weiter zu entwickeln und zu fördern. Die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener muss erweitert werden. Ein Förderprogramm des Bundes soll Leseprodukte in „Einfacher Sprache“ unterstützen. Zudem soll die zusätzliche Anwendung von „Einfacher Sprache“ in staatlichen Stellen verbindlich sein.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712724.pdf

Meine Rede finden Sie unter: www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/rede-einfache-sprache-in-deutschland-fordern/

Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologie und Design für Alle intensivieren

Anlässlich der Einbringung eines Antrags zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek:

Die SPD fordert einen strukturierten und nachhaltigen Forschungsansatz auf dem Gebiet der sogenannten behinderungskompensierenden Technologien und dem Konzept des Designs für Alle. Das ist nötig, um volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einem zukünftig möglichst barrierefreien Alltag zu gewährleisten.

Vor fast vier Jahren hatte das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag den Bericht „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz“ vorgelegt. Die Bundesregierung hat daraus keinerlei Konsequenzen gezogen. Die SPD will mit ihrem Vorstoß nun die Diskussion um Technologien und Design für Alle neu beleben.

Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle zu beschließen. Sie soll Teil eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sein. Gezielte Förderung und Intensivierung dieser Forschung können wir durch die Einrichtung einer öffentlich geförderten Agentur, die alle Forschungsansätze zusammenführt, und durch die Etablierung einer eigenen Förderlinie erreichen. Für umfassende Barrierefreiheit im Internet muss die Verpflichtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nicht nur auf weitere behördliche Internetseiten ausgeweitet werden. Das Konzept des Designs für Alle muss zudem als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Besonders wichtig ist auch die Verankerung des Konzeptes Technologien und Design für Alle in der Ausbildung sämtlicher relevanter Berufsfelder.

Deutschland hat vor mehr als drei Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich somit verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und eine umfassende Teilhabe zu fördern. Es ist erfreulich, dass das Konzept der Inklusion nun auch mehr und mehr öffentlich debattiert wird. Jedoch muss auch der Bund seiner Verantwortung endlich gerecht werden. Denn es bleibt noch viel zu tun, bis Inklusion tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und tägliche Lebensrealität und somit Normalität sein wird.

Rede: Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 19 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Konzept der Inklusion, der Teilhabe behinderter Menschen, wird mehr und mehr öffentlich debattiert. Das ist sehr erfreulich. Jedoch bleibt noch viel zu tun, bis Inklusion tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und tägliche Lebensrealität und somit Normalität sein wird.

Inklusion bedeutet nicht nur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bestimmten, sondern eben in allen Lebensbereichen. Dafür braucht es Barrierefreiheit. Dieser Begriff lässt zunächst an Rampen für Rollstuhlnutzer in Behörden oder Museen denken. Auch barrierefreies Internet rückt immer mehr in den Blickpunkt. Den wenigsten Menschen, die nicht täglich durch spezifische Einschränkungen damit konfrontiert werden, ist jedoch bewusst, welch kleine und alltägliche scheinbare Details Menschen in ihrem Leben einschränken können. Barrierefreiheit muss tatsächlich bedeuten, dass sie jeden Lebensbereich umfasst und darf nicht an vermeintlichen Kleinigkeiten scheitern.

Für eine solche umfassende Barrierefreiheit brauchen wir Produkte, die so konzipiert sind, dass sie von jedem genutzt werden können. Einige wenige Produkte gibt es bereits. Sie sind nach dem Konzept des Designs für Alle entstanden. Design für Alle bedeutet die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Umfeldern und Programmen mit dem Ziel, dass diese von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung genutzt werden können. Die Gestaltung erfolgt anhand der sieben Prinzipien breite Nutzbarkeit, Flexibilität in der Benutzung, einfache und intuitive Benutzung, sensorisch wahrnehmbare Informationen, Fehlertoleranz, niedriger körperlicher Aufwand sowie Größe und Platz für Zugang und Nutzung. Lassen Sie mich an dieser Stelle zur Veranschaulichung einige Beispiele nennen:

  • Das Unternehmen WMF hat eine kleine Kaffeepadmaschine konzipiert, die gut zu transportieren und sehr benutzerfreundlich ist. Die Maschine hat nur eine einzige große Taste, sie ist für eine Tasse ausgelegt und der Tank fasst genau soviel Wasser, wie für diese eine Tasse benötigt wird.
  • Das Unternehmen Edeka hat mit seinem Supermarkt der Generationen ein kundenfreundliches Konzept für alle Verbraucher entworfen, das sich unter anderem auszeichnet durch Verbreitung der Gänge und Kassenzonen, Absenkung der Regalhöhen, bessere Be- und Ausleuchtung, Einrichtung von Ruhezonen, Leselupen an den Regalen, sprechende Waagen, spezifische Schulungen des Personals, Serviceknöpfe, Leitleisten für Blindenstöcke, Beschriftung der Regale in Blindenschrift und vielem mehr.
  • Das Unternehmen Joseph Vögele hat einen Asphaltfertiger entwickelt, eine Maschine, mit der sich ungebundene und gebundene Schichten wie zum Beispiel Sand, Schotter, Asphalt und Beton herstellen lassen. Dieser zeichnet sich insbesondere durch einen ergonomisch gestalteten, bequem auf den jeweiligen Fahrer einzurichtenden Bedienstand und moderne, intuitive Bedienkonsolen aus. Die Tasten können blind erfühlt werden.

Design für Alle gewinnt in dieser Hinsicht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der Gesellschaft besondere Bedeutung. Die Menschen werden immer älter und mit dem Alter kommen zumeist körperliche Einschränkungen. Design für Alle verhindert, dass diese Einschränkungen zu einer Barriere im Alltag werden, die Teilhabe verhindert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter der Bezeichnung Universelles Design die Umsetzung genau solcher Lösungen, die eigentlich zum Nutzen aller selbstverständlich sein sollten. Die Bundesregierung hat diese Forderung auch brav in ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen, wenn auch nur für wenige Teilbereiche. Aber es reicht nun einmal nicht aus, etwas schriftlich zu fixieren. Seitdem ist nichts passiert. Wann soll denn Design für Alle in Deutschland umfassend umgesetzt werden? Und vor allem: Wie soll es umgesetzt werden? Die schlichte Wahrheit ist: Schwarz-Gelb hat entgegen ihrer Ankündigungen im Nationalen Aktionsplan nicht vor, in diesem Bereich tätig zu werden.

Machen wir uns dennoch nichts vor: Selbst bei der bestmöglichen und umfassendsten Umsetzung des Designs für Alle wird es immer ganz spezifische Einschränkungen und Behinderungen geben, die sich dadurch nicht ausgleichen lassen. Wir benötigen also Technologien, die helfen, diese Einschränkungen zu kompensieren. Technologien, die ungeachtet von Behinderungen den Betroffenen bei ihrer Arbeitsausübung, aber auch im täglichen Leben Eigenständigkeit ermöglichen. Solche Technologien sind beispielsweise baulich integrierte Induktionsanlagen für Hörgeräte oder aktivierende und kraftunterstützende Bewegungshilfen.

Obwohl es schon lange gefordert und sogar von unserer Bundesregierung großspurig angekündigt wird, stehen wir bei Technologien und Design für Alle noch ganz am Anfang. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich findet in Deutschland zum Großteil in der Wirtschaft statt, und das auch nur in einigen wenigen Unternehmen. Das darf nicht länger so bleiben. Gutachten zeigen, dass Unternehmen, die das Konzept Design für Alle konsequent umsetzen, damit wirtschaftlich überaus erfolgreich sind. Diese Best-Practice-Beispiele müssen Ansporn und Ermutigung sein für alle Unternehmen in Deutschland.

Wir fordern deshalb einen strukturierten und nachhaltigen Forschungsansatz. Deutschland braucht eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle. Diese muss Teil eines neuen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK werden. Gezielte Förderung und Intensivierung dieser Forschung können wir durch die Einrichtung einer öffentlich geförderten Agentur, die alle Forschungsansätze zusammenführt, und durch die Etablierung einer eigenen Förderlinie erreichen. Für umfassende Barrierefreiheit im Internet muss die Verpflichtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nicht nur auf weitere behördliche Internetseiten ausgeweitet werden. Das Konzept des Designs für Alle muss zudem als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Besonders wichtig ist auch die Verankerung des Konzeptes Technologien und Design für Alle in der Ausbildung sämtlicher relevanter Berufsfelder.

Inklusion in Deutschland ist machbar! Unsere Gesellschaft braucht Inklusion – zum Nutzen aller! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam vorangehen!

Vielen Dank.

__________________Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Rede: Einfache Sprache in Deutschland fördern

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 21 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern – Die Einfache Sprache in Deutschland fördern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die UN-Weltdekade der Alphabetisierung ist gerade zu Ende gegangen – doch das Thema Analphabetismus ist auch in Deutschland noch lange nicht vom Tisch. Wir haben im Bundestag wiederholt über die 7,5 Millionen Menschen in Deutschland, die nicht richtig lesen oder schreiben können, debattiert. Doch dem nicht genug: neben diesen 7,5 Millionen so genannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten können zusätzlich 13,3 Millionen Menschen in Deutschland Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen.

Diese Gruppe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ist in unserer Gesellschaft stark benachteiligt. Fahrpläne, Handyverträge, Banküberweisungen, schriftliche Arbeitsanweisungen, Beipackzettel für Medikamente, Zeitungen, Bücher oder gar Behördenbriefe und Antragsformulare sind unüberwindbare Hindernisse für die Betroffenen. Dabei machen die Zahlen auch deutlich, dass Lese- und Schreibschwäche in Deutschland die gesamte Gesellschaft durchdringt – viele arbeiten als Bauhilfsarbeiter, Reinigungskräfte, Transport- und Frachtarbeiter, Köche, Maler oder Verkäufer, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie dürfen bildungspolitisch nicht außer Acht gelassen werden. Gerade angesichts der Reduzierung einfacher Tätigkeiten im Berufsleben europaweit von 31 Prozent in 1996 auf 18 Prozent in 2020 stellt der Ausschluss von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche aus dem Erwerbsleben ein großes Problem dar. Richtig schreiben und Sinn entnehmend lesen zu können, sind aber auch Voraussetzungen, um umfassend an Demokratie teilhaben zu können, und somit auch insgesamt von gesellschaftlichem Interesse.

Eine Möglichkeit, Menschen mit Lese- und Schreibschwäche zu erreichen, ist ihnen Informationen und Materialien in „Einfacher Sprache“ anzubieten. Einerseits verlieren sie durch niedrigschwellige Leseangebote die Scheu vor dem Lesen. Andererseits wächst durch Lesematerialien mit passendem Sprachniveau ihr Selbstvertrauen, ihre Lesefähigkeit steigt und es entsteht eine positive Lernspirale. Es geht also nicht darum, das Lese- und Schreibniveau generell abzusenken. Vielmehr steht dahinter die Absicht, diese Zielgruppe durch entsprechende Angebot überhaupt zu erreichen und dann an ein höheres Niveau heranzuführen. Nur so kann eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe für diese immerhin 20,8 Millionen Erwachsenen in Deutschland sichergestellt werden.

Der Bund hat zwar in Reaktion auf die Ergebnisse der leo.-Studie zusammen mit der Kultusministerkonferenz Ende 2011 eine „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland“ ins Leben gerufen. Mehr als eine gute Absicht kann man der Bundesregierung hier aber nicht zugute halten. Es gibt positive Bestrebungen und Ansätze, so bietet beispielsweise der Deutsche Bundestag neben der regulären Homepage Information über die Tätigkeit des Parlaments in „Leichter Sprache“ für Menschen mit Behinderung an. Auch unsere Fraktion hat diverse parlamentarische Initiativen und Informationen in „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ übersetzt. Doch diese Ansätze gilt es dringend auszubauen. Dazu müssen die bisherigen Maßnahmen zur Vermittlung von Inhalten in „Einfacher“ und „Leichter Sprache“ im Internetangebot des Bundestages erweitert werden. Auch fordern wir die Bundesregierung auf, unzureichende Lese- und Schreibkompetenz und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Implikationen in ihren Forschungsprogrammen zu verankern und das Instrument der „Einfachen Sprache“ etwa in Form von Zeitungen, Büchern oder digitalen Angeboten weiter zu entwickeln und zu fördern. Darüber hinaus muss die zusätzliche Anwendung der „Einfachen Sprache“ in staatlichen Stellen verbindlich werden, und es sind Maßnahmen notwendig, um die politische Partizipation von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche und Behinderung zu erhöhen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung.

In anderen Ländern, wie etwa in den Niederlanden oder Schweden, wird die „Einfache Sprache“ neben der „Leichten Sprache“ bereits seit Längerem – als Teil einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der allgemeinen Lese- und Schreibkompetenz – gezielt gefördert. Demgegenüber stehen wir in Deutschland erst ganz am Anfang. Wir brauchen eine umfassend angelegte Strategie, die konkrete Maßnahmen aufgreift und die Kooperation der Akteure stärkt. Angebote in „Einfacher Sprache“ können Zugänge schaffen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ermöglichen. Nutzen wir diese Chance!

Vielen Dank.

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Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712724.pdf

Planspielteilnehmer erleben Arbeit der Abgeordneten hautnah

Schüler aus Unna und Schwerte nehmen am Planspiel Zukunftsdialog 2013 teil

Jill Meschede und Dario Carlucci sind als Teilnehmer für das Planspiel Zukunftsdialog 2013 der SPD-Bundestagsfraktion ausgewählt worden. Sie werden auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek am kommenden Wochenende nach Berlin reisen.

„Ich freue mich, dass wir zwei junge und engagierte Vertreter als Teilnehmer des Planspiels Zukunftsdialog gefunden haben“, sagt Oliver Kaczmarek. Jill Meschede und Dario Carlucci sind beide 15 Jahre jung. Jill ist Schülerin am Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna und Dario besucht die Realschule am Bohlgarten in Schwerte.

Sie haben die Möglichkeit, im direkten Austausch mit 150 anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Alter von 15 bis 20 Jahren aus ganz Deutschland aktuelle Fragen der Bundespolitik, von Integration über Bildung bis Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu diskutieren. „Wir sind gespannt auf die Ideen und Vorschläge, die die jungen Menschen nach Berlin mitbringen“, so Kaczmarek.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt mit dem Planspiel auf die Beteiligungsform Jüngerer, um einen neuen und modernen Dialog zwischen Jugend und Politik zu starten. Das Planspiel Zukunftsdialog 2013 ist eine realistische Simulation der Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion. Die Beratungsergebnisse der Jugendlichen werden den Abgeordneten mit Abschluss der viertägigen Sitzung präsentiert und sollen in die Arbeit der Parlamentarier einfließen. Neben der Arbeit an eigenen Inhalten und Anträgen erwarten die Jugendlichen ein spannendes Rahmenprogramm und natürlich der direkte Austausch mit den „echten“ Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Mehr Geld für Hochschulen – Aufstockung des Hochschulpakts

Am 17. April 2013 hat Oliver Kaczmarek in der Aktuellen Stunde auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung des Hochschulpaktes im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das, was Sie gerade vorgetragen haben, Frau Canel, mit den Erfahrungen, mit der Alltagswelt der Menschen in Übereinstimmung zu bringen ist, was die Situation der Ausbildung im ganzen Land angeht, was die neuen Studierenden empfinden, was sich in der U-3-Betreuung abspielt usw. Insofern nützt es uns nichts, wenn wir hier Parallelwelten konstruieren.

(Beifall des Abg. Swen Schulz (Spandau) (SPD))

Vielmehr müssen wir uns auf die Dinge konzentrieren, die am vergangenen Wochenende in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossen worden sind, und sie realistisch bewerten.

Zwei Dinge sollten wir aus meiner Sicht gemeinsam betonen: Erstens ist jetzt wirklich gewährleistet, dass für die Länder zusätzliche Studienanfänger tatsächlich zusätzliches Geld bedeuten. Das wird fließen; das ist gut so. Zweitens ist es politisch gelungen, eine Lösung für ein Problem zu finden, und zwar gemeinsam, durch Bundesregierung und Bundesländer. Ich finde, das muss hier betont werden; denn das ist ein gemeinsamer Erfolg. Dazu passt nicht der konstruierte Bund-Länder-Widerspruch, von dem ich hier zum Teil gehört habe.

(Beifall bei der SPD)

Die Hochschulen können jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen ihr Studium aufnehmen – zum Teil haben sie das schon gemacht -, und bekommen dafür auch die entsprechenden Gelder. Sie können in neue Stellen, Lehrräume und Hörsäle investieren. Aber zu einem guten

Studium gehört noch mehr ‑ ich will dem, was mein Kollege Swen Schulz schon genannt hat, noch einen Aspekt anfügen ‑: Dazu gehören auch Wohnheime, Mensen und vieles mehr. Deswegen ist die Forderung nach einem Pakt für die soziale Infrastruktur, wie sie beispielsweise vom Deutschen Studentenwerk erhoben wird, auch kein Beiwerk, sondern ein wichtiges Element einer guten Hochschulpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte ein Argument nennen: Wenn wir auch Studierenden aus den sogenannten bildungsfernen Milieus eine faire Chance geben wollen, dann müssen die sozialen Rahmenbedingungen geregelt sein. Dann muss es eben auch Wohnheime, Beratung, BAföG und vieles mehr geben. Das dürfen wir nicht allein dem Markt oder den Eltern überlassen.

Es ist gut, dass die Länder den Druck auf den Bund aufrechterhalten haben, seinen Finanzierungsanteil am Hochschulpakt den realen Bedingungen anzupassen. Die Opposition hatte das hier bereits einige Male gefordert; an diese Debatten werden Sie sich erinnern. Dieses Angebot zu machen, ist kein Gnadenakt und auch keine formale Pflicht, sondern eine Frage des Verständnisses von Partnerschaft auf Augenhöhe im Hochschulpakt. Man schließt eine solche Vereinbarung doch in dem Bewusstsein, dass man ein Problem nur gemeinsam lösen kann. Deshalb ‑ und weil die Lage in den Ländern schon lange absehbar war ‑ war es eben auch höchste Eisenbahn, dass der Bund ein angemessenes Angebot gemacht hat.

Ich muss sagen, dass die Vorhaltungen, Ermahnungen und Unterstellungen, die ich hier zum Teil gegenüber den Ländern gehört habe, der Koalition aus meiner Sicht nicht ansteht; denn das spiegelt nicht die realen Verhältnisse wider.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nehmen Sie doch bitte auch zur Kenntnis und sagen Sie das auch laut ‑ mein Kollege Ernst Dieter Rossmann hat gerade schon darauf hingewiesen ‑, dass die Länder jährlich mit allein gut 20 Millionen Euro zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihre Aufgabe!)

Laut dem Nationalen Bildungsbericht ‑ auch Ihnen liegt er vor ‑ werden etwa zwei Drittel sämtlicher Kosten im tertiären Bereich durch die Länder getragen und 18 Prozent durch den Bund.

(Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Verfassung lesen!)

Die Länder sind mit Abstand der Hauptlastenträger.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihr Job!)

Die schwarz-gelbe Koalition sollte nicht so tun, als wäre sie der Taktgeber dieser Finanzierung. Etwas mehr Bescheidenheit gegenüber den Ländern würde Ihnen an dieser Stelle gut zu Gesicht stehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Tankred Schipanski (CDU/CSU))

Es ist jedoch unbestritten, dass die Länder bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben an ihre Grenzen stoßen; das wurde hier schon erwähnt.

Deshalb weist der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz zu Recht auf ein Grundproblem hin, wenn er beschreibt, dass einige Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Ich zitiere Herrn Hippler:

Daher fordert die HRK seit langem eine Grundgesetzänderung, damit der Bund direkt und nachhaltig die Grundfinanzierung der Hochschulen ergänzen kann.

Deshalb appelliere ich an Sie: Hören Sie auf die Praktiker! Machen Sie einen neuen, einen ergänzten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung! Es geht nicht allein um die Finanzierung von sogenannten Leuchttürmen. Es geht um eine solide, eine gemeinsame Finanzierung der Basis für die Breiten- und die Spitzenqualifizierung an den Hochschulen. Wenn ein entsprechender konstruktiver Vorschlag vorliegt, werden wir uns ihm sicherlich nicht verschließen.

(Beifall bei der SPD ‑ Uwe Schummer (CDU/CSU): Sprechen Sie für NRW?)

– Natürlich, auch für Nordrhein-Westfalen. Wie Sie sicherlich wissen, hat Ministerpräsidentin Kraft selbst vorgeschlagen, einen Art. 104 c in das Grundgesetz einzufügen. Natürlich unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Vorschlag.

Zweifellos hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Bund und Länder, in der vergangenen Woche wichtige und notwendige Beschlüsse gefasst. Aber diese Beschlüsse bedeuten noch nicht, dass alles getan ist, um gute Studienbedingungen herzustellen, und zwar dauerhaft. Vor allem muss aus unserer Sicht der Bund früher und kooperativer mit den Ländern die Probleme erkennen und verhandeln. Deswegen geht es jetzt darum, frühzeitig mit den Ländern über die dritte Förderphase, die ab 2016 beginnt, zu verhandeln, damit für einen längeren Zeitraum planbare finanzielle Grundlagen geschaffen werden können. Man kann nur hoffen, dass der Geist der realen Verhandlungen, die dann stattfinden werden, wieder etwas konstruktiver sein wird als teilweise diese Debatte hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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Das Video zu meiner Rede finden Sie hier.

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