Aktuelles – Seite 7 von 249 – Oliver Kaczmarek, Md

Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

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Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Freiraum für die Agentur für Sprunginnovationen

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Seit 2019 gibt es die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig. Ihre Aufgabe ist es, innovative Forschungsideen zu fördern und weiterzuentwickeln, die das Potenzial zu bahnbrechenden Erfindungen oder Technologien haben. Sprunginnovationen können Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und technologische, soziale oder ökologische Probleme lösen. Die Erfindung des Smartphones, des GPS oder des MP3-Formats sind einige Beispiele hierfür.

Konkret ist vorgesehen, dass die Agentur im Rahmen einer Beleihung die Kompetenz erhält, selbstständig zu handeln und zu investieren. Öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente sollen gleichermaßen genutzt werden dürfen. Die SprinD kann sich künftig auch in eigener Verantwortung an Unternehmen beteiligen. Durch Selbstbewirtschaftungsmittel wird eine flexiblere Wirtschaftsführung der SprinD über Jahresetats hinaus gewährleistet.

Damit die SprinD freier agieren und investieren kann, sollen die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die SprinD verbessert werden. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein SprinD-Freiheitsgesetz vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Raumfahrtstrategie der Bundesregierung

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Weltraumgestützte Infrastrukturen sind mittlerweile immer mehr auch Teil der kritischen Infrastruktur. Ihre Verfügbarkeit und die dafür benötigten Raumfahrttechnologien sind für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas essenziell. Umso wichtiger ist es, Kooperationen in Europa und auch international weiter auszubauen. Dafür muss das nationale Engagement gesteigert werden, um die Beitrags- und Partnerschaftsfähigkeit sicherzustellen. Deutschland und Europa brauchen in den relevanten Bereichen, die die Souveränität betreffen, eigene Kompetenzen, wie etwa die Fähigkeit, Satelliten ins All zu bringen, Kommunikation zwischen Satelliten und von den Satelliten zur Erde zu sichern und sich ein Bild über die Lage im Weltraum zu verschaffen.

Neben den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen in Deutschland arbeitet die Bundesregierung hierzu in der Europäischen Union mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA zusammen. Die deutsche Raumfahrtindustrie hat sich dabei als Hersteller und Zulieferer exzellenter Raumfahrttechnologien etabliert. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es außer-dem um das Voranbringen von New Space, also von Geschäftsmodellen an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft, um die Bekämpfung des Klimawandels, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten sowie um einen verantwortungsvollen Umgang von Raumfahrtanwendungen.

Über die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Stiftungsfinanzierung regeln

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Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.

Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Kaczmarek: „Bund fördert Breitbandausbau in Unna mit fast 2 Mio. Euro“

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Für die Förderung des Breitbandausbaus in Unna hat der Bund weitere Millionen zugesagt. “Die Stadt kann sich in diesen Tagen über einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.996.102 Mio. Euro freuen”, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.

650 Haushalte und 14 Unternehmen in der Stadt werden künftig mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde erschlossen. Dafür werden 358 Glasfaserkilometer und 159 Leerrohrkilometer neu verlegt. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beträgt 3.897.152 Mio. Euro. Neben der 50-prozentigen Bundesförderung erhält die Stadt zudem Landesmittel in Höhe von 1.520.839 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 380.211 Euro.

“Das sind wirklich gute Nachrichten”, erklärt Kaczmarek. Die Förderung sei wichtig, damit die Kommune sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibe.

SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek mit guten Neuigkeiten: Betreuung von unter 25-Jährigen bleibt bei den Jobcentern

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Eine Frage, die in den vergangenen Wochen in den Kommunen sehr kontrovers diskutiert worden ist, wird nun mit einem Kompromiss aufgelöst: Die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in der Grundsicherung (SGBII) bleibt bei den Jobcentern vor Ort. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, in denen Beteiligte fachliche Bedenken am Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben haben. Am Ende stand die Bitte, eine gangbare Alternative zu suchen.

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die Kindergrundsicherung hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Verantwortlichkeit zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden soll. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.

Jetzt liegt als gangbare Lösung der Vorschlag auf dem Tisch, stattdessen die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation an die Bundesagenturen für Arbeit zu übertragen. Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es aber an die Arbeitsagentur.

Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um junge Menschen schnell und nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Es freut mich, wenn auf der Grundlage des neuen Vorschlags von Arbeitsminister Heil gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung gesucht und gefunden wird.”

Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt

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Seit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden gestärkt, die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben.

Der Einsatz der Bundeswehr in der Region bleibt weiterhin gefragt – das haben Anfang 2023 sowohl die irakische Regierung als auch die kurdische Regionalregierung bekräftigt und eine fortgesetzte militärische Unterstützung erbeten.

Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis 31. Oktober 2024 verlängert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bundestag berät China-Strategie

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Zu den größten globalen Veränderungen der letzten Jahrzehnte gehört der Aufstieg Chinas. Dieser bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für Deutschland und die Europäische Union mit sich. Damit Deutschland seine Werte und Interessen in Bezug auf China besser verwirklichen kann, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf eine umfassende China-Strategie verständigt. In dieser Woche wurde sie im Plenum des Bundestags beraten.

Die Strategie soll Wege und Instrumente aufzeigen, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne dabei Werte, Souveränität, Wohlstand und Sicherheit zu gefährden. Ausgehend vom strategischen Dreiklang der europäischen China-Politik wird China als Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale zugleich betrachtet. Wie sich dieser Dreiklang auswirkt, wird in der Strategie anhand verschiedener Bereiche wie Klimaschutz, Menschenrechte, Außen- und Sicherheitspolitik oder Wirtschaft veranschaulicht. Unter anderem sollen Exporte im Bereich der Dual-Use-Güter stärker kontrolliert und Direktinvestitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland vermehrt überprüft werden.

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Nationale Datenstrategie der Bundesregierung

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Die Bundesregierung hat eine Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie vorgelegt, die in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als Leitbild der künftigen Datenpolitik liegt der Fokus auf der Bereitstellung von mehr und besseren Daten und setzt auf eine neue Kultur der Datennutzung und des Datenteilens. Die Nutzung von Daten kann so zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, unterstützt Beschäftigte und Unternehmen, fördert innovatives Verwaltungshandeln, hilft, Ressourcen zu schonen und erleichtert vielfach den Alltag.

Die Strategie spricht alle gesellschaftlichen Bereiche an – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Viele Daten in Deutschland bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der in der Industrie erzeugten Daten werden derzeit nicht weiterverwendet. Viele der Daten sind in unzureichender Qualität, nicht interoperabel, nicht auffindbar, nicht zugänglich oder nicht nachnutzbar. Das gilt es zu verbessern und das Potenzial von Daten besser zu nutzen, betont die vorgelegte Strategie. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen dabei die Grund- und Schutzrechte in angemessen berücksichtigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktiv an der Entwicklung der Strategie mitgewirkt und sich insbesondere für die Ermöglichung und Weiterentwicklung des Datenteilens und den Auf- und Ausbau der Datenkompetenz eingesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein Dateninstitut gegründet, welches die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren soll.

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Vereinte Nationen reformieren und Multilateralismus stärken

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Vor 50 Jahren wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als Vollmitglieder in die Vereinten Nationen (VN) aufgenommen. Seither hat sich Deutschland inner- wie außerhalb der VN für ein friedliches und nachhaltiges Miteinander auf der Erde eingesetzt. Die internationale Staatengemeinschaft steht vor großen Herausforderungen, die nur gemeinsam gelöst werden können – von Hunger und Armut, über den Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.

Hinzu kommt der seit anderthalb Jahren andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die daraus resultierende Blockade im Sicherheitsrat sowie die stärkere Rolle der Generalversammlung als entscheidungsfähigeres und repräsentativeres Gremium unterstreicht, wie überfällig Reformen der VN sind. Es ist notwendig, innerhalb der Staatengemeinschaft Brücken zu schlagen, breite Allianzen für die Akzeptanz des Völkerrechts und die multilaterale Zusammenarbeit zu schaffen und Partnerschaften auf Augenhöhe zu fördern. Dies wird in einem Antrag der Koalitionsfraktionen adressiert, der in dieser Woche im Bundestag beraten wurde.

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