Allgemein – Seite 7 von 16 – Oliver Kaczmarek, Md

Zum Tod von Thomas Oppermann

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Erschüttert und tief betroffen haben wir am Montag vom Tod Thomas Oppermanns erfahren. Im Alter von nur 66 Jahren ist Thomas gestorben – völlig unerwartet wurde er aus dem Leben gerissen. Über die Parteigrenzen hinweg galt Thomas als großer Demokrat, der für seine Geradlinigkeit und seine Professionalität geschätzt wurde. Er genoss große Sympathie und Hochachtung. Seine beherzte und zupackende Art machte unseren ehemaligen Fraktionsvorsitzenden zu einem außergewöhnlichen Politiker, der immer mit großer Verantwortlichkeit gehandelt hat. Thomas Oppermann hinterlässt eine große Lücke und fehlt uns allen jetzt schon. Meine Gedanken sind bei seiner Familie.

Entlastungen für Familien und Behinderte

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Mit dem Familienentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.

Darüber hinaus werden für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen

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Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist wichtige Aufgabe des Staates. Mit dem technischen Wandel haben sich auch die Straftaten gegen Kinder verändert. Das Internet bietet viel Raum, um kinderpornographische Inhalte zu verbreiten oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern.

Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Auch wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Zudem soll bereits das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.

Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

Änderung des Bundeswahlgesetzes

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Nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde, regelt Folgendes: Für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt soll die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich sein. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewer- ber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur dann zulässig, wenn zum definierten Zeitraum zur Bundestagswahl nur noch neun Monate zeitlicher Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerber*innenaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.

Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern. Beispielsweise könnte ermöglicht werden, dass die Parteien durch Vorstandsbeschluss von anderslautenden Regelungen ihrer Satzung abweichen können, um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte bei der Kandidat*innenaufstellung ausnahmsweise in anderer Form zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurde in dieser Woche eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die eine weitere Vergrößerung des Bundestags vermindern soll. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen. Für die nächste Bundestagswahl bleibt es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen. Überhangmandate in einem Bundesland sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Darüber hinaus sollen drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden.

Weitgehender soll sich das Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl ändern. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Darüber hinaus wird eine neue Kommission eingesetzt, in der auch weitere Themen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2023 vorliegen.

Die SPD war die einzige Partei, die einen Vorschlag vorgelegt hat mit einer festen Obergrenze für den Bundestag. Darüber hinaus haben wir uns für die paritätische Zusammensetzung der Listen zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen eingesetzt. Leider konnte sich unser Koalitionspartner für diese Regelung nicht begeistern, sodass wir diesen Kompromissvorschlag nun dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen, bevor es zu gar keiner Änderung des Wahlrechts kommt.

Die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920596.pdf
und hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Erster Jahrestag des Anschlags in Halle

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Am 9. Oktober jährt sich der rechtsextreme und antisemitische Anschlag in Halle zum ersten Mal. Wir gedenken der Opfer und stehen an der Seite der Angehörigen. Die Anschläge in Hanau und Halle wie auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind Teile einer besorgniserregenden Entwicklung. Morddrohungen und Angriffe von Rechtsextremen auf Politiker*innen, politisch und gesellschaftlich engagierte Menschen, aber auch auf Rettungskräfte nehmen zu. Die SPD geht entschlossen gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und menschenfeindliches Gedankengut vor – im Netz und auf der Straße. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität schützen wir alle Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden. Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck dagegen zur Wehr setzen. Und wir setzen uns stetig für eine umfangreiche Förderung der politischen Bildung und für ein Demokratiefördergesetz ein.

Bundeshaushalt 2021

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Die historische Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie stellt uns vor enorme Herausforderungen. Um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden akut und in Zukunft abzufedern, müssen wir mehr Geld als geplant in die Hand nehmen. Dank unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik der vergangenen Jahre sind wir aber in einer guten Ausgangsposition. Für 2020 wird die Schuldenquote in Deutschland auf rund 75 Prozent ansteigen. Damit liegt Deutschland zwar über den europäischen Fiskalregeln von 60 Prozent, schneidet im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch deutlich besser ab. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Die Bundesregierung plant für 2021 rund 47 Milliarden Euro sowie für 2021 bis 2024 rund 91 Milliarden Euro an Mehrausgaben.

Gleichzeitig sind gegenüber der bisherigen Finanzplanung pandemiebedingt massive Steuermindereinnahmen zu verkraften (in 2021: 42,2 Milliarden Euro, von 2021 bis 2024: 127,7 Milliarden Euro). Der Bund plant deshalb zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben für das kommende Jahr, rund 96 Milliarden Euro an neuen Krediten aufzunehmen. Doch bereits im kommenden Jahr wird die Neuverschuldung stark zurückgefahren. Gegenüber 2020 wird sie in 2021 mehr als halbiert. Im Jahr 2022 soll die Neuverschuldung dann auf 10,5 Milliarden Euro sinken und damit auf nur noch rund ein Zehntel des Vorjahreswertes schrumpfen.

Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzen wir eine Investitionsoffensive entgegen. Wir investieren 2021 rund 55 Milliarden Euro – deutlich mehr als vor der Krise, denn wir wissen: Die Investitionsausgaben von heute sind die Steuereinnahmen von morgen.

Es ist unsere Aufgabe, uns für die Zukunft zu rüsten. So werden Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie mit jeweils 2 Milliarden Euro gefördert, für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind 3 Milliarden Euro vorgesehen. Im Bereich der digitalen Infrastruktur ist es wichtig, die Kommunikationstechnologie am Puls der Zeit zu halten. Der Bund wird in den Jahren 2021 bis 2024 mindestens 2 Milliarden Euro in den Ausbau von 5G-Mobilfunknetzen, perspektivisch 6G, investieren.

Auch den Bereich Verkehr müssen und werden wir in den kommenden Jahren umbauen, er ist der größte Investitionsblock im Haushalt 2021: Ganze 18,6 Milliarden Euro werden in die Straße, Schiene und Wasserstraße fließen. Den Fokus richten wir dabei auf die klimafreundliche Schiene. Dabei soll nicht nur mit dem Schnellläuferprogramm „Digitale Schiene“ die Digitalisierung der Stellwerke beschleunigt, sondern auch der Mobilfunk-Ausbau entlang der Schiene mit einem höheren Etat vorangetrieben werden.

Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist bezahlbarer Wohnraum die Voraussetzung. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder bis 2024 mit jährlich einer Milliarde Euro beim Sozialen Wohnungsbau. Außerdem sind im kommenden Jahr knapp 900 Mio. Euro für das Baukindergeld vorgesehen, mit dem der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert wird. Bis ins Jahr 2024 wachsen die Mittel auf jährlich 970 Mio. Euro an.

Und auch an anderer Stelle unterstützen wir Familien und Alleinerziehende. Neben dem Kinderbonus und der Erhöhung des Zuschlags für Alleinerziehende werden wir auch eine erstklassige Kinderbetreuung fördern: Für das Programm Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung sind in den Einzelplänen des Bundesfamilien- sowie des Bundesbildungsministerium im Jahr 2021 erneut jeweils 500 Mio. Euro Zuführung in ein noch zu errichtendes Sondervermögen veranschlagt. Weitere 500 Mio. Euro sind für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau vorgesehen.

Gerade in Zeiten der Krise müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben – trotz ihrer massiven Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr, die Bund und Länder 2020 ausgleichen. Zusätzlich wird sich der Bund dauerhaft in stärkerem Maße an den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben für den Bund werden im Jahr 2021 insgesamt 34,4 Milliarden Euro betragen und bis 2024 auf jährlich 36,1 Milliarden Euro anwachsen.

Weitere Informationen zum Bundeshaushalt 2021 gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2021/bundeshaushalt_2021.html

30 Jahre Deutsche Einheit

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In dieser Woche jährt sich die Deutsche Einheit zum 30. Mal. Als Parlament haben wir in einer zweistündigen vereinbarten Debatte die Erfolgsgeschichte der deutsch-deutschen Wiedervereinigung gewürdigt. Wir Sozialdemokrat*innen haben uns frühzeitig zu einem geeinten Deutschland bekannt. Wir waren damit die einzige politische Kraft, die in der friedlichen Revolution und in den Verhandlungen auf dem Weg zur deutschen Einheit eine tragende Rolle gespielt hat. Beim Aufbau der ostdeutschen Länder wurde viel geschafft. Der Gewinn von Freiheit und Demokratie war dabei jede Anstrengung wert. Und doch ist die Lücke zu den meisten westlichen Bundesländern noch groß. So bleibt es auch 30 Jahre später weiter unsere Aufgabe, im vereinten Deutschland für gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Chancen zu sorgen.

Die Aufzeichnung des Symposiums der SPD-Bundestagsfraktion zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=K3QKxgtSAmA&feature=youtu.be

Finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund

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Wir entlasten Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe – das war uns in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Denn Kommunen sichern das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben vor Ort und müssen dazu handlungsfähig sein und investieren können.

Um folgende Entlastungsmaßnahmen verfassungsrechtlich zu ermöglichen, wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen in dieser Woche im Bundestag beschlossen: Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch Bund und Länder pauschal ausgeglichen werden. Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Außerdem werden die Haushalte in den neuen Ländern besonders berücksichtigt. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent der Kosten für die Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921752.pdf

Mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Anwachsen des Bundestags verhindern

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Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und beeinträchtigt schon jetzt die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist. Durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate wird der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Weiterhin erfolgt eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, wird ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden wird. Dabei wird der erste Zuteilungsschritt so modifiziert, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Abschließend wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reform-kommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet.

Die SPD hat weitergehende Vorstellungen. So haben wir als einzige Fraktion einen Vorschlag mit einer maximalen Größe für den Bundestag (690) und der paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer vorgelegt. Leider hat sich dafür weder unser Koalitionspartner noch die Opposition erwärmen können.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Einführung eines Lobbyregisters

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Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreterinnen und -vertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert. Die SPD wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen. Aus unserer Sicht sollte das Lobbyregister auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden. Hier gibt es aber Vorbehalte seitens der Ministerinnen und Minister von CDU und CSU.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf