Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.
Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.