Berlin – Seite 11 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

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Nach den Verbesserungen im Rentenpaket 2014 wollen wir diejenigen weiter entlasten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beraten, der künftig Erwerbsgeminderte langfristig so stellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018 bis 2024.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Förderung von Radschnellwegen

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Abschließend beraten wurde diese Woche auch ein Gesetzentwurf im Bundestag, der es dem Bund ermöglichen soll, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände finanziell beim Bau von Radschnellwegen zu unterstützen. Dies steht im Einklang mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Zusätzlich wird die Liste der Bundesfernstraßenvorhaben angepasst, damit Bauvorhaben mit besonderem, bundesweitem Interesse zügiger geplant werden können.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Ich selbst freue mich darauf, am 30. April mit Landesminister Mike Groschek und dem Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß den zukünftigen Radschnellweg Ruhr zu befahren, den längsten seiner Art in Deutschland. Wir starten um 16 Uhr am Bahnhof Kamen und radeln bis Bergkamen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich uns anzuschließen!

 

Weitere Infos zum Ruhrradschnellweg finden Sie hier.

Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen

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Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte ist inakzeptabel und der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, für ihren Schutz zu sorgen. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Wer sie tätlich angreift, der muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen

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In Zeiten der Digitalisierung ist Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Internet, ein Anliegen der Gerechtigkeit. Niemand soll im Internet bevorzugt oder benachteiligt werden. Diese Woche beriet der Bundestag daher eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das die Netzneutralität stärken soll. Damit setzen wir Vorgabe der Europäischen Union um, die in jedem Mitgliedsland den Zugang zu offenem Internet einfordert.

 

Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Endnutzern. Die Bundesnetzagentur muss künftig in jedem Jahr berichten, wie weit die vertraglich zugesagten Übertagungsraten im Internet von den tatsächlichen abweichen und was als eine nicht vertragskonforme Leistung angesehen werden muss, wenn die zugesagte Geschwindigkeit beim Internetanschluss nicht erreicht wird. Damit stärken wir den Verbraucherschutz, denn darauf aufbauend kann jeder Kunde seinen Vertrag anpassen, kündigen oder den Rechtsweg einschlagen. Künftig steht ihm dafür ein Messverfahren der Bundesnetzagentur zur Verfügung, das verlässliche und verbindliche Daten liefert.

 

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB

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Auch viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Männer in Deutschland strafrechtlich verfolgt, die homosexuelle Handlungen begingen. Grundlage dafür war der, wohlgemerkt von den Nazis verschärfte, §175 StGB, den erst die SPD-Bundesregierung in den siebziger Jahren deutlich einschränkte und der 1994 schließlich ganz abgeschafft wurde. Bis heute warten die Verurteilten auf Rehabilitierung und Entschädigung. Jetzt endlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Unrecht beheben soll.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal per Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3 000 Euro und zusätzlich 1 500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen.

 

Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Studentisches Wohnen mit sozialem Hochschulpakt fördern

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Wohnraum für Studierende wird immer teurer. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt deutlichen Handlungsbedarf. In Hochschulstädten sind die Preise pro Quadratmeter rasant gestiegen. Teilweise erhöhte sich die Miete seit 2010 um über 50 Prozent. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum wird für Studierende zur neuen sozialen Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt deswegen die Forderung eines sozialen Hochschulpakts zur Förderung des studentischen Wohnens.

„Die vorliegende Studie unterstreicht erneut die Dringlichkeit eines sozialen Hochschulpakts. Es kann nicht sein, dass junge Menschen von einem Studium abgehalten werden, weil sie sich eine Wohnung an ihrem gewünschten Studienort nicht mehr leisten können. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion soziale Dimensionen des Studiums in die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung integrieren. Mit dem neugefassten Artikel 91b des Grundgesetzes hat der Bund die Chance, sich auch in diesem Bereich zu engagieren.

Bund und Länder konnten bereits erste Weichen stellen. Beispielsweise ist hier das Programm Vario-Wohnungen des Bundesministeriums für Umwelt und Bau zu nennen, das Wohnraum für Studierende mit flexibler Nutzung schafft. Mit dem sozialen Hochschulpakt wollen wir noch einen Schritt weiter gehen, indem wir den Neubau von Wohnheimen für Studierende gezielt fördern. Damit bauen wir nicht nur soziale Hürden bei der Aufnahme eines Studiums ab, sondern leisten auch einen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts in den Hochschulstädten.“

Koalitionsausschuss und Gleichstellung – Zur Sitzungswoche vom 27.-31.03.2017

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Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu, die Bundestagswahl kommt immer näher. Die Gemeinsamkeiten von CDU/CSU und SPD sind begrenzt, aber unser Koalitionsvertrag von 2013 gilt trotzdem unverändert. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten in den letzten Jahren bereits viel durchsetzen: von der abschlagsfreien Rente über den Mindestlohn bis zur gesetzlichen Frauenquote in Führungspositionen und vieles mehr. Allerdings sind wir damit noch nicht zufrieden. Unser Ziel ist es, bis September das Maximum zu erreichen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in ihrem konkreten Alltag spürbar zu verbessern. Wir kämpfen für ein Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung, eine Solidarrente und Mieterrechte sowie dafür, dass Exzesse bei Managergehältern nicht mehr länger vom Steuerzahler finanziert werden.

 

Ein Anliegen, dass der SPD schon lange am Herzen liegt, ist die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare. 83 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind nach einer repräsentativen Studie der Antidiskriminierungsstelle für die sogenannte Homo-Ehe. Nicht nur wir finden also, dass die aktuelle Diskriminierung endlich abgeschafft werden muss, und haben daher einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Union hat die Zeichen der Zeit aber noch immer nicht erkannt und stellt sich dagegen.

 

Auch der Koalitionsausschuss von dieser Woche hat gezeigt, dass die Union auf Blockade setzt. Wenn CDU und CSU in den vielen wichtigen Fragen keinen politischen Gestaltungswillen aufbringen, dann ist aber auch klar: Diese Themen werden den Wahlkampf mitprägen. Was die Union heute nicht mitträgt, wird die SPD mit einem Bundeskanzler Martin Schulz nach der Wahl umsetzen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – erster Schritt zur Durchsetzung von Lohngleichheit
  2. Reform des Mutterschutzrechtes
  3. Fahrverbot für laute Güterwagons ab 2020
  4. Verlängerung der Ausbildungsmission in Mali
  5. Meine Rede zur Hochschulpolitik

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Kaczmarek

Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – erster Schritt zur Durchsetzung von Lohngleichheit

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Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer, noch immer stellt sich die CDU/CSU einer raschen Lohnangleichung in den Weg. Allerdings ist es uns in dieser Woche gelungen, diese Ungerechtigkeit ein Stück weit zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Jedes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten muss darüber hinaus regelmäßig prüfen, ob Frauen systematisch benachteiligt werden.

 

Der SPD ist es damit gelungen, in dieser Legislaturperiode – nach der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesetzlichen Frauenquote für Führungspositionen – einen weiteren wichtigen Schritt zur Gleichberechtigung durchzusetzen. Darauf ausruhen werden wir uns nicht. Wir kämpfen weiter dafür, dass Frauen am Ende jedes Jahres zu 100 Prozent denselben Lohn in der Tasche haben wie Männer.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Reform des Mutterschutzrechtes

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Seit 1952 ist das Mutterschutzrecht kaum geändert worden. Umso dringender ist eine Reform notwendig, um die rechtlichen Regelungen an neuere medizinische Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen. Mit einem neuen Gesetzentwurf soll das nun geschehen. Darin sollen unter anderem Schülerinnen und Studentinnen zukünftig in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen werden, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Im Falle der Geburt eines behinderten Kindes soll zudem die gesetzliche Mutterschutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert. Für Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen werden die Neuregelungen zum Mutterschutz durch entsprechende Verordnungen zur Anwendung kommen. Für die Landesbeamtinnen setzen die Länder die unionsrechtlichen Vorgaben in eigener Zuständigkeit um.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Fahrverbot für laute Güterwagons ab 2020

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Noch immer leiden Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Bahngleisen unter dem Lärm von Güterwagons. Seit vielen Jahren unterstützt die Bundesregierung daher bereits die Umrüstung alter Güterwagen mit neuen Flüsterbremsen. In dieser Woche wurde darüber hinaus abschließend ein Gesetz beraten, das ab 2020 den Einsatz von lauten Güterwagen ohne Flüsterbremsen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Damit ist es gelungen, ein weiteres Projekt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.