Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen

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Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte ist inakzeptabel und der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, für ihren Schutz zu sorgen. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Wer sie tätlich angreift, der muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.