Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Dazu haben wir diese Woche im Bundestag ein erster Gesetzesentwurf diskutiert. Ziel dabei ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.