Infodienst – Seite 102 von 142 – Oliver Kaczmarek, Md

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zu anstehenden europäischen und internationalen Treffen abgegeben. Konkret ging es um die Leitlinien der Deutschen Bundesregierung zum Asien-Europa-Treffen (ASEM) am 16. Und 17. Oktober in Mailand, das Treffen des Europäischen Rates am 23. und 24. Oktober und den Euro Gipfel am 24. Oktober in Brüssel.

Das Asien-Europa-Treffen  steht unter dem Motto „Verantwortungsvolle Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Sicherheit.” Geplant sind Gespräche zu Wirtschafts- und Finanzfragen und eine weitere zu globalen Fragen sowie ein Gespräch zu internationalen und regionalen Themen.

Für den Europäischen Rat werden Entscheidungen über den klima- und energiepolitischen Rahmen der EU bis 2030 erwartet. Die vom  Europäischen Rat am 26./27. Juni 2014 beschlossene strategische Agenda erklärt das Setzen ehrgeiziger 2030-Ziele zu einem Schwerpunkt der Energie- und Klimapolitik und betont die besondere Rolle von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für die Versorgungssicherheit sowie für bezahlbare, sichere und nachhaltige Energie. Der Europäische Rat wird sich zudem dem Themenfeld Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung widmen, mit dem sich voraussichtlich auch der Euro-Gipfel befassen wird.

Nur als Teil eines starken Europas kann Deutschland auf Dauer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entfalten und Arbeitsplätze schaffen. Wir müssen deshalb mit unseren europäischen Partnern gemeinsam an einem Strang ziehen. Jeder muss seine Möglichkeiten nutzen, um Beschäftigung und Wachstum nachhaltig zu steigern. Mit mehr Investitionen und dem flächendeckenden Mindestlohn leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stärken.

Entscheidend ist, dass wir in Europa konkrete Fortschritte erzielen. Die zur Verfügung stehenden Mittel auf europäischer Ebene, wie zum Beispiel die 6 Mrd. Euro für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit, müssen ausgeschöpft werden. Klar ist: Die notwendigen Strukturreformen in vielen Ländern Europas haben bessere Chancen auf politische Durchsetzbarkeit und Erfolg, wenn sie in einem günstigen Wirtschaftsklima erfolgen. Europa muss deshalb rasch aus der Krise, es muss aber auch in künftigen Krisen handlungsfähig sein. Zusätzliche Investitionen sind unabdingbar, aber dafür darf nicht der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zweckentfremdet werden. Andernfalls schwächen wir die Krisenresistenz Europas und riskieren einen gefährlichen Vertrauensverlust in die Stabilität des Euros.

 

 

Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige

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Die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, steigt kontinuierlich an: Von derzeit 2,5 Millionen auf voraussichtlich über 4 Millionen bis zum Jahr 2050. Um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zu verbessern, haben wir an diesem Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.  Damit wurde eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Als ersten Baustein werden wir ab 1. Januar 2015 Leistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Mrd. Euro ausweiten und flexibilisieren. Bei der stationären Pflege sollen bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräfte zum Einsatz kommen können.

Die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und neue ambulante Wohnformen werden ausgeweitet und flexibilisiert. Pflegebedürftige, einschließlich Pflegebedürftige der so genannten Pflegestufe 0, können diese entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage passgenau zusammenstellen.

Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege werden zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut.

Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, werden – orientiert an der Preisentwicklung der letzten drei Jahre – angepasst.

Die finanziellen Grundlagen der Pflegeversicherung werden verbessert. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Mit der Bildung eines Vorsorgefonds soll die Finanzierung der aufgrund der demografiebedingt im Zeitverlauf steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt werden.

Viele, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sind erwerbstätig. In dieser schwierigen Lebenssituation ist mehr zeitliche Flexibilität der elementare Schlüssel, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, Pflegezeit und Familienpflegezeit mit Rechtsanspruch zusammenführen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die berufstätigen pflegenden Angehörigen unterstützt. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft werden vermieden. Im Gegenteil sorgen wir dafür, dass den Unternehmen engagierte Fachkräfte erhalten bleiben, wenn sie zeitweise kranke Familienangehörige pflegen müssen. Wichtig war uns, dass Menschen auch die letzten Tage im Leben eines Angehörigen begleiten können. Wir haben erreicht, dass künftig ein Anspruch auf eine dreimonatige Sterbebegleitung besteht. Auch unverpartnerte gleichgeschlechtliche Paare gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Dafür haben wir uns mit Erfolg eingesetzt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Digitale Kompetenzen verbessern – Die Digitale Agenda der Bundesregierung

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Der digitale Wandel bietet große Chancen Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die positive Wirkung der Digitalisierung wird sich nur entfalten, wenn dieser Wandel in der Mitte der Gesellschaft verankert ist, allen zugutekommt  und von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet wird.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre Digitale Agenda für Deutschland vorgestellt. Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD definiert die Digitale Agenda sieben Handlungsfelder. Sie betreffen nahezu alle Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere geht es dabei um:

  • Digitale Infrastruktur: Bis 2018 verfügen alle Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Wo sich ein Breitbandausbau für private Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die Bundesregierung.
  • Digitale Wirtschaft: Deutschland soll in den kommenden vier Jahren digitales Wachstumsland Nummer eins in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) anzutreiben, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wieCloud Computing und Big Data zu unterstützen.
  • Innovativer Staat: Die Verwaltung des Bundes wird unabhängiger von globalen IT-Konzernen und leitet ihre Daten nach Möglichkeit nur über eigene Netzwerke. Bürgerinnen und Bürger können Dienstleistungen einfach und sicher nutzen – zum Beispiel über sogenannte digitale Bürgerkonten.
  • Sicherheit und Schutz: Die Bundesregierung stärkt den Datenschutz und weitet die Abwehrmaßnahmen deutscher Behörden gegen Cyberangriffe aus. Sicherheitsbehörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erhalten eine bessere personelle und technische Ausstattung.

 

Die neue Internetseite www.digitale-agenda.de  informiert über Kernziele und Handlungsfelder der Digitalen Agenda. In der Rubrik „Aktuelles“ können sich Interessierte fortlaufend über den Stand der Umsetzung informieren. Sie sind eingeladen, Fragen, Kommentare und Anregungen zu geben.

Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie

In mehreren Ländern Westafrikas ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) die schwerste Ebola-Epidemie ausgebrochen seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976. Das Ausmaß der Epidemie überfordert die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in den betroffenen Ländern. Wenn sich die Epidemie noch weiter ausbreitet, wird dies nicht nur furchtbare humanitäre Folgen haben, sondern die betroffenen Länder und Regionen auch nachhaltig in ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsprozess beeinträchtigen.

Die internationale Gemeinschaft steht in der Pflicht, Hilfe in dieser medizinischen Ausnahmesituation zu leisten. In unserem Entschließungsantrag mit der Union begrüßen wir die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen und technischen Unterstützung der betroffenen Länder. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, den deutschen Beitrag im Kampf gegen Ebola im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel nochmals zu erhöhen.

 Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier

Bezahlbares Wohnen im Studium

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestages das Thema „Bezahlbares Wohnen im Studium“ diskutiert. Mit der steigenden Studiennachfrage wächst auch der Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen für Studierende. In Nordrhein-Westfalen wohnt zum Beispiel knapp ein Drittel der Studierenden bei ihren Eltern, rund zehn Prozent wohnen in einem Studentenwohnheim. Die übrigen suchen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dieser wird in vielen Hochschulregionen immer enger und oftmals auch teurer. Wichtig dabei ist,  die regionalen Unterschiede in den Blick zu nehmen. Hochschulstädte wie Bonn oder Münster stehen vor anderen Herausforderungen als Bochum, wo zwar viele junge Menschen studieren, aber oft im Umland und nicht direkt in der Stadt selbst wohnen.

Die Bundesländer versuchen diese Situation mit verschiedenen Maßnahmen zu entspannen. Mit einem eigenen Programm in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich will etwa die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Wohnungsknappheit gegensteuern, was mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Fördervolumens bedeutet.

Der Bund wird mit der geplanten BAFöG Reform die Länder zukünftig um 1,17 Milliarden Euro jährlich entlasten. Diese frei werdenden Mittel können die Länder dann in die Infrastruktur investieren. Darüber hinaus wird die Reform für viele Studierende konkrete Verbesserungen bedeuten.  Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der

Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen wird am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den

Portemonnaies der Studierenden landen, es wird auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Rund 110.000 junge Menschen werden zusätzlich förderberechtigt sein. Dies schafft für viele Studierende mehr Möglichkeiten und Flexibilität.

Darüber hinaus hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Sommer ein breites Bündnis für bezahlbares Wohnen ins Leben gerufen. Denn das Problem von fehlendem günstigem Wohnraum in Ballungszentren betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen und oft auch Rentnerinnen und Rentner. Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet: Dazu gehören der Neubau von Wohnungen sowie die Belebung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch die Frage bezahlbarer Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens. Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema wie auch die demografische Entwicklung und das Wohnen im Alter. Nicht zuletzt soll es um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen gehen.

 

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag können Sie sich hier ansehen.

 

BAFöG Reform und Grundgesetzänderung – Zur Sitzungswoche vom 6.-10.10.2014

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Immer mehr Flüchtlinge suchen in unserem Land Zuflucht vor Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt. Sie verdienen eine menschenwürdige Aufnahme und Behandlung. Die furchtbaren Übergriffe in einzelnen Flüchtlingsheimen durch externes Sicherheitspersonal sind eine Schande und dürfen sich nicht wiederholen. Der Bund will die Länder und Kommunen mit der Aufgabe nicht alleine lassen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für eine sichere und würdige Unterbringung der Männer, Frauen und Kinder.

SPD und CDU/CSU haben bereits gezielte finanzielle Hilfen für die Kommunen auf den Weg gebracht, etwa einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und besondere Maßnahmen über das Programm „Soziale Stadt“. Darüber hinaus unterstützen wir den Beschluss der Länder, den Neubau von Flüchtlingsunterkünften auch in siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken und in Gewerbegebieten zu erleichtern. In vielen Städten ist dies die einzige Möglichkeit, Flüchtlingen im Winter schnell ein beheiztes und festes Dach über dem Kopf zu verschaffen. Neben der Unterkunft müssen eine Fülle weiterer praktischer Probleme gelöst werden. Ich begrüße deshalb sehr die Initiative von Aydan Özoguz, als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit Flüchtlingsinitiativen auszuloten, wie die ganz konkreten Hilfen vor Ort unterstützt werden können.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

 

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  1. Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform
  2. Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes
  3. Schnelles Internet für alle
  4. Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland
  5. Brücken zwischen Ost und West – Dienstreise nach Minsk
  6. Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10. November 2014 in Berlin

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes eingebracht. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Ausnahmen gibt es zum Beispiel nur bei der beruflichen Bildung und den Hochschulzulassungen. Das bedeutet der Bund und die Länder können sonst nicht kooperieren und der Bund darf auch keine finanziellen Mittel an die Länder geben.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir diese neuen Möglichkeiten zügig nutzen, um etwa die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland zu verbessern.

Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung werden durch die Neufassung Grundgesetzes ebenfalls deutlich erleichtert. Wir wollen dies nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulsystems in Spitze und Breite zu stärken. Exzellenz- und Breitenförderung schließen einander nicht aus, sondern sind zwei eng verknüpfte Komponenten einer modernen Wissenschaftsförderung.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes finden Sie hier.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Schnelles Internet für alle

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Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zunehmenden Onlinehandel ebenso wie um eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen  „Schnelles Internet für alle“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. In dem Antrag fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland

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Zwischen 2010 und 2013 hat Irland im Rahmen des Hilfsprogramms der Europäischen Union, den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds insgesamt 67,5 Mrd. Euro erhalten.

Ursprünglich war vereinbart worden, dass diese Forderungen an die verschiedenen Geldgeber parallel zurückgezahlt werden. Irland beabsichtigt nun, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig einen Teil seiner Finanzhilfen zurückzuzahlen. Denn im Vergleich zu den mit dem IWF vereinbarten Konditionen kann es sich inzwischen zu günstigeren Zinsen am Kapitalmarkt Geld leihen. Eine vorzeitige teilweise Tilgung seiner Verbindlichkeiten beim IWF würde deshalb die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands verbessern. Mit einem Antrag des Bundesfinanzministeriums, der am Mittwoch dieser Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wurde, wurde die Bundesregierung ermächtigt diesem Vorschlag zuzustimmen, der Irland die vorzeitige Tilgung der IWF-Forderungen ermöglicht.

Den Antrag des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.