Infodienst – Seite 113 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch die Fortführung zweier Bundeswehreinsätze beschlossen. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte bei den UN-Missionen in Mali und im Libanon wird damit jeweils um ein Jahr verlängert.

In Mali ist die Bundeswehr an der Bereitstellung von Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, der Entsendung von Einzelpersonal in die Führungsstäbe der Mission sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten der französischen Streitkräfte beteiligt. Das Mandat basiert auf einer Resolution der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung der staatlichen Autorität und zur Stabilisierung des Landes. Es wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Ebenfalls um ein Jahr verlängert wird die deutsche Beteiligung an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL). Die Sicherheitslage im Nahen Osten hat sich verschärft: Der Libanon hat über eine Million Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen, grenzüberschreitende Angriffe auch auf den Libanon haben zugenommen. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung des von konfessionellen Konfliktlinien gezeichneten Landes. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats von 300 Soldatinnen und Soldaten bleibt auch hier bestehen.

Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801416.pdf

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801417.pdf

Mindestlohn und Bildungsfinanzierung – Zur Sitzungswoche vom 02.-06.06.2014

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In dieser Woche konnten wir im Deutschen Bundestag mit dem Mindestlohn, mehr Investitionen in Bildung und der Abschaffung der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht drei weitere SPD-Kernanliegen auf den Weg bringen. Wir setzen damit unseren Kurs fort, unsere Wahlversprechen zügig in die Tat umzusetzen.

Dies ist der erste Infodienst nach der Europa- und Kommunalwahl. Ich freue mich, dass die SPD bei der Europawahl bundesweit so stark zugelegt hat wie bei keiner bundesweiten Wahl davor. Wir haben hier 6,5 Prozent Stimmenzuwachs erzielt – das sind 2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler mehr als bei der letzten Europawahl. Im Kreis Unna hat die SPD über 42 Prozent der Stimmen erreicht und noch mehr zugelegt als im Bundesdurchschnitt. Die SPD darf nun 27 von 96 deutschen Sitzen im Europaparlament mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten besetzen.

Erfreulich ist auch, dass die Wahlbeteiligung gegenüber der vergangenen Europawahl um fast 5 Prozent gestiegen ist. Im Kreis Unna hat jede/r zweite Wahlberechtigte abgestimmt. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt.

Im Kreis Unna konnte bei der Kommunalwahl unser Landrat Michael Makiolla sein Ergebnis von 2009 noch einmal steigern. Über 54 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben ihm das Vertrauen ausgesprochen. Er ist der einzige Landratskandidat der SPD in ganz Nordrhein-Westfalen, der im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit für sich verbuchen konnte. Auch die SPD-Bürgermeister von Bergkamen, Roland Schäfer, Fröndenberg, Friedrich-Wilhelm Rebbe, und Kamen, Hermann Hupe, sind mit beeindruckenden Ergebnissen wiedergewählt worden.

Diese Erfolge wären nicht möglich gewesen, wenn wir nicht zum einen so tolle Spitzenkandidatinnen und –kandidaten wie Martin Schulz, Michael Makiolla und die vielen anderen, die auf europäischer und kommunaler Ebene angetreten sind, gehabt hätten. Zum anderen dürfen die vielen Helferinnen und Helfer im Wahlkampf nicht unerwähnt bleiben. Sie alle dürfen die Erfolge für sich verbuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

Übrigens: Die Ergebnisse der Europawahl im Kreis Unna, der Landrats- und der Kreistagswahl finden Sie hier.

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Die Themen:
1. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
2. Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert
3. Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
4. Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350

Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert

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In der Bildungspolitik hat sich in dieser Woche Entscheidendes getan. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auf weitere Investitionen im Bereich (Aus-) Bildung und Forschung verständigt. Insgesamt 6 Milliarden Euro wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehr für Bildung investieren. Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden ebenfalls um weitere 3 Milliarden Euro erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es im Bereich der Ausbildungsförderung: Wir haben durchgesetzt, dass der Bund ab kommenden Jahr sämtliche Ausgaben für das BAföG übernimmt. Damit werden die Länder um jährlich mehr als 1 Milliarde Euro entlastet. Die Länder können somit ab 2015 mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten investieren. Dies führt auch dazu, dass wir das BAföG spätestens zum Wintersemester 2016/2017 erhöhen können. Bisher scheiterte die notwendige Erhöhung vor allem daran, dass die Länder ihren finanziellen Anteil nicht aufbringen konnten.

In der frühkindlichen Bildung haben wir durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für Bau- und Renovierungskosten von Kitas auf bis zu 1 Milliarde Euro aufstockt. Außerdem stellen wir den Ländern 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 100 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Kitas zur Verfügung.

Einen wichtiges Ziel bleibt für uns die Abschaffung des sogenannten „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern – auch hier sind wir einen ersten Schritt vorangekommen. Bislang verhindert das Kooperationsverbot, dass Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Künftig sollen nun Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken können, damit der Bund künftig Hochschulen institutionell fördern kann. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich scheitert derzeit noch am Widerstand der Union.

Weitere Informationen hat die SPD-Fraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/einigung-zur-bildungsfinanzierung

Das Papier zur Bund-Länder-Einigung zur Bildungsfinanzierung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/bildungsfinanzierung_26052014.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am Donnerstag war der Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Bundestag. Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Dies ist zentrales Element der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Voraussetzung hierfür soll sein, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schul-Zeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Dass der Optionszwang ein Integrationshemmnis ist, geht aus Studien hervor, die zeigen, dass Migrantinnen und Migranten sich vor allem deshalb nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, weil sie in diesem Fall ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben müssten. „Wir sollten auch im Staatsbürgerschaftsrecht unverkrampft mit der Vielfalt in unserem Land umgehen“, sagte Staatsministerin Aydan Özoğuz. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, dürfe nicht Deutscher unter Vorbehalt sein und womöglich später zum Ausländer erklärt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/abschaffung-der-optionspflicht-ein-riesengro%C3%9Fer-schritt

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz im Kosovo fortzusetzen, wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit angenommen. Es geht um die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) für ein weiteres Jahr.

Das Mandat wird damit verlängert, aber nicht aufgestockt. Weiterhin beteiligt sich Deutschland mit maximal 1850 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz. Damit stellt Deutschland etwa 840 von knapp 5000 Einsatzkräften.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz in der Region bildet eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1999. Die Lage in der Republik Kosovo wird derzeit als ruhig eingeschätzt – seit 2013 gibt es eine Normalisierungsvereinbarung zwischen Serbien und Kosovo. Damit steigen die Chancen, dass mittelfristig auf die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in den Kosovo verzichtet werden kann. Einige Vorfälle im vergangenen Jahr zeigen jedoch, dass Rückschläge auch künftig nicht auszuschließen sind. Die Personalobergrenze von 1.850 ist weiterhin angemessen, um auf Lageänderungen reagieren zu können.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie hier abrufen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801415.pdf

Rentenpaket verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.05.2014

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Vor gut anderthalb Monaten habe ich im Infodienst zum ersten Mal über das Rentenpaket der Großen Koalition berichtet. Am heutigen Freitag wurde das umfangreiche Maßnahmenpaket vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz, für das die SPD und besonders Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hart gestritten haben, tritt wie geplant bereits am 1. Juli in Kraft. Alle Fakten und die Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Internetseite zusammengestellt.

Diese Woche steht ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europaparlament: Die Briten, Niederländer und andere haben bereits ihre Stimmen abgegeben, in Deutschland ist es am kommenden Sonntag soweit. Die Europawahl 2014 ist deswegen besonders, weil die Bürgerinnen und Bürger Europas das erste Mal praktisch den Kommissionspräsidenten durch ihre Wahl bestimmen können. Martin Schulz hat viel Erfahrung im politischen Betrieb und die richtigen Ideen für Europa. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Kandidat ist, um als Kommissionspräsident unsere europäische Gemeinschaft zu stärken.

In NRW ist am Sonntag außerdem Kommunalwahl. Je nach dem, wo Sie ihren Wohnsitz haben, dürfen Sie bis zu vier Kreuzchen für die Kommunalwahl machen. Die von Ihnen gewählten Personen dürfen sechs Jahre lang in der Kommune Entscheidungen treffen, die Sie direkt betreffen. Übrigens sind bei der Kommunalwahl schon Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, einen Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen finden Sie noch einmal alle Informationen zur Wahl.

Nicht zuletzt werden die Mitglieder des Integrationsrats neu gewählt: Für viele Migrantinnen und Migranten ist das Gremium eine effektive Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.

Demokratie lebt von der Partizipation aller. Darum bitte ich Sie ganz herzlich: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung
2. Der Berufsbildungsbericht 2014
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner
4. Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel
5. Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Der Berufsbildungsbericht 2014

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Mit einem Antrag begleiten die Fraktionen der SPD und der Union in dieser Woche den Berufsbildungsbericht der Bundesregierung. International gilt das deutsche Modell mit dem dualen System in der beruflichen Bildung als Erfolgsmodell. In Deutschland hingegen hat sich die Ausbildungsquote in den letzten Jahren verringert: Aktuell bilden nur rund 20 Prozent aller Betriebe in Deutschland aus. Daneben wird es zunehmend schwieriger, Ausbildungsplatzsuchende und vorhandene freie Ausbildungsplätze zusammenzubringen. Daneben beobachten wir, dass insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund seltener eine Ausbildung beginnen können als andere Jugendliche.

Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, mit einem nationalen Ausbildungspakt ab 2015 mit den Sozialpartnern eine Ausbildungsgarantie umzusetzen. Außerdem soll sie Maßnahmen ergreifen, um mehr Jugendliche in eine duale Berufsausbildung statt in eine außerbetriebliche Ausbildung zu bringen und um eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erreichen.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801180.pdf

Den Antrag von SPD und CDU können Sie hier aufrufen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801451.pdf

Mehr Informationen finden Sie bei der SPD-Bundestagsfraktion unter: http://www.spdfraktion.de/themen/berufliche-bildung-st%C3%A4rken

Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf erhalten Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht, ein Kind, welches vom Lebensgefährten bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls zu adoptieren. Bisher war die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet; Lesben und Schwule konnten lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren (sog. Stiefkindadoption).

Die SPD sieht das verabschiedete Gesetz als einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften – es ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.

Mit Bezug auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich deshalb eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich deutlich mache, dass ich auch weiterhin für die volle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften einstehe.

Der entscheidende Faktor bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern sollte nicht die sexuelle Identität der Eltern sein, sondern das Kindeswohl und das soziale Klima in der Familie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/012/1801285.pdf

Meine persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption können Sie hier aufrufen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/persoenliche-erklaerung-zur-sukzessivadoption-durch-lebenspartner/

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw21_sp_adoptionsrecht/279766