Infodienst – Seite 115 von 157 – Oliver Kaczmarek, Md

Europäischer Aufbruch für Wachstum und Beschäftigung – Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19.12. in Brüssel

Am Donnerstagmorgen fand anlässlich des bevorstehenden Europäischen Rates in Brüssel eine Debatte mit einer Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel statt. Darin wies der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann auf die grundsätzliche Bedeutung Europas hin. Die Europäische Union sei die Antwort auf ein Jahrhundert der Kriege zwischen den Nationen. Seit Jahrzehnten sei die EU die Friedensmacht in Europa.

Der Ukraine-Konflikt hat uns eindrücklich die Bedeutung der Europäischen Union als Friedensmacht ins Bewusstsein gebracht. Europa hat seine Fähigkeit bewiesen, geschlossen zu handeln und mit einer Stimme zu sprechen. Damit dies so bleibt, braucht Europa nach Jahren der Krise einen überzeugenden Aufbruch zu mehr Wachstum und neuen Arbeitsplätzen. Denn Europas Zukunft hängt entscheidend davon ab, ob es vor allem jungen Menschen eine überzeugende Perspektive auf Wohlstand bietet. Vom Europäischen Rat in dieser Woche erwarten wir deshalb eine überzeugende Strategie für einen nachhaltigen Weg aus der Krise. Der neue EU-Kommissionspräsident Juncker hat eine Investitionsinitiative von rund 300 Milliarden Euro angekündigt. Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB), EU-Garantien sowie weitere Beiträge sollen mithilfe privater und öffentlicher Investitionen auf diese Summe gebracht werden. Davon sind mehr als zwei Drittel für langfristige Investitionen vorgesehen, ein erheblicher Teil aber auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für den Abbau von Investitionshemmnissen. Juncker verfolgt mit seiner Initiative das Ziel, dass private Investoren nicht nur in Länder mit allerbestem Kreditnoten gehen, sondern auch nach Frankreich, Spanien, Griechenland, Portugal, in das Baltikum und nach Südosteuropa.

Die Europäerinnen und Europäer werden zu notwendigen Veränderungen nur bereit sein, wenn die Lasten von Reformen fair verteilt sind. Zu Recht empören sich derzeit viele darüber, dass Konzerne in Europa dem Fiskus auf legale Weise Steuern in Milliardenhöhe vorenthalten können. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einsetzen, dass der schädlichen Steuerflucht auf Kosten der Gemeinschaft endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

Alle Länder müssen Flüchtlinge aufnehmen
Die Flüchtlingspolitik war ebenfalls ein Thema in der Debatte. Denn was in Europa im Umgang mit Flüchtlingen geschieht, ist kein Ruhmesblatt. Europa darf nicht wegschauen, wenn Menschen vor Krieg und Terror flüchten. Alle EU-Länder müssen sich nach einem fairen Schlüssel an der Aufnahme beteiligen. Wir haben eine humanitäre Verpflichtung gegenüber Menschen, die mit knapper Not ihr Leben und das Leben ihrer Kinder gerettet haben. Zudem hat Deutschland wie kaum ein anderes Land auf der Welt ein ökonomisches Interesse an Einwanderung. Deshalb brauchen wir „eine Willkommenskultur“. Dies ist auch  Aufgabe der gesamten Bundesregierung und des gesamten Deutschen Bundestages.

Zur Info: Was ist der Europäische Rat?
Die Tagungen des Europäischen Rates sind Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, bei denen über allgemeine politische Zielvorstellungen und wichtige Initiativen entschieden wird. In der Regel finden jedes Jahr etwa vier Gipfeltreffen statt, die von einem ständigen Präsidenten geleitet werden. Der Europäische Rat erfüllt zwei Aufgaben: Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest und befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können. Der Europäische Rat nimmt zwar Einfluss auf die Festlegung der politischen Agenda der EU, er ist jedoch nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen.

Afghanistan bei der Ausbildung von Sicherheitskräften unterstützen

Am Donnerstag stimmte der Deutsche Bundestag der Entsendung deutscher Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der neuen RESOLUTE SUPPORT MISSION für Afghanistan zu.

Mit Beendigung des NATO-geführten ISAF-Einsatzes zum Ende diesen Jahres übernimmt Afghanistan die Hauptverantwortung für die Gewährleistung  der Sicherheit seiner Bevölkerung. Gleichwohl wird Afghanistan auch nach Ende des ISAF-Einsatzes die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Sicherheitsbereich benötigen. Ziel der neuen, NATO-geführten RESOLUTE SUPPORT MISSION ist deshalb die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der nationalen afghanischen Sicherheitskräfte.

Die Dauer des Mandats ist für 12 Monate festgelegt. Die Personalobergrenze soll bei 850 Soldatinnen und Soldaten liegen. Einsatzgebiet für Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte ist der Norden des Landes, in erster Linie Kabul, Bagram und Mazar-el Sharif. Wichtig ist: Die Resolute Support Action ist kein Kampfeinsatz, trotzdem kann es im Zuge der Selbstverteidigung zu Kampfhandlungen kommen.

Die Bundesregierung wirkt derzeit im engen Austausch mit den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates darauf hin, vor Beginn der Mission eine entsprechende UN-Resolution zu erreichen. Die Mission ist dabei Teil einer langfristigen politischen Strategie: Nach Beendigung dieser Mission wird die internationale Gemeinschaft weiterhin einen Beitrag leisten zum zivilen Aufbau Afghanistans. Als drittgrößter bilateraler Geber Afghanistans steht Deutschland dabei zu seiner Verantwortung und unterstützt das Land auch weiterhin mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit hin zu einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung. Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich daher auf eine gute Regierungsführung und den Aufbau von leistungsfähigen staatlichen Institutionen sowie Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Schul- und Berufsbildung und die Versorgung mit Energie und Wasser (insbesondere Trinkwasser) fördern. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Deutsche Bundestag bereits Anfang Dezember beschlossen.

Den Antrag zur Entsendung deutscher Streitkräfte im Rahmen der RESOLUTE SUPPORT MISSION finden Sie hier.

Den Antrag zum zivilen Engagement in Afghanistan finden Sie hier.

Operation Active Endeavour im Mittelmeer fortsetzen

Deutsche Soldaten nehmen weiter an der Nato-geführten Operation Active Endeavour teil. Die Nato überwacht das Mittelmeer mit Schiffen und Flugzeugen. Das schützt vor Terrorismus und verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeerraum.

Das Mandat läuft bis zum 31. Dezember 2015. Der Beschluss des Bundestages vom Donnerstag sieht vor, bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Die Nato-Operation wurde vor mehr als dreizehn Jahren beschlossen. Mit Active Endeavour will die Nato einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr leisten. Allerdings wird die Bedrohung der Allianz als nur sehr gering eingeschätzt. Aufgrund der geringen Bedrohung beschränkt sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch. Dazu werden Schiffe und Luftfahrzeuge eingesetzt. Die Präsenz der Einsatzverbände wirkt als ein präventiver Ordnungsfaktor. OAE verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeer grundlegend.

Grundlage des Einsatzes ist Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrags. Danach haben die Nato-Partner vereinbart, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen ihrer Partner als ein Angriff gegen alle angesehen wird. In einem solchen Fall kann das in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannte Recht der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung angewendet werden. Damit soll die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederhergestellt und erhalten werden. Die deutschen Soldaten handeln bei OAE in Wahrnehmung des Rechts zur kollektiven Selbstverteidigung im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes finden Sie hier.

Innovationsstrategie und Pflegezeit – Zur Sitzungswoche vom 1.-5.12.2014

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Nach wie vor blicken wir alle mit großer Sorge auf die Entwicklungen im Osten Europas. Die Lage in der Ost-Ukraine ist weiterhin ernst, der Waffenstillstand brüchig und eine nachhaltige Entspannung scheint nicht in Sicht.

Der Konflikt in der Ukraine wird sich nur mit friedlichen Mitteln beilegen lassen. Eine Lösung der Krise und ein friedliches Miteinander in Europa kann es dabei nicht gegen, sondern nur mit Russland geben. Ich unterstütze deswegen die unermüdlichen diplomatischen Bemühungen unseres Außenministers Frank-Walter Steinmeier, einen konstruktiven Dialog zwischen der Ukraine und Russland zu befördern. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Annexion der Krim durch Russland um einen völkerrechtswidrigen Akt handelte! Darauf hat Deutschland mit seinen europäischen Partnern mit Sanktionen auch angemessen reagiert. Trotzdem dürfen wir den Gesprächsfaden auch mit Russland jetzt nicht abreißen lassen.

In den letzten Wochen konnte ich als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe zahlreiche Gespräche zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise und seiner Folgen auch auf Belarus als weiteres Nachbarland der EU und Russlands führen. In unseren Diskussionen bleibt oft unbeachtet, welche Folgen der Konflikt für eine ganze Region hat. Vor allem wirtschaftlich sind die Länder der ehemaligen Sowjetunion eng miteinander verbunden. Die Krise in der Ukraine und die Sanktionen gegenüber Russland wirken sich unweigerlich wirtschaftlich, aber auch politisch auf Nachbarländer wie Belarus aus. Leider werden dadurch selten die kritischen und demokratischen Kräfte gestärkt.

Sorge bereitet mir aber vor allem, dass wir durch das verbale Aufrüsten zunehmend auch den Zugang zu den Gesellschaften in der Region verlieren. Die politische Instabilität, die wirtschaftlichen Folgen der Krise und die Dominanz der russischen Staatsmedien entfernen auch die Menschen zunehmend voneinander.

Wir müssen verhindern, dass hier neue Fronten zwischen Ost und West in den Köpfen entstehen, die auch noch weit über Ukraine-Konflikt hinaus wirken könnten. Das geht nur durch verbales Abrüsten und durch den direkten Kontakt und das direkte Gespräch. Auch deswegen ist das Engagement von Frank-Walter Steinmeier so wichtig. Aber nicht nur Diplomaten, auch die Menschen müssen miteinander im Austausch bleiben, ob Schüler, Studierende, Vereine und Initiativen. Dafür werde ich mich auch weiter einsetzen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 

2. Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland 

3. Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

4. Den Meisterbrief erhalten und stärken

5. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

6. Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern 

 

Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

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Der am 3. Dezember jährlich statt findende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen war Anlass einer Debatte im Deutschen Bundestag. Dieser Tag trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.

Das bedeutendste Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link einsehbar.

Die Rede der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre neue „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ vorgestellt und damit eine wichtige Weiche für die Sicherung der zukünftigen Innovationsfähigkeit unseres Landes gestellt.

Dank der SPD ist es im Rahmen der Neuausrichtung der High-Tech- und Innovationsstrategie zu einer wichtigen Akzentverschiebung gekommen: weg von einer technologieorientierten Förderung hin zu einer ganzheitlichen Innovationsstrategie. Der Mensch steht stärker als zuvor im Mittelpunkt der Innovationsförderung, denn auch technikbasierte Innovationen können nur da entstehen, wo Menschen zusammenkommen und Impulse aus der Forschung praktisch nutzen. Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hin wird es im Rahmen der High-Tech- und Innovationsstrategie zudem eine stärkere Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft geben. Künftig sollen sich die Mitglieder der Begleitgremien nicht nur aus Wissenschaft und Industrie rekrutieren, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bereichert werden.

In der kommenden Förderphase wird sich die SPD für eine begleitende Weiterentwicklung und Verbesserung der High-Tech- und Innovationsstrategie stark machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strategie als lernendes System verstanden wird. Denn nur, wenn sich die Forschungsförderung des Bundes konsequent an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientiert, kann sie einen Beitrag zu mehr Innovationen leisten, die unser Leben bereichern und unsere Wirtschaft stärken.

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.

Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu den prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, werden die Kommunen im Vorgriff auf die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten. Dies soll hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer umgesetzt werden.

Im Rahmen des Gesetzes wird zudem das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. Um die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung zu erhöhen, verzichtet der Bund 2017 und 2018 zugunsten der Länder  jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Dies soll unter anderem der Sprachförderung in den Kindertagesstätten zugutekommen.

Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab dem 12. Lebensmonat. Diesen hatte die SPD-Fraktion 2008 in der damaligen Großen Koalition durchgesetzt. Mit dem Tagesbetreuungsausbau-Gesetz (TAG) hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drei Jahre zuvor in der rot-grünen Koalition den Startschuss für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gegeben.

Durch die beiden Investitionsprogramme für den Kita-Ausbau von 2008 bis 2014 sind insgesamt 233.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sollen zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Betreuungsplätzen weitere 30.000 Plätze geschaffen werden.

Bei dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erreicht werden. Sie stärkt die frühkindliche Bildung und hilft, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Den Meisterbrief erhalten und stärken

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Meisterbriefes beraten.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewerken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Über 60 Prozent derjenigen, die im Handwerk eine Ausbildung genossen haben, gehen später als hochqualifizierte Fachkräfte in andere Wirtschaftsbereiche.

Für den Erfolg der dualen Ausbildung im Handwerk ist der Erwerb der Meisterqualifikation als Zugangsvoraussetzung zu den 41 reglementierten Berufen ein bestimmender Faktor. Erst der Meisterbrief befähigt Handwerker neben dem Erwerb einer hohen Fachkompetenz gleichzeitig zum erfolgreichen Unternehmer, zum Ausbilder und zur Führungsperson.

Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Handwerks im Ausbildungsbereich ist es von enormer Bedeutung, dass die meisterliche Befähigung der Betriebsleiter gesetzlich geregelt ist. Nur so werden nachhaltig die Qualität der Ausbildung, die Produkt- und Dienstleistungsqualität und der überproportional hohe Beitrag zur Fachkräftesicherung gewährleistet.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet verbessert. Mit dem Gesetz sollen humanitäre Verbesserungen geschaffen werden.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.