Infodienst – Seite 114 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert

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In der Bildungspolitik hat sich in dieser Woche Entscheidendes getan. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auf weitere Investitionen im Bereich (Aus-) Bildung und Forschung verständigt. Insgesamt 6 Milliarden Euro wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehr für Bildung investieren. Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden ebenfalls um weitere 3 Milliarden Euro erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es im Bereich der Ausbildungsförderung: Wir haben durchgesetzt, dass der Bund ab kommenden Jahr sämtliche Ausgaben für das BAföG übernimmt. Damit werden die Länder um jährlich mehr als 1 Milliarde Euro entlastet. Die Länder können somit ab 2015 mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten investieren. Dies führt auch dazu, dass wir das BAföG spätestens zum Wintersemester 2016/2017 erhöhen können. Bisher scheiterte die notwendige Erhöhung vor allem daran, dass die Länder ihren finanziellen Anteil nicht aufbringen konnten.

In der frühkindlichen Bildung haben wir durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für Bau- und Renovierungskosten von Kitas auf bis zu 1 Milliarde Euro aufstockt. Außerdem stellen wir den Ländern 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 100 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Kitas zur Verfügung.

Einen wichtiges Ziel bleibt für uns die Abschaffung des sogenannten „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern – auch hier sind wir einen ersten Schritt vorangekommen. Bislang verhindert das Kooperationsverbot, dass Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Künftig sollen nun Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken können, damit der Bund künftig Hochschulen institutionell fördern kann. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich scheitert derzeit noch am Widerstand der Union.

Weitere Informationen hat die SPD-Fraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/einigung-zur-bildungsfinanzierung

Das Papier zur Bund-Länder-Einigung zur Bildungsfinanzierung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/bildungsfinanzierung_26052014.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am Donnerstag war der Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Bundestag. Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Dies ist zentrales Element der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Voraussetzung hierfür soll sein, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schul-Zeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Dass der Optionszwang ein Integrationshemmnis ist, geht aus Studien hervor, die zeigen, dass Migrantinnen und Migranten sich vor allem deshalb nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, weil sie in diesem Fall ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben müssten. „Wir sollten auch im Staatsbürgerschaftsrecht unverkrampft mit der Vielfalt in unserem Land umgehen“, sagte Staatsministerin Aydan Özoğuz. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, dürfe nicht Deutscher unter Vorbehalt sein und womöglich später zum Ausländer erklärt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/abschaffung-der-optionspflicht-ein-riesengro%C3%9Fer-schritt

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz im Kosovo fortzusetzen, wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit angenommen. Es geht um die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) für ein weiteres Jahr.

Das Mandat wird damit verlängert, aber nicht aufgestockt. Weiterhin beteiligt sich Deutschland mit maximal 1850 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz. Damit stellt Deutschland etwa 840 von knapp 5000 Einsatzkräften.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz in der Region bildet eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1999. Die Lage in der Republik Kosovo wird derzeit als ruhig eingeschätzt – seit 2013 gibt es eine Normalisierungsvereinbarung zwischen Serbien und Kosovo. Damit steigen die Chancen, dass mittelfristig auf die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in den Kosovo verzichtet werden kann. Einige Vorfälle im vergangenen Jahr zeigen jedoch, dass Rückschläge auch künftig nicht auszuschließen sind. Die Personalobergrenze von 1.850 ist weiterhin angemessen, um auf Lageänderungen reagieren zu können.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie hier abrufen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801415.pdf

Rentenpaket verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.05.2014

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Vor gut anderthalb Monaten habe ich im Infodienst zum ersten Mal über das Rentenpaket der Großen Koalition berichtet. Am heutigen Freitag wurde das umfangreiche Maßnahmenpaket vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz, für das die SPD und besonders Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hart gestritten haben, tritt wie geplant bereits am 1. Juli in Kraft. Alle Fakten und die Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Internetseite zusammengestellt.

Diese Woche steht ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europaparlament: Die Briten, Niederländer und andere haben bereits ihre Stimmen abgegeben, in Deutschland ist es am kommenden Sonntag soweit. Die Europawahl 2014 ist deswegen besonders, weil die Bürgerinnen und Bürger Europas das erste Mal praktisch den Kommissionspräsidenten durch ihre Wahl bestimmen können. Martin Schulz hat viel Erfahrung im politischen Betrieb und die richtigen Ideen für Europa. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Kandidat ist, um als Kommissionspräsident unsere europäische Gemeinschaft zu stärken.

In NRW ist am Sonntag außerdem Kommunalwahl. Je nach dem, wo Sie ihren Wohnsitz haben, dürfen Sie bis zu vier Kreuzchen für die Kommunalwahl machen. Die von Ihnen gewählten Personen dürfen sechs Jahre lang in der Kommune Entscheidungen treffen, die Sie direkt betreffen. Übrigens sind bei der Kommunalwahl schon Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, einen Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen finden Sie noch einmal alle Informationen zur Wahl.

Nicht zuletzt werden die Mitglieder des Integrationsrats neu gewählt: Für viele Migrantinnen und Migranten ist das Gremium eine effektive Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.

Demokratie lebt von der Partizipation aller. Darum bitte ich Sie ganz herzlich: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung
2. Der Berufsbildungsbericht 2014
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner
4. Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel
5. Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Der Berufsbildungsbericht 2014

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Mit einem Antrag begleiten die Fraktionen der SPD und der Union in dieser Woche den Berufsbildungsbericht der Bundesregierung. International gilt das deutsche Modell mit dem dualen System in der beruflichen Bildung als Erfolgsmodell. In Deutschland hingegen hat sich die Ausbildungsquote in den letzten Jahren verringert: Aktuell bilden nur rund 20 Prozent aller Betriebe in Deutschland aus. Daneben wird es zunehmend schwieriger, Ausbildungsplatzsuchende und vorhandene freie Ausbildungsplätze zusammenzubringen. Daneben beobachten wir, dass insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund seltener eine Ausbildung beginnen können als andere Jugendliche.

Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, mit einem nationalen Ausbildungspakt ab 2015 mit den Sozialpartnern eine Ausbildungsgarantie umzusetzen. Außerdem soll sie Maßnahmen ergreifen, um mehr Jugendliche in eine duale Berufsausbildung statt in eine außerbetriebliche Ausbildung zu bringen und um eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erreichen.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801180.pdf

Den Antrag von SPD und CDU können Sie hier aufrufen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801451.pdf

Mehr Informationen finden Sie bei der SPD-Bundestagsfraktion unter: http://www.spdfraktion.de/themen/berufliche-bildung-st%C3%A4rken

Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf erhalten Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht, ein Kind, welches vom Lebensgefährten bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls zu adoptieren. Bisher war die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet; Lesben und Schwule konnten lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren (sog. Stiefkindadoption).

Die SPD sieht das verabschiedete Gesetz als einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften – es ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.

Mit Bezug auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich deshalb eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich deutlich mache, dass ich auch weiterhin für die volle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften einstehe.

Der entscheidende Faktor bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern sollte nicht die sexuelle Identität der Eltern sein, sondern das Kindeswohl und das soziale Klima in der Familie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/012/1801285.pdf

Meine persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption können Sie hier aufrufen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/persoenliche-erklaerung-zur-sukzessivadoption-durch-lebenspartner/

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw21_sp_adoptionsrecht/279766

Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel

Die Koalitionsfraktionen haben sich in einem gemeinsamen Antrag darauf geeinigt, auf europäischer Ebene die Möglichkeit für ein nationales Verbot von Grüner Gentechnik anzustreben. Fünf von sechs Bürgern in Deutschland lehnen die Grüne Gentechnik ab.

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Einführung eines nationalen Opt-Outs beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen erlassen können. Ein Opt-out soll ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich sein. Die Staaten, die sich für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden, sollen die Ausbreitung in die Nachbarstaaten verhindern. Nach Verabschiedung einer europäischen Regelung soll die Bundesregierung das nationale Opt-Out in Deutschland umgehend umsetzen.

Der Antrag ist ein großer Erfolg für die SPD. Noch im Januar haben die CDU-geführten Ressorts in der Bundesregierung ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert. Nun stimmt die Unionsfraktion einem nationalen Verbot der grünen Gentechnik in Deutschland zu. Unsere Entschlossenheit hat sich gelohnt.

Den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU/CSU „Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“ finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801450.pdf.

Weitere Informationen der SPD-Fraktion gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/keine-gr%C3%BCne-gentechnik-deutschland

Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

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Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.

Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.

Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Neustart in der Energiewende – Zur Sitzungswoche vom 05.-09.05.2014

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In dieser Woche hatte ich nicht nur ein Programm mit vielen spannenden Terminen, sondern auch besondere Begleitung.

In meiner neuen Funktion als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe durfte ich mich am Dienstag auf Einladung der deutsch-belarussischen gesellschaft (dbg) und der Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) der deutsche-belarussischen „Community“ vorstellen. Es entwickelte sich eine engagierte Diskussion darüber, wie angesichts der gravierenden Demokratiedefizite und Menschenrechtsverletzungen in Belarus politische Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Deutschland und Europa stattfinden kann.

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutierte ich am Mittwoch über die Frage, ob wir zu viel oder zu wenig Akademiker in Deutschland ausbilden und über das Verhältnis von beruflicher und allgemeiner Bildung. Ich denke, dass die Diskussionen um eine Überakademisierung an den Realitäten vorbei gehen. Wir brauchen viele gut ausgebildete junge Menschen und offene Hochschulen.

Am Mittwochabend habe ich mich bei der Digitalen Bürgersprechstunde im Internet den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Dabei ging es vor allem um meinen Schwerpunkt Bildungspolitik. Eine Video-Zusammenfassung der Sendung gibt es auf meiner Homepage.

Bei vielen meiner Termine begleitete mich diese Woche Jeannine Budelmann, eine junge Unternehmerin aus Münster, die am Programm „Know-How-Transfer 2014“ der Wirtschaftsjunioren Deutschland teilnahm und in diesem Jahr SPD-Luft schnuppern wollte.

Zum Schluss gibt es noch etwas zu feiern: Der Rote Rucksack wird fünf Jahre alt und auch im Jubiläumsjahr geht es wieder auf Wanderschaft zu Orten, an denen Besonderes geleistet wird! Wir starten am 17. Mai um 14 Uhr zur ersten Wanderung in diesem Jahr. Es geht diesmal in den Römerpark nach Oberaden. Dazu lade ich Sie herzlich ein!

Für mich geht es jetzt direkt weiter an die Infostände zur Kommunal- und Europawahl, wo ich unsere Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf unterstütze. Ich freue mich auf die vielen Gespräche und Diskussionen und über ihre Unterstützung für die SPD.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Neustart in der Energiewende: Das neue EEG
2. Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
3. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen
4. Hochschulpakt fortsetzen