Infodienst – Seite 114 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel

Die Koalitionsfraktionen haben sich in einem gemeinsamen Antrag darauf geeinigt, auf europäischer Ebene die Möglichkeit für ein nationales Verbot von Grüner Gentechnik anzustreben. Fünf von sechs Bürgern in Deutschland lehnen die Grüne Gentechnik ab.

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Einführung eines nationalen Opt-Outs beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen erlassen können. Ein Opt-out soll ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich sein. Die Staaten, die sich für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden, sollen die Ausbreitung in die Nachbarstaaten verhindern. Nach Verabschiedung einer europäischen Regelung soll die Bundesregierung das nationale Opt-Out in Deutschland umgehend umsetzen.

Der Antrag ist ein großer Erfolg für die SPD. Noch im Januar haben die CDU-geführten Ressorts in der Bundesregierung ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert. Nun stimmt die Unionsfraktion einem nationalen Verbot der grünen Gentechnik in Deutschland zu. Unsere Entschlossenheit hat sich gelohnt.

Den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU/CSU „Grüne Gentechnik – Sorgen und Vorbehalte der Menschen ernst nehmen, Selbstbestimmung stärken, Wahlfreiheit ermöglichen“ finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801450.pdf.

Weitere Informationen der SPD-Fraktion gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/keine-gr%C3%BCne-gentechnik-deutschland

Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

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Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.

Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.

Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Neustart in der Energiewende – Zur Sitzungswoche vom 05.-09.05.2014

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In dieser Woche hatte ich nicht nur ein Programm mit vielen spannenden Terminen, sondern auch besondere Begleitung.

In meiner neuen Funktion als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe durfte ich mich am Dienstag auf Einladung der deutsch-belarussischen gesellschaft (dbg) und der Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) der deutsche-belarussischen „Community“ vorstellen. Es entwickelte sich eine engagierte Diskussion darüber, wie angesichts der gravierenden Demokratiedefizite und Menschenrechtsverletzungen in Belarus politische Unterstützung der Zivilgesellschaft durch Deutschland und Europa stattfinden kann.

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutierte ich am Mittwoch über die Frage, ob wir zu viel oder zu wenig Akademiker in Deutschland ausbilden und über das Verhältnis von beruflicher und allgemeiner Bildung. Ich denke, dass die Diskussionen um eine Überakademisierung an den Realitäten vorbei gehen. Wir brauchen viele gut ausgebildete junge Menschen und offene Hochschulen.

Am Mittwochabend habe ich mich bei der Digitalen Bürgersprechstunde im Internet den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Dabei ging es vor allem um meinen Schwerpunkt Bildungspolitik. Eine Video-Zusammenfassung der Sendung gibt es auf meiner Homepage.

Bei vielen meiner Termine begleitete mich diese Woche Jeannine Budelmann, eine junge Unternehmerin aus Münster, die am Programm „Know-How-Transfer 2014“ der Wirtschaftsjunioren Deutschland teilnahm und in diesem Jahr SPD-Luft schnuppern wollte.

Zum Schluss gibt es noch etwas zu feiern: Der Rote Rucksack wird fünf Jahre alt und auch im Jubiläumsjahr geht es wieder auf Wanderschaft zu Orten, an denen Besonderes geleistet wird! Wir starten am 17. Mai um 14 Uhr zur ersten Wanderung in diesem Jahr. Es geht diesmal in den Römerpark nach Oberaden. Dazu lade ich Sie herzlich ein!

Für mich geht es jetzt direkt weiter an die Infostände zur Kommunal- und Europawahl, wo ich unsere Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf unterstütze. Ich freue mich auf die vielen Gespräche und Diskussionen und über ihre Unterstützung für die SPD.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Neustart in der Energiewende: Das neue EEG
2. Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
3. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen
4. Hochschulpakt fortsetzen

Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

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Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html

Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Auf Initiative von SPD und Union befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestags am Donnerstag mit dem Thema Rüstungsexporte. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen beide Fraktionen den Willen, für mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen zu sorgen. Dazu soll künftig der jährliche Rüstungsexportbericht früher veröffentlicht (vor der Sommerpause des Folgejahres statt am Ende des Folgejahres) und durch einen Zwischenbericht im Herbst für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden.

Nach dem Grundgesetz ist für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten die Bundesregierung, federführend das Bundeswirtschaftsministerium, zuständig. Besonders sensible Rüstungsexportentscheidungen werden vom Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen. Die Tagesordnungen und Protokolle dieses Gremiums unterliegen der Geheimhaltung.

In Zukunft soll der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates zeitnah informiert werden. So kann mehr Transparenz geschaffen werden. Die abschließenden Genehmigungsentscheidungen sollen dem Bundestag unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates schriftlich zugeleitet werden. Dabei müssen die Art des Exportgutes, die Anzahl der genehmigten Güter und das Endempfängerland genannt werden.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der Koalitionspartner schon in diesem Jahr umzusetzen.

Unseren Antrag finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen

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Der europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Montag war der Anlass meiner Rede im Plenum des Bundestages am Donnerstag. Deutschlandweit gab es an diesem Tag über 750 Aktionen, um ein Zeichen für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen zu setzen.

Als Bildungspolitiker liegt mir das Thema inklusive Bildung besonders am Herzen. Weltweit sind 42 Millionen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Schulbesuch ausgeschlossen. In der Europäischen Union leben rund 15 Mio. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – in Deutschland waren es im Schuljahr 2012/13 knapp unter einer halben Million. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Inklusionsanteil der Förderschüler an allgemeinen Schulen zu erhöhen: Aktuell besuchen rund 28 Prozent der Schüler mit Förderbedarf allgemeine Schulen. Von denjenigen, die eine Förderschule besuchen, erwirbt nur ein Viertel einen qualifizierenden Schulabschluss. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen an Verbesserungen arbeiten.

Inklusive Bildung ist deshalb so wichtig, weil sie die Individualität von Menschen betont und Verschiedenheit als Normalfall definiert und damit das Bildungssystem grundsätzlich verändert. Inklusive Bildung ist Voraussetzung und Chance für einen neuen Entwurf des Zusammenlebens in einer freien und gleichen Gesellschaft. In meiner Rede habe ich drei Herausforderungen für die Politik benannt:

  1. Wenn inklusive Bildung gelingen soll, braucht es Menschen, die sie mit Überzeugung und Begeisterung umsetzen. Diese Menschen – Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher – müssen wir so gut es geht unterstützen, denn sie sind Experten für Inklusion.
  2. Menschen mit Behinderungen brauchen eine gute Arbeit, die ihre Talente einbezieht und Sinn und Zufriedenheit stiftet. Deshalb müssen wir die Übergänge von Schule zum Beruf glätten.
  3. Wir müssen das Studium mit Behinderung weiterhin unterstützen und – wo nötig – modernisieren. Hier braucht es beispielsweise bundeseinheitliche Regelungen.

Inklusive Bildung ist ein Kernbereich der UN-Behindertenrechtskonvention und eine politische Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Als SPD-Fraktion wollen wir in dieser Legislaturperiode deshalb die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391392

Über den europäischen Tag können Sie sich hier informieren: http://www.spdfraktion.de/themen/bundesteilhabegesetz-verbessert-inklusion-von-behinderten

Am Mittwoch habe ich an der „Aktion Weltklasse! All inclusive“ der Globalen Bildungskampagne teilgenommen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/weltklasse-all-inclusive/

Hochschulpakt fortsetzen

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Die Fortsetzung des Hochschulpakts war am Donnerstagabend Thema im Plenum des Deutschen Bundestags. In der Diskussion um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich mich in meiner Rede für eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Bund-Länder-Programmes ausgesprochen.

Der Hochschulpakt wurde im Jahr 2007 als Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen, um für den erwarteten Anstieg der Studienanfänger ein bedarfsgerechtes Studienangebot sicherzustellen. In mehreren Programmlaufzeiten ist er bis 2020 konzipiert. Derzeit befindet sich der Hochschulpakt in der zweiten Programmlaufzeit (2011-2015) und die Entscheidung über die Fortsetzung und mögliche Weiterentwicklung für die Jahre 2016-2020 steht an.

Die Ursachen für die gestiegenen Studienanfängerzahlen liegen in der demografischen Entwicklung, der steigenden Bildungsbeteiligung, die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht. Die Studienanfängerzahlen werden auch über 2020 hinaus weiterhin auf einem erhöhten Niveau bleiben und das ist auch gut so! Wir brauchen gut ausgebildete junge Menschen und müssen deswegen den Zugang zu den Hochschulen und die Durchlässigkeit im Bildungssystem weiter ausbauen.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD klar zur Fortsetzung des Hochschulpakts bekannt und dafür auch entsprechende zusätzliche Mittel unter den prioritären Maßnahmen eingeplant. Die Verhandlungen zur Ausgestaltung laufen bereits und sollen noch Möglichkeit bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Zwei neue Schwerpunktsetzungen sollen in die Vereinbarungen zum Hochschulpakt dabei einfließen. Als Reaktion auf die hohen Studienabbrecherquoten vor allem in Bachelorstudiengängen sollen im Rahmen des Hochschulpaktes Anreize für eine verstärkte Förderung des Studienerfolgs gesetzt werden. Hochschulen sollen für gute Lehre und Angebote, die qualitätsgesichert mehr Studierende zu einem Abschluss führen honoriert werden. Es reicht nicht nur mehr Studienplätze bereitstellen, sondern wir müssen auch die Qualität für ein erfolgreiches Studium sichern.

Außerdem wollen wir Maßnahmen unterstützen, die mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule ermöglichen, denn wir wollen die Durchlässigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung und die Verzahnung beider Ausbildungssektoren verbessern.

Beim Hochschulpakt arbeiten Bund und Länder erfolgreich für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Studienangebot zusammen. Das wollen wir fortführen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391486

Beratungen zum Bundeshaushalt 2014 – Zur Sitzungswoche vom 07.-11.04.2014

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Neben der Beratung des Haushaltsentwurfs für 2014 hat der Bundestag in dieser Woche die Parlamentariergruppen konstituiert. Diese haben grundsätzlich die Aufgabe, die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten der Partnerstaaten zu pflegen. In der 18. Wahlperiode gibt es 54 Parlamentariergruppen, die entweder bilateral oder multilateral arbeiten.

Die SPD-Fraktion hat mich, nachdem sie im Ältestenrat des Bundestags das Vorschlagsrecht erworben hatte, zum Vorsitzenden der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe gewählt. Auf diese Aufgabe freue ich mich besonders, denn der internationale Austausch unter Parlamentariern ist eine sehr fruchtbare Angelegenheit und insbesondere zu Belarus habe ich eine besondere Beziehung aus zahlreichen Aufenthalten. Vor allem aus der Tschernobyl-Hilfe, in der ich mich bundesweit engagiere und die sich um die Bewältigung der Folgen der atomaren Katastrophe von Tschnernobyl kümmert, habe ich viele Bezugspunkte zu Belarus – dem von der Katastrophe am meisten betroffenen Land. Deshalb wird einer der wichtigsten Punkte in der Arbeit der Gruppe sein, das Gedenken an Tschernobyl im Jahr 2016 zu begleiten, dem 30. Jahrestag der Katastrophe.

Gerade in Belarus, das sich international weitgehend isoliert und in dem es aus Sicht der Europäischen Union weiterhin gravierende Menschenrechtsverletzungen gibt, zeigt sich, wie wichtig es ist, trotz politischer Differenzen weiter miteinander zu reden und insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werde ich bereits Anfang Juni nach Minsk reisen und dort u.a. bei der Grundsteinlegung für eine Gedenkstätte an die Verbrechen der Nazi-Zeit erinnern. Ich freue mich darauf, auch hier im Info-Dienst gelegentlich über diese Aktivitäten im Osten Europas berichten zu können.

Die Republik Belarus, den meisten als Weißrussland bekannt, wurde 1991 nach Auflösung der Sowjetunion ein unabhängiger Staat. Das Land hat etwa 9,5 Millionen Einwohner und grenzt im Norden an Lettland, im Westen an Polen und Litauen, im Süden an die Ukraine sowie im Osten an Russland. Seit 1994 wird das Land vom Präsidenten Alexander Lukaschenka autoritär regiert. Seitdem verschlechterten sich auch die Beziehungen zur EU. 2009 wurde Belarus in die Östliche Partnerschaft aufgenommen, aufgrund der Menschrechtslage und der erheblichen Demokratiedefizite nimmt Belarus hier allerdings nur sehr eingeschränkt teil. 2011 verhängte die EU ein Waffenembargo und Einreiseverbote für hochrangige Regierungsvertreter und ihr Umfeld.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Ein Haushalt für die Zukunft des Landes
2. Bildung und Forschung im neuen Bundeshaushalt
3. Europäische Überbrückungskommission in der Zentralafrikanischen Republik
4. Syrische Chemiewaffen vernichten

Ein Haushalt für die Zukunft des Landes

Diese Woche stand im Zeichen des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2014. In vielen Debatten wurden von Dienstag bis Freitag alle Einzelpläne für die verschiedenen Ministerien diskutiert. Eine bedeutende Zielvorgabe für den Haushalt hat die SPD in der letzten Großen Koalition eingeführt, indem wir die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Dies ist Ausdruck einer Finanzpolitik, die das Wohl künftigen Generationen im Blick behält. Wir wollen Gestaltungsspielräume heute sinnvoll nutzen – sie aber gleichzeitig auch künftigen Generationen erhalten.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg für uns, dass wir in diesem Jahr zum ersten Mal seit Jahrzehnten einen strukturell ausgeglichenen Haushalt beraten können. Im nächsten Jahr ist sogar ein Bundeshaushalt ganz ohne neue Schulden in Sicht. Das ist nur möglich, weil Deutschland heute wirtschaftlich gut dasteht.

Entscheidend ist: Ein ausgeglichener Haushalt und hohe öffentliche Investitionen sind kein Widerspruch. Im Gegenteil, auf Dauer ist das eine ohne das andere nicht machbar. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung zeigen, dass beides gleichzeitig möglich ist. Es gelingt, weil die SPD sich durchgesetzt hat und die Regierung die vorhandenen Spielräume für die richtigen Maßnahmen nutzt:

Wir investieren mehr in Bildung und Forschung und entlasten die Länder, indem wir in dieser Wahlperiode insgesamt 6 Mrd. Euro für Investitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung stellen. Zusätzlich halten wir 3 Mrd. Euro mehr für Investitionen in Forschung bereit.

Wir investieren mehr in Infrastruktur und Städtebau, wo wir insgesamt 5 Mrd. Euro mehr für Investitionen in die Verkehrs-Infrastruktur ausgeben. Die jährlichen Mittel für den Städtebau werden auf 700 Mio. Euro aufgestockt.

Wir entlasten Städte und Gemeinden: Ab 2014 übernimmt der Bund vollständig die Grundsicherung im Alter. Damit entlasten wir die Kommunen um 5,5 Mrd. Euro allein in diesem Jahr. Von dem Aufwuchs des Programms „Soziale Stadt“ um 110 Mio. Euro profitieren ganz konkret die Kommunen mit problembelasteten Stadtquartieren.

Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes werden die Kommunen darüber hinaus im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet. Bis dieses Gesetz erarbeitet ist, werden die Kommunen beginnend mit 2015 bereits zusätzlich um 1 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Klar ist: Ziel der SPD bleibt, uns zusätzliche haushaltspolitische Spielräume zu erarbeiten. Mehreinnahmen wollen wir verwenden für Bildung und Forschung, für Investitionen und Infrastruktur und für die Entlastung der Kommunen.

Unterm Strich tragen die Haushaltsplanungen des Bundes die Handschrift der SPD: Gesagt, Getan, Gerecht.

Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Sie hier aufrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800700.pdf

Berichte der SPD-Fraktion über die Haushaltsdebatten finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/ein-haushalt-f%C3%BCr-die-zukunft-des-landes

und hier: http://www.spdfraktion.de/themen/deutschlands-zukunft-investieren

Bildung und Forschung im neuen Bundeshaushalt

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Am Donnerstag habe ich im Plenum des Bundestags zur Debatte um den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) gesprochen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Investitionen in Bildung und Forschung für die Große Koalition hohe Priorität haben. In den nächsten vier Jahren wollen wir 6 Milliarden Euro zur Entlastung der Länder bei ihren Aufgaben in allen Bildungsbereichen (Kitas, Schulen, Hochschulen) mobilisieren. Mit 3 weiteren Milliarden wollen wir die Weiterentwicklung  der sogenannten Pakte (Pakt für Forschung und Innovation, Hochschulpakt, Exzellenzinitiative) sicherstellen und den Forschungsinstituten und Hochschulen Planungssicherheit geben. Das ist ein starkes Signal für Bildung und Forschung und für die gemeinsame Verantwortung, die Bund und Länder in der Bildung tragen.

Der erste Haushaltsentwurf der Großen Koalition für 2014 bildet die Schwerpunkte der neuen Koalition noch nicht in allen Punkten ab und hier muss und wird es in den nächsten Wochen noch Nachbesserungen geben.  Einige Bereiche, in denen aus Sicht der SPD nachgelegt werden muss, habe ich in der Debatte benannt: beispielweise bei der beruflichen Bildung, bei der Finanzierung der Alphadekade zur Verbesserung der Grundbildung, beim Thema digitale Bildung sowie bei der Förderung von Arbeits- und Dienstleistungsforschung und der Forschung an Fachhochschulen. Nicht alles, was wir uns vorgenommen haben, werden wir bereits in 2014 angehen können, aber einiges eben schon. Ab jetzt kommt es darauf an die Inhalte des Koalitionsvertrags über vier Jahre hinweg Stück für Stück umzusetzen, auch in den Haushaltsplänen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3293901&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search