Infodienst – Seite 116 von 141 – Oliver Kaczmarek, Md

Deutschland 2020: Gerecht und solidarisch

Deutschland droht die soziale Spaltung. Um eine gerechte und solidarische Gesellschaft zu schaffen, sind umfassende und miteinander verbundene Maßnahmen nötig. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt für gute Arbeit und faire Löhne zu schaffen. Dazu gehören ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, ein Entgeltgleichheitsgesetz sowie neue Regeln für Leiharbeit, Werkverträge und Minijobs. Zudem sollen Frauen und Männer in Beruf und Familie gleichgestellt sein. Dies wird durch ein geschlechtergerechtes Steuersystem, mehr Frauen in Führungspositionen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht. Auch die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen sind zu verbessern. Ein solidarisches Miteinander der Generationen ist ein weiteres Ziel. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen steht dabei genauso im Zentrum wie der Bedarf älterer Menschen. Und schließlich sind Kommunen und Regionen zu unterstützen. Bezahlbares Wohnen in der Sozialen Stadt muss wieder möglich sein. Bei allen Zielen und Maßnahmen ist eine Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit unabdingbar.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713226.pdf

NPD-Verbot einleiten

Der Bundesrat hat beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. In ihrem Antrag „Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion den Bundestag auf, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Der Bundestagspräsident soll einen Verfahrensbevollmächtigten mit Antragstellung, Begründung und Prozessführung beauftragen. Dieser soll mit den zuständigen Bundestagsausschüssen und dem Bundesrat zusammenarbeiten. Er soll Zugang zur „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“ haben.

In einem zweiten Antrag „Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Innenausschuss und der Rechtsausschuss des Bundestages damit beauftragt werden, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen. Der Innenausschuss soll dabei federführend und der Rechtsausschuss mitberatend sein. Die Ausschüsse sollen eine Empfehlung aussprechen, welche Folgerungen aus ihren Erkenntnissen zu ziehen sind.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713227.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712168.pdf

Lehrerbildung reformieren

Die Lehrerbildung hat eine Schlüsselfunktion im Bildungssystem. Das Anforderungsprofil an Lehrkräfte wandelt sich kontinuierlich. Die „Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung“ von Bund und Ländern ist daher ein wichtiger Schritt. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern einen Qualitätswettbewerb für die Verbesserung der Lehrerbildung ins Leben zu rufen. Daran sollen Hochschulen und Hochschulverbünde teilnehmen können. Hochschulen in allen Bundesländern sind zu fördern. Darüber hinaus müssen die Studienplätze für Lehramtsstudierende ausgebaut werden. Auch die unterrichtsbezogene Forschung an den Hochschulen ist zu stärken.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711322.pdf

Meine Rede zur Lehrerbildung finden Sie unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/fur-einen-breiten-qualitatspakt-in-der-reform-der-lehrerbildung/

Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf erbracht werden. Leider hat es hohe bürokratische Hürden. Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen daher ihren Anspruch nicht wahr. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu entbürokratisieren. Die Höhe des Gesamtbetrags ist wissenschaftlich zu ermitteln. Der Betrag für Schulbedarf soll ohne Antrag ausgezahlt werden. Aufwendungen für Ausflüge oder Beförderung werden in ganzer Höhe übernommen. Individuelle Lernförderung muss vor allem in Schulen stattfinden. Bildungseinrichtungen sollen eine hochwertige Essensverpflegung anbieten. Darüber hinaus ist ein nationaler Bildungspakt vonnöten, der die Stärkung der Bildungsinfrastruktur zum Ziel hat. Voraussetzung dafür ist eine Aufhebung des Kooperationsverbots. Nicht zuletzt muss die Schulsozialarbeit möglichst an allen Schulen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713194.pdf

Die SPD im Kreis Unna hat durchgesetzt, dass die SPD die Weiterfinanzierung der 3.000 Schulsozialarbeiterstellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Bundesmitteln in ihr Regierungsprogramm aufgenommen hat. Eine Information dazu finden Sie unter: http://www.spd-kreis-unna.de/meldungen/15021/129537/SPD-im-Kreis-Unna-will-Weiterfinanzierung-der-Schulsozialarbeit-durch-den-Bund-durchsetzen—Antrag-an-den-SPD-Bundesparteitag-beschlossen.html

Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen

Skandale der Vorteilsnahme beschädigen alle politisch Verantwortlichen. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Parlamentariern schwindet. Bislang ist in Deutschland nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Dies verstößt nicht nur gegen internationale Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen, sondern auch gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestrafen, wenn sie einen Vorteil dafür annehmen, sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats in einer bestimmten Weise zu verhalten. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch derjenige, der den Vorteil gewährt, soll bestraft werden. Weder eine politische Funktion noch zulässige Parteispenden sind davon betroffen. Verhaltensweisen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen, sind ebenfalls zulässig.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf

 

Hilfen für Zypern und Frauenquote – Zur Sitzungswoche 15.-19. April 2013

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Am vergangenen Wochenende hat die SPD auf ihrem außerordentlichen Parteitag in Augsburg ihr Regierungsprogramm beschlossen. Es wurde ein starkes Signal gesendet. Deutschland braucht den Wechsel, damit es wieder fairer und gerechter zugeht. Wir wollen wieder regieren, und wir können es! Wir haben in unserem Regierungsprogramm klar gemacht, was dringend besser werden muss. Dabei haben wir vor allem die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick. Wir stehen für den gesetzlichen Mindestlohn. Für gleiches Geld für gleiche Arbeit. Für die Mietpreisbremse. Für mehr Betreuungsplätze für Kinder. Und nicht zuletzt für bessere Bildung für alle, weil die allen die Chance auf Aufstieg bietet!

Am Mittwoch gab es im Plenum des Deutschen Bundestages auf Verlangen der schwarz-gelben Koalitionsfraktionen eine Aktuelle Stunde zum Hochschulpakt. Am 12. April hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz nach zwei langen Jahren harter Verhandlungen endlich die dringend notwendige Aufstockung des Hochschulpaktes beschlossen. Hintergrund der Vereinbarung ist, dass die Studienanfängerzahlen deutlicher angestiegen sind, als zunächst prognostiziert, und damit die bereitgestellten Gelder erhöht werden mussten. Die Bundesregierung hatte sich lange geweigert, ihren Anteil am Hochschulpakt zu erhöhen. Aber jetzt ist gewährleistet, dass zusätzliche Studienanfänger auch zusätzliches Geld bedeuten. Meine Rede zu der Einigung finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Finanzhilfen für Zypern

2. Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

3. Rücknahmepflicht für Energiesparlampen

4. Technologien und Design für Alle

5. Mehr Teilhabe durch Einfache Sprache

Finanzhilfen für Zypern

Am Donnerstagvormittag hat der Deutsche Bundestag den Finanzhilfen für Zypern zugestimmt. Vor Ostern haben Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble große Unsicherheit geschaffen, da sie auf einem chaotisch verlaufenen Gipfel die Einbeziehung von kleinen Bankguthaben und Sparbeträgen auf zyprischen Banken gefordert und damit die Einlagensicherung im Euroraum in Frage gestellt haben. In einem Neuanlauf wurde dann der Fehler korrigiert und die Einlagensicherung bis 100.000 Euro garantiert. Die neue Lösung hat wesentliche Forderungen der SPD aufgenommen. Die Banken und die Großverdiener am zyprischen Geschäftsmodell werden nun an der Rettung Zyperns beteiligt. Banken müssen auch scheitern können, so wie jetzt die Laiki-Bank abgewickelt wird. Außerdem verpflichtet sich Zypern, Geldwäsche zu bekämpfen und sowohl die Körperschaftssteuer wie die Kapitalertragssteuer anzuheben, um damit die eigene Einnahmesituation zu verbessern.

Die Gewährung von Hilfen an Zypern durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Vorgesehen ist die Durchführung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms zur Bewältigung der kurz- und mittelfristigen finanziellen, steuerlichen und strukturellen Herausforderungen, denen Zypern gegenübersteht. Die Hauptziele dieses Programms sind:

  • die Wiederherstellung der Solidität des zypriotischen Bankensektors,
  • die Fortsetzung des laufenden Steuerkonsolidierungsprozesses und
  • die Umsetzung struktureller Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des nachhaltigen und ausgeglichenen Wachstums.

Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

Im Anschluss an die Zypernfrage wurde im Deutschen Bundestag direkt eine weitere wichtige Grundsatzdebatte geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frauenquote zur Entscheidung gebracht. Frauen werden in der Wirtschaft benachteiligt. Zu wenige steigen in Führungspositionen auf. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetzliche Vorgaben vonnöten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für den Einstieg in wirkliche Chancengleichheit – jetzt! Zahlreiche Frauen aus CDU und CSU haben selbst die Quote gefordert. In der Unionsfraktion gab es daher vor der Abstimmung am Donnerstag große Unruhe. aus diesem Grund hat die CDU-Führung mit Panik im Nacken auf ihr kommendes Wahlprogramm verwiesen und eine Quote für 2020 angekündigt. Das ist die alte Vertröstungsstrategie von Angela Merkel.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Hamburg aufgenommen. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708878.pdf

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711270.pdf

Rücknahmepflicht für Energiesparlampen

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Seit Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie im September 2009 steigt die Zahl der gebrauchten Energiesparlampen. Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten im Hausmüll. Dies wirkt sich negativ auf Umweltschutz und Gesundheit aus. Das freiwillige Rücknahmesystem „Lightcycle“ ist gescheitert, da sich nur wenige Händler daran beteiligen. Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag „Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen“ dazu auf, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen soll untersucht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709058.pdf

Technologien und Design für Alle

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche zum Ziel gesetzt. Bei der dringenden Umsetzung dieses Ziels spielen Technologien und Design für Alle eine wichtige Rolle. Beim Konzept des Designs für Alle werden Produkte, Umfelder, Programme und Dienstleistungen so gestaltet, dass sie von allen Menschen ohne Anpassung genutzt werden können. Technologien für Alle helfen Menschen mit Behinderungen, ihre ganz spezifischen Einschränkungen im täglichen Leben zu kompensieren.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle zu beschließen. Sie soll Teil eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sein. Forschung und Technologie in diesem Bereich muss gezielt gefördert werden. Eine öffentlich geförderte Agentur soll alle Forschungsansätze zusammen führen. Eine eigene Förderlinie ist zu etablieren. Das Konzept des Designs für Alle soll als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Auch in der Ausbildung relevanter Berufsfelder soll es eine Rolle spielen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Meine Rede finden Sie unter: www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/rede-forschung-und-entwicklung-von-technologien-und-design-fur-alle/