Infodienst – Seite 116 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Bezahlbares Wohnen im Studium

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestages das Thema „Bezahlbares Wohnen im Studium“ diskutiert. Mit der steigenden Studiennachfrage wächst auch der Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen für Studierende. In Nordrhein-Westfalen wohnt zum Beispiel knapp ein Drittel der Studierenden bei ihren Eltern, rund zehn Prozent wohnen in einem Studentenwohnheim. Die übrigen suchen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dieser wird in vielen Hochschulregionen immer enger und oftmals auch teurer. Wichtig dabei ist,  die regionalen Unterschiede in den Blick zu nehmen. Hochschulstädte wie Bonn oder Münster stehen vor anderen Herausforderungen als Bochum, wo zwar viele junge Menschen studieren, aber oft im Umland und nicht direkt in der Stadt selbst wohnen.

Die Bundesländer versuchen diese Situation mit verschiedenen Maßnahmen zu entspannen. Mit einem eigenen Programm in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich will etwa die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Wohnungsknappheit gegensteuern, was mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Fördervolumens bedeutet.

Der Bund wird mit der geplanten BAFöG Reform die Länder zukünftig um 1,17 Milliarden Euro jährlich entlasten. Diese frei werdenden Mittel können die Länder dann in die Infrastruktur investieren. Darüber hinaus wird die Reform für viele Studierende konkrete Verbesserungen bedeuten.  Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der

Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen wird am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den

Portemonnaies der Studierenden landen, es wird auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Rund 110.000 junge Menschen werden zusätzlich förderberechtigt sein. Dies schafft für viele Studierende mehr Möglichkeiten und Flexibilität.

Darüber hinaus hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Sommer ein breites Bündnis für bezahlbares Wohnen ins Leben gerufen. Denn das Problem von fehlendem günstigem Wohnraum in Ballungszentren betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen und oft auch Rentnerinnen und Rentner. Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet: Dazu gehören der Neubau von Wohnungen sowie die Belebung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch die Frage bezahlbarer Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens. Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema wie auch die demografische Entwicklung und das Wohnen im Alter. Nicht zuletzt soll es um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen gehen.

 

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag können Sie sich hier ansehen.

 

BAFöG Reform und Grundgesetzänderung – Zur Sitzungswoche vom 6.-10.10.2014

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Immer mehr Flüchtlinge suchen in unserem Land Zuflucht vor Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt. Sie verdienen eine menschenwürdige Aufnahme und Behandlung. Die furchtbaren Übergriffe in einzelnen Flüchtlingsheimen durch externes Sicherheitspersonal sind eine Schande und dürfen sich nicht wiederholen. Der Bund will die Länder und Kommunen mit der Aufgabe nicht alleine lassen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung für eine sichere und würdige Unterbringung der Männer, Frauen und Kinder.

SPD und CDU/CSU haben bereits gezielte finanzielle Hilfen für die Kommunen auf den Weg gebracht, etwa einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und besondere Maßnahmen über das Programm „Soziale Stadt“. Darüber hinaus unterstützen wir den Beschluss der Länder, den Neubau von Flüchtlingsunterkünften auch in siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken und in Gewerbegebieten zu erleichtern. In vielen Städten ist dies die einzige Möglichkeit, Flüchtlingen im Winter schnell ein beheiztes und festes Dach über dem Kopf zu verschaffen. Neben der Unterkunft müssen eine Fülle weiterer praktischer Probleme gelöst werden. Ich begrüße deshalb sehr die Initiative von Aydan Özoguz, als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit Flüchtlingsinitiativen auszuloten, wie die ganz konkreten Hilfen vor Ort unterstützt werden können.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

 

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  1. Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform
  2. Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes
  3. Schnelles Internet für alle
  4. Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland
  5. Brücken zwischen Ost und West – Dienstreise nach Minsk
  6. Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10. November 2014 in Berlin

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes eingebracht. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern.

Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Ausnahmen gibt es zum Beispiel nur bei der beruflichen Bildung und den Hochschulzulassungen. Das bedeutet der Bund und die Länder können sonst nicht kooperieren und der Bund darf auch keine finanziellen Mittel an die Länder geben.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir diese neuen Möglichkeiten zügig nutzen, um etwa die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland zu verbessern.

Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung werden durch die Neufassung Grundgesetzes ebenfalls deutlich erleichtert. Wir wollen dies nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulsystems in Spitze und Breite zu stärken. Exzellenz- und Breitenförderung schließen einander nicht aus, sondern sind zwei eng verknüpfte Komponenten einer modernen Wissenschaftsförderung.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes finden Sie hier.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Schnelles Internet für alle

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Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zunehmenden Onlinehandel ebenso wie um eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen  „Schnelles Internet für alle“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. In dem Antrag fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Vorzeitige Rückzahlung von Finanzhilfen durch die Republik Irland

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Zwischen 2010 und 2013 hat Irland im Rahmen des Hilfsprogramms der Europäischen Union, den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds insgesamt 67,5 Mrd. Euro erhalten.

Ursprünglich war vereinbart worden, dass diese Forderungen an die verschiedenen Geldgeber parallel zurückgezahlt werden. Irland beabsichtigt nun, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig einen Teil seiner Finanzhilfen zurückzuzahlen. Denn im Vergleich zu den mit dem IWF vereinbarten Konditionen kann es sich inzwischen zu günstigeren Zinsen am Kapitalmarkt Geld leihen. Eine vorzeitige teilweise Tilgung seiner Verbindlichkeiten beim IWF würde deshalb die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands verbessern. Mit einem Antrag des Bundesfinanzministeriums, der am Mittwoch dieser Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wurde, wurde die Bundesregierung ermächtigt diesem Vorschlag zuzustimmen, der Irland die vorzeitige Tilgung der IWF-Forderungen ermöglicht.

Den Antrag des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.

Brücken zwischen Ost und West – Dienstreise nach Minsk

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Als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe war ich gemeinsam mit meinem Kollegen René Röspel in der vergangenen Woche zu politischen Gesprächen in Minsk.  Anlass der Reise boten die Feierlichkeiten zum 20jährigen Bestehen der Internationalen Bildungs-und Begegnungsstätte „Johannes Rau“ in Minsk, zu denen auch der ehemalige brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck angereist war. Die IBB Minsk ist als deutsch-belarussisches Kooperationsprojekt eine wichtige Brücke zwischen Ost und West, ein etablierter Ort des Dialoges und der Verständigung. Auch mein erster Weg nach Belarus führte 1999 über die IBB.

Im Mittelpunkt der politischen Gespräche, die ich in Minsk führen konnte, standen aktuelle außen- und innenpolitische Entwicklungen vor dem Hintergrund der Ukrainekrise, die Lage der Menschenrechte sowie die Wissenschafts- und Forschungspolitik. Dazu traf ich mit unabhängigen Politikwissenschaftlern und Medienmachern, Aktivisten aus Parteien und Menschenrechtsorganisationen sowie mit Vertretern des Bildungsministeriums und des Komitees für Wissenschaft und Technologie zusammen.

Das Fazit der Reise ist gemischt: Belarus bleibt ein spannendes, aber leider weiterhin auch widersprüchliches Land. Es könnte eine wichtige Brücke in Europa zwischen Ost und West sein. Der Weg dahin kann nur über Menschenrechte und Demokratie führen.

Einen ersten Reisebericht und einige Impressionen finden Sie hier.

Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10.11.

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Das duale Ausbildungssystem in Deutschland wird im europäischen Ausland als Erfolgsmodell verstanden. Dennoch gibt es ernüchternde Trends zu beobachten: Viele Betriebe haben zunehmend Probleme bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze, obwohl tausende Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig nach einer Stelle suchen. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auf einem historischen Tiefstand und immer weniger Betriebe bilden aus. Außerdem wird jeder vierte Ausbildungsvertrag laut Berufsbildungsbericht vorzeitig aufgelöst.

Wir wollen diese Herausforderungen im deutschen Berufsbildungssystem mit Ihnen auf dem Kongress der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren und Sie über unsere Vorhaben in der Berufsbildungspolitik informieren. Schwerpunktthemen sollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung und die Attraktivität beruflicher Bildung sein. Welche Beiträge müssen die einzelnen Akteure in einem modernen Berufsbildungssystem leisten und welche Wege für mehr Ausbildungschancen und mehr Ausbildungsqualität müssen eingeschlagen werden?

Der Kongress findet am 10. November von 13.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Erwartet werden unter anderem Sigmar Gabriel, Parteivorsitzender der SPD und Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Den Ablauf und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

TTIP und Kommunalfinanzen – Zur Sitzungswoche vom 22.-26. September 2014

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Die laufenden Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) haben eine intensive gesellschaftliche Debatte über Chancen und Risiken eines solchen Abkommens angestoßen. Viele Menschen verbinden mit den TTIP‐Verhandlungen erhebliche Sorgen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben auf einem Parteikonvent am vergangenen Samstag in Berlin unsere Position deutlich gemacht: Damit sich die Chancen des transatlantischen Freihandelsabkommens realisieren, müssen die Verhandlungen innerhalb fester Leitplanken erfolgen. Konkret bedeutet das: Wir werden die hohe Qualität der Daseinsvorsorge in Deutschland und die hohen europäischen Standards für Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz nicht in Frage stellen. Zudem darf der Schutz von Investoren nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Regelungen im Sinne des Gemeinwohls ausgehöhlt werden. Den Beschluss des SPD-Parteikonvents finden Sie hier.

Entscheidend ist, dass die Verhandlungen zu TTIP transparent sind. Nur dann ist es möglich, die Ziele und Möglichkeiten des Abkommens am Ende unvoreingenommen zu bewerten.  Handelsabkommen können ein guter Hebel sein, um weltweit einen besseren Arbeitnehmerschutz und nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. Die SPD spricht sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür aus, die Verhandlungen über TTIP fortzuführen.

Wir werden den laufenden Verhandlungsprozess zwischen der Europäischer Kommission und den USA über TTIP weiter aufmerksam begleiten – gemeinsam mit unseren Genossinnen und Genossen im Europäischen Parlament und unabhängig davon, ob das Abkommen letztendlich der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf. Die SPD-Bundestagsfraktion wird am 25. Februar 2015 eine Konferenz zum Thema veranstalten, zu der ich Sie jetzt schon einlade.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Meine heutige Rede im Deutschen Bundestag zum Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

2. Durchbruch bei der Mietpreisbremse – Mieten bezahlbar halten

3. Steuerzahler schützen – Banken in die Pflicht nehmen

4. Mehr Flexibilität bei Elternzeit und Elterngeld

5. TTIP – Was ist das eigentlich?

Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu unseren prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde,  sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält. Diese kommen dann den Kommunen zugute. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Geplant ist außerdem, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.

Zudem soll im Rahmen des geplanten Gesetzes das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.