Infodienst – Seite 115 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

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Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html

Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Auf Initiative von SPD und Union befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestags am Donnerstag mit dem Thema Rüstungsexporte. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen beide Fraktionen den Willen, für mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen zu sorgen. Dazu soll künftig der jährliche Rüstungsexportbericht früher veröffentlicht (vor der Sommerpause des Folgejahres statt am Ende des Folgejahres) und durch einen Zwischenbericht im Herbst für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden.

Nach dem Grundgesetz ist für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten die Bundesregierung, federführend das Bundeswirtschaftsministerium, zuständig. Besonders sensible Rüstungsexportentscheidungen werden vom Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen. Die Tagesordnungen und Protokolle dieses Gremiums unterliegen der Geheimhaltung.

In Zukunft soll der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates zeitnah informiert werden. So kann mehr Transparenz geschaffen werden. Die abschließenden Genehmigungsentscheidungen sollen dem Bundestag unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates schriftlich zugeleitet werden. Dabei müssen die Art des Exportgutes, die Anzahl der genehmigten Güter und das Endempfängerland genannt werden.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der Koalitionspartner schon in diesem Jahr umzusetzen.

Unseren Antrag finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen

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Der europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Montag war der Anlass meiner Rede im Plenum des Bundestages am Donnerstag. Deutschlandweit gab es an diesem Tag über 750 Aktionen, um ein Zeichen für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen zu setzen.

Als Bildungspolitiker liegt mir das Thema inklusive Bildung besonders am Herzen. Weltweit sind 42 Millionen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Schulbesuch ausgeschlossen. In der Europäischen Union leben rund 15 Mio. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – in Deutschland waren es im Schuljahr 2012/13 knapp unter einer halben Million. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Inklusionsanteil der Förderschüler an allgemeinen Schulen zu erhöhen: Aktuell besuchen rund 28 Prozent der Schüler mit Förderbedarf allgemeine Schulen. Von denjenigen, die eine Förderschule besuchen, erwirbt nur ein Viertel einen qualifizierenden Schulabschluss. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen an Verbesserungen arbeiten.

Inklusive Bildung ist deshalb so wichtig, weil sie die Individualität von Menschen betont und Verschiedenheit als Normalfall definiert und damit das Bildungssystem grundsätzlich verändert. Inklusive Bildung ist Voraussetzung und Chance für einen neuen Entwurf des Zusammenlebens in einer freien und gleichen Gesellschaft. In meiner Rede habe ich drei Herausforderungen für die Politik benannt:

  1. Wenn inklusive Bildung gelingen soll, braucht es Menschen, die sie mit Überzeugung und Begeisterung umsetzen. Diese Menschen – Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher – müssen wir so gut es geht unterstützen, denn sie sind Experten für Inklusion.
  2. Menschen mit Behinderungen brauchen eine gute Arbeit, die ihre Talente einbezieht und Sinn und Zufriedenheit stiftet. Deshalb müssen wir die Übergänge von Schule zum Beruf glätten.
  3. Wir müssen das Studium mit Behinderung weiterhin unterstützen und – wo nötig – modernisieren. Hier braucht es beispielsweise bundeseinheitliche Regelungen.

Inklusive Bildung ist ein Kernbereich der UN-Behindertenrechtskonvention und eine politische Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Als SPD-Fraktion wollen wir in dieser Legislaturperiode deshalb die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391392

Über den europäischen Tag können Sie sich hier informieren: http://www.spdfraktion.de/themen/bundesteilhabegesetz-verbessert-inklusion-von-behinderten

Am Mittwoch habe ich an der „Aktion Weltklasse! All inclusive“ der Globalen Bildungskampagne teilgenommen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/weltklasse-all-inclusive/

Hochschulpakt fortsetzen

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Die Fortsetzung des Hochschulpakts war am Donnerstagabend Thema im Plenum des Deutschen Bundestags. In der Diskussion um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich mich in meiner Rede für eine Fortsetzung dieses erfolgreichen Bund-Länder-Programmes ausgesprochen.

Der Hochschulpakt wurde im Jahr 2007 als Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen, um für den erwarteten Anstieg der Studienanfänger ein bedarfsgerechtes Studienangebot sicherzustellen. In mehreren Programmlaufzeiten ist er bis 2020 konzipiert. Derzeit befindet sich der Hochschulpakt in der zweiten Programmlaufzeit (2011-2015) und die Entscheidung über die Fortsetzung und mögliche Weiterentwicklung für die Jahre 2016-2020 steht an.

Die Ursachen für die gestiegenen Studienanfängerzahlen liegen in der demografischen Entwicklung, der steigenden Bildungsbeteiligung, die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht. Die Studienanfängerzahlen werden auch über 2020 hinaus weiterhin auf einem erhöhten Niveau bleiben und das ist auch gut so! Wir brauchen gut ausgebildete junge Menschen und müssen deswegen den Zugang zu den Hochschulen und die Durchlässigkeit im Bildungssystem weiter ausbauen.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD klar zur Fortsetzung des Hochschulpakts bekannt und dafür auch entsprechende zusätzliche Mittel unter den prioritären Maßnahmen eingeplant. Die Verhandlungen zur Ausgestaltung laufen bereits und sollen noch Möglichkeit bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Zwei neue Schwerpunktsetzungen sollen in die Vereinbarungen zum Hochschulpakt dabei einfließen. Als Reaktion auf die hohen Studienabbrecherquoten vor allem in Bachelorstudiengängen sollen im Rahmen des Hochschulpaktes Anreize für eine verstärkte Förderung des Studienerfolgs gesetzt werden. Hochschulen sollen für gute Lehre und Angebote, die qualitätsgesichert mehr Studierende zu einem Abschluss führen honoriert werden. Es reicht nicht nur mehr Studienplätze bereitstellen, sondern wir müssen auch die Qualität für ein erfolgreiches Studium sichern.

Außerdem wollen wir Maßnahmen unterstützen, die mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule ermöglichen, denn wir wollen die Durchlässigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung und die Verzahnung beider Ausbildungssektoren verbessern.

Beim Hochschulpakt arbeiten Bund und Länder erfolgreich für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Studienangebot zusammen. Das wollen wir fortführen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391486

Beratungen zum Bundeshaushalt 2014 – Zur Sitzungswoche vom 07.-11.04.2014

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Neben der Beratung des Haushaltsentwurfs für 2014 hat der Bundestag in dieser Woche die Parlamentariergruppen konstituiert. Diese haben grundsätzlich die Aufgabe, die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten der Partnerstaaten zu pflegen. In der 18. Wahlperiode gibt es 54 Parlamentariergruppen, die entweder bilateral oder multilateral arbeiten.

Die SPD-Fraktion hat mich, nachdem sie im Ältestenrat des Bundestags das Vorschlagsrecht erworben hatte, zum Vorsitzenden der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe gewählt. Auf diese Aufgabe freue ich mich besonders, denn der internationale Austausch unter Parlamentariern ist eine sehr fruchtbare Angelegenheit und insbesondere zu Belarus habe ich eine besondere Beziehung aus zahlreichen Aufenthalten. Vor allem aus der Tschernobyl-Hilfe, in der ich mich bundesweit engagiere und die sich um die Bewältigung der Folgen der atomaren Katastrophe von Tschnernobyl kümmert, habe ich viele Bezugspunkte zu Belarus – dem von der Katastrophe am meisten betroffenen Land. Deshalb wird einer der wichtigsten Punkte in der Arbeit der Gruppe sein, das Gedenken an Tschernobyl im Jahr 2016 zu begleiten, dem 30. Jahrestag der Katastrophe.

Gerade in Belarus, das sich international weitgehend isoliert und in dem es aus Sicht der Europäischen Union weiterhin gravierende Menschenrechtsverletzungen gibt, zeigt sich, wie wichtig es ist, trotz politischer Differenzen weiter miteinander zu reden und insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werde ich bereits Anfang Juni nach Minsk reisen und dort u.a. bei der Grundsteinlegung für eine Gedenkstätte an die Verbrechen der Nazi-Zeit erinnern. Ich freue mich darauf, auch hier im Info-Dienst gelegentlich über diese Aktivitäten im Osten Europas berichten zu können.

Die Republik Belarus, den meisten als Weißrussland bekannt, wurde 1991 nach Auflösung der Sowjetunion ein unabhängiger Staat. Das Land hat etwa 9,5 Millionen Einwohner und grenzt im Norden an Lettland, im Westen an Polen und Litauen, im Süden an die Ukraine sowie im Osten an Russland. Seit 1994 wird das Land vom Präsidenten Alexander Lukaschenka autoritär regiert. Seitdem verschlechterten sich auch die Beziehungen zur EU. 2009 wurde Belarus in die Östliche Partnerschaft aufgenommen, aufgrund der Menschrechtslage und der erheblichen Demokratiedefizite nimmt Belarus hier allerdings nur sehr eingeschränkt teil. 2011 verhängte die EU ein Waffenembargo und Einreiseverbote für hochrangige Regierungsvertreter und ihr Umfeld.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Ein Haushalt für die Zukunft des Landes
2. Bildung und Forschung im neuen Bundeshaushalt
3. Europäische Überbrückungskommission in der Zentralafrikanischen Republik
4. Syrische Chemiewaffen vernichten

Ein Haushalt für die Zukunft des Landes

Diese Woche stand im Zeichen des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2014. In vielen Debatten wurden von Dienstag bis Freitag alle Einzelpläne für die verschiedenen Ministerien diskutiert. Eine bedeutende Zielvorgabe für den Haushalt hat die SPD in der letzten Großen Koalition eingeführt, indem wir die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert haben. Dies ist Ausdruck einer Finanzpolitik, die das Wohl künftigen Generationen im Blick behält. Wir wollen Gestaltungsspielräume heute sinnvoll nutzen – sie aber gleichzeitig auch künftigen Generationen erhalten.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg für uns, dass wir in diesem Jahr zum ersten Mal seit Jahrzehnten einen strukturell ausgeglichenen Haushalt beraten können. Im nächsten Jahr ist sogar ein Bundeshaushalt ganz ohne neue Schulden in Sicht. Das ist nur möglich, weil Deutschland heute wirtschaftlich gut dasteht.

Entscheidend ist: Ein ausgeglichener Haushalt und hohe öffentliche Investitionen sind kein Widerspruch. Im Gegenteil, auf Dauer ist das eine ohne das andere nicht machbar. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung zeigen, dass beides gleichzeitig möglich ist. Es gelingt, weil die SPD sich durchgesetzt hat und die Regierung die vorhandenen Spielräume für die richtigen Maßnahmen nutzt:

Wir investieren mehr in Bildung und Forschung und entlasten die Länder, indem wir in dieser Wahlperiode insgesamt 6 Mrd. Euro für Investitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung stellen. Zusätzlich halten wir 3 Mrd. Euro mehr für Investitionen in Forschung bereit.

Wir investieren mehr in Infrastruktur und Städtebau, wo wir insgesamt 5 Mrd. Euro mehr für Investitionen in die Verkehrs-Infrastruktur ausgeben. Die jährlichen Mittel für den Städtebau werden auf 700 Mio. Euro aufgestockt.

Wir entlasten Städte und Gemeinden: Ab 2014 übernimmt der Bund vollständig die Grundsicherung im Alter. Damit entlasten wir die Kommunen um 5,5 Mrd. Euro allein in diesem Jahr. Von dem Aufwuchs des Programms „Soziale Stadt“ um 110 Mio. Euro profitieren ganz konkret die Kommunen mit problembelasteten Stadtquartieren.

Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes werden die Kommunen darüber hinaus im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet. Bis dieses Gesetz erarbeitet ist, werden die Kommunen beginnend mit 2015 bereits zusätzlich um 1 Mrd. Euro jährlich entlastet.

Klar ist: Ziel der SPD bleibt, uns zusätzliche haushaltspolitische Spielräume zu erarbeiten. Mehreinnahmen wollen wir verwenden für Bildung und Forschung, für Investitionen und Infrastruktur und für die Entlastung der Kommunen.

Unterm Strich tragen die Haushaltsplanungen des Bundes die Handschrift der SPD: Gesagt, Getan, Gerecht.

Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Sie hier aufrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800700.pdf

Berichte der SPD-Fraktion über die Haushaltsdebatten finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/ein-haushalt-f%C3%BCr-die-zukunft-des-landes

und hier: http://www.spdfraktion.de/themen/deutschlands-zukunft-investieren

Bildung und Forschung im neuen Bundeshaushalt

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Am Donnerstag habe ich im Plenum des Bundestags zur Debatte um den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Einzelplan 30) gesprochen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ausdrücklich festgeschrieben, dass Investitionen in Bildung und Forschung für die Große Koalition hohe Priorität haben. In den nächsten vier Jahren wollen wir 6 Milliarden Euro zur Entlastung der Länder bei ihren Aufgaben in allen Bildungsbereichen (Kitas, Schulen, Hochschulen) mobilisieren. Mit 3 weiteren Milliarden wollen wir die Weiterentwicklung  der sogenannten Pakte (Pakt für Forschung und Innovation, Hochschulpakt, Exzellenzinitiative) sicherstellen und den Forschungsinstituten und Hochschulen Planungssicherheit geben. Das ist ein starkes Signal für Bildung und Forschung und für die gemeinsame Verantwortung, die Bund und Länder in der Bildung tragen.

Der erste Haushaltsentwurf der Großen Koalition für 2014 bildet die Schwerpunkte der neuen Koalition noch nicht in allen Punkten ab und hier muss und wird es in den nächsten Wochen noch Nachbesserungen geben.  Einige Bereiche, in denen aus Sicht der SPD nachgelegt werden muss, habe ich in der Debatte benannt: beispielweise bei der beruflichen Bildung, bei der Finanzierung der Alphadekade zur Verbesserung der Grundbildung, beim Thema digitale Bildung sowie bei der Förderung von Arbeits- und Dienstleistungsforschung und der Forschung an Fachhochschulen. Nicht alles, was wir uns vorgenommen haben, werden wir bereits in 2014 angehen können, aber einiges eben schon. Ab jetzt kommt es darauf an die Inhalte des Koalitionsvertrags über vier Jahre hinweg Stück für Stück umzusetzen, auch in den Haushaltsplänen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3293901&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

Europäische Überbrückungskommission in der Zentralafrikanischen Republik

Deutschland wird sich an der EU-Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) mit der Bereitstellung strategischen Verwundetenlufttransports und der Abstellung von Einzelpersonal sowohl in das strategische Hauptquartier Larissa als auch in das operative Hauptquartier Bangui beteiligen. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Seit dem Putsch der Séléka-Rebellenkoalition unter Führung Michel Djotodias im März 2013 haben sich die Sicherheits- und die humanitäre Lage in der Zentralafrikanischen Republik drastisch verschlechtert. Die prekäre Sicherheitslage beschränkt die Zugangsmöglichkeiten für humanitäre Helfer. Die Vereinten Nationen haben die Notlage in der Zentralafrikanischen Republik auf die höchste Stufe gesetzt.

Insgesamt sollen 80 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Mit der Bereitstellung leisten wir einen sichtbaren, wichtigen und von unseren Partnern geschätzten Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Mission. Eine Entsendung deutscher Streitkräfte in das Einsatzgebiet ist mit der Bereitstellung strategischen Lufttransports ausdrücklich nicht verbunden. Entscheidend für die Lösung dieses Konfliktes in der Zentralafrikanischen Republik bleibt der politische Prozess zur Stabilisierung des Landes. Die Vereinten Nationen und die Europäische Union werden diesen Prozess gemeinsam mit ihren internationalen Partnern unterstützen.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/010/1801081.pdf

Syrische Chemiewaffen vernichten

Am Mittwoch  stimmte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion einem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen zu. Dabei können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte bereits im Januar deutsche Unterstützung bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen in Aussicht zugesagt, da die Bundeswehr hier über große Expertise verfügt. In einem ersten Schritt wurde dazu die Nutzung der bundeseigenen Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (Geka) im niedersächsischen Munster ermöglicht, in der die Reststoffe mehrerer hundert Tonnen bereits zerlegter Kampfstoffe neutralisiert werden. Mit dem vorliegenden Mandat soll sich die Bundeswehr nun auch am maritimen Begleitschutz für das US-Schiff „Cape Ray“ beteiligen, auf dem die Chemiewaffen vor der Küste Syriens zerlegt werden. Die Vernichtung syrischer Chemiewaffen findet unter Mandat der Vereinten Nationen statt.

Der Einsatz fügt sich in die umfassenden deutschen Maßnahmen zur Unterstützung der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ein: Neben dem Angebot der Nutzung der Geka in Munster gehören dazu Finanzhilfe an die OVCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) von insgesamt 5 Mio. Euro, die Beteiligung deutscher Forschungsinstitute und -labore bei der Auswertung der Chemiewaffenproben aus Syrien im Rahmen des Sellström-Berichts, die logistische Unterstützung für die OVCW-Inspektoren sowie ein erfolgreiches Werben um EU-Gelder für die Chemiewaffenvernichtung. Die EU stellte jüngst 12 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800984.pdf

Rentenpaket und Minderheitenrechte – Zur Sitzungswoche vom 31.03.-04.04.2014

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In dieser Woche sind zwei zentrale Projekte der Großen Koalition von der SPD-Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht worden. Mit dem Rentenpaket, über das ich in diesem Info-Dienst berichte, erfährt die Lebensleistung der Menschen eine hohe Wertschätzung. Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals darüber beraten und schon ab dem 1.7.2014 können die Leistungen in Anspruch genommen werden – wenn der Bundestag seine Zustimmung erteilt hat. Der Gesetzliche Mindestlohn und das Tarifpaket sind in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden und werden den Bundestag in den nächsten Wochen erreichen.

Der Mindestlohn soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Auch wenn über Einzelheiten noch debattiert werden muss und aus sozialdemokratischer Sicht nicht alle Forderungen im Detail durchgesetzt werden konnten, sind hier wesentliche Meilensteine erreicht worden. Denn mit den beiden Gesetzesvorhaben wird sich das Leben vieler betroffener Menschen verbessern. Die SPD hat viele Jahre dafür gekämpft. Jetzt gilt es, das Erreichte gegen die Kritiker zu verteidigen, die in den nächsten Wochen mit sehr viel Geld für Werbemaßnahmen Stimmung gegen die Rente, den Mindestlohn und das Tarifpaket machen werden. Ich freue mich deshalb darauf, dass jetzt schon der Wahlkampf für die Europa- und die Kommunalwahl startet und sich viele Gelegenheiten für Gespräche zu diesen bundespolitischen Erfolgen der SPD ergeben. Am Samstag bin ich in Bönen und in Kamen bei den Info-Ständen der SPD anzutreffen.

Rente nach 45 Beitragsjahren, Mütterrente, Gesetzlicher Mindestlohn, Stärkung der Tarifautonomie und auch noch die Einigung bei der Energiewende – eine Woche, in der die SPD vieles durchsetzen konnte, wofür sie viele Jahre gekämpft hat. Man sieht daran: Kämpfen lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket
2. EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia
3. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie
4. Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda
5. Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag