Infodienst – Seite 117 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Einsetzung eines Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung

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Mit einem gemeinsam eingebrachten Antrag beschlossen die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen am Donnerstag die erneute Einsetzung eines Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung. Erstmals eingesetzt wurde dieser 2004. Er begleitet die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene und entwickelt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie weiter.

Nachhaltige Entwicklung betrifft die ökonomische, soziale wie ökologische Entwicklung gleichermaßen, so dass es ein fachübergreifend arbeitendes Gremiums bedarf, um dem Anspruch des komplexen Themas gerecht zu werden und innovativ zukunftsweisende Politik zu gestalten. Nachhaltigkeitspolitik reicht weit über den üblichen Horizont von Legislaturperioden hinaus und erfordert deshalb eine weitreichend am Konsens orientierte Arbeitsweise.

Durch die Einsetzung des Parlamentarischen Beirats soll auch in der 18. Wahlperiode die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf parlamentarischer Ebene fachübergreifend begleitet werden. Dies umfasst auch die Europäische Nachhaltigkeitsstrategie und den Rio-Folge-Prozess der Vereinten Nationen. Der Beirat begleitet die Beratungen anderer Bundestagsgremien und informiert den Deutschen Bundestag regelmäßig über seine Tätigkeiten. Er führt den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

 

Mehr Informationen zur Arbeit des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung in der letzten Wahlperiode finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/nachhaltigkeit/

Mehr zur Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung für die 18. Wahlperiode finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/005/1800559.pdf

Abgeordnetenrecht und BAföG-Debatte – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.2.2014

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In den letzten Wochen bin ich häufiger auf die Reden angesprochen worden, die ein verstärktes militärisches Engagement Deutschlands in internationalen Konflikten einfordern. Bundeswehr-Einsätze sind in Deutschland zu Recht an hohe Hürden gebunden und dürfen nur vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Gerade in dieser Woche sind die Auslandseinsätze in Afghanistan und in Mali wieder Thema im Plenum des Bundestags gewesen. Dabei sollte bei dieser Debatte nach meiner Meinung nicht so sehr der Einsatz der Bundeswehr allein betrachtet werden. Die Frage darf nicht sein: Ist Deutschland jetzt so groß und wichtig, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss, sondern die Frage muss lauten: Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen? Dazu ist es notwendig, alle außenpolitischen Instrumente zu nutzen. Deutschland muss in allen internationalen Gremien und auch bilateral als deutlicher Hüter der Menschenrechte auf- und für eine zivile Konfliktlösung eintreten. Über die Frage, was passiert, wenn das nicht erreicht werden kann und wie man die Zivilbevölkerung gegen Terror und Krieg schützen kann, muss gesellschaftlich debattiert werden. Ich möchte diese Diskussion auch im Wahlkreis führen und lade dazu am 26. März 2014 in Unna zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ein. Denn Ihre Meinung interessiert mich.

Die Debatte über die Reform der Abgeordnetenbezüge und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung hat in dieser Woche für öffentliche Kritik gesorgt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag eine unabhängige Reformkommission eingesetzt, die eine Empfehlung für die Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht hat. Darüber habe ich im Info-Dienst vom 22. März 2013 informiert. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun weite Teile des Gutachtens um. Dabei hat man bewusst ein Paket geschnürt aus Reform der Altersversorgung, Anlehnung der Entschädigung (der sog. Diät) an das Gehalt eines obersten Bundesrichters bzw. eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Über Details informiere ich Sie in diesem Info-Dienst und auf meiner Internetseite unter www.oliver.kaczmarek.de

Für mich sind bei dieser Entscheidung zwei Dinge besonders wichtig, die mir auch immer wieder aus meinem Wahlkreis kritisch vorgetragen wurden. Zum einen muss es endlich einen objektiven Maßstab geben, anhand dessen die Anpassung der Diäten erfolgen muss. Die Abgeordneten müssen nach unserer Verfassung selbst über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Mit dem neuen Modell wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, nachdem die Entschädigung anhand der statistisch ermittelten Bruttolohnentwicklung erhöht oder auch gesenkt wird, und nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt. Die Abgeordneten nehmen damit voll an der allgemeinen Lohnentwicklung teil. Darüber hinaus ist die immer wieder geforderte Reform der Altersbezüge endlich vorgenommen worden. Hier werden deutliche Einschnitte bei der Höhe und bei den Altersgrenzen zum Pensionseintritt vorgenommen.

Ich bin mir bewusst, dass die Anlehnung an die Bezüge der obersten Bundesrichter und die damit verbundene Erhöhung kritikwürdig sind. Doch sie müssen in das gesamte Paket eingeordnet werden. Ihren Fragen und Ihrer Kritik stelle ich mich wie immer konstruktiv. Denn auch wenn es kritisch wird, muss man in der Politik miteinander reden. Und das ist es auch, was ich im Bundestag weiterhin vor allem will: Politik machen und die Verhältnisse verändern!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Reform der Abgeordnetenentschädigung

2. Verbot der Abgeordnetenbestechung

3. Verlängerund der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

4. 20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

 

Reform der Abgeordnetenentschädigung

Mit einem Gesetzentwurf, der diesen Freitag in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert wurde, wollen Union und SPD zu Beginn der neuen Wahlperiode das System der Abgeordnetenentschädigung auf eine neue Grundlage stellen.

Das Thema der Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird immer wieder emotional diskutiert. Das liegt vor allem daran, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer Entschädigungen entscheiden. Der SPD ist es deswegen wichtig, hier einen Systemwechsel in der Regelung der Diätenanpassungen vorzunehmen. Dieser soll mit dem neuen Gesetzentwurf nun eingeleitet werden. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung soll künftig einen klaren Bezugsrahmen bekommen und ihre regelmäßigen Anpassungen objektiven Kriterien folgen, nämlich der Bruttolohnentwicklung. Zusätzlich soll die Altersversorgung der Abgeordneten, die auch immer wieder in der öffentlichen Kritik steht, soweit möglich und sinnvoll, an Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf greift zahlreiche Vorschläge einer unabhängigen Expertenkommission auf, die sich in der letzten Legislaturperiode intensiv mit einer Reform des Abgeordnetenrechts und der Abgeordnetenbezüge auseinandergesetzt hat. Die Kommission empfiehlt unter anderem die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an den obersten Bundesgerichten (R6) zu orientieren. Abgeordnete erhalten damit eine Entschädigung, die auch etwa der von Bürgermeistern mittelgroßer Städte (bis 250.000 Einwohner) entspricht. Diese Orientierungsgröße ist eigentlich bereits 1995 im Abgeordnetengesetz verankert worden, faktisch wurde sie allerdings nie erreicht und Abgeordnete verdienen heute ca. 830,- Euro weniger als Richter an obersten Bundesgerichten. Diese Differenz soll nun in zwei Schritten ausgeglichen werden. Zum 1. Juli 2014 und 1. Januar 2015 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 415,- Euro erhöht. Sie liegt dann ab 2015 bei 9082,- Euro und entspricht damit in etwa der Besoldungsgruppe R6.

Ab Juli 2016 erfolgt dann eine jährliche Anpassung entsprechend des Nominalindexes des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Die Abgeordneten nehmen damit an der positiven wie negativen Einkommensentwicklung in Deutschland Anteil. Der entsprechende Anpassungsmechanismus wird nur einmal zu Beginn der Wahlperiode durch den Bundestag beschlossen. Die Anpassungen erfolgen dann bis zum Ende der Wahlperiode jährlich durch den Bundestagspräsidenten auf der Grundlage des Nominalindexes ohne weiteren Beschluss.

Bei der Altersvorsorge der Abgeordneten enthält der Gesetzentwurf eine spürbare Einschränkung und Absenkung. Zunächst gelten die Regeln der Rente mit 67 nun auch für Abgeordnete. Abgeordnete können eine vorzeitige Altersvorsorge zukünftig – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – frühestens mit 63 Jahren und dann nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Bisher konnten langjährige Abgeordnete bereits mit 55 bzw. 57 Jahren abschlagsfrei Altersvorsorge beziehen. Der Höchstsatz der Altersversorge wurde zudem von 67,5% auf 65% gesenkt. Diesen Höchstsatz erhalten allerdings nur die wenigsten Abgeordneten, denn er wird erst nach 27 Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gewährt. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag jedoch nur zwei bis drei Legislaturperioden an und damit nur 8 bis 12 Jahre.

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an.

Nicht zuletzt haben Abgeordnete zukünftig mit höheren Abzügen für entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen an Plenartagen und namentlichen Abstimmungen zu rechnen. Bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenartag werden dann beispielweise 200,- Euro statt bisher 100,- Euro von der Kostenpauschale abgezogen.

 

Weitere Informationen zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/abgeordnetenentsch%C3%A4digung-wird-neu-geregelt

Den Bericht der Expertenkommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf

Auf meiner Website werden wir die Details der Neuerungen in Kürze noch einmal anschaulich für Sie aufarbeiten.

Verbot der Abgeordnetenbestechung

Gleichzeitig mit der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung legten die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen weiteren längst überfälligen Gesetzentwurf vor, der die Bestechung von Abgeordneten strafrechtlich regelt. Seit langer Zeit setzt sich die SPD für eine bessere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung ein, doch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte sich immer wieder dagegen gesperrt. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf basiert im wesentlichen auf den Vorschlägen der SPD-Bundestagsfraktion aus der letzten Legislaturperiode.

Unsere Demokratie baut auf die Unbestechlichkeit von Abgeordneten. Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das neue Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich wird damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.

Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger oder einer Mandatsträgerin einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom „Auftraggeber“ gewünschte Handlung vornimmt oder unterlässt. Umgekehrt trifft es den oder die Abgeordnete, wenn er oder sie für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Verlängerung der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

Zum letzten Mal legte die Bundesregierung in dieser Woche dem Bundestag einen Antrag zur Verlängerung des ISAF-Mandates (International Security Assistance Force) in Afghanistan vor. Der Einsatz von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten auf der Grundlage des ISAF-Mandats soll dementsprechend noch bis zum 31. Dezember 2014 fortgesetzt und damit endgültig abgeschlossen werden. Ende 2014 geht die vollständige Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände über. Schon heute ist ISAF nur noch unterstützend und in der Beratung und Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte tätig. Gleichzeitig befindet sich die Rückverlegung der internationalen Truppen sowie der Ausrüstung bereits im vollen Gange. Die Personalobergrenze des neuen Mandates wurde deswegen gegenüber dem alten Mandat um 1.100 abgesenkt und liegt nun bei 3.300 Soldatinnen und Soldaten.

2014 ist für Afghanistan ein entscheidendes Jahr, in dem Weichen für die zukünftige Entwicklung gestellt werden. Die geregelte Durchführung der Präsidentschaftswahlen im April 2014 stellt eine große politische und sicherheitstechnische Herausforderung dar. Von der Anerkennung der Legitimität des Wahlergebnisses durch die afghanische Bevölkerung wird die weitere Entwicklung des Landes ganz wesentlich abhängen. Die weitere Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft sowie die Weiterführung der geordneten Verantwortungsübergabe sind in dieser Situation von besonderer Bedeutung. Die SPD wird dieser letzten Mandatsverlängerung deswegen wie schon in den letzten Jahren zustimmen.

Mit dem ISAF-Mandat wird das deutsche Engagement in Afghanistan nicht enden. Seit 2010 hat sich der Schwerpunkt bereits deutlich hin zu einem verstärkten zivilen Engagement und zu wirtschaftlichem und sozialem Wiederaufbau verschoben. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland bereits bis 2016 zugesagt, sein Engagement im Umfang der letzten Jahre fortzusetzen. Zum anderen befindet sich weiterhin eine internationale militärische Folgemission unter dem Titel Resolute Support Mission (RSM)  in Vorbereitung. Dabei soll es sich um eine reine Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission handeln.

Des weiteren beriet der Bundestag in dieser Woche über die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der European Training Mission Mali (EUTM Mali). Zielsetzung der EU im Rahmen von EUTM Mali ist es weiterhin, die malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land in der Phase des demokratischen Übergangs  zu unterstützen. Die Mission hat den Auftrag, die malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte durch Ausbildung und weitere Unterstützung wie zum Beispiel Beratung der Ministerien dazu zu befähigen, die territoriale Integrität des Landes zukünftig eigenständig zu sichern. Zu den Unterstützungsleistungen gehört auch die Bereitstellung von Expertise im Bereich Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht. Bisher bilden 100 deutsche Soldatinnen und Soldaten Pioniere aus und beraten die Führungsstäbe der malischen Streitkräfte. 40 deutsche Soldatinnen und Soldaten versorgen die Mission sanitätsdienstlich und weitere 40 logistisch. Die Mission hat bereits wesentliche Fortschritte erzielen können und soll auf Grundlage eines im November 2013 vorgelegten Überprüfungsberichtes nun angepasst werden. Neben einer qualitativen Ausbildungsverbesserung soll auch eine quantitative Erweiterung und eine Anpassung des Einsatzraumes vorgenommen werden. Die Personalobergrenze der deutschen Beteiligung soll deswegen auch mit dieser Mandatsverlängerung auf 250 Personen angehoben werden. Die SPD-Fraktion wird der Mandatsverlängerung zustimmen, da die Mission einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Mali und der gesamten Sahelregion leistet und deswegen auch vor dem Hintergrund gesteigerter sicherheitspolitischer Herausforderungen in der Region fortgeführt werden sollte.

 

Mehr zu den Debatten um die Verlängerung der Mandate finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/fraktion-stimmt-%C3%BCber-abzugsmandat-f%C3%BCr-afghanistan-ab

http://www.spdfraktion.de/themen/ausbildungsmission-mali-um-ein-weiteres-jahr-verl%C3%A4ngern

20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

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Seit seiner Einführung 1971 bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vielen jungen Menschen gerade aus bildungsfernen und sozial schwächeren Familien eine Finanzierungsgrundlage für Ausbildung und Studium und ermöglicht damit den Zugang zu mehr Bildung. Es hat sich als wirkungsvolles Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe bewiesen. Vier Fünftel der BAföG geförderten Studierenden gaben 2012 an, dass sie ohne die Förderung nicht studieren könnten. Das BAföG ist ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt, auf das wir stolz sind und an dessen Ausbau und Stärkung wir weiter festhalten.

Bereits in der letzten Sitzungswoche verabschiedete das Bundeskabinett den 20. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Im Abstand von zwei Jahren berichtet die Bundesregierung dem Bundestag über die Entwicklung der Ausbildungsförderung mit dem Ziel einer Überprüfung der gesetzlich festgelegten Bedarfssätze und Freibeträge. Der aktuelle Bericht dokumentiert die Jahre 2010 bis 2012.

Die Zahl der Studierenden, die eine BAföG-Förderung erhielten, ist in diesem Zeitraum von jahresdurchschnittlich von 386.000 (2010) auf 440.000 (2012) angestiegen. So erfreulich die Steigerung der absoluten Zahl der Geförderten ist, letztlich ist sie vor allem auf die gestiegene Zahl der Studienanfänger in den letzten Jahren zurückzuführen. Der Kreis der Geförderten, am besten abzulesen an der Gefördertenquote, also dem Anteil der Geförderten an der Gesamtzahl der dem Grunde nach Förderungsberechtigten, stagniert bestenfalls. Gegenüber 2011 ist die Gefördertenquote von 28,4% auf 28% sogar leicht gefallen. Auch die durchschnittlichen Förderbeiträge sind 2012 gegenüber 2011 leicht gesunken. Diese Beobachtung gibt Anlass zur Sorge, denn sie bedeutet, dass relativ gesehen im Jahr 2012 weniger Studierende weniger Förderung erhielten als noch 2011.

Zusätzlich gibt es beim BAföG wesentliche strukturelle Probleme, die dringend zu beheben sind. Das BAföG wurde der zweistufigen Studienstruktur bisher nur unzureichend angepasst und so kommt es vor allem im Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium zu Förderlücken.

Deswegen ist es nur richtig, dass die neue Legislaturperiode mit der Diskussion um eine BAföG Reform beginnt, so auch am vergangenen Freitag im Plenum des deutschen Bundestages. Als zuständiger Berichterstatter der SPD für das BAföG habe ich in der Debatte deutlich gemacht, welche besondere Bedeutung das BAföG auch heute 43 Jahre nach seiner Einführung noch hat. Es muss uns nun darum gehen, das BAföG noch besser zu machen und es veränderten Studien- und Lebensbedingungen anzupassen. Dabei ist es eine Gerechtigkeitsfrage, dass wir besonders auch diejenigen in den Blick nehmen, die aus bildungsfernen Familien kommen und häufiger über Umwege wie Teilzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium Anschluss an die Hochschulbildung suchen. Uns muss aber auch klar sein, dass Chancengleichheit Geld kostet. Das ist eine lohnenswerte Investition. Bund und Länder müssen hier gemeinsam einen Vorschlag einer BAföG Reform erarbeiten, der finanziell für alle Beteiligten tragbar ist und den Bedarfen der Studierenden angemessen gerecht wird. Dafür sollten wir uns nicht mehr viel Zeit lassen.

 

Den 20. BAföG-Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

http://www.bmbf.de/pubRD/20._BAfoeG-Bericht.pdf

Meine Rede zum BAföG im Deutschen Bundestag am 14.02.14 finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3129114&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

 

 

Große Koalition nimmt Fahrt auf – Zur Sitzungswoche vom 27.-31.1.2014

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In der letzten Woche hat sich deutlich gezeigt: Die Große Koalition nimmt Fahrt auf und die SPD ist dabei die treibende Kraft. Die SPD-Ministerinnen und Minister legen los und beginnen zielstrebig mit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen. Den Anfang machte Andrea Nahles, die mit dem Rentenpaket den ersten großen Gesetzentwurf der neuen Regierung vorlegt. Das ist ein guter Start und das deutliche Signal: Mit der SPD in der Regierung wird es wieder gerechter zugehen in Deutschland. Wir werden halten, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben.

Dafür zu sorgen wird nicht nur Aufgabe der Regierung, sondern vor allem auch der SPD-Bundestagsfraktion sein. Nicht nur in der Regierung, auch im Parlament geht die Arbeit deswegen nun richtig los. Die Fraktion und ihre Arbeitsgruppen sind inzwischen so gut wie vollständig neu aufgestellt. Über die Wahl in den erweiterten Fraktionsvorstand am Dienstag und das Vertrauen meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich mich sehr gefreut. Ich sehe darin nicht nur eine Wertschätzung meiner Arbeit, sondern auch eine Wertschätzung für meinen Wahlkreis und die Arbeit der SPD im Kreis Unna. Meine und unsere politischen Anliegen kann ich nun in Zukunft noch besser und direkter einbringen.

Auch die inhaltlichen Zuständigkeiten in der Fraktion wurden in der letzten Woche weitegehend verteilt und ich freue mich darauf, in Zukunft als zuständiger Berichterstatter zentrale bildungspolitische Bereiche wie das BAföG, die Bund-Länder-Initiativen zur Hochschulpolitik und die inklusive Bildung bearbeiten zu dürfen.

Dass es in diesen Bereichen in den nächsten vier Jahren viel zu tun geben wird, hat ganz aktuell der 20. Bafög Bericht gezeigt, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Das BAföG ist ein bildungspolitisches Erfolgsmodell und unverzichtbares Instrument, dass dafür sorgt, dass Bildung nicht noch mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Aber es muss dringend an hochschulrechtliche und gesellschaftliche Veränderungen angepasst werden, damit es die Situation der Studierenden substanziell verbessert. Eine erforderliche Novellierung des Bafög steht deswegen ganz oben auf meiner Agenda.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen

1. Klausurtagung der Bundesregierung

2. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und aller Bundesministerinnen und -minister

3. SPD-Fraktionsvorstand komplettiert

4. Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

 

Klausurtagung der Bundesregierung

Bei ihrer Klausurtagung auf Schloss Meseberg hat die Koalition am 22. und 23. Januar das Programm für 2014 festlegt. Energiewende, Rentenreform und Mindestlohn, dazu die Erstellung eines Bundeshaushaltes für 2014. Das sind einige der wichtigen Projekte für die nächsten Monate, die dort diskutiert wurden.

Alle Minister der Großen Koalition sind hochmotiviert, bei den sozialdemokratischen Minister wird das besonders sichtbar. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat mit den Rentenpaket den ersten großen Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgelegt. Damit stellt sich die Regierung den sozialpolitischen Herausforderungen und beseitigt Gerechtigkeitslücken: Wer lange gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, kann früher in Rente gehen. Wer nicht mehr kann, ist durch eine verbesserte Erwerbsminderungsrente besser abgesichert. Und mit der sogenannten ‚Mütterrente‘ wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, besser anerkannt.

Das schafft sozialen Fortschritt und ist keine Entscheidung zulasten künftiger Generationen, denn auch diese werden zukünftig von den Regelungen profitieren.

Mehr Informationen zum Rentenpaket finden Sie unter: www.rentenpaket.de

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und Erklärungen aller Bundesministerinnen und -minister

Neben der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hatten in dieser Woche auch alle Bundesministerinnen und Bundesminister die Gelegenheit, ihre wichtigsten Vorhaben und Projekte im Plenum des Deutschen Bundestages zu erläutern. Dieses Vorgehen zu Beginn der Legislaturperiode ist eine Neuheit, die unter anderem dazu dienen soll, die Öffentlichkeit besser über die Pläne der Regierung zu informieren.

Den Auftakt machte die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrer Regierungserklärung am Mittwochvormittag, in der sie die soziale Marktwirtschaft zum Kompass des Regierungshandelns erklärte: „Der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns.“ Als Quellen eines guten Lebens definierte sie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stärke und Gerechtigkeit. „Die Regierung der Großen Koalition will die Quellen des guten Lebens allen zugänglich ma­chen, das bedeutet, allen bestmögliche Chancen zu eröff­nen.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann machte in der Generaldebatte nach Angela Merkels Regierungserklärung deutlich, was die Menschen von der Großen Koalition in den nächsten vier Jahren erwarten können: „Wir machen Deutschland Stück für Stück ein bisschen gerechter und besser“.  Er verdeutlichte in seiner Rede zur Regierungserklärung, dass der Staat in der sozialen Marktwirtschaft Rahmenbedingungen dafür setze, dass Unternehmen Gewinne machen können, aber eben auch darauf achte, dass Arbeitnehmerrechte geschützt werden. „Das eine darf nicht auf Kosten des anderen gehen“, sagt er. Und darum: „Der Mindestlohn gibt Arbeit Wert und Würde. Er beseitigt Lohndumping“. Die SPD hat den Mindestlohn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und er gehört nun zu den wichtigsten Projekten, die in den nächsten Monaten angegangen werden.

Zum Abschluss der Woche stand am Freitagmittag die Bildungs- und Forschungspolitik auf der Tagesordnung, eingeleitet durch die Rede der Ministerin Johanna Wanka. In der nachfolgenden Aussprache im Plenum ging ich in meinem Redebeitrag auf die zentralen Herausforderungen der deutschen Bildungspolitik ein: Es ist unsere wesentliche Aufgabe, uns nicht mit Ungerechtigkeiten im Bildungssystem abzufinden, sondern die beste Bildung für alle zu ermöglichen: Das Duale System der Berufsausbildung muss attraktiver werden und Brücken für alle bauen. Das BAföG muss modernisiert und verbessert werden und Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam ihrer Verantwortung in der Bildungsfinanzierung gerecht werden. In den folgenden vier Jahren wollen wir in der Großen Koalition gemeinsam etwas nach vorne bringen.

Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Angela Merkel finden Sie hier: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3083809&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

Die Rede des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann in der Aussprache zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin finden Sie hier: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3083856&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

Meine Rede zu den Regierungsvorhaben im Bereich der Bildungspolitik finden Sie hier: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3089745&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search

 

SPD-Fraktionsvorstand komplettiert

In der Fraktionssitzung am Dienstag wählten die SPD-Abgeordneten die 25 Mitglieder des erweiterten Fraktionsvorstandes, der somit nun komplett ist. Ich freue mich über das Vertrauen und die Wertschätzung meiner Kolleginnen und Kollegen, die mich erstmalig in dieses Gremium gewählt haben.

Der Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden, den neun stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, 25 weiteren aus der Fraktion gewählten Mitgliedern und den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen zusammen. Er führt die Geschäfte der Fraktion und plant ihre Arbeit.

Die vollständige Liste der gewählten 25 Mitglieder des erweiterten Fraktionsvorstandes finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/erweiterter-fraktionsvorstand-gew%C3%A4hlt